Seite 34 von 41

Verfasst: 18.07.2012, 18:38
von Rossi
Hm, Lady Buttefly

Zitat:
vielleicht solltest du eure Mitarbeiter aber mal zunächst in den Grundlagen schulen....Leistungsbewilligung, wie bediene ich mein EDV-System richt? wie werden die Meldungen an die Kasse richtig übermittelt?

Ich bin nicht mehr in diesem Bereich tätig.

Auf der anderen Seite hast Du natürlich recht. Gerade das Meldewesen im Bereich des ALG II funtkioniert teilweise nicht gut. Es sind aber nur die sog. optierenden Kommunen, die hier erhebliche Probleme mit dem Meldewesen haben. Das Programm A2LL meldet automatisch. Die Programme der optierenden Kommunen hingegen nicht. Da muss der SB immer daran denken, auch die Meldungen zu fertigen. Leider wird dies sehr häufig vergessen und nach Monaten oder Jahren kommt das Theater.

Die Kunden werden dann natürlich rückwirkend bei der Kasse abgemeldet, weil die Versicherungpflicht im Rahmen des ALG II am tatsächlichen Bezug dieser Leistung hängt. Teilweise ist keine Anschlussversicherung vorhanden und dann hat man den Salat. Das Probem ist bekannt.

Verfasst: 18.07.2012, 22:22
von CiceroOWL
Seit 2005 und was haben wir jetzt? immer noch den gleichen Sau...

Verfasst: 18.07.2012, 22:32
von Rossi
Mein lieber Jochen, bitte nicht aufregen.

Völlig klar, das Meldewesen hat bei den optierenden Kommunen noch Macken.

Und eins kannst Du mir auch glauben, dass gerade das Meldewesen für mich damals ein persönliches Steckenpferd war. Ich konnte die Kassen verstehen, wenn sie über Jahre hinweg rückwirkend eine Abmeldung aus dem ALG II-Bezug erhalten haben. Denn so etwas löste zwangsläufig Frequenzstörungen mit den Kassen aus. Während meiner Zeit im Jobcenter habe ich die Sachbearbeiter auch in dieser Hinsicht gezielt geschult, um so etwas zu vermeiden.

Leider haben noch nicht alle optierenden Kommunen dies erkannt.

Verfasst: 18.07.2012, 22:32
von Czauderna
Hallo,
so darf man das nicht sehen - schliesslich ist der Rossi da nicht mehr mit befasst, aber es ist ihm bekannt, dann besteht Hoffnung, dass er dagegen genau so zu Felde zieht wie gegen die diversen Kassen. Aber das wird sicher woanders abgehandelt, hier handelt es sich um einen Krankenkassen-Forum und nicht um ein ALG-2 Forum. Zusammenhänge sind rein zufällig.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.07.2012, 22:32
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 18.07.2012, 22:37
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
zu gleichen Zeit eingestellt - wenn das mal nichts zu bedeuten hat.
Was dich betrifft, du hast ja mit beidem nix zu tun bzw. zu tun gehabt, weisst also nicht nicht wie es sich im Glashaus so sitzt, oder ?
Ich persönlich halte die "Meldepraxis" der Job-Center für nicht so schlimm, sicher, da gibt es auch mal "Ausreisser", die schon sehr, sehr ärgerlich sind, aber alles in vertretbaren Ausmaßen. Wenn der "Kontakt" zwischen Verfsicherten und Kasse stimmt, dann ist auch die Meldung selbst sekundär.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.07.2012, 22:49
von Rossi
Na ja Günter

Zitat:
dann besteht Hoffnung, dass er dagegen genau so zu Felde zieht wie gegen die diversen Kassen

Mir ist natürlich klar, dass dies eine ironische Frage war.

Sorry Günter, ich habe das derzeitige Spielchen nicht erfunden.

Dem Grunde nach geht es doch in der heutigen Zeit nur darum, wer was aus welchem Töpfchen bezahlt.

Der Slogan lautet, auf keinen Fall aus meinem eigenen Töpfchen. Ich lehne ab, damit ich es aus meinem Budget nicht zahlen muss, in der Hoffnung, dass ein anderes Töpfchen einzutreten hat.

Genau dieser Grundsatz passt gerade zu ideal mit der Überschrift aus diesem Thread.

Dass hierbei manchmal das materielle Recht in Vergessenheit gerät, liegt auf der Hand. Wer an diesem Spiel teilnimmt, muss mit allen Wassern gewaschen sein, sonst verliert er. Keiner will in der heutigen Zeit auf der Verliererseite stehen. Das ist alles, zumindest nach meiner bescheidenen Auffassung.

Aber manchmal bekommt man leider Gegenwind.

Verfasst: 22.07.2012, 13:02
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 22.07.2012, 13:13
von CiceroOWL
aha heißt also denn im Umkehrschluß Judikative schlägt Exikutive und darausfolgernd denn das Rundschreiben 61 des BVA, siehe Seite 2, heißt das mit diesem Urteil das BVa Rundschreiben hinfällig ist?

Verfasst: 22.07.2012, 17:23
von broemmel
also ich meine das BSG sollte inzwischen jede Entscheidung von MS absegnen lassen.

Nur er hat wohl den Überblick was recht ist. Nur so wird ein rechtliches Chaos vermieden

Verfasst: 22.07.2012, 17:31
von Gast

Verfasst: 22.07.2012, 20:27
von roemer70
dass die Sozialgerichtsbarkeit über 3 Instanzen und ca. 10 Jahre mindestens 6 Versuche braucht, um darüber abschließend zu entscheiden – ganz unabhängig davon wie falsch oder richtig das Ergebnis dann ist.
Machts Sinn, welchen Maßstab setzt Du denn für richtig oder falsch an? Falsch = nicht im Sinne des Versicherten?

