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Verfasst: 11.03.2018, 11:09
von broemmel
Anton Butz hat geschrieben:.
Oh - Sie haben umdisponiert, aber
§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41 SGB V
nicht gelesen - das liegt nicht an Ihrem Internet.
.
Nun ist sein Internet kaputt.

Nebenbei ein schönes Beispiel für Tabu.
So verworren wird das Denken. Das Ergebnis steht auch fest. Alle anderen haben keine Ahnung

Verfasst: 11.03.2018, 11:38
von Anton Butz
.
broemmel hat geschrieben: Alle anderen haben keine Ahnung
Ich bitte um Nachsicht, wenn ich dazu
- speziell auf den User broemmel und seine
Beiträge bezogen - nicht energisch wider-
spreche.
.

Verfasst: 11.03.2018, 11:57
von billy
Herr Butz, jetzt verwirren Sie mich und das meine ich wirklich Ernst.

Die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen regeln den Anspruch auf die verschiedenen Vorsorge- und Rehabilitationsmassnahmen der gesetzlichen KV. Wo in diesen §§ finden Sie etwas zur Arbeitsunfähigkeit?

Dies ist eine ernstgemeinte Frage, ich verstehe Sie jetzt wirklich nicht. Würden Sie mir Ihre Sichtweise und den Zusammenhang, den ich nicht finde, erläutern?

Vielen Dank.

Verfasst: 11.03.2018, 14:20
von GerneKrankenVersichert
Im § 44 SGB V sind nur die Maßnahmen der Krankenversicherung aufgeführt. Eine entspechende Regelung fehlt im SGB VI. Wenn man dann wie der liebe Anton nicht das große Ganze im Blick hat, sondern immer auf der Suche nach Fehlern der Krankenkassen ist, besteht kein Anspruch auf Krankengeld, da es keine gesetzlich definierte Arbeitsunfähigkeit gibt.

Dabei hat Anton stramm die Höchstanspruchsdauer im Blick, da kann der Versicherte der Krankenkasse eins auswischen, indem er sie verklagt, weil kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Das könnte m. E. sogar funktionieren.

Allerdings übersihet Anton mal wieder - wie damals bei seinem Jubel über das Urteil gegen die DAK - die Kehrseite der Medaille. Diejenigen ohne Beschäftigungsverhältnis stehen nach Ende der Rehamaßnahme ohne Krankengeldanspruch da, wenn sie sich für die Zeit der Rehamaßnahme keine AU-Bescheinigung haben ausstellen lassen. Diejenigen ohne Anspruch auf Übergangsgeld trifft es schon zu Beginn der Reha.

Verfasst: 11.03.2018, 16:08
von billy
Danke, GKV. Jetzt begreife ich, was er meint.

Allerdings bezweifel ich, dass ein Gericht so entscheidet. Denn hier würden mit Sicherheit *** greifen.

Aber gut, zumindest erkenne ich seine Logik.

Schönen Restsonntag

Verfasst: 12.03.2018, 17:16
von Tabu
billy hat geschrieben:Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Besteht kein ursächlicher Zusammenhang, wird die 78-Wochen-Frist ab dem Beginn der jetzigen Arbeitsunfähigkeit errechnet, da dann hier auch die maßgebliche Blockfrist beginnt. Der Höchstanspruch endet dann im Juni.
2. Besteht ein ursächlicher Zusammenhang, beginnt die erste Blockfrist im Jahre 1996. Nach Bildung von aufeinanderfolgenden 3-Jahresfristen kommt man irgendwann zu dem Blockfristenwechsel im März 2017. Ab hier würde ein neuer 78-Wochen-Anspruch bestehen. Leistungsende wäre dann im September diesen Jahres.

Wie du es drehst und wendest.....im September ist spätestens Schluss..
Hallo, Billy,

ich bin ein Langsamdenker mit einer sehr langen Leitung, daher bitte ich um Nachsicht. Vieles verstehe ich nicht und es kommt mir wie eine höhere Mathematik vor.

