Re: Kann man auch so sehen oder der Kaiser ist ja nackt!
Verfasst: 30.07.2009, 21:29
Ich musste es mir auch mehrfach durchlesen...
Die GKV kann keinen rausschmeißen, nur weil er bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt. Notfalls gibts immer noch die Pflichtversicherung für Nichtversicherte. Da fallen auch die drunter, die nach einer langen PKV-Zeit, nur kurz gesetzlich versichert waren und für eine freiwillige Mitgliedschaft die Voraussetzungen nicht erfüllen.TiasBerlin hat geschrieben:Weiß den jemand wenn er von PKV in die GKV wechselt oder wechseln muss das er in den ersten 18 Monaten einer großen Gefahr unterliegt? Wenn er in den ersten 18 Monaten krank wird oder einen Unfall erleidet der zur Berufsunfähigkeit führt, fliegt er aus der GKV im hohen Bogen raus. Komplett da die "Vorversicherungszeiten nicht erreicht sind" darf die GKV ihn nicht egal wie versichern.
Ich gehe mal davon aus, dass du eine der ersten bist, die sich bei Beitragssatzanhebungen sofort aufregen. Wenn die Kassen alle ihre ehemaligen Versicherten anschreiben soll, kostet dass Umengen an Geld. Und von den Angeschriebenen kommen dann 60% aller Briefe unzustellbar zurück, weil verzogen, 30% landen ungeöffnet im Müll, weil man längst anderweitig versichert ist und nur die restlichen 10% melden sich. Also wer soll diese Kosten für Material (Papier, Umschläge, Porto) und menschlicher Kraft bezahlen. Richtig, der Versicherte, und der möchte möglichts niedrige Beiträge.TiasBerlin hat geschrieben:Wieso hat die GKV keien Mitteilungspflicht seienn Mitgliedern gegenüber wenn z.B. die Beitragspflicht einsetzt.
Schon mal was von Willenserklärung, Aufnahmeantrag und Unterschrift gehört? Oder schließen wir in Deutschland Verträge ab ohne unseren Willen per Unterschrift zu erklären? Diese "ManMussImmerAufMichZukommenMentalität" geht mir schon manchmal zu weit. Wir sind alle mündige Menschen und müssten doch in der Lage sein, selbst tätig zu werden. Oder hast du jemals erlebt, dass in Deutschland irgendwas automatisch geht? Zahlt die das Arbeitsamt Arbeitslosengeld, ohne das du einen Antrag stellst? Nein. Und so ist es auch mit Krankenkassen. Als Versicherter hat man nicht nur Rechte, sondern auch PFLICHTEN.TiasBerlin hat geschrieben:Wieso ist sie nicht Mitteilungspflichtig Ihrem neuen Mitglied gegenüber?