City BKK steht vor Insolvenz
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Ich könnte mir vorstellen, dass es da auch vom BKK-Verband ein paar entsprechende Vorschläge gegeben hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die einfach so tatenlos zusehen, wenn die Kasse saniert werden soll...
Wie Du schon sagtest, es ist politisch gewollt. Leider beschweren sich aber alle über die Kassen (was bei dem Vorgehen sogar verständlich ist) und nicht über die Politik...
Wie Du schon sagtest, es ist politisch gewollt. Leider beschweren sich aber alle über die Kassen (was bei dem Vorgehen sogar verständlich ist) und nicht über die Politik...
http://www.aerztezeitung.de/extras/druc ... pid=645161
Damit keiner auf die Idee kommt das kann nur der City BKk so gehen.
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Never Ending Story
spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,741662,00.html
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Die haben aber auch die Ardessen abgeglichen, soll heissen, alle Familienmitglieder mit derselben Adresse bekommen den gleichen Brief und zwar den, den ursprünglich nur das MG mit dem günstigsten Risiko erhalten hätte.Lady Butterfly hat geschrieben: es soll vorkommen, dass in Familien Zielkunden (Berufsstarter) und Nicht-Zielkunden (Oma und Opa) bunt gemischt sind.....und welcher Eindruck wohl entsteht, wenn die ihre Schreiben vergleichen?????
Des Weiteren befinden sich auf den Briefen - je nach Risikogruppe - unterschiedliche Telefonnummern für Rückfragen. Warum nur ?
Ich würde jedenfalls kündigen und zwar noch im Januar (spart man sich einen Monat 8 €) oder spätestens bis zum 1.3.2011 um von der Erhöhung verschont zu bleiben.
sowas nennt ma den wohl eine risikoselktion im Hinblick auf die anstehende Fusion, teuere Risikien loswerden, niedrige Risikien halten. Leistungsausgaben senken, somit die Liquidität erhöhen. Normales Betriebwirtschaftliches Vorgehen. Wo liegt das Problem? Eine Insolvenz kommt teurer, die Klientel gleicht ja ungefähr der der GBK. Der Versicherungsschutz wird eh denn durch andere Kassen gewährleistet, das ist alles so gewollt, keiner soll sich beschweren. Oder höre ich da etwas von wegen nicht gewählt?
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Hallo CiceroOWL,CiceroOWL hat geschrieben:sowas nennt ma den wohl eine risikoselktion im Hinblick auf die anstehende Fusion, teuere Risikien loswerden, niedrige Risikien halten. Leistungsausgaben senken, somit die Liquidität erhöhen. Normales Betriebwirtschaftliches Vorgehen. Wo liegt das Problem? Eine Insolvenz kommt teurer, die Klientel gleicht ja ungefähr der der GBK. Der Versicherungsschutz wird eh denn durch andere Kassen gewährleistet, das ist alles so gewollt, keiner soll sich beschweren. Oder höre ich da etwas von wegen nicht gewählt?
ganz so sehe ich das nicht. Warum muss denn beispielsweise die BKK HXXlberufe oder BKK XXsundheit einen ZB erheben? Ganz sicher nicht wegen der Morbidität ihrer Versicherten! Genauso verhält es sich aber auch bei der CITY. Nach den Prüfungen des BXA kann man die Schulden der CITY alleine auf die überhöhten Verwaltungskostenausgaben zurückführen. Das gleiche Problem gilt wohl für die DXK! Tatsache ist doch, dass alle KK, die einen ZB erheben, vorher Verluste bei den Mitgliederzahlen hinnehmen mussten, die Personalkosten - wenn überhaupt - aber nur marginal angepasst wurden.
Grundsätzlich werden ja "schlechte“ Risiken durch den Morbi-RSA ausgeglichen; oder warum nimmt bisher keine einzige AXK einen ZB? Ich halte jedenfalls die ganze Diskussion über die Versichertenstruktur für sehr scheinheilig. Die GKV schadet sich damit meiner Meinung nur selbst.
Wer sagt denn, dass die Leistungen eines Mitglieds, die im Jahr 2010 den Deckungsbeitrag überschritten haben, im Jahr 2011 wieder anfallen oder nicht durch den Morbi-RSA ausgeglichen werden.
Zuletzt geändert von bkkinsider am 29.01.2011, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.
ich sage ja nicht das es nur die Kosten für die Leistungen sind, es ist nur einfacher schlechte Risiken schnelleros zuwerden, als sich schnell von unproduktiven Strukturen zu verabschieden. Sowas dauert ja meistens länger als die City BKk Zeit hat dieses Strukturproblem zulösen. Wobei das eine wahrscheinlich mit dem Anderen zusammenhängt.
Grundsätzlich ja, aber nicht im Besonderen... Da bist Du nicht auf dem letzten Standbkkinsider hat geschrieben:Grundsätzlich werden ja "schlechte“ Risiken durch den Morbi-RSA ausgeglichen
§ 269 SGB V - Solidarische Finanzierung aufwändiger Leistungsfälle (Risikopool)
(6) Der Risikopool wird letztmalig für das Geschäftsjahr durchgeführt, das dem Jahr vorausgeht, in dem die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs nach § 268 Abs. 1 in Kraft tritt.
§ 268 SGB V - Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
(1) Die Versichertengruppen nach § 266 Abs. 1 Satz 2 und 3 und die Gewichtungsfaktoren nach § 266 Abs. 2 Satz 2 sind vom 1. Januar 2009 an abweichend von § 266 nach Klassifikationsmerkmalen zu bilden (Morbiditätsgruppen)...
siehe auch 3. Absatz: vdek.com/presse/pressemitteilungen44635/pm_vdek/vdek_2010/pm_vdek_20100705/index.htm
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Warum nicht im Besonderen? Nunmehr ist es doch so, dass man für gewisse Morbiditäten entsprechende Zuschläge bekommt. Hier ist ein effizientes Versorgungsmanagement gefragt. Dann kann man auch mit Kranken "Gewinn" erwirtschaften.leser hat geschrieben:Grundsätzlich ja, aber nicht im Besonderen... Da bist Du nicht auf dem letzten Stand
Das ist mir alles bekannt; ändert aber nichts an der Tatsache, dass die KK, die jetzt einen ZB erheben, vor allem ein verwaltungkostentechnisches Problem haben, was offentsichtlich in der Vergangenheit nicht mit letzter Konsequenz angegangen wurde - oder eben kein effezientes Versorgungsmanagement betreiben. Sollte man die Theorie mit den Strukturproblemen weiter verfolgen, frage ich mich, warum die Versorgerkassen Nr. 1, die AXK`en, bis heute keinen ZB erheben.leser hat geschrieben: § 269 SGB V - Solidarische Finanzierung aufwändiger Leistungsfälle (Risikopool)
(6) Der Risikopool wird letztmalig für das Geschäftsjahr durchgeführt, das dem Jahr vorausgeht, in dem die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs nach § 268 Abs. 1 in Kraft tritt.
§ 268 SGB V - Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
(1) Die Versichertengruppen nach § 266 Abs. 1 Satz 2 und 3 und die Gewichtungsfaktoren nach § 266 Abs. 2 Satz 2 sind vom 1. Januar 2009 an abweichend von § 266 nach Klassifikationsmerkmalen zu bilden (Morbiditätsgruppen)...
siehe auch 3. Absatz: http://www.vdek.com/presse/pressemittei ... /index.htm