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Verfasst: 19.02.2011, 01:40
von Rossi
Na ja,
Und dass Günther klar stellen wollte, dass es den Kassenmitarbeitern kaum darum gehen kann Versicherte zu ärgern (wo die Kasse von den Beitragseinnahmen nix mehr hat), sondern ihr Handeln auch vor einer Aufsichtsbehörde zu vertreten hat, ist doch auch nachvollziehbar.
Könnte man definitiv auch anders sehen.

99 Kassen schließen sich der Auffassung des BMJFS in der Hochglanzbroschüre an und gewähren 24 Monate beitragsfreiheit. 1 Kasse tanzt aus der Reihe und gewährt nur 12 Monate.

Jenes wird dann mit Zitat:
ihr Handeln auch vor einer Aufsichtsbehörde zu vertreten hat, ist doch auch nachvollziehbar.
begründet.

Nu hole ich mir auch nen dicken Hammer aus dem Keller und kloppe mir ne Frikadelle an´s Knie!?

Mein Slogan lautet immer, gehe mit dem Strom; gucke nach links und rechts, bilde Dir immer eine eigene Meinung, begehe niemals den Fehler einen sog. Tunnelblick zu haben!

Vielleicht ist Günni hier so fair und stellt die Auffassung der Zentrale seines Arbeitgebers ein; dann ist ggf. alles im Lot bzw. Boot!

Verfasst: 19.02.2011, 03:13
von leser
Rossi hat geschrieben:Jenes wird dann mit Zitat:
ihr Handeln auch vor einer Aufsichtsbehörde zu vertreten hat, ist doch auch nachvollziehbar.
begründet.
Nu hole ich mir auch nen dicken Hammer aus dem Keller und kloppe mir ne Frikadelle an´s Knie!?
Totschlagargument? okay, sehe ich ein :lol:

Übrigens, tu das nicht. Das führt zu Kürzungen beim Krankengeld (§ 52 SGB V) :lol:

Verfasst: 19.02.2011, 12:13
von Czauderna
Hallo Rossi,

natürlich ist er so fair und bemüht sich um Klärung - ich werde die beiden Merkblätter von Niedersachsen und Hessen übermitteln und das Fazit dieser Diskussion in den Raum stellen und mal fragen wie es bei uns gesehen wird.
Wenn ich eine Antwort bekommen, melde ich mich dazu selbstverständlich wieder.
Gruss
Guenter

Verfasst: 19.02.2011, 18:22
von Rossi
Na wunderbar, Günther, so mag ich es!

Ich blicke mal ein wenig zurück.

Anfang 2007 (meine ich zumindest) trat das neue Elterngeld in Kraft. Ich kann noch gut an die damalige Diskussion erinnern. Es hatte aber nicht lange gedauert, da kam eine Stellungnahme aus dem BMSFJ. Ich hatte den Text ja ober eingestellt. Dann war Ruhe und es wurden 24 Monate Beitragsfreiheit gewährt.

Von daher war ich total überrascht, dass die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle mit diesem Problem wieder um die Ecke am. Und jenes Instituion hat ja wohl sehr viele Berührungspunkte mit dem entsprechenden Klientel.

Aber schauen wir mal!

Nehme nicht nur die beiden Merkblätter, sondern verweise auch auf die Hochglanzbroschüre des BMSFJ.

Verfasst: 21.02.2011, 14:15
von Czauderna
Hallo,

"Anspruch auf Elterngeld besteht pro Person für längstens 12 Monate. Die Auszahlung erfolgt in Monats­be­trägen. Es ist jedoch möglich, sich die Leistung in halben Monats­be­trägen auszahlen zu lassen und damit den Bezugs­zeitraum auf längstens 24 Monate zu verdoppeln. Beitrags­freiheit besteht dann für die gesamte Zeit des Eltern­geld­bezugs, also auch für die zweite Hälfte des Auszah­lungs­zeit­raumes"
Das ist wohl klar und eindeutig.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.02.2011, 19:49
von edhardy76
hi immer noch nix von kasse gehört.warte jeden tag auf antwort...........zerrt an meinen nerven......mach mir gedanken wenn die ablehnen usw

Verfasst: 21.02.2011, 19:53
von CiceroOWL
öh Herr Czauderna woher diese Erkenntnis?

Verfasst: 21.02.2011, 19:59
von Czauderna
Hallo,
ich habe doch versprochen dass ich mich im Hause erkundige und nachforschen werde ob das tatsächlich stimmt dass die DAK die einzige Kasse wäre welche die 24 Monate nicht akzeptiert. Dem ist nicht so - es wird so gehandhabt wie bei allen anderen auch, somit kann Rossi entsprechend argumentieren.
Gruss
Czauderna
PS. Selbstverständlich schreibe ich das hier wieder nur als "Privatmann", keinesfalls in offizieller Mission, man muss ja heute jedes Wort auf die "Goldwaage" legen.

Verfasst: 21.02.2011, 20:01
von CiceroOWL
achso, stimmt , sorry,

Verfasst: 21.02.2011, 20:24
von Rossi
Hoi Günter,
Dem ist nicht so - es wird so gehandhabt wie bei allen anderen auch, somit kann Rossi entsprechend argumentieren.
Herzlichen Dank. Dann ist es wohl eine innovative und creative Idee in meiner Region. Vermutlich wollte sich eine Geschäftstelle profilieren. Ich werde es dann mal weitergeben.

Verfasst: 24.02.2011, 21:54
von edhardy76
hallo ihr lieben..........habe heute einen brief der kasse erhalten dort stehen nur 2 sätze drin von dem sachbearbeiter der mich am telfon abwimmelte wohlgemerkt...........

sehr geehrte frau.....

die überprüfung haben ergeben das sie während des elterngeld bezuges beitragsfrei versichgert sind.die gezahlten beträge gehen ihnen umgehend auf ihr konto.

ich sags euch bin happy ohne ende.und habe mein recht bekommen.
ab juni 2011 muss ich mich dann aber freiwillig versichern lassen.
ach übrigens bekomme 24 monate beitragsfrei

ich danke euch allen von ganzen herzen für eure mühe

eure eddy

Verfasst: 24.02.2011, 22:23
von Rossi
Dann mal einen herzlichen Glühstrumpf für diese Aktion.

Auch dieser Sachverhalt zeigt erneut, dass wir alle nur den Tee mit Wasser kochen.

Vieles wird einfach stumpf abgelehnt ohne dafür ein rechtliches Fundament zu haben.

Es funktioniert immer bei den Versicherten, die sich dagegen nicht wehren. Wehren sich die Versicherten dagegen, dann wird der Schwanz mit einem Zweizeiler eingezogen.

Nur mal so ein kleiner Schwang aus dieser Woche. Ich habe mit einer Teilnehmerin gesprochen, die bei mir im Frühjahr 2009 ein Seminar besucht hat. Die Abwehrhaltung der Mitgliedschaften gegenüber den Sozialämtern ist noch größer. Die Teilnehmerin kann schon gute Erfolge nachweisen; im Frühjahr 2009 hatte das Sozialamt noch 300 Fälle in der 264ér Betreuung, jetzt haben sie nur noch 220 Fälle in der Betreuung. Also immerhin 80 Fälle wieder in die Solidargemeinschaft katapultiert. Aber nur deswegen, weil dies Sozialamt ein wenig sensibilisiert wurde und den Ablehungen der Kasse nicht sofort Glauben schenkte.

Verfasst: 25.02.2011, 12:44
von Dr. eisenbarth
Rossi hat geschrieben: Nur mal so ein kleiner Schwang aus dieser Woche. Ich habe mit einer Teilnehmerin gesprochen, die bei mir im Frühjahr 2009 ein Seminar besucht hat. Die Abwehrhaltung der Mitgliedschaften gegenüber den Sozialämtern ist noch größer. Die Teilnehmerin kann schon gute Erfolge nachweisen; im Frühjahr 2009 hatte das Sozialamt noch 300 Fälle in der 264ér Betreuung, jetzt haben sie nur noch 220 Fälle in der Betreuung. Also immerhin 80 Fälle wieder in die Solidargemeinschaft katapultiert. Aber nur deswegen, weil dies Sozialamt ein wenig sensibilisiert wurde und den Ablehungen der Kasse nicht sofort Glauben schenkte.
Hat die Solidargemeinschaft der Steuerzahler nicht breitere Schultern als die Solidargemeinschaft der Beitragszahler? Jetzt zahlt die Alleinerziehende für diesen Personenkreis, wo vorher auch der Uni-Professor oder BSG-Richter mitbezahlt hatte. Aber das nur am Rande für die tolle Leistung. Was aber nicht heißen soll, dass Recht nicht recht bleiben soll. Ich finde nur den Verschiebebahnhof vom Träger der Sozialhilfe (Steuerzahler) zu den Trägern der Krankenversicherung (Beitragszahler) schon seit Jahren unerträglich. Hier sollen die Kommunen durch die Beitragszahler entlastet werden. Aber wenn der Gesetzgeber das so haben will, müssen wir es halt so umsetzen.

Verfasst: 25.02.2011, 14:20
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben: Vieles wird einfach stumpf abgelehnt ohne dafür ein rechtliches Fundament zu haben.

Es funktioniert immer bei den Versicherten, die sich dagegen nicht wehren. Wehren sich die Versicherten dagegen, dann wird der Schwanz mit einem Zweizeiler eingezogen.
Gibt es in deiner Welt eigentlich keine Menschen, die auch mal einen Fehler machen? Oder sind die Krankenkassenmitarbeiter alles Leute, die sich bevorzugt gegen ihre Versicherten stellen, während die Sozialamtsmitarbeiter als Helden in goldener Rüstung alles für ihre Klienten erstreiten?

Den Worten von Dr. Eisenbarth schließe ich mich an.

Verfasst: 25.02.2011, 16:30
von CiceroOWL
Gebe Gott das die Falschbescheidungen und Klagen gegen die Hartz IV Träger auf unter 50 % sinke.