1. Im Dezember 2016 wurde ein Brustkrebs-Rezidiv diagnostiziert. Allein der Begriff Rezidiv sagt viel aus, es wurde die gleiche linke Brust zuerst operiiert und nach dem hystologischen Auswertung von Gewebeprobe wurde die linke Brust, die schon von 20 Jahren operiert wurde, entfernt (Mazektomie). Wir werden die Ärztin um ein entsprechendes Schreiben bitten, dass sie uns diesen ursächlichen Zusammenhang zwischen Erkrankungen bestätigt.

Bitte nennen mir den § des SGB usw. , die den ursächlichen Zusammenhang bei der Bildung von 78-Wochen-First regeln. ich werde dies für den Wiederspruch brauchen.

2. Du schreibst: "Nach Bildung von aufeinanderfolgenden 3-Jahresfristen kommt man irgendwann zu dem Blockfristenwechsel im März 2017. Ab hier würde ein neuer 78-Wochen-Anspruch bestehen. Leistungsende wäre dann im September diesen Jahres."

Ja, 12. September 2018 klingt schon besser als 21. Juni 2018 nach der Broemmel-Methode (12.12.16 + 546 Tage (78 Wochen x 7 Tage).

Danach 2 Jahre ALG 1 beziehen... und es bleiben nur noch 3 Monate bis zur abschlagsfreien Rente für Schwerbehinderte. 3 Monate sind 0,9% Abschlag, was tun? Die 24 Monate ALG 1 muss man auch überstehen. Sicher werden sie meiner Frau zur Reha zwingen und dann versuchen sie zur EM-Rente im Wege der Umdeutung des Reha-Antrages zwingen.

Uns ist bis jetzt (die Sache ruht) gelungen, sich gegen die Umdeutung des Reha-Antrages zu wehren. Aber ALG 1 und alles was folgen wird ist ein anderes Thema (soll ich ein anderes Thema eröffnen und soll ich hier weiter die User um Hilfe und Erklärungen bitten?).

Nun wird meine Frau voraussichtlich im Juni (oder eher im September ausgesteuert). Man soll dann den Antrag auf ALG 1 stellen. Meine Frau ist immer noch dann krankgeschrieben, hat Gdb von 100%. Was muss man da beachten? Klar, meine Frau strebt eine Genesung an, nur den Zeitpunkt kann sie nicht selbst bestimmen. Sie wird im Antragbogen für Alg 1 ankreuzen, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Was wird die AA dann tun? Sie zum MDK der AA schicken oder zur Reha auffordern?
Wer hat Erfahrung mit dem Krankengeld vom AA im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung?


P.S. Ich der deutscher Sprache nicht so mächtig, da ich die deutschen Wörter ohne Präpositionen gelernt habe und bis heute fällt es mir sehr schwer, sich ohne Fehler auszudrucken. Wenn ich die Schriften von Anton Butz lese da jubelt meine Seele vor Freude, ich wäre glücklich, wenn ich mein Anliegen in diesem prägnanten Stil von Anton ausdrucken konnte.

Ich würde nicht so streng mit Anton umgehen. Die KK hat, z.B., uns betrogen, genötigt und viele schlimmen Sachen gemacht und das in der Zeit, als meiner Frau und mir aufgrund der schweren Erkrankung sehr schlecht ging. Da kann man schon auf die KK wütend sein, aber das Gesetz kennt keine Emotionen und nur die Fakten.

Ich würde den Weg, den Sblue gehen wollen, aber ich weiß, dass meine Frau einen solchen Weg nicht gehen wird, da ihr einfach die Kräfte fehlen. Und das wissen die KK... und hier beginnt ihre Mitschuld, dass die Menschen das Glauben in die soziale Gerechtigkeit verlieren, was sie für die radikalen Ideen anfällig macht. Mag Anton einen Kampf mit den Windmühlen des Gesetzes aufgenommen haben, aber dafür erntet er meine Hochachtung..

Liebe Grüße
Tabu

Verfasst: 12.03.2018, 18:53
von Tabu
Wo soll ich meine Fragen stellen?

Nun wird meine Frau voraussichtlich im Juni (oder eher im September ausgesteuert). Man soll dann den Antrag auf ALG 1 stellen. Meine Frau ist immer noch dann krankgeschrieben, hat Gdb von 100%. Was muss man da beachten? Klar, meine Frau strebt eine Genesung an, nur den Zeitpunkt kann sie nicht selbst bestimmen. Sie wird im Antragbogen für Alg 1 ankreuzen, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Was wird die AA dann tun? Sie zum MDK der AA schicken oder zur Reha auffordern?