Verfasst: 22.07.2012, 21:28
von vlac
Hallo,

Zunächst einmal: Ja, die Judikative schlägt in einem Rechtsstaat letztendlich die Exekutive. In unserem Staat schlägt sie sogar die Legislative. Wäre dem nicht so, bräuchten wir kein Verfassungsgericht, und die Exekutive, also Verwaltung und Regierung, jene, die Gesetze ausführen und, in manchen Bereichen, ihre Umsetzung und Einhaltung gewährleisten sollten, könnten einfach ihre eigenen Regeln aufstellen, wenn in einen Gesetz nicht passt, oder sie könnten Urteile missachten - weil sie dann Recht hätten: Schlägt die Judikative nicht die Exekutive, hat die Judikative immer Recht, und niemand kann ihr was wollen.

Das Besondere am Bundesversicherungsamt scheint mir persönlich zu sein, dass es zwar ganz offensichtlich zur Exekutive gehört, aber gleichzeitig eine gesetzesinterpretierende Funktion hat. Die Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes haben aber genauso wenig wie die Richtlinien, die in anderen Behörden die Handlungen der Mitarbeiter leiten sollen, irgendeine weisende Funktion für ein Gericht.

Ein Gericht hat nur darüber zu entscheiden, ob ein Gesetz eingehalten worden ist.

Das ist bei BVA-Rundschreiben genauso, wie bei den immer wieder gerne genommenen Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien: Sie haben vor Gericht keine Bedeutung, weil sich das Gericht auf der Grundlage von Verfassung und Gesetzeslage (wobei es haarig wird, wenn beides im Konflikt miteinander steht) selbst ein Bild machen muss - und dabei geht es nur um die Gesetzeslage. Und um die Fakten. Ein Gutachten des MdK zum Beispiel ist zwar innerhalb des Krankenkassen-Mikrokosmos' mehr wert, als eine Stellungnahme des behandelnden Arztes (das ist übrigens auch in anderen Ecken des Rechts so), aber wenn es vor Gericht um Dinge geht wie: Hat jemand einen Krankengeldanspruch? Dann wird das MdK-Gutachten vor diesem Gericht einfach nur zu einem Beweismittel.

Womit ich bei Macht's Sinn bin: Er liegt oft richtig. Manchmal liegt er objektiv falsch. Aber immer, absolut immer, sind seine Gedankengänge in sich nachvollziehbar - weil er seine Ausführungen belegt. Natürlich nervt es manche, dass da so viele Urteile verlinkt werden. Aber nur so kann man, wenn man das will, nachvollziehen, ob der Gedankengang Hand und Fuß hat.

Da ist Expertise aufgebaut worden. Expertise, die noch ein bisschen eingeschränkt ist, weil die Prozessordnungen und die Nuancen der richterlichen Poesie noch nicht da ist.

Zum Beispiel das Urteil vom 10.05.: Der Kläger hat auf der ganzen Linie gewonnen.

Zwar hat das BSG "nur" festgestellt, das der Kläger Krankengeldanspruch hat, und ansonsten an das LSG zurück verwiesen.

Das ist passiert, weil das BSG aus verfahrensrechtlichen Gründen die Arbeitsunfähigkeit nicht im Urteil feststellen konnte. Stattdessen hat es in der Begründung sehr dezidierte Handlungsanweisungen an das LSG geschickt: Das BSG denkt, er war arbeitsunfähig, und legt dar, warum es das denkt.

Falls das LSG anders denkt, wird die Sache wieder beim BSG landen. Das in diesem Fall möglicherweise neu aufgetauchte Beweise bewerten muss - aber es ist dabei so, wie es Macht's Sinn in einem anderen Thread angedeutet hat: Genauso wie dier Kläger Schwierigkeiten hätte, nun seine Arbeitsunfähigkeit zu beweisen, ist es schwer für andere, zu beweisen, dass er es nicht war. Und so lange das nicht passiert, gilt, dass in diesem Fall die Bescheinigung des Arztes gilt. So will es das BSG. (wenn dann demnächst die Menschenmassen auftauchen, die alle "Auf Dauer" in der AU stehen haben, wird es wieder im Detail darum gehen, ob der Arzt oder der MdK Recht hat).

In der betreffenden Sache wird es nun recht schnell gehen: Wenn keine neuen Beweise vorgelegt werden, wird das LSG ziemlich schnell entscheiden - wahrscheinlich sogar ohne Verhandlung, weil die Krankenkasse kein Interesse an einer weiteren Verzögerung haben kann: Es wird nur teurer, schon allein wegen der Zinsen (wobei die Kosten des Verfahrens den Krankengeldanspruch wahrscheinlich um Einiges übersteigen).

Der Kläger muss allerdings aus einem anderen Grund ein Interesse daran haben, zurück vors LSG zu gehen - das BSG hat ihm ganz am Ende ein kleines Geschenk gemacht: Das LSG soll gleich mitentscheiden, ob der Krankengeldanspruch gegen empfangenes Arbeitslosengeld oder Transferleistungen aufgerechnet werden kann . Weil das nach so langer Zeit sicherlich zu langen Diskussionen, und Streitereien vor Gericht führen würde, spart dies dem Kläger den nächsten Termin beim BSG - in zehn Jahren.

EDIT: Neu formuliert habe komplette Satz war bescheuert

EDIT 2: Obligatorisches "zunächst einmal" am Anfang eingefügt

Verfasst: 22.07.2012, 22:05
von CiceroOWL
Gut dargestellt, so habe ich das Urteil auch verstanden.

Verfasst: 22.07.2012, 22:11
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.