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Verfasst: 30.06.2016, 14:01
von Czauderna
Hallo Anton und Gernekrankenversichert,
bitte vermeidet hier eine "Grundsatzdiskussion" - wenn ihr wollt, macht dafür einen neuen Thread auf - wir helfen der Ratsuchenden mehr, wenn wir uns auf diesen konkreten Fall konzentrieren.
Danke für Euer Verständnis.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.06.2016, 14:03
von GerneKrankenVersichert
Da du ja nun ausgesteuert bist, stellt sich die Frage des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III. Hast du Arbeitslosengeld auf dieser Grundlage beantragt?

Verfasst: 30.06.2016, 14:07
von Devil1211
Ich verstehe nun Garnichts mehr !Das Krankengeld ruht doch nicht die haben mich am 7.5 ausgesteuert und Empfehlung ich muss zur Arge wegen Krankenversichung am 8.5 hatte gar keine Krankenversichung weil mir fehlte ja schreiben von KK für die Arge

lg anja

Kopf saust schon

Verfasst: 30.06.2016, 14:11
von Devil1211
hallo,
ja war ja am 9.5 bei der Arge nur da hat erst jemand bei meinem Arzt angefragt

aber alg1 steht wohl nur zu wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht

lg anja

Verfasst: 30.06.2016, 14:22
von Devil1211
hallo
Ich habe mit so was nie was zu tun gehabt, bin ja immer arbeiten gegangen bis auf 9 Monate
Nie Krankengeld bezogen
nun prüft wohl der medizinische Dienst der Arge ob ich vermittelbar bin wegen alg1
Mensch ich habe doch Job bin nur krank

lg anja

Verfasst: 30.06.2016, 14:23
von vlac
...

Verfasst: 30.06.2016, 14:30
von Devil1211
Hallo
Nein ich mußte zur arge um ALG 1 zu beantragen( obwohl ich ungekündigt bin)
Ich bin nicht gekündigt
Ich muss morgen zur anderen Arge also hartz 4 weil ich nirgends Geld bekomme.

lg anja

Verfasst: 30.06.2016, 14:37
von Devil1211
sorry bin schon wieder ganz durch den Wind
Bin nicht verheiratet und Krankenkassen beitrag fällt wohl in die 78 Wochen Krankengeld mit rein nur ich habe ja kein Krankengeld ab Januar bekommen

puhhhhhhhh
lg anja

Verfasst: 30.06.2016, 14:38
von Czauderna
Hallo,
hast du denn schon ein Schreiben der Kasse, in dem sie dir mitteilt, dass du "ausgesteuert" bist. Wenn ja, dann hat du Anspruch auf ALG-1 (meines Wissens nach). Du musst dieses Schreiben der Kasse dem Arbeitsamt vorlegen. Wenn du die "Aussteuerung" nicht schriftlich von der Kasse hast, wie kam es dann zum Antrag auf ALG-2 ??.
Ich gebe Vlac recht - es wird verwirrend.
Versuchen wir mal einen Zeitstrahl herzustellen

1. Ab wann genau Arbeitsunfähig :

2. Seit wann im Krankengeldbezug :

3. Wann genau erfolgte die letzte Krankengeldauszahlung ?

4. Ist die Kasse zuerst, und in welcher Form an dich herangetreten um dir mitzuteilen, dass du ausgesteuert wirst bzw. wurdest und wie genau ist das mit der "fehlenden" Krankengeldzahlung zur Sprache gekommen ?

5. Zu welchem Tag genau erfolgt die Aussteuerung ?

6. Erfolgte die Mitteilung über das Krankengeldende (Aussteuerung) schriftlich und wann war das

7. Wann hast du einen Antrag auf ALG-2 gestellt und hat dir niemand (Kasse oder Arbeitsamt) gesagt, dass du einen Antrag auf ALG-1 stellen
musst ?

Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.06.2016, 14:40
von GerneKrankenVersichert
Stimmt, das ist nicht so einfach. Ich versuche es mal halbwegs allgemeinverständlich aufzudröseln.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem ANSPRUCH auf Krankengeld und der tatsächlichen ZAHLUNG von Krankengeld.

Ein ANSPRUCH besteht auch dann, wenn dieser ANSPRUCH ruht.

Vereinfacht ausgedrückt besteht ein ANSPRUCH für 78 Wochen wegen derselben Erkrankung. Während dieser Zeit kann es durchaus Tage geben, in denen der Anspruch nicht ausgezahlt wird, also ruht. Der Klassiker ist hierbei die Zeit der Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber. Oder aber Zeiten, in denen der Anspruch ruht, weil die Arbeitsunfähigkeit nicht gemeldet wurde, so wie jetzt bei dir.

Deