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Lügenmärchen

Verfasst: 27.11.2017, 13:11
von Anton Butz
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Es stimmt auch nicht, was Servicezeit den Zuschauern glaubhaft machen will:
Die Krankengeldfalle ist eine Systemlücke, die von der Politik dringend
geschlossen werden muss. Aber so kurz nach der Wahl haben die Parteien
andere Prioritäten.

Mit Blick auf die derzeitige GROKO-Diskussion ist richtigzustellen:

Die von Servicezeit dargestellte Sozialrechts-Guillotine ist neues gemein/sam/es Machwerk
von CDU/CSU und SPD. Verantwortlich sind insbesondere die damaligen Fraktionsvorsitzenden
Volker Kauder und Thomas Oppermann. Sie ließen die Vorgängerkonstruktion „illegale BSG-Kranken-
geld-Falle“ leicht entschärft von ihren Bundestagsabgeordneten einstimmig abnicken und in den
Stand der „unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle“ erheben.

Das war kein Unfall. Die Details sind dokumentiert:
http://www.krankenkassenforum.de/1-vt87 ... sc&start=0
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... -46-SGB-V/

Die Krankengeld-Falle ist also keine Systemlücke, sondern eine Systemkomponente.
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Verfasst: 01.12.2017, 10:01
von Anton Butz
Tipp!

Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda, befasste sich in
Frankfurter Allgemeine Einspruch Magazin Alles was Recht ist sehr differen-
ziert mit dem Thema

"RICHTERLICHE UNABHÄNGIGKEIT - Die Richtgeschwindigkeit der Justiz"

und kritisiert: „Das Dienstgericht des Bundes missachtet entscheidende Bedingungen
richterlicher Tätigkeit“


http://einspruch.faz.net/einspruch-maga ... 9/?GEPC=s5

Da entscheidende Bedingungen richterlicher Tätigkeit insbesondere auch von der Sozial-
gerichtsbarkeit missachtet werden, wäre eine vergleichbar kritische Zusammenfas-
sung auch zu den Krankengeld-Fallen und zum SGB X-widrigen Selbst-
vollzug fiktiven Krankengeld-Parallel-Rechts
wünschenswert.

Ein jeder kehre (auch) vor seiner eigenen Tür!
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Verfasst: 02.12.2017, 15:43
von Anton Butz
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Wo es keine Antworten gibt,
muss es nicht an Fragen fehlen:

Bild
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Verfasst: 14.12.2017, 12:55
von Anton Butz
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Herr Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda,
hat – auch auf die wiederholende E-Mail vom 03.12.2017
an seine dienstliche E-Mail-Adresse – nicht reagiert.

Das ist sehr schade, denn er ist kein Sozialrechts-Fachidiot,
vermutlich auch kein „blinder Kopierer“. Er denkt weiter, auch
an

„DIE ZEIT, die Wahrheit und der Justizskandal“
http://blog.delegibus.com/4401

Umso interessanter wäre es, sein Verständnis von richterlicher
Unabhängigkeit, einem der Kernsätze unseres Rechtsstaats-
verständnisses, am Beispiel der sog. Krankengeld-„Recht“-
sprechung zu erfahren.
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Verfasst: 14.12.2017, 15:53
von Anton Butz
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Heinrich Wefing, ZEIT,
dazu ergänzend:

Bild
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Zu Heinrich Wefing schrieb ...

Verfasst: 17.12.2017, 18:07
von Anton Butz
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Dr. Carsten Schütz u. a.:
Einen weiteren unrühmlichen Beitrag journalistischer Falschberichterstattung
hat nun allerdings Heinrich Wefing, stellvertretender Ressortleiter im Ressort
Politik der ZEIT, veröffentlicht, was umso schwerer wiegt, als er angibt, neben
Kunstgeschichte auch Jura studiert zu haben.

