Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) – wozu?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.09.2012, 21:46

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 02.10.2012, 21:30

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 02.10.2012, 21:45

Hallo Machts Sinn,

und was genau erschreckt dich daran ??

Gruss
Czauderna

vlac
Beiträge: 590
Registriert: 09.01.2012, 20:37

Beitrag von vlac » 02.10.2012, 21:46

Was willst Du damit sagen?

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 02.10.2012, 21:49

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 02.10.2012, 21:53

Ich denke MS hat grad andere Baustellen.
Da sind noch offene Fragen.

Ein aus dem Zusammenhang gerissener Ausschnitt ist doch wieder nur der Bereich Ablenkung.

Gell MS? Das Muster wird weitergeführt. Sehr durchsichtig.

vlac
Beiträge: 590
Registriert: 09.01.2012, 20:37

Beitrag von vlac » 02.10.2012, 22:00


roemer70
Beiträge: 1445
Registriert: 23.06.2010, 01:59

Beitrag von roemer70 » 02.10.2012, 22:03

Kurze Frage, Machts Sinn:
Hast Du das hier per edit ergänzt oder habe ich es vorhin nur überlesen?
Und das im Falle eines arbeitslosen Patienten - erschreckend!

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 02.10.2012, 22:44

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

leser
Beiträge: 970
Registriert: 16.07.2010, 02:07

Beitrag von leser » 03.10.2012, 02:40

Hallo Machts Sinn
Machts Sinn hat geschrieben:Ist das in diesem Thread nicht "selbstredend"? Teilt ihr etwa die Auffassung?
Auffassung schon mit geteilt:
leser - 19.01.2012 hat geschrieben:da muss das SGB V geändert werden. Der Krankengeldanspruch stellt immer auf das Feststellungsdatum der Arbeitsunfähigkeit ab, nicht auf das Beginndatum. Insofern sind die AU-Richtlinien hier nicht ausreichend, die lediglich die Möglichkeit eines rückwirkenden Beginns der AU beschreiben. Ich halte die "1 Tag zu spät"-Praxis einiger Kassen ohnehin nicht für nachvollziehbar. Daraus resultierte ja gerade das LSG-Urteil in NRW (wohl noch nicht rechtswirksam)
und das Urteil ist inzwischen auch rechtskräftig, damit war das Problem doch erledigt. oder nicht?

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.10.2012, 09:33

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 03.10.2012, 10:41

Hallo,

ich fände es wichtig, wenn alle Ärzte die RL korrekt anwenden würden und nicht blind eine AU ausstellen, wenn ein Patient "aua" sagt. Würde man sich drauf verlassen können, dass AU wirklich vorliegt, könnte man vieles beim Fallmanagement weglassen und auch der MDK hätte weniger zu tun.
Solange aber der behandelnde Arzt seinen Kunden bzw. Patienten auch krank schreibt, und sich in vielen Fällen nur auf die Schilderung verlässt, brauchen wir diese Richtlinien und deren Kontrolle.

Und gleich wird MS zu Höchstform auflaufen, und sicher diesen Beitrag zerpflücken!!!! :lol: Ich sag nur: Ohne wirklich arbbeitsunfähigkeit auslösende Beschwerden könnte ich morgen mind. bei 2 Ärzten eine AU für mind. eine Woche rausschlagen, ohne dass ich wirklich au wäre. 100 %ig. Und da nicht nur ich das kann ....

LG, Fee (ohne Verlinkungen)

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.10.2012, 11:09

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

leser
Beiträge: 970
Registriert: 16.07.2010, 02:07

Beitrag von leser » 03.10.2012, 12:19

Hallo Machts Sinn,
AU-Bescheinigungen gibt es nicht in erster Linie für Krankenkassen und Krankengeld, im Gegenteil. 99,9% dienen der Vorlage für den Arbeitgeber... Kannst Du Dir eine Situation vorstellen, in der es durchaus Sinn macht, dass eine AU 2 Tage rückwirkend ausgestellt wird? ;)

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.10.2012, 12:32

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Antworten