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Verfasst: 20.03.2011, 09:03
von CiceroOWL
Sagen wir es doch denn mal anders, die Kassen sind gezwungen so zuhandeln oder auch nicht um Ihre Kosten in den Griff zu bekommen, es ist nicht gewollt das ein optimale präventive Struktur aufgebaut wird, die es den Kassen im Vorraus ermöglicht, inm Sinne des SGB IX, produktiv das ganze zu gestalten. F Diagnosen sind langwierig und teuer, und da Kassen ja heute perse in die die Insolvenz gehen dürfen und Case und Kostenmanagement angesagt ist. Sela Guerre, nich sela vie, Leben ist Krieg und im Krieg gibt es Verluste.
Verfasst: 20.03.2011, 11:22
von Grampa
keine Ahnung ob es noch notwendig ist, aber meine Meinung: lt. Gutachten AU auf Zeit, somit Umdeutung sehr fraglich, die Aussage zur Rehafähigkeit war eine Momentaufnahme und dann noch nicht mal sicher begründet, insoweit seh ich keinen Anlass, dass man der Kasse mangelndes Ermessen vorwerfen kann, niemand, weder der behandelnde Arzt noch der MDK, kann mit Sicherheit sagen, wie die Rehafähigkeit in 2-3 Monaten aussieht, selbst wenn aktuell eine Rehaunfähigkeit medizinsich plausibel begründet wäre entbindet dies nicht von der VErpflichtung, den Antrag fristgerecht zu stellen
Czauderna hat es ja schon geschrieben: 10 Wochen Frist für Antragstellung, dann locker 3-4 Wochen Bearbeitungsdauer, selbst bei Bewilligung sind die Wartezeiten der psychosomatischen Kliniken meisten bei 2-6 Monaten, wir reden hier also von 4-10 Monaten bis es zur Rehaaufnahme kommt, zu diesem Zeitpunkt muss dann aktuell geschaut werden ob tatsächlich Rehaunfähigkeit vorliegt, wenn ja, muss man die Maßnahme trotz eingeschränktem Dispositionsrecht nicht antreten
und noch ein kleines Plus für deine Frau und dich:
die Kasse gibt das MDK-Gutachten mit dem Reha-Antrag an den Rententräger, es kann durchaus passieren, dass die REha mit Hinweis auf eine vorrangige stationäre Behandlung oder weil die ambulanten Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind abgelehnt wird, §51 hin oder her, das ist dem ärztlichen Dienst der RV reichlich egal
Gruß
Grampa
Verfasst: 20.03.2011, 12:06
von Czauderna
Hallo Bully,
warum dieses - es ist faktisch genau so. Vor dem Gesundheitsfond ging jeder Cent direkt an die betreffende Kasse, da lag es direkt im Interesse der Kasse alles zu tun um Beiträge einzutreiben un ab und zu, dies um jeden preis und mit allen Mitteln.
Heute m acht es doch keinen Sinn irgendwelche "Klimmzüge" zu machen und sich fadenscheiniger Mittel zu bedinenen um für den Fond Beiträge reinzuholen.
Das ist , wie immer, meine Meinung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 20.03.2011, 13:58
von Bully
Czauderna hat geschrieben:Das ist,wie immer,meine Meinung.
ja selbstverständlich,
aber man sieht es leider,immer wieder im KSVG,
(hier wurden uns freundlicher Weise, etliche Akten in Kopie von VS überlassen) das die KK den VS eigentlich an die KSK verweisen müßte, es aber nicht macht, und hier Ihren Beitragssatz berechnet.
Ich finde soetwas sehr schade, da gerade die niedrigen Beitragssätze der KSK, für junge Existenzgründer doch auch eine Existenzsicherheit bedeuten können.
Klimmzüge nein, da wird schon aus allen Rohren geschossen, um die Beiträge durchzusetzen!!
Ich kenne nicht einen einzigen Fall, wo eine Krankenkasse freiwillig die Differenz zwischen KSK und GKV -Beiträge erstattet hat, immer erst nach einem SG Urteil.
aber lass uns wieder zum Eingangsthema zurückkommen,
AOK möchte Krankengeldzahlung zum Monatsende einstellen
Gruß Bully
Verfasst: 31.03.2011, 11:25
von Peter_10
Hi,
danke für eure Beiträge.
