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Verfasst: 02.03.2017, 10:34
von Anton Butz
Hallo Guenter,

so schwierig zu verstehen ist das doch nicht.

Es gibt mehrere - ungefähre, unverbindliche, vor allem aber unbelegte -
Meinungen. Hat hier irgend jemand etwas Konkreteres? Wäre prima!

Schönen Gruß!
Anton Butz

Verfasst: 02.03.2017, 12:44
von Bortin
So, ganz konkrete Aussage von einem alten Kollegen. Sofern ich nicht 6 wo von meinem AG Entgeldfortzahlung erhalten habe, bekomme ich kein KG!! Des Weiteren behauptet er, ich wäre nach dem 31.3. nicht mehr krankenversichert, wenn ich mich nicht arbeitslos melde .... sorry :(

Er ist sich mit beiden Aussagen sehr sicher!
Ich gehe heute Nachmittag zu meiner Ärztin. Bin jetzt kompl. verunsichert.

Verfasst: 02.03.2017, 12:49
von Czauderna
Bortin hat geschrieben:So, ganz konkrete Aussage von einem alten Kollegen. Sofern ich nicht 6 wo von meinem AG Entgeldfortzahlung erhalten habe, bekomme ich kein KG!! Des Weiteren behauptet er, ich wäre nach dem 31.3. nicht mehr krankenversichert, wenn ich mich nicht arbeitslos melde .... sorry :(

Er ist sich mit beiden Aussagen sehr sicher!
Ich gehe heute Nachmittag zu meiner Ärztin. Bin jetzt kompl. verunsichert.
Hallo,
allo,
broemmel, taschenbier, Ratte 1, alles Mitarbeiter von Krankenkassen und auch ich war Kassenmitarbeiter - wir alle sagen dir, dass du ab dem 01.04.2017 Krankengeld bekommst bzw. den Anspruch hast wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem 31.03.2017 eintritt und wenn die Meldungen ordnungsgemäß bei der Kasse eingegangen sind und das dass Arbeitsamt da nicht mit im Spiel ist.
Was möchtest du gerne hören oder lesen ?
Wenn du stattdessen lieber den Beiträgen von Anton folgen willst, dann schreib das und die Sache ist okay - dann bleibt dir tatsächlich nur der Weg, deine Kasse direkt zu befragen - die wird sich freuen, dass du ihr eine solche Info so rechtzeitig gibst - wenn du verstehst, was ich meine.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.03.2017, 12:57
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:Hallo Guenter,

so schwierig zu verstehen ist das doch nicht.

Es gibt mehrere - ungefähre, unverbindliche, vor allem aber unbelegte -
Meinungen. Hat hier irgend jemand etwas Konkreteres? Wäre prima!

Schönen Gruß!
Anton Butz
Hallo Anton,
natürlich gibt es hier nur Meinungen, selbst wenn ab und zu auch mal Gesetz und Urteil zitiert wird - eine Rechtsberatung findet hier nicht statt.
Aber, wenn, wie in diesem Fall, bei dem es um einen Krankengeldanspruch geht, User, die bei einer Krankenkasse arbeiten und mit der Materie vertraut sind übereinstimmend die gleiche "Meinung" vertreten, die auch noch positiv für den Fragesteller ist, und er dann immer noch seine Zweifel hat, weil, so wie er schreibt, er deine Beiträge offenbar fachlich,
höherwertig einstuft, dann bin ich schon etwas verwundert - aber, er ist
eine freier Mensch und am ende muss er sowieso selbst entscheiden was er annimmt oder nicht und was er tut oder lässt. Nur frage ich mich, warum wendet er sich dann überhaupt an ein Forum - er muss doch wissen, dass dort nie etwas Verbindliches herauskommt, was einer Entscheidung in seinem Fall gleichkommt - er bekommt nur Antworten.
Gruss
Guenter

Verfasst: 02.03.2017, 14:22
von Bortin
Lieben Dank Czauderna,

ich kann Dich gut verstehen, ja, ich möchte aber nicht, dass Du/Ihr mich hier falsch versteht. Erstens wusste ich nicht, dass viele hier bei einer KK arbeiten, zweitens wusste ich nicht, dass man in einem Forum keine KONKRETEN Auskünfte bekommt, woher auch.
Für mich allerdings wäre eine konkrete Auskunft sehr wichtig, da es hier auch um eine Existenz geht. Nachher sitze ich da und habe weder ALG noch KG.
Mir ist diese Aussage, "man muss mindestens 6 Wo Lohnfortzahlung vom AG erhalten haben", nun leider schon mehrmals in Unterhaltungen um die Ohren geflogen, deshalb wollte ich mich diesbgl. HIER nochmal bei Euch schlau machen. Und wenn einige von Euch auch noch bei KK arbeiten, muss es ja ganz konkrete Regeln für KG geben, die diese Mitarbeiter auch kennen. Mag nur sein, dass man die hier nicht äussern darf, was ich verstehen könnte, aber nicht weiß/wusste.

Und NEIN, ich vertraue oder glaube Antons Beiträge oder Meinungen meiner Freunde und Bekannten natürlich nicht mehr, als Euch (MA von KK), aber sie machen nachdenklich und verwirren, ganz klar.
Heute ist auch noch DER Tag, an dem ich mich krankschreiben lassen MÜSSTE (schlimm und traurig genug), um meine 6 Wochen Lohnfortzahlung zu erfüllen, wenn es denn so ist ....

Verfasst: 02.03.2017, 15:02
von Czauderna
Hallo Bortin,
schon klar - ich verstehe dich ja auch - bin eben manches mal auch etwas ungeduldig. Konkret sind wir hier schon, aber eben nicht verbindlich, denn am Ende des Tages können auch wir nicht sagen, ob die jeweilige Krankenkasse dann auch wirklich so handelt und entscheidet wie wir das hier so von uns geben. Wir können nur nach bestem Wissen und Gewissen argumentieren und schreiben, was dann die Ratsuchenden /Fragesteller damit anfangen können, das bleibt ihnen überlassen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.03.2017, 15:16
von Bortin
[quote="Bortin"][quote="Bortin"][quote="Bortin"]Verstehe Czauderna.
Ich habe einfach nur "Angst", dass es dann gar nichts gibt. Kein ALG, weil ich selbst gekündigt habe und auch deshalb kein KK und ich ab dem 01.05. dann nicht mehr krankenversichert bin. Denn dann sitze ich "auf der Straße", so ist das nun mal.
Und "verbindlich" kann und muss es ja auch nicht sein, um gottes Willen, dass habe ich auch nicht so erwartet. Wie Du schon sagst, da gibt es wahrscheinlich auch Unterschiede. Darf ich nochmal kurz zusammenfassen?

- ich darf jetzt erst einmal weiterhin arbeiten gehn (obwohl HEUTE der Tag ist, an dem ich mich krankschreiben lassen MÜSSTE, da dann die 6 Wo Lohnfortzahlung des AG bis zum 31.3. erfüllt wären)

- sollte mich aber vor dem 31.03. krankschreiben lassen (was auch sicherlich eh so sein wird, denn es wird leider schon wieder schlimmer :(, denn NUR dann bekomme ich auch über den 31.3. hinaus weiterhin KG, wenn ich meine Krankmeldungen immer pünktlich abgebe

- ich bin auch nach dem 01.05. weiterhin krankenversichert, obwohl ich in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehe und die 4 Wo (automatisch krankenversichert) dann um sind ...... Vorraussetzung: ich bin auch nach dem 01.05. noch weiterhin krankgeschrieben !!!

- und, ich muss mich NICHT arbeitslos melden

Ist das so gut zusammen gefasst? Habe ich das alles so richtig verstanden?? :shock: :shock: [/i][/quote][/quote][/quote]

Verfasst: 02.03.2017, 15:40
von Klaus.Taschenbier
Wenn du es dir wirklich antun möchtest dann kannst du im SGB V folgende Paragraphen lesen: 44 Abs. 1, 46 Satz 1 Nr. 2, 49 Abs. 1 Nr.1 und 192 Abs. 1 Nr.2. Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit dem Tag der ärztlichen Feststellung. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld. Der Anspruch ruht für die Zeit der Entgeltfortzahlung. Also kein Entgelt mehr also kein Ruhen. Voraussetzung einer Sperrzeit wäre zunächst einmal Arbeitslosigkeit!!!! Du bist nicht Arbeitslos! Deshalb gibt es keine Sperrzeit. Und auch wenn bei den Krankenkassen viele Vollpfosten herumlaufen: Das ist so klar das sich noch keiner meiner Kolleginnen oder Kollegen damit hat verklagen lassen. Deshalb gibt es da auch kein Urteil zu.

Verfasst: 02.03.2017, 16:53
von broemmel
oder er liest mal seine PN

Verfasst: 02.03.2017, 20:31
von Bortin
Hallo Klaus,

versteh ich alles soweit... Ob ich allerdings die Paragraphen wirklich verstehe, lasse ich mal dahingestellt ;)

Du schreibst, ich bin nicht arbeitslos ... Bis zum 31.03. bin ich das nicht, das ist richtig. Aber ab dem 01.04. bin ich das, auch wenn ich mich nicht arbeitslos melde ....

Verfasst: 02.03.2017, 20:41
von Anton Butz
Bortin hat geschrieben: Du schreibst, ich bin nicht arbeitslos ... Bis zum 31.03. bin ich
das nicht, das ist richtig. Aber ab dem 01.04. bin ich das, auch
wenn ich mich nicht arbeitslos melde ....
Ja, so sehe ich das auch - völlig unabhängig davon, ob du Krankengeld
beziehst und ob du bei der Arbeitsagentur warst.
.

Verfasst: 02.03.2017, 20:47
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:
Bortin hat geschrieben: Du schreibst, ich bin nicht arbeitslos ... Bis zum 31.03. bin ich
das nicht, das ist richtig. Aber ab dem 01.04. bin ich das, auch
wenn ich mich nicht arbeitslos melde ....
Ja, so sehe ich das auch - völlig unabhängig davon, ob du Krankengeld
beziehst und ob du bei der Arbeitsagentur warst.
.
Hallo ihr beiden "Haarspalter" - grins :lol:
dann lege ich mal einen drauf, arbeitslos ist man nur wenn man zwar ohne Arbeitsstelle ist aber eine sucht, ansonsten ist man ohne Beruf oder Privatier oder Lebemann oder man kann sich eben keine Arbeit suchen weil man krank und dazu auch noch arbeitsunfähig ist, also ist man erst dann wirklich arbeitslos wenn man wieder gesund ist, wenn ich mich nicht irre.
Schönen Abend noch.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.03.2017, 21:14
von Bortin
Juhu Czauderna,

ich habe es verstanden.... (zumindest das)
Ich bedanke mich :D

Verfasst: 02.03.2017, 21:28
von Klaus.Taschenbier
Ja Czauderna hat Recht. Wenn man Antons Linie weiter folgen würde, dann müsste man in diesen Fällen Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes zahlen. Eine abstruse Idee auf die eine Kasse mit einem grünen Logo vor einigen Jahrzehnten einmal gekommen ist. Das wurde dann aber bald von der Aufsicht gestoppt. Auch müsste die Bezugstätigkeit zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit dann eine leichte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Das würde weiter gedacht bedeuten, dass ich den Schlosser der seinen Job verliert in dem Moment sagen würde dass jetzt Schluss mit Krankengeld wegen der kaputten Knie ist, weil er ja prima als Pförtner arbeiten könnte. Ist das deine Auffassung von Recht Anton?

Verfasst: 02.03.2017, 21:47
von Anton Butz
Czauderna hat geschrieben: Hallo ihr beiden "Haarspalter" - grins :lol:
dann lege ich mal einen drauf, arbeitslos ist man nur wenn man zwar ohne
Arbeitsstelle ist aber eine sucht, ansonsten ist man ohne Beruf oder Privatier
oder Lebemann oder man kann sich eben keine Arbeit suchen weil man krank
und dazu auch noch arbeitsunfähig ist, also ist man erst dann wirklich arbeits-
los wenn man wieder gesund ist, wenn ich mich nicht irre.
Hallo Czauderna,

jeder darf sich mal irren - aber man sollte es nicht übertreiben, sondern sich zwischen-
durch vielleicht mal erkundigen ...

Und Klaus, nein, es ist nicht meine Auffassung von Recht, das Pferd vom Schweif her
aufzuzäumen - immer schön der rechtlichen Reihe nach.

Schönen Gruß
Anton