Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?

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Klaus.Taschenbier
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Echt jetzt?

Beitrag von Klaus.Taschenbier » 20.11.2017, 21:04

Ich finde das die die vorhergehenden Beiträge lediglich deutlich machen,
wie sozialrechtlich fragwürdig die Krankengeld-Falle jedenfalls seit 23.07.2015 von Anton Butz beurteilt wird. Es wird auch immer wieder deutlich, dass es sich um eine absolute Exotenmeinung handelt und eigentlich NIEMAND, der sich ernshaft mit Krankengeld beschäftigt diesen Unsinn noch hören mag. Die Folge ist, das Herr Butz über viele Seiten mit sich allein diskutiert und seine sich in Dauerschleife wiederholenden Ergüsse als allein seelig machende Wahrheit zu verkaufen versucht. Jeder der es wagt Kritik zu üben wird abgekanzelt und als Vertreter des Systems gebrandmarkt. Sorry Anton, ich habe da keine Lust mehr drauf und bin deshalb auch ziemlich ruhig geworden.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 20.11.2017, 22:34

Anton Butz hat geschrieben:.
Die vorhergehenden Beiträge machen deutlich,
wie sozialrechtlich fragwürdig die Krankengeld-Falle
jedenfalls seit 23.07.2015 erscheint.

Damit gehen auch Fragen zur strafrechtlichen Rele-
vanz einher:

Krankengeld-Falle:
Bescheinigtes Ende/Endbescheinigung
Rechtsbeugung?


https://www.frag-einen-anwalt.de/Kranke ... 04914.html
.
Ich finde es wird wirklich etwas deutlich.

Er zitiert sich so lange selber bis er den Anschein erweckt andere wären seiner Meinung ;)

Sehr schick fand ich die Antwort des Anwaltes auf seine Bewertung

Stellungnahme vom Anwalt:
Es gibt schlechte Bewertungen, die einem Gütesiegel gleichkommen, gerade weil sie an offenkundiger Dreistigkeit nicht zu überbieten sind. Vielen Dank!

Aber jetzt genug der Unterbrechung. Der Herr Butz kann jetzt wieder weitermachen mit seinem therapeutischen Schreiben

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 21.11.2017, 09:38

.
Da ist sie wieder, die Runde der aufmerksamen stillen Leser, denen jenseits der Sache nichts entgeht und
die in unregelmäßigen Abständen aus der Deckung kriechen um ihrer starken Betroffenheit vom Engagement
gegen die Krankengeld-Falle Ausdruck zu verleihen.

Dass der Dritte im Bunde jetzt fehlt, könnte daran liegen, dass er sich von der Bewertung der Anwalts-Antwort
https://www.frag-einen-anwalt.de/Kranke ... 04542.html
persönlich angesprochen fühlt und wegen des kleinen Unterschieds noch Bedenkzeit braucht. Immerhin sind ihm die
Ausführungen hier „bestens bekannt“. Diesen Vorteil hatte der Anwalt sicher nicht. Für ihn ist Sozialrecht nach
+Baurecht, Werkvertragsrecht, +Kaufrecht, +Mietrecht, +Zwangsvollstreckungsrecht, +Betreuungsrecht
der letzte auf der Homepage genannte Schwerpunkt.

Deswegen trifft die Kritik an seiner Antwort indirekt auch andere.
.

Christo
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Beitrag von Christo » 21.11.2017, 11:05

Hi,

endlich wird es hier mal lustig.
Das hat mich erheitert.

Insbesondere die "Abwertung" des Beitrags des Rechtsanwalts durch:
Für ihn ist Sozialrecht nach
+Baurecht, Werkvertragsrecht, +Kaufrecht, +Mietrecht, +Zwangsvollstreckungsrecht, +Betreuungsrecht
der letzte auf der Homepage genannte Schwerpunkt.
Es zeigt sich: Jeder nimmt die Welt durch seine eigene "Brille" wahr. Dinge, die nicht in das Weltbild passen, werden gedreht und gewendet, bis sie passen.

Wer freut sich?
Der Forumsbetreiber. Dank Anton werden hier bestimmt eine Menge Clicks und Aufrufe erzeugt.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 21.11.2017, 12:20

Hallo Christo,

und wie ist dein Weltbild?

Kennst du den Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt,
die Vorteile der Spezialisierung auf eines (bis drei) von über 20 Rechts-
gebieten für den Mandanten mit seinem Expertise-Bedarf?

http://www.brak.de/fuer-verbraucher/anw ... hanwaelte/

Schönen Gruß
Anton

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.11.2017, 20:36

Gibt es denn nicht noch ein Fachanwaltsforum für dich? So ein Fachanwalt muss dir doch einfach folgen. So wie die Fach-Richter beim BSG. Ach, stopp, da war doch was, das sind Fachrichter, haben aber trotzdem keine Ahnung.