Wer hat Erfahrung mit dem Krankengeld vom AA im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung?

Gruss
Tabu

Verfasst: 12.03.2018, 19:13
von Czauderna
Tabu hat geschrieben:Wo soll ich meine Fragen stellen?

Nun wird meine Frau voraussichtlich im Juni (oder eher im September ausgesteuert). Man soll dann den Antrag auf ALG 1 stellen. Meine Frau ist immer noch dann krankgeschrieben, hat Gdb von 100%. Was muss man da beachten? Klar, meine Frau strebt eine Genesung an, nur den Zeitpunkt kann sie nicht selbst bestimmen. Sie wird im Antragbogen für Alg 1 ankreuzen, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Was wird die AA dann tun? Sie zum MDK der AA schicken oder zur Reha auffordern?

Wer hat Erfahrung mit dem Krankengeld vom AA im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung?

Gruss
Tabu
Hallo,
die Frage richtet sich an einen Experten in Sachen Arbeitsamt - soweit ich weiß haben wir hier keinen, meist kennen sich die hier anwesende Experten gemäß der Forums-Titels mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aus. Ich kann aus meiner Praxis heraus nur sagen, dass die meisten aus gesteuerten Versicherten zunächst ALG-1 erhalten haben und dann entweder in die Erwerbsminderungsrente oder in ALG-2 abgegeben wurden - welche Schritte da seitens der Arbeitsämter durchgeführt wurden - ich weiß es leider nicht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.03.2018, 20:30
von broemmel
Hallo Tabu,

hier ist kein Arzt vorhanden. Ein vernünftiger Teilnehmer dieses Forums wird auch keine medizinische Beurteilung der Diagnose Deiner Frau vornehmen. Die Frage, ob die AU im ursächlichen Zusammenhang mit der damaligen Erkrankung steht kann nur ein Mediziner beantworten.

Du hast jetzt erkannt. Das ist entscheidend für die Bildung der Blockfrist. Also ab zum Arzt. Wenn der sagt, es ist im ursächlichen Zusammenhang und die Kasse Deiner Frau berücksichtigt dies nicht, ab an den Schreibtisch und einen Widerspruch schreiben.

Ich glaube vom Weg wie bei SBlue rät Dir fast jeder ab. Ein Musterbeispiel wo jemand getrieben von blumigen Sätzen von einem Gericht zum nächsten geschickt wurde. Wenn die Entscheidungen der Richter nicht mit dem vorher suggerierten Ergebnis übereinstimmten wurde gleich laut "Rechtsbeugung" gerufen. Und der Richter gehörte angezeigt und die Staatsanwaltschaft wurde bemüht. Im übrigen ohne Ergebnis.

Wenn ich Deinen Text lese kommt mir der Gedanke Du möchtest einen nahtlosen Übergang vom Krankengeld zum ALG1 und zur abschlagsfreien Rente haben. So sind die Sozialsysteme jedoch nicht aufgebaut.

Es gibt eine Anspruchsdauer für das Krankengeld. Wenn die Zeit vorbei ist, kommt ein anderer Träger ins Spiel. Das ist die Agentur für Arbeit. Auch da ist die Anspruchsdauer beschränkt und es gibt Anspruchsgrundlagen die erfüllt werden müssen. Danach kommt der nächste Träger ins Spiel. Die Rentenversicherung. Wenn danach eine Rente mit Abschlägen in Frage kommt, ist das so. Änderungen werden in dem Bereich von der Politik vorgenommen. Nicht in einem Forum.

Zu den Fragen aus dem ALG Bereich gibt es vielleicht bessere Informationsquellen als dieses Forum. Ein Besuch vom VdK oder dem SoVD wäre vielleicht eine bessere Alternative für Dich.

Zum Schluß noch ein kleiner Tip. Die blumigen Texte von Anton suggerieren eine Kompetenz die von Rechtsanwälten nicht geteilt wird. Liegt wohl daran das Anton kein Semester Jura studiert hat sondern sich aus Urteilen und Gesetzen nur das eigene Wunschdenken zusammenschustert. Aber mehr als warnen kann man ja nicht.

