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Verfasst: 05.09.2010, 13:13
von Shayla
An Czauderna: Ich habe die Praxis erlebt und weiß wovon ich schreibe, sonst würde ich meinen Mund halten. Ich habe die Praxis einer "hardliner-Kasse" erlebt.
Wieso wird eigentlich immer von vier Jahren Nachforderungszeitraum geschrieben? Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV verjähren vorliegend Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge in 30 Jahren ab 1.1.2008.
Da die Kassen unverschuldet verspätete Anzeigen im Sinne des § 186 Abs 11 Satz 4 SGB V negieren, gehen sie von vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen aus, ergo: 30 Jahre Verjährungslauf.
Verfasst: 05.09.2010, 14:44
von Bodi
Vorsatz ist in der Praxis für die Kassen schwer zu beweisen, daher bleibt es in aller Regel bei 4 Jahren.
"Nicht Wissen" der Regelung ist z.B. aus Sicht der Kassen kein Grund für einen Beitragserlass nach §186(11) SGB V. Etwas vorsätzlich nicht zu wissen ist schon schwieriger und schon gar nicht beweisbar.
Aber theoretisch stimmt das und man könnte die Regelung nach § 5(1) Nr. 13 SGB V zu seinen Gunsten missbrauchen.
Also so lange warten, bis man ernsthaft krank wird, möglicherweise Jahrzehnte keine Beiträge entrichten und im Notfall nur die letzten 4 Jahre nachzahlen.
Verfasst: 05.09.2010, 15:11
von Czauderna
Hallo Rossi,
verstehe ich nicht - muss ich auch nicht, bin kein Jurist.
Ich sage nur, wenn es mit der genauen Definition vom "Härtefall" z.B. bei den Zusahlungen oder beim Zahnersatz geklappt hat, warum dann nicht hier.
@Shayla - nun. wenn Du aus eigener Erfahrung sprichst dann wundert mich dein "Angriff" gegen mich um so mehr.
Rein von der Logik her gebe ich dir natürlich Recht, wir müssten in diversen Fällen bis zu 30 Jahren nachfordern, aber wie Bodi schon ausführte, das wird in der Praxis enorm schwierig werden - das Problem stellt sich momentan auch noch nicht, den 2007 verjährt erst am 31.12.2011.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.09.2010, 15:53
von Shayla
Doppelpost - gelöscht
Verfasst: 05.09.2010, 16:00
von Shayla
Czauderna hat geschrieben:... wenn Du aus eigener Erfahrung sprichst dann wundert mich dein "Angriff" gegen mich um so mehr.
Es lag und liegt mir absolut fern, Dich persönlich "anzugreifen". Ich wüsste auch nicht, wo dies geschehen sein sollte. Wenn Du es so empfindest, tut es mir leid und ich entschuldige mich. Ich hatte weder mit Dir noch der DAK jemals zu tun.
Du kannst mich aber gerne mit
"naiv" beleidigen, denn mit eben jener Grundhaltung bin ich seinerzeit an meine Kasse herangetreten.
Verfasst: 05.09.2010, 17:13
von Czauderna
Hallo,
ich benütze das Wort "naiv" nicht um jemanden zu beleidigen, sorry wenn es das bei dir getan hat. Ich selbst bezeichne mich auch als "naiv" wenn es z.B. um alles was mit dem Auto zu tun hat - davon habe ich keine Ahnung und wenn ich dann mal zu solch einem Thema etwas sage dann aus meine Naivität heraus und nicht aus eigener Erfahrung.
Also, wenn der Begriff naiv für dich eine Beleidigung darstellt, dann entschuldige ich mich dafür .
Gruss
Czauderna