Anfang März war meine Frau wieder bei Ihrem Arzt. Dieser fand die Idee einer REHA gar nicht mal so verkehrt. Sie widersprach (uns gegenüber) somit dem Urteil des MDK.
Falls eine REHA für meine Frau das Beste ist, dann soll es auch so sein.
Meine Frau sieht das aber etwas anders. Sie will eigentlich nicht schon wieder eine längere Zeit von unserem Kind getrennt werden. Dieser Punkt spielt eine erhebliche Rolle. Da geht es um Schuldgefühle und der Gleichen, welche den Großteil ihrer Erkrankung ausmachen.
Auch mein Fürsprechen ändert da nicht viel.
Den Antrag werden wir aber stellen. Müssen wir ja eh um Nachteile zu vermeiden. Wir hoffen dann - falls es zur REHA kommt-, das diese in der Nähe durchgeführt werden kann. Sonst erfüllt die REHA leider nicht ihren Zweck, bewirkt evtl. sogar das Gegenteil.
Deswegen auch immer meine Bitte an die KK: Geduld und Hilfe (die ankommt).
Zumal in der Tat noch nicht alles an Hilfe ausgeschöpft ist (@ Grampa).
Bis heute haben wir noch keinen Therapieplatz. Trotz dem wir auf einigen Listen ganz oben stehen.
Ein paar Fragen hätte ich da noch:
Falls es zu einer REHA kommt... wer bezahlt die und wer kommt für die Ersatzleistung auf? Bekommt meine Frau dann weiterhin KG in voller Höhe?
Was passiert nach einer REHA (erfolgreich oder nicht)?
Es gibt da eine REHA-Klinik, ganz in unserer Nähe. Kann meine Frau die frei wählen?
MfG
Peter
Verfasst: 31.03.2011, 12:07
von CiceroOWL
Sagen wir mal so beide seiten der Rententräger und die AOK wollen die Kuh von Eis bekommen, das heißt keine weitere KG Zahlung und keine BU -Rentenzahlung.
so jetzt hat sich die AOK bei dir gemeldet und hat gesagt Sie wollen das KG einstellen, du bist deiner Mitwirkungspflicht nach § 51 SGB V bzw deine Frau nachgekommen.
Soweit so gut oder schlecht.
Nach der ersten Reha konnte keine Verbesserung des Gesundheitszustandes deiner Frau festgestellt werden, im KG Bezug, der MDK sagt grundsätzlich zur Zeit keine Rehafähigkeit, die Hausaärztin sagt doch es geht, alos sollte grundsätzlich eine neuer Reha Antrag gestellt werden. Damit die BU Rente vermieden wird und das Krankengeld nicht weiter fliesst und sich auch denn die Behandlungskosten dür die Kasse aufgrund der gegebenen Diagnose nicht weiter vergrößern, böser Satz ich weiss, ist aber so.
So denn ganzen Vorgang bitte in Schritftorm der AOK und dem zuständigen Casemanagement zukommen lassen.
Da wie es ausieht die Möglichkeit für eine Reha besteht, kann deine Frau auch grundsätzlich sich denn den Rehaplatz aussuchen,.
Es müßte denn gff ein Antrag auf anderweitige Unterbringung beim RV Träger gestellt werden damit ggf. das Kind auch mit untergebracht wird.
Bitte Rücksprache halten mit dem zuständigen SB des RV Trägers beim Arbeitsamt. Oder wenn vorhanden, vor Ort den zuständigen RV Träger aufsuchen.
Denn müßte sich der RV Träger mit der AOK, § 12 SGB IX, über den weiteren Weg auseinandersetzten, von wegen schnellst mögliche Antragsbearbeitung innerhalb von vier Wochen bei Rehaantragstellung, § 14 SGB IX
Sollte weiterhin Krankengeld bezogen werden und die Reha wird durchgeführt. wird Krankengeld in Höhe des Überganggeldes gezahlt, Sofern ein Anspruch besteht. § 46, 47 IX und § 16,20 SGB VI.