Wenn der Weg von SBlue der Deinige ist.... nur zu. Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied

Verfasst: 13.03.2018, 08:40
von Tabu
Eine Frage an alle Anwesenden und die Abwesenden;
"Bitte nennt mir den § des SGB usw. , die den ursächlichen Zusammenhang bei der Bildung von 78-Wochen-First regeln"

@czauderna
Ich habe einige Beiträge gelesen, wo man die Fragen im Zusammenhang mit ALG1 diskutierte und hoffte, dass man mehr erfahren wird. Egal, man muss sich eben schlaue machen. Weiß Du, lieber Czauderna, dass der Verlauf eines Sachverfahrens oft auch mit der Persönlichkeit des Sachbearbeiters zusammenhängt, den er ist der, der dem Gesetz umsetzt oder nicht. Ich glaube, dass dieses Thema noch nicht gleich zu Ende ist.

@broemmel
Kennst Du den Gesetzestext, der die Blockfrist im Zusammenhang mit der 2 Erkrankungen, die einen ursächlichen haben, regelt? Hier kann ich schon den Text des Widerspruchs formulieren, da bin ich mir fast sicher.

Man will seine Interessen durchsetzen, es ist ein gutes Recht. Das Hauptziel ist die Genesung. Meine Frau bekommt zur Zeit die beste Medikamente, von denen manche Apotheken nie gehört haben. Sie hat sehr kompetenten Ärzte und ist auf einem guten Weg. Dieser Weg kann kein Arzt vorhersagen, aber er kann die bemerkenswerte Erfolge der Therapie feststellen. Diese Erfolge wollte die KK völlig ignorieren und meine Frau direkt und indirekt über die RV in die Rente zwingen. Da haben wir der KK zu verstehen gegeben, dass wir bis zum BSG gehen werden und ihr ihre gravierenden Fehler aufgezeichnet. Seit dem ist die Ruhe.

Nun kommt das Arbeitsamt und ich hoffe nicht, dass die MA dort, auch meine Frau in die Rente zwingen wollen, am besten gleich und sofort. Sie hat Jahrzehnte in die ALG-Versicherung eingezahlt und nicht wenig. Nun soll das AA auch ihr die Zeit für die Genesung geben und nicht sofort in die Rente zwingen. Die Reise ist noch nicht zu Ende und meine Frau würde gerne noch arbeiten, aber zuerst möchte sie ihre Gesundheit wiederherstellen, dass sie dazu teilweise in der Lage sein wird. Ich hoffe , es kommt so, aber ich kann auch vorstellen, dass die 24 Monate der ALG für die Genesung nicht reichen werden, das weißt nur der Gott.

Mein Wunsch ist, dass meine Frau das AA die Zeit und die Unterstützung gibt anstatt sie plump zu "bearbeiten", damit die Kasse stimmt. Und die MA der KK und AA sollen aufhören von der solidarischen Gemeinschaft sprechen, wenn sie die Vorgaben ihrer Vorgesetzten erfüllen wollen. Das ist eine Schande. Im Falle meiner Frau entscheiden die Gesetze und die Ärzte.
Und der KK und AA kann ich nur Deine Wörter übermitteln: " So sind die Sozialsysteme jedoch nicht aufgebaut. "
Ja, und noch was: unterschätze Anton nicht, das ist eine Pionierflanze, sie kennt ihr Schicksal. Den Weg von Sblue zu gehen muss man erst den nötigen Mut haben, aber meine Frau wird diesen Weg nicht gehen. Die KK und AA werden noch genug Fehler machen, die man ausnutzen kann. Wir backen kleine Brötchen 8). Auf diesem Weg kann man ... auch zum BSG kommen.

Verfasst: 13.03.2018, 09:01
von D-S-E
Hallo Tabu,

das Argument, es seien über Jahre Beiträge eingezahlt worden, bringt die Sachbearbeiter der Sozialleistungsträger gerne mal auf die Palme, deshalb spare es dir besser. Die Beiträge zahlt man nicht für sich selbst, sondern für die Solidargemeinschaft.

