Seite 33 von 41

Verfasst: 17.07.2012, 20:45
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 17.07.2012, 20:48
von CiceroOWL
anderere Rchtsauffassung, mehr nicht das Ganze wird meiner Ansicht nach eh vom BSG kassiert und 2005 wurde schon klar gestellt das das ein KG Bescheid keine Dauerwikung hat, ausserdem ist das BVA in seinem Rundschreiben vom 12.03.2012 meiner Ansicht nach ganz gewaltig zurückgerudert, auf das Rundschreiben v. 21.06.2001. Warum wohl?

Die vorstehenden Ausführungen in unserem Rundschreiben sind jedoch nicht als abschließend zu verstehen.


Das Bundesversicherungsamt hält es rechtlich für zulässig, wenn die Krankenkasse eine Entscheidung über die Krankengeldbewilligung trifft, die sich von vorne herein jeweils nur auf die Dauer der vom Arzt bestätigten Arbeitsunfähigkeit erstreckt. Bei einer solchen Verwal-tungspraxis liegt allein ein Verwaltungsakt über die zeitlich befristete Bewilligung von Krankengeld vor. Das Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen des Krankengeldes ist für jeden weiteren Bewilligungsabschnitt neu zu prüfen. Wenn der Versicherte keine weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beibringt, endet der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf des zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeitraumes. Eines Aufhebungsbescheides nach § 48 SGB X bedarf es in diesen Fällen nicht (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, Urteil vom 22. März 2005, B 1 KR 22/04 R, m. w. N.). Ein Widerspruch gegen die Beendigung des Krankengeldes bzw. gegen eine abgelehnte (Weiter-)Bewilligung von Krankengeld hat dann keine aufschiebende Wirkung nach § 86a Abs. 1 SGG.

Verfasst: 17.07.2012, 21:13
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 17.07.2012, 21:17
von CiceroOWL
Och, da warte ich in ruhe ab. Ich gehe davon aus das es denn wohl mal entscheiden wird und solange kann man viel interpretieren und rechtmäßig handeln.

Verfasst: 17.07.2012, 21:20
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 17.07.2012, 21:26
von CiceroOWL
Leider doch, rückwirkend wird das wahrscheinlich denn so laufen wie bei den Einmalzahlungen Datum hier 21.06.01, aber ist nur meine persönliche Einschätzung. Aber wer weiss was bis dahin noch passiert Krankengeld wird abgeschaft,das bedingungslose Grundeinkommen kommt, der dritte Weltkrieg bricht aus ganz Europa ist eine Atomwüste, der Himmerl fällt mir auf dem kopf, so what.

Verfasst: 17.07.2012, 21:43
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 17.07.2012, 21:47
von CiceroOWL
Machts Sinn hat geschrieben:du meinst wohl "würde" statt "wird" !?

Sicher wäre allein, die Bestandskraft zu vermeiden - vgl. § 48 Abs. 2 SGB X = Zukunft
(2) Der Verwaltungsakt ist im Einzelfall mit Wirkung für die Zukunft auch dann aufzuheben, wenn der zuständige oberste Gerichtshof des Bundes in ständiger Rechtsprechung nachträglich das Recht anders auslegt als die Behörde bei Erlass des Verwaltungsaktes und sich dieses zugunsten des Berechtigten auswirkt; § 44 bleibt unberührt.
Gruß!
Machts Sinn
§ 48 ? hm nuja...

Verfasst: 17.07.2012, 21:56
von Rossi
Immer so weiter, mein lieber Jochen.

Aus der Urteilsbegründung geht überhaupt nicht hervor, wie der Bescheid über die Bewilligung von Krankengeld inhaltlich aufgebaut wurde. Der Empfängerhorizont wurde nicht erörtert bzw. untersucht.

Ich habe damit überhaupt kein Problem, komme allerdings gerade von einer kleinen Party.

Aufgrund von fatalen Fehlern in den Verfahrensvorschriften muss nunmehr eine Kasse nur schlappe 250.000.00 Euro für einen richtig teuren Fall dem Sozialamt erstatten.

War dies kein Grund zum feiern?

Versteckst Du dich weiterhin hinter alten Kamellen?