So langsam artet das hier in eine echte Tragödie aus. Anton, der Held, kämpft gegen alle. Zunächst findet er noch Mitstreiter, doch irgendwann antwortet ihm selbst in "seinem" Forum niemand mehr. Die einzigen, die ihm noch (notgedrungen) antworten, sind öffentliche Stellen, denn die sind dazu verpflichtet. Aber diskutieren lassen die nicht mit sich. Also denkt der Anton sich, fragt er doch mal bei den Anwälten nach. Er investiert sogar noch Geld, damit sich endlich jemand mit ihm und seinen Thesen auseinandersetzt. Aber - die Tragödie nimmt immer weiter ihren Lauf - schon bei der zweiten Anfrage findet sich auch kein Anwalt mehr, Geld hin oder her. Ich habe den Eindruck, wir steuern so langsam auf den letzten Akt dieser Tragödie zu.
Wiki hat geschrieben: Das Scheitern des Helden ist in der Tragödie unausweichlich; die Ursache liegt in der Konstellation und dem Charakter der Figur. Der Keim der Tragödie ist, dass der Mensch der Hybris verfällt und dem ihm vorbestimmten Schicksal durch sein Handeln entgehen will.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.11.2017, 22:37

Das die Antwort auf die Anfrage noch fehlt hat mich sehr erstaunt.

Das wäre doch einfach verdientes Geld. Einfach zustimmen und den Riesenbetrag von 25 € einstreichen...

Dazu noch eine Bombenbewertung weil man als einziger Rechtsanwalt Ahnung hat...

Tja. Woran liegt es nur das die Wunschantwort nur nicht kommt.
Liegt vielleicht am Pippi Langstrumpf Syndrom

Christo
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Beitrag von Christo » 22.11.2017, 08:44

Moin Anton
Anton Butz hat geschrieben:Hallo Christo,

und wie ist dein Weltbild?
Anders als deins :wink:
Anton Butz hat geschrieben: Kennst du den Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt,
die Vorteile der Spezialisierung auf eines (bis drei) von über 20 Rechts-
gebieten für den Mandanten mit seinem Expertise-Bedarf?

http://www.brak.de/fuer-verbraucher/anw ... hanwaelte/

Schönen Gruß
Anton
:wink:

Mmm, erkennst du, dass anscheinend alle Fachleute die verschiedenen Regelungen, die du kritisierst, anders einschätzen als du?

Gibt dir das nicht zu denken?

Anton Butz
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Deutscher Anwaltverein DAV

Beitrag von Anton Butz » 22.11.2017, 09:34

.
Nach dem „Recht“sprechungs-Wechsel vom 11.05.2017 sind viele Fragen offen.
„Kopf oder Zahl“-Einschätzungen helfen nicht weiter. Dass es auch präziser geht,
wird über die Homepage des Deutschen Anwaltvereins e.V. deutlich. Dem DAV
sind 65.000 Anwälte (m/w) angeschlossen; er leistet rechtspolitische Arbeit, ver-
fügt über 41 Gesetzgebungsausschüsse und 30 Facharbeitsgemeinschaften. Als
Interessenvertretung sollte es ihm möglich sein, sich für seine Mitglieder und
deren Mandanten zur Krankengeld-Falle zu positionieren. An fehlender Expertise
kann es jedenfalls nicht liegen:

https://anwaltverein.de/de/newsroom/pm- ... hr-gefragt

Aber Krankenkassenvertreter scheinen auf dem weiten Feld zwischen "lustig",
"Tragödie" und "Pippi Langstrumpf" wenig anspruchsvoll zu sein.
.

Klaus.Taschenbier
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Offene Fragen

Beitrag von Klaus.Taschenbier » 22.11.2017, 18:30

Es sind eigentlich keine Fragen offen. Und es ist schlicht weg nicht in Ordnung alle Menschen die sich nicht den total absurden Ideen eines Herrn Butz anschließen mögen als "wenig Anspruchsvoll" zu bezeichnen. Sich beim Bearbeiten von Krankengeldfällen an derRechtsspechung des BSG zu orientieren ist keine Rechtsbeugung. Rechtsbeugung wird in Deutschland mit einem Jahr Gefängnis bestraft. Bevor man pauschal fast alle Krankenkassenvertreter und fast alle Gerichte mit einem solchen Vorwurf belegt würde Nachdenken doch mal gut tun.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 22.11.2017, 23:32

.
Ja, ja: "Es sind eigentlich keine Fragen offen."