Im Falle deiner Frau besteht höchstwahrscheinlich ein Anspruch auf einr Rente, das scheint dir ja sogar selbst klar zu sein. Dein Vorgehen ist in meinen Augen letztendlich Sozialleistungsbetrug. Du glaubst ja selbst nicht daran, dass deine Frau vor der Rente wegen Schwerbehinderung noch mal arbeiten gehen kann und versuchst in Wahrheit nur, mit besseren Leistungen Zeit zu schinden. So etwas ist völlig daneben. Für deine Frau ist die Rentenversicherung zuständig, Ende! Finde dich damit ab und hör das Affentheater bei Kasse und Agentur auf. Übrigens, wenn du dich über eingezahlte Beiträge beschwerst - dein Vorgehen verursacht enorme Verwaltungskosten. Deshalb überlege besser, ob du dich über so etwas aufregst.

Viele Grüße
D-S-E

Verfasst: 13.03.2018, 09:57
von Tabu
Danke für die Grüße, D-S-E,

so wird man in die richtige Schublade des Sozialversicherungsträgers gelegt. Es lebe das sozialverträgliche Ableben der Kostenverursacher! Weg mit der Rentenschwemme und anderen offiziellen Sponsoren des deutschen Versicherungssystems! Was ein Sachbearbeiter denkt ist mir egal, von den Gedankenspielen dee Controller der Sozialversicherungsträger, die nur von gesunden und arbeitsfähigen Einzahlern träumen, halte ich ziemlich wenig. Am Ende entscheidet das Gesetz und ihm überlasse ich die moralische Verantwortung, den Parteien sowieso.

Einseitige Hervorhebung der Ziele der Solidargemeinschaft um die guten Zahlen zu erzielen bringt meiner Frau wenig. Sie ist für mich unersetzbar, für die KK ist sie nur der Kostenverursacher. Wenn Du wie die KK sich anmaßt sich anmaßt über die Krankheitsverlauf die Prognose abzugeben, dann ist dies die Kompetenzüberschreitung. Die KK wollte auch meine Frau in die Rente zwingen, was nicht in ihrer Kompetenz liegt. Jemanden brandzumarken und vom Sozialbetrug zu reden ist ein starker Tobak! Die KK ist nicht für das Geldverwaltung zuständig, sondern für die Gesundheit ihrer Versicherten. Man kann die Kranken nicht bestrafen so wie die KK mit meiner Frau versucht hat. Am Ende ist es gut, dass nicht die KK oder die Moralapostel wie D-S-E entscheiden, sondern das Gesetz. Amen.

Verfasst: 13.03.2018, 11:30
von broemmel
Na dann geh mal zu Deiner Pionierpflanze.

Wir haben wohl unterschiedliche Vorstellungen von einer Solidargemeinschaft. Alles Gute für Deine Frau

Verfasst: 13.03.2018, 11:47
von Tabu
@broemmel

Ah, wie nett...Den Zugang zum Forum wirst Du auch sperren wollen?

Manche MA in den KK wollen über den Tod und Leben entscheiden. Leider wird manchen unwissenden Versicherten die garantierte Hilfe verweigert, mir stehen manchmal die Haare zu Berge, wenn nach dem Tod der jungen Frauen erfahre, dass ihnen die lebensrettenden Medikamente und Therapien verweigert wurden. Leider haben die Betroffenen in dieser Zeit keine Hilfe von der KK oder Angehörigen bekommen, die Angehörigen mir dann sagten: "Nicht jeder ist so schlau wie Du..". Bin ich überhaupt nicht, sonst würde ich hier nicht um die Hilfe bitten und Deine Ratschläge "Dann geh mal zu Deiner.." anhören müssen. Danke für Deinen kostenlosen Rat, broemmel.

Der Sinn einer Solidargemeinschaft liegt IMHO darin, dass alles Notwendige für die Rettung des Menschenlebens getan wird. In diesen Sinne sind Deine persönlichen Abneigungen gegen Anton Butz fehl am Platz.
Mich interessieren eher Fakten und Hinweise auf die Gesetze. Trockene Materie, die Emotionen und persönliche Aversionen interessieren keinen.

Verfasst: 13.03.2018, 17:03
von Czauderna
Hallo,
so, jetzt ist es gut - in diesem Thread geht es um "Blockfristen" und nicht um die Auslegung der Aufgaben einer Solidargemeinschaft - also bitte - wieder zum Thema - danke.
Gruss
Czauderna