Verfasst: 17.07.2012, 21:57
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 17.07.2012, 22:01
von CiceroOWL
Hat es sich um Krankengeld gehandlt oder um Sterbegeld damit Ihr vom Sozialamt die Bürger nciht solange in der kalten Küche auf Ihr Begräbniss warten lassen müßt, Wenn ich das so she kriege ich das kotzen, du sTellst dich hier hin un machst auf dicke Backe udn dein Verein handelt anscheindend genauso wie die bösen Krankenkassen,also mal ruhig bleiben.

Verfasst: 17.07.2012, 22:23
von Rossi
Juppi!


Mein lieber Jochen, Du kannst jetzt denken was Du willst.


Jenes ist mir völlig schnupe.

Aus meiner Sicht bringt es hier überhaupt nichts mit den Kassen zu disktutiren. Dies hast - gerade Du - hier sehr eindrucksvoll gepostet.

Ich handele nach dem mateiellen Recht, das ist alles.

Wenn die Kasse nicht will, dann kommt eben ein Fachanwalt für Sozialrecht hnzu. Dieer Fachanwalt schreibt nen mega Widerspruch und fast alle Kassen hören zu.

Verfasst: 18.07.2012, 08:33
von Sportsfreund
Hi zusammen,

hier dreht man sich doch im Kreis. Denn: letztendlich müssen in Deutschland Gerichte über diese Streitigkeiten zum Aufheben eines Bescheides entscheiden.

Meines Wissens wurde vom BSG trotz des Textes "Anspruch ab..." im KG-Bescheid eine Dauerwirkung verneint. Und letztendlich zielt Cicero genau darauf ab.

Ich will jetzt die Kassen hier nicht verteidigen. Klar ist nämlich: Für den Normalleser bedeutet "ab..." nunmal ohne zeitliche Grenze. Die KG-Bescheide sollten also entsprechend geändert werden. Alleine schon aus Rücksicht seinen "Kunden" (sind ja keine "Versicherten" mehr) gegenüber.

Insofern macht es für die Versicherten durchaus Sinn, Widerspruch gegen solch formulierten Bescheide einzulegen und soweit gerichtlich vorzugehen wie es notwendig ist. Aber entschieden wird das dann immer als Einzelfall.

Ich hoffe nur, das geht vielleicht mal soweit, dass ein Urteil zu Gunsten des Kunden eine generelle Wirkung entfaltet.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 18.07.2012, 18:01
von Lady Butterfly
Aufgrund von fatalen Fehlern in den Verfahrensvorschriften muss nunmehr eine Kasse nur schlappe 250.000.00 Euro für einen richtig teuren Fall dem Sozialamt erstatten.

War dies kein Grund zum feiern?
das heißt, du hast das von dir so genannte "Pontius-und-Pilatus-Spiel" gewonnen? Congratulations....

vielleicht solltest du eure Mitarbeiter aber mal zunächst in den Grundlagen schulen....Leistungsbewilligung, wie bediene ich mein EDV-System richt? wie werden die Meldungen an die Kasse richtig übermittelt? halt eben der alltägliche, manchmal etwas langweilige Kleinkram....dann würde die Klagewelle gegen die Bescheide über die Bewilligung von ALG II vielleicht mal zurückgehen. Es reicht nämlich nicht, nur das Verwaltungsverfahrensrecht zu beachten, sondern auch die Berechnung muss stimmen.

Gruß
Lady Butterfly

Verfasst: 18.07.2012, 18:20
von broemmel
Ts Ts Ts....

Bitte keine Kritik an dem göttlichen Rossi, dem Abbild eines Fallmanagers über den ja immer geschimpft wird :lol:

Hinweise auf den eigenen Augiusstall im Hause der Sozialämter werden doch gekonnt ignoriert. Da folgt dann wieder die Aussage das nur Gesetze für den Herrn auf dem hohen Ross gelten. gut, die werden dann halt nur herangezogen wenn es den eigenen Interessen dient.

Halt, da kam doch die Aussage er handelt nach dem materiellen Recht. Materiell aus der eigenen Sicht. Aber das sind Themen die im eigenen elo-Forum behandelt werden. Das Ding ist ja gut gefüllt.