Weit gefehlt! Ab jetzt ist alles offen - auch die Fortentwicklung
der Rechtsprechung des dritten BSG-Senats durch Sozialgerichte:

Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 25.10.2017, S 34 KR 347/16
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Es darf wohl als gesichert gelten: hinter dieser Krankengeld-Rechtsprechung
steckt mehr als ein „Kopierer-Examen“, zumal auch von „Auslegung“ die Rede
ist, der angeblich auch Zahlscheine zugänglich sein sollen.
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 23.11.2017, 14:09

.
Den Unkenrufen zum Trotz:

Zur Frage bei 123recht.net - Frag-einen-Anwalt.de - Generelle Themen
https://www.frag-einen-anwalt.de/Genere ... -__r8.html

Krankengeld-Falle: Bescheinigtes Ende / Endbescheinigung – Rechtsbeugung?
gibt es inzwischen eine Antwort und eine Nachfrage.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Kranke ... 04914.html
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 23.11.2017, 23:26

.
Wieder ein Opfer der "gesetzlichen Krankengeld-Falle"
D. Benedix ./. IKK Classic
http://www.ardmediathek.de/tv/Serviceze ... d=47818168
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 24.11.2017, 10:29

.
Der letzte Beitrag führt zum aktuellen Fall von Krankengeld-Fallen-Schubserei en gros

Wie neulich die UPD
http://www.finanznachrichten.de/nachric ... en-007.htm
https://www.presseportal.de/pm/52678/3753616
http://www.blogspan.net/presse/anspruch ... nt-2782901

jetzt auch der WDR
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sen ... -1426.html

Wenige Sätze reichen, insbesondere Stichworte wie „nicht durchgängig krankgeschrieben“ und „Lücke“.

Auch D. Benedix könnte ein Opfer solcher Fehlinformation sein, denn er war ja „durchgängig krankgeschrieben“, weder in seiner Arbeitsunfähigkeit
noch in der Bescheinigung gab es eine „Lücke“.

Also liebe Moderatoren und Experten von Servicezeit:
https://www1.wdr.de/fernsehen/serviceze ... en100.html
Sechs, setzen – oder nachbessern!
.

Anton Butz
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Servicezeit vom 23.11.2017

Beitrag von Anton Butz » 24.11.2017, 23:20

.
Nicht nur die Ansage ist irreführend, sondern auch die Darstellung der Rechtslage.
Für Öffentlich-Rechtliche ist es zwar typisch, den Eindruck zu erwecken, der Umgang
mit Herrn Benedix sei „vollkommen legal“ und „gesetzlich bewegt sich die Krankenkasse
auf der sicheren Seite“. Dafür gibt es hier aber keine erkennbare Basis. Rechtsanwalt Kai
Lange hat dies deutlich auf den Punkt gebracht. Tatsächlich sind die unsinnigen Entschei-
dungen des 1. BSG-Präsidenten-Senats bis Ende 2014 noch nicht ganz vom Tisch. Seine
strikte Anwendung der Krankengeld-Falle mit restriktiven Ausnahmen ist dem Recht-
sprechungswechsel des 3. BSG-Senats durch Urteil vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15 R,
aber weitgehend zum Opfer gefallen. Der Rest wurde vom 3. BSG-Senat noch nicht
eigens geprüft, sondern unkritisch – kollegial ? – übernommen.

Jedenfalls ist der Richtungswechsel deutlich und bspw. auch beim Sozialgericht Osnabrück
angekommen. Mit Urteil vom 25.10.2017, S 34 KR 347/16, entwickelte es die Rechtsprechung
des 3. BSG-Senats mit einer weiteren Ausnahme für die rückwirkende Feststellung der Arbeits-
unfähigkeit fort: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Recht auszulegen und anzuwenden ist aber nicht nur Aufgabe der Sozialgerichte, sondern auch
der Krankenkassen. Sie sind nicht legitimiert, alles zu verweigern, was das Bundessozialgericht noch
nicht zugestanden hat. Stattdessen ist es ihre Aufgabe, § 46 SGB V im Wortlaut zu erfassen und nach
Grundsätzen der SGB I und X in die Praxis umzusetzen. Zentrale Bedeutung kommt dabei § 2 Abs. 2
SGB I bei. Danach sind die sozialen Rechte zu beachten; es ist sicherzustellen, dass sie möglichst
weitgehend verwirklicht werden. Bisher spricht jedenfalls nichts dafür, dass die Entscheidung
der IKK Classic i. S. des Herrn Benedix im Rahmen des Art. 2 Abs. 1 GG gerechtfertigt ist
und insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht.

Im Übrigen wurde § 46 SGB V ab 23.07.2015 geändert. Bisher ist keine Entscheidung bekannt, die
sich mit der Neuregelung auseinandergesetzt hätte. Selbst zur Frage, ob die Krankengeld-Falle längst
passé ist ( http://up.picr.de/30970647jy.pdf ) gibt es noch keine nachvollziehbare Entgegnung. Beim
BSG ist zur Neuregelung noch keine Revision anhängig. Mit einer Entscheidung aus Kassel ist dazu
also nicht vor 2019 zu rechnen.

Bis dahin gilt es, Rechte geltend zu machen und Ansprüche vorsorglich zu sichern.
.

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