Ich denke ihr / du und deine Frau haben bisher alles so gemacht wie es sein sollte.
Gruß
jochen
Verfasst: 31.03.2011, 17:48
von Grampa
man Cicero bei deinem Text bin selbst ich verwirrt
so wie ich das verstanden habe gabs bisher keine Reha, also mal ganz in Ruhe
- man kann einen Klinikwunsch äußern, muss aber nicht berücksichtigt werden
- Mitnahme des Kindes u.U. möglich, Altersgrenze liegt glaube bei 12 Jahren, wie das genau geregelt wird am besten direkt beim RVT nachfragen, wenn man die Notwendigkeit der Kindermitnahme von Anfang an beim Antrag kenntlich macht, muss man später auch keinen Antrag auf Umeinweisung stellen, also wenn dann gleich mit beantragen
- wenn die Reha vom RVT bezahlt wird, dann besteht Anspruch auf Übergangsgeld, bitte den Satz von Cicero von wegen Krankengeld in Höhe Übergangsgeld ganz schnell wieder vergessen
- 3 Möglichkeiten für den Werdegang nach der Reha: AF entlassen->wieder beim Arbeitsamt melden, AU entlassen mit (zukünftigen) positiven Leistungsbild->Entlassungsschein mit AU an die Kasse schicken, AU entlassen ohne Leistungsvermögen-->Umdeutung, ggf. EM-Rente auf Zeit
macht nicht den Fehler und versucht von vorneherein alles durchzuplanen, immer schön Schritt für Schritt, erstmal die Reha beantragen und Entscheidung abwarten, vieles ist vom aktuellen Zustand/Befund abhängig
Verfasst: 01.04.2011, 11:13
von Peter_10
Hallo,
danke an Cicero und Grampa.
Richtig, eine REHA hat bisher noch nicht stattgefunden.
Eine Mitnahme des Kindes wäre bei unserem Klinikwunsch nicht nötig, da die Klinik ganz in der Nähe ist und somit ein tgl. Kontakt (falls das überhaupt erlaubt ist) möglich ist.
MfG
Peter
Verfasst: 01.04.2011, 11:19
von CiceroOWL
Ps kann mich da nur den Kollegen Grampa voll anschließen.
Schritt für Schritt das Ganze durchziehen.
Ich wünsche euch denn viel Kraft für den Weg.
Mit freundlichen Grüßen.
Jochen
Verfasst: 07.04.2011, 12:47
von Peter_10
Danke für die Wünsche @ Cicero
Nochwas...
Die 10 Wochen sind ja nun bald um (nächste Woche)
Meine Frau hatte heute wieder ihren Termin beim Facharzt.
Dieses Mal war ich
leider nicht mit dabei.
Ich hatte es ja schon angedeutet, dass meine Frau große Schwierigkeiten mit der REHA hat, da sie dann wieder von unserem 3 1/2 jährigen Kind getrennt ist (wäre).
So hat sie es anscheinend auch ihrem Facharzt gesagt. Laut Aussage meiner Frau hat dieser dann gesagt: "Ok, dann machen Sie keine REHA."
Die Ärztin hätte sich dann noch etwas notiert und gesagt, dass sich die KK ja dann eh bei ihr melden werde.
Jetzt hatte ich meiner Frau vorher gesagt, dass sie bei allem was Sie der Ärztin gegenüber zur REHA sagt immer erwähnen soll, dass sie ja die 10 Wochen Frist einhalten muss. Sie müsse einen REHA Antrag stellen.
Ob der letztlich durchgeht oder nicht...
Das hat meine Frau aber leider nicht so weiter gegeben.
Jetzt versuche ich schon die ganze Zeit die Fachärztin ans Telefon zu bekommen um mich aufklären zu lassen.
Meine Frage dazu:
Liegt es in der Macht unserer Fachärztin einen REHA Antrag zu blockieren?
Evtl. sieht die Ärztin ja ein Verschlimmerung der Krankheit durch die Abwesenheit unserer Tochter?
