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Verfasst: 05.04.2011, 15:32
von Gast
kann es vielleicht sein, dass der Beitragsrückstand gar nicht aus dem Rentenantrag resultiert, sondern aus einer älteren Beitragssschuld?! auf dem Auftrag vom Gerichtsvollzieher müsste doch der Zeitraum drauf stehen. denn wenn du jetzt ALG2 beziehst, dann zahlt die ARGE die Beiträge für dich.

Verfasst: 05.04.2011, 16:28
von Falk
Hi Krümmel2007,

Nein es geht nur um die Pflichtversicherung,
wie ich schon sagte.
Da ich dort nicht gemeldet bin,
will der Gerichtsvollzieher bei der gemeldeten Adresse noch
vorbeikommen, einen Bescheid gab er mir nicht.

Verfasst: 05.04.2011, 18:55
von heinrich
wer hat gegen wen Strafantrag gestellt

KK gegen Dich

oder

Du gegen KK

oder wer gegen wen.

Meine Frage hast Du immer noch nicht beantwortet: Wie hoch denn der Beitragsrückstand ist.

Sag jetzt bitte nicht, dass Du nicht bei der KK nachgefragt hast, wieso dies denn jetzt passiert ist und wie hoch der von Dir zu zahlenden Monatsbeitrag ist und wieviel jetzt insgesamt angefallen ist.

Hast Du doch getan oder ????

Verfasst: 06.04.2011, 10:19
von Falk
Ich gegen die KK.
Über 1000 Euro, wie ich schon sagte.
Nachden was die KK alles falsch gemacht hat und die vielen Widersprüche
in die sie sich verwickelt hat, läuft jetzt alles nur noch über den Gerichtsweg.

Verfasst: 06.04.2011, 12:29
von Gast
Falk hat geschrieben: 5. Strafantrag wurde gestellt.
Du gegen die Krankenkasse?!

Wenn des so ist, kann ich nicht so richtig nachvollziehen, weshalb ein Strafantrag gegen die Krankenkasse gestellt wurde. Wegen rechtmäßiger Beitragseinforderung oder warum?

Verfasst: 06.04.2011, 15:07
von Falk
Wie ich schon mehrfach sagte kam keine Karte und kein Beitragsbescheid

Verfasst: 06.04.2011, 15:56
von Gast
und deshalb wurde eine Strafanzeige gegen die Krankenkasse gestellt? das ist ein Witz, oder?!

sorry, aus dieser Nummer klink ich mich jetzt aus. scheinbar gibt es auf der Welt keine schlimmeren Verbrechen als fehlende Versicherungskarten und Beitragsbescheide...

Verfasst: 06.04.2011, 18:54
von heinrich
so etwas Lächerliches habe ich noch nicht gehört.


Die ganze Sache gibt so das Bild eines kleinen Hundes, der in der Ecke steht und beißen will.


PS: Als ich bei uns im Unternehmen in der Vollstreckungsabteilung war, mhabe ich auch den einen oder anderen Strafantrag wegen Beitragshinterziehung gestellt. Dabei habe ich gelernt, dass es strafbar ist, wenn man jemanden zu Unrecht einer Strafbarkeit bezichtigt.

ich klink mich jetzt auch aus.

Verfasst: 13.04.2011, 10:56
von Falk
Sie finden es also normal das keine Versicherungskarte kommt und ohne Beitragsbescheid, Mahnung und Vorankündigung mein Konto gepfändet wird!?

Der Strafantrag hat übrigens die falsche Forderung eingestellt!

Anwalt wurde jetzt auch eingeschaltet

Verfasst: 20.04.2011, 18:07
von Falk
Die KK hat meinen Anwalt mitgeteilt das ich als Rentenantragsteller pflichtversichert war und die Pfändung mit Beiträgen zur Freiwilligen Versicherung erstellt wurden.

Ist das erlaubt eine Freiwillige Versicherung ohne Unterschrift, Beitragsbescheid und keine Mitteilung das man überhaupt Freiwillig versichert ist?

Verfasst: 20.04.2011, 18:49
von Czauderna
Hallo,
nein, erlaubt ist das nicht, von daher denke ich dass hier doch einiges anders gelaufen ist als wir alle wissen - wir kenne nur deine Version und die war zumindest so klar geschildert dass es bislang zu 70 Beiträgen dazu gereicht hat.
Bemerkenswert finde ich auch dass erst jetzt ein Anwalt eingeschaltet wurde.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.04.2011, 10:44
von Falk
Hallo,

Anwalt wurde jetzt erst eingeschaltet, weil mir ein Kunde dafür das Geld geliehen hat.

Verfasst: 21.04.2011, 19:19
von Czauderna
Hallo Falk,
stand da nicht heute Morgen noch eine Frage von dir an mich von wegen der 70 Beiträge ??
Scheinbar willst du keine Antwort mehr dazu haben - na, dann lassen wir es.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.04.2011, 11:24
von Falk
Bekomme jetzt Akteneinsicht, es kam wirklich kein Beitragsbescheid ist eine Kontopfändung ohne Beitragsbescheid überhaupt erlaubt?
Auf dem Kontoauszug ist die Kontopfändung nicht einmal verrechnet ist das erlaubt?
Hätte der gepfändete Betrag nicht vom angeblichen Rückstand abgegzogen werden müssen?
Die KK hatte bei der Gemeinde nachgefragt wo ich gemeldet bin und dann mit Absicht den Gerichtsvollzieher an meine Arbeitgeber Adresse geschickt, der Gerichtsvollzieher sagt dann sie sind hier nicht gemeldet und ging dann wieder sofort, was soll das für einen Sinn haben und ist das erlaubt?
Dieser Mist kostet ca. 30 Euro umsonst der KK und den Versicherten, warum wird das Geld der KKs und Versicherten so verschwendet?

Verfasst: 27.04.2011, 11:43
von Limitless
Echt !! :shock: