Hallo,Anton Butz hat geschrieben:.
Was stimmt denn nun:
"MiGo muss das nicht" oder muss MiGo das - oder etwas anderes - doch?
Oder solltet ihr 3 euch mal hinter den Kulissen abstimmen über die beanstandete
Form der Kontaktaufnahme und
P. S.: ich sehe hier nichts, was Zweifel an der AU begründen könnte"die Drohung dass ich evtl. KEIN Krankengeld erhalte und wieder/
sofort ARBEITSFÄHIG geschrieben werde"
und die Beteiligung des MDK überhaupt rechtfertigt.
.
Warum sollten wir uns " hinter den Kulissen absprechen" ?
Ich sehe da keine Notwendigkeit.
Was deine Sicht angeht, okay, die hast du, du bist aber nicht die Kasse - fuer die Kasse scheint, so wie geschildert, nur zu zählen, dass hier jemand nachweislich arbeitsfähig aus der Reha entlassen wurde und zwei Tage später rückwirkend doch von seinem Arzt wieder als arbeitsunfaehig geschrieben wurde, also Anlass dafür die Sache nachprüfen zu lassen, und da bei der Kasse eben keine Mediziner arbeiten macht das der MDK.
Die Frage ob nun der Versicherte den Entlassugsbericht an den MDK geben muss ist doch sekundär- wir haben festgestellt, er muss es nicht - so einfach ist das. Er weiß aber auch was passieren kann, wenn er es nicht macht, ich will mich da jetzt nicht wiederholen.
Deine, als auch unsere Sicht der Dinge ist vielleicht fuer uns interessant oder auch vielleicht für dich, aber entscheidend ist doch, was der Ratsuchende macht. Folgt er dem Rat, warum den umständlich wenn es einfacher auch geht oder folgt er deinem Rat ( hast du ihm überhaupt einen gegeben ?).
Gruß
Guenter