Das ist aber nur meine Vermutung. Ich weis auch nicht, ob die Ärztin weis, dass man das Kind auch mitnehmen kann.
Jetzt will ich natürlich wissen, wie es weitergeht.
Stünde da jetzt automatisch der Rentenantrag an?
Ich gehe nämlich nicht davon aus, dass die KK sagt: Ok, keine REHA... wir zahlen weiter Krankengeld.
Achso... wie sieht das eigentlich aus mit dem REHA bzw. Renten-Antrag?
Muss meine Frau dann zur Krankenkasse und einen (REHA- bzw. Renten-Antrag einreichen bzw. dort ausfüllen, oder wie funktioniert das?
Es gibt doch auch diese (grünen) REHA Antrags Vordrucke vom Facharzt...
müsste meine Frau sich den vom Facharzt ausfüllen lassen?
Immer was neues
Ich ging eigentlich davon aus, das wir nun den REHA Antrag stellen. Anscheinend sieht die Fachärztin da aber inzwischen ein Problem.
Meine Frau würde den REHA Antrag, wie sie sagt, auch stellen, damit der ordentliche Weg gewahrt bleibt. Sie hat es ihrer Ärztin nur leider so nicht vermitteln können.
MfG
Peter
Verfasst: 07.04.2011, 18:48
von Grampa
jetzt bitte aufpassen: wire ich bereits geschrieben hatte entbindet eine aktuelle Reha-Unfähigkeit nicht von der Verpflichtung den Antrag zu stellen, die Ärztin hat leicht reden, der wird ja nicht das Geld eingestellt...
im Übrigen braucht ihr die Ärztin doch für die Antragsstellung überhaupt nicht, bei einem § 51-Verfahren muss es ein entsprechendes MDK-Gutachten geben, dieses wird dann zusammen mit dem G100 und dem G110 (das sind die Reha-Vordrucke) an den RVT geschickt, wenn der ärztliche Dienst vom RVT dann nochmal einen aktuellen Befund vom Facharzt haben will werden sie ihn auch anfordern, dass kann euch dann erstmal egal sein, deine Frau hat ja den Antrag fristgerecht gestellt, dann muss sich eben die Kasse mal bissel bemühen und managen - genau hier setzt ja gutes Fallmanagement an, optimale Aläufe zu organisieren, alle ins Bott holen etc.
einfach jemanden für AF erklären und den Widerspruch aussitzen wie man es hier zu 90% von einem ganz bestimmten Kassentyp zu lesen bekommt ist kein Fallmanagement...
euch sollte ja ein Reha-Antrag vorliegen, oder hat euch die Kasse zwar die Aufforderung, nicht aber das Antragsformular zugesandt?
mit diesem Antrag geht ihr zur Kasse und füllt ihn vor Ortaus und lasst euch die Abgabe bestätigen, fertig ist der Lack, dann entspannt abwarten
Verfasst: 08.04.2011, 09:47
von Peter_10
Grampa hat geschrieben:[...]euch sollte ja ein Reha-Antrag vorliegen, oder hat euch die Kasse zwar die Aufforderung, nicht aber das Antragsformular zugesandt?
[...]
Hallo Grampa,
ich habe jetzt gerade mal nachgeschaut...
Ein Formular liegt uns nicht vor.
Nur eine Empfangsbestätigung lag dem Schreiben bei.
Ich hatte bereits hier erwähnt:
http://www.krankenkassenforum.de/3-vt43 ... c&start=30
Das dem ersten Schreiben noch ein zweites beilag, welches ich zunächst als Kopie betrachtet habe.
Beim nochmaligen durchlesen gerade eben, ist mir dann nochwas aufgefallen. Diese 2. Schreiben weicht an einer Stelle nochmal entscheidend von dem 1. ab. So fängt der Text an (zum Vergleichen schreibe ich den Anfang des Abschnitts nochmal:
Nach ärztlichem Gutachten ist Ihre Erwerbsfähigkeit gegenwärtig erheblich gefährdet. Wir würden Sie deshalb zur Stellung eines Antrags auf Rehabilitationsmaßnahmen auffordern..