(…)

Selten dürften in einem ZEIT-Beitrag so massiv falsche Tatsachen, unbegrün-
dete Wertungen und schlecht bis gar nicht recherchierte Umstände bar jegli-
cher juristischer Grundkenntnisse zusammengeschrieben worden sein – um
am Ende ein Verständnis von richterlicher Unabhängigkeit zu offenbaren,
das einen der Kernsätze unseres Rechtsstaatsverständnisses mit Füßen
tritt.

http://blog.delegibus.com/2016/05/25/di ... izskandal/

Kritik im Zusammenhang mit beschworenem „Mut zur Wahrheit“ und ausgerufenem
Justizskandal“ hat ganz andere Qualität als gegenseitige Ignoranz.
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Jur... vs. Jour... und umgekehrt

Verfasst: 18.12.2017, 01:26
von Anton Butz
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Über die Schlagzeile vom 27.09.2017 aus Andrea Nahles Mund
nun wieder zurück zu FAZ und Co., speziell Michael Hanfeld be-
treffend, Online-Ressortleitung Feuilleton, hier als „Sachbearbeiter“
bezeichnet, der „Einblicke sowohl in seine Fertigkeiten im Umgang
mit Gesetzestexten als auch in seine Debattenkultur“ gab:
http://blog.delegibus.com/4548

Die Sätze

„In früheren Zeiten konnte ein Ressortleiter, dem entfallen war, daß
es zu Goethes Lebzeiten noch keine Eisenbahn gab, aus diesem Grund
(oder: mit diesem Vorwand) ohne weiteres entlassen werden. Beim
heutigen Sorgfaltsmaßstab der Presse eher unwahrscheinlich.“

bringen im richtigen Rahmen zwischen Jakob Augstein und der Süd-
deutschen Zeitung auf den Punkt, was ähnlich für die Verantwort-
lichen der BSG-Krankengeld-Fallen-„Recht“sprechung – jedenfalls
bis Dezember 2014 – gelten sollte bzw. gilt.
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Einspruch - Alles was Recht ist - Die F.A.Z. für Juristen

Verfasst: 26.12.2017, 14:25
von Anton Butz
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Einspruch - Alles was Recht ist
Die F.A.Z. für Juristen


http://www.faz.net/aktuell/einspruch-di ... 11587.html
http://einspruch.faz.net/

könnte sich speziell mit der richterlichen Unabhängigkeit der Krankengeld-Sozialrichter
und mit der Frage befassen, ob Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden können
bzw. dürfen:

Bild

Der Anlass erscheint ausreichend konkret. Funktion und Kompetenz des
Herrn Dr. Carsten Schütz empfehlen ihn als Gastautor.

http://www.krankenkassenforum.de/die-ke ... ght=#86922
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Verfasst: 06.01.2018, 10:57
von Anton Butz
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Einspruch - Alles was Recht ist - Die F.A.Z. für Juristen
titelt heute unter RECHT DES TAGES mit der "Schlag"zeile

