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Verfasst: 22.03.2013, 00:20
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.03.2013, 01:03
von Poet
Machts Sinn hat geschrieben:Die Problematik der "unbefristeten Verwaltungsakte mit Dauerwirkung und ihrer rechtlichen Folgen" befindet sich inzwischen zur Klärung beim Landessozialgericht - ohne dass die erste Instanz dazu irgendwie Position bezogen hätte.
@Machts Sinn: Mit einem Einzelfall verknüpft oder generell? Es würde mich wundern wenn das SG dies annimmt...
Verfasst: 22.03.2013, 13:24
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.03.2013, 20:49
von Poet
@MS: Danke für die Info! Hätte mich auch gewundert. Also ist der Weg mit der persönlichen Vorstellung gerade bei schwer nach Aktenlage zu begutachtenden Erkrankungen schon richtig.
Verfasst: 22.03.2013, 22:45
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.03.2013, 23:22
von Poet
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo,
das wäre mir zu sachlich!
Für das was sich die Kassen leisten,
möchte ich ordentlich auf den Tisch hauen!
Damit das hier nicht zu viel wird,
bin ich mal etwas ausgewichen:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... r/#post896
Gruß!
Machts Sinn
@MS: ...hier im KK-Forum aber bitte nicht in Hilfe-Threads. Du mißbrauchst Hilfesuchende für Deine sehr selektive Botschaft. Scheiße hoch 3. Anders kann ich es nicht sagen.
Verfasst: 22.03.2013, 23:58
von Machts Sinn
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Verfasst: 23.03.2013, 00:01
von Poet
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Poet,
wir sind uns aber schon darüber einig, dass dies kein Hilfetread ist - anders als die von KaWalter, Hajo, Wesley und Jacky?
Gruß!
Machts Sinn
Okay, aber wir sind im KRG-Thread...s. meine Fortsetzung im Frust-Thread.
Verfasst: 23.03.2013, 01:49
von Machts Sinn
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Verfasst: 09.04.2013, 19:10
von Machts Sinn
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Verfasst: 09.04.2013, 20:52
von Poet
...den Du jetzt schon 100x zitiert und verlinkt hast. Deswegen hat der Fall trotzdem mit Deinem Fall gar nichts zu tun, denn Dir ist die persönliche Begutachtung angeboten worden.
Verfasst: 11.04.2013, 10:03
von Machts Sinn
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Verfasst: 11.04.2013, 13:54
von Poet
...nee, das ist schon sehr wichtig, denn Du hattest zumindest die Chance auf eine persönliche Vorstellung, hast aber abgelehnt. Das warum hast Du bisher nicht wirklich eindeutig beschrieben, dafür aber rechtlich sinnfreie Texte hinterhergeschoben.
In Memoriam
Verfasst: 30.07.2013, 19:39
von Alius
Czauderna hat geschrieben:Machts Sinn hat geschrieben:
...
Deswegen die Frage: kannst du - wegen der Auffindbarkeit über Google und im Interesse der Übersichtlichkeit am besten in einem neuen Thread, etwa mit dem Titel Krankengeld - Antrag auf einstweilige Anordnung - den anonymisierten Text in deinem Fall zur groben Orientierung für andere einstellen?
Dann wäre es allein ihre Sache, was sie daraus machen und gleichzeitig wäre die Hilflosigkeit etwas begrenzt.
Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,
DAK, BVA, SG-Gerichte, Bundestag (Petitionen), und jetzt auch der VDK,
für wahr, du hast es nicht leicht. All diese Institutionen sollen auf deinen Meinung bzw. auf deinen Weg einschwenken ??
Ein Riesen Unterfangen - und das Forum hier und die Kassen-Mitarbeiter sollen dir dazu verhelfen ??!!.
Du weißt aber schon, der Grad zwischen Idealismus und Fanatismus ist ein sehr schmaler - sicher weißt du das !!
Gruss
Czauderna
Mit etwas Überraschung nehme ich zur Kenntnis, dass
"Machts Sinn" entweder seiner Motivation verlustig gegangen ist, oder dass eine Ummotivierung stattgefunden hat. Schade.
Es sei hier festgestellt, dass in dem der Sache gegenständlichen Fall die von "Machts Sinn" empfohlene Vorgehensweise dazu geführt hat, dass die KK unmittelbar nach Bekanntwerden des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz
sofort und unter Meidung des Gerichtsverfahrens zurückgerudert hat.
Der der Rechtswidrigkeit zugrunde liegenden Mangel (MDK-Vorstellung) wurde umgehend geheilt und danach bis Pflichtende zuverlässig gezahlt.
Gelernt hat die KK freilich nicht viel:
Inzwischen hängen sie sich (in anderer Sache) gaaanz weit aus dem Fenster, so dass (schon wieder) Feststellungsklage anhängig ist. Die Täuschungshandlung der KK ist einfach nur noch haarsträubend absurd und zudem schriftlich dokumentiert, so dass diesmal auch Strafanträge nach §263 StGB gestellt wurden.
Ich glaube es ist ratsam, sich seiner Haut bei entsprechender Sachlage mit der gebotenen Vehemenz zu erwehren.
Danke, "Machts Sinn"!
Verfasst: 30.07.2013, 20:55
von Czauderna
Hallo,
ein Fan ?? - wie schön für Machts Sinn - du weißt sicher wo du ihn finden kannst um ihm deinen Dank persönlich abzustatten.
Gruss
Czauderna