Bis dahin gleichen sich die beiden Abschnitte.
Im ersten Schreiben geht es ja so weiter:
Dies hat folgende Gründe:
So.... im ersten Schreiben fehlen (laut 2. Schreiben) vor
Dies hat folgende Gründe:
folgende Zeilen:
Da Sie bereits am * einen solchen Antrag gestellt haben, erübrigt sich eine erneute Antragsstellung. Vielmehr werten wir Ihren bereits gestellten Antrag so, als hätten Sie diesen unserer Aufforderung entsprechend fristgerecht gestellt. Dies hat folgende Gründe:
Das ist ja irre.
1. Da wo das * steht fehlt ein Datum.
2. Haben wir NIE einen Antrag gestellt!!!
Ich fühle mich jetzt irgendwie getäuscht. Dieses Schreiben sollten wir auch noch bestätigen... was wir aber noch nicht getan haben.
Diesen
Aktenvermerk aus dem ersten Schreiben auch noch nicht.
Ist sowas rechtens? Ich denke nicht.
Das sind -bei näherer Betrachtung- 2 unterschiedliche Schreiben.
Das ist doch Kuddelmuddel sowas :/
MfG
Verfasst: 08.04.2011, 10:02
von Peter_10
Wie der Zufall so will, hat mich gerade der SB unserer KK angerufen.
Er hat mich gefragt, ob ich das Schreiben wegen dem Antrag bekommen habe.
Da habe ich ihn direkt mal auf diese Unterschiede angesprochen. Ein freundliches Ausweichen war da seine Antwort. "Ja, das ist etwas verwirrend... "
Er hat mich nun um einen Termin zur Antragstellung gebeten, da die 10 Wochen ja nun bald ablaufen (Find ich allerdings ganz nett, btw.
).
Er hat mich aber auch nochmal darauf aufmerksam gemacht, das laut MDK Gutachten eine REHA aktuell gefährdet ist. Ich habe es mir nicht nehmen lassen und ihm gesagt, dass dieses "aktuell" ja bereits einige Wochen alt ist und die Prüfung einer Rehabilitationsfähigkeit doch sicher von Gutachtern/Ärzten der Rentenkasse erneut geprüft wird.
So wie ich es verstanden habe, beisst er sich auf eine Nicht-REHAfähigkeit fest und betonte nochmal, dass er bei unserem Termin direkt die Zeitrente prüfen lassen möchte bzw. die Umdeutung des REHA-Antrags.
Jetzt bimmeln bei mir wieder die Alarmglocken... worauf muss ich jetzt aufpassen?
Sollen wir einer solchen Umdeutung zustimmen bzw. uns überhaupt darüber unterhalten oder sollen wir uns bei diesem Termin nur auf den Rehaantrag konzentrieren und alles weitere dem Rententräger überlassen? Ich vermute nämlich ganz stark, das er uns bei diesem Termin gleich den Rentenantrag unterschieben will. Sollten wir sowas unterschreiben?
MfG
Peter
Verfasst: 08.04.2011, 10:07
von Grampa
auf den 1. Blick sieht es so aus, dass die Kasse hier einen Fehler gemacht hat, offenbar ging der SB davon aus, dass ein Antrag bereits gestellt war und hat daher im Nachhinein lediglich das Dispositionsrecht eingeschränkt (was zu diesem Zeitpunkt auch legitim wäre)
ich würde schnellstmöglich bei der Kasse anrufen und das klären bzw. wirklich mit beiden Schreiben bei denen auf der Matte stehen, einen Blanko-G100 sollte jeder mit Internet-Zugang ausdrucken können
hier mal ein passender Link
deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/01_formulare/03_rehabilitation/G0100.html?nn=32364
Verfasst: 08.04.2011, 10:20
von Peter_10
Hallo Grampa,
danke für den Link. Hab ich mir grad ausgedruckt.
Ich gehe mal davon aus, das du meinen 2. Post noch nicht gelesen hast. Dieses Telefonat zwischen mir und dem SB hat gerade stattgefunden.
(Siehe einen Post über deinen
)