RICHTERMANGEL - Staatsversagen

http://einspruch.faz.net/#06.01.2018

Aber stimmt der so vermittelte Eindruck? In der Krankengeld-
Rechtsprechung sind es die Sozialrichter, von denen das Staats-
versagen ausgeht. Sie (und der Vorschlag für einen Gastbeitrag)
bedürfen vorrangig der fachlichen Hilfestellung der Psychologie,
um im Spannungsfeld von Schwarmintelligenz und Herdentrieb
Staatsversagen wie hier zu vermeiden:
http://www.krankenkassenforum.de/-vp86879.html#86879
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Verfasst: 10.01.2018, 20:11
von Anton Butz
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Es ist noch ziemlich beliebig, wann und wo die maßgeblichen Sätze verwendet werden - aber immerhin, sie scheinen bei den Krankengeld-Sozialrichtern so
langsam anzukommen. Rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 28.11.2017, S 50 KN 118/16 KR:
Diese streng am Wortlaut orientierte Auslegung ist nach Auffassung der Kammer auch aufgrund des in § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - SGB I - explizit hervorgehoben Schutzbedürfnisses der Versicherten in der sozialen Krankenversicherung geboten. Danach ist bei der Auslegung der Vorschriften des SGB sicherzustellen, dass die sozialen Rechte (hier: insbesondere dasjenige auf wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB I) "möglichst weitgehend" verwirklicht werden (BSG, Urteil vom 11.05.2017 – B 3 KR 22/15 R – juris). In diese Richtung geht letztlich auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach trotz des grundsätzlich fehlenden verfassungsrechtlichen Anspruchs auf bestimmte Leistungen der GKV gesetzliche bzw. auf dem Gesetz beruhende Leistungsausschlüsse und Leistungsbegrenzungen ebenso wie die nachteilige Auslegung und Anwendung von Regelungen des Leistungsrechts der GKV durch die Fachgerichte stets daran gemessen werden müssen, ob sie im Rahmen des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz - GG - gerechtfertigt sind, insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen; das gilt insbesondere für diejenigen Personen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen, die in der GKV pflichtversichert sind und denen die Möglichkeit einer davon abweichenden Absicherung nicht offen steht (BSG, Urteil vom 11.05.2017, aaO unter Verweis auf BVerfGE 115, 25, 42 ff = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr. 20 ff).
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Verfasst: 17.01.2018, 10:55
von Anton Butz
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Missbrauch des Krankengeld-Rechts

Die jahrelange sog. Krankengeld-„Recht“sprechung der Sozialgerichtsbarkeit ist
ein Skandal. Die aktuelle Forderung nach „mehr Sachverstand an den Gerichten“
passt deswegen auch zur Sozialgerichtsbarkeit und ihren sog. Krankengeld-„Recht“-
Sprechern. Noch wichtiger wäre hier aber die politische Forderung von „weniger
Willkür“
. (An der effizienten Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen gibt
es hier keine Zweifel.)
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Verfasst: 15.02.2018, 17:25
von Anton Butz
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"Hammer Nachricht bzw. Stellungnahme vom Sozialgericht Augsburg"
vom 07.02.2018

Das aktuelle Beispiel:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post24941

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Verfasst: 30.03.2018, 23:50
von Anton Butz
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Manchmal stimmt wenigstens das Ergebnis:

Zum Krankengeld gibt es weiterhin den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch.
Zu diesem Urteil des Sozialgerichts München vom 11.05.2016 – S 17 KR 754/15 –
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pd ... ?all=False
hat das Bayer. LSG München mit Beschluss vom 12.10.2017, L 4 KR 369/16, den
Anspruch des Klägers auf Gewährung von Krankengeld auf der Grundlage des
sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs bestätigt und die Berufung der
Beklagten zurückgewiesen. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom
BSG als unzulässig verworfen.
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Verfasst: 31.03.2018, 19:28
von billy
Hilft nur heute nicht wirklich weiter. Man beachte den Zeitpunkt des Falles.

Heute steht bereits auf der AU-Bescheinigung ein Hinweis zur nahtlosen Feststellung der AU und zu den Folgen bei Nichtbeachtung.

Das Ergebnis ist logisch und erfreulich für den Kläger, aber für heutige Betroffene völlig irrelevant.

Davon abgesehen dürfte es auch höchst selten vorkommen, dass eine Krankenkasse so spät nach Ablauf der EFZG bzw. LZG den KG-Bewilligungsbescheid mit entsprechenden Hinweisen verschickt.

Alles in allem ein schönes Urteil, aber wenig hilfreich.

Verfasst: 31.03.2018, 21:30
von Anton Butz
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Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist es, der das Urteil
erwähnenswert macht und die Krankenkasse wegen Krankengeld für
5 1/2 Wochen zur Nichtzulassungsbeschwerde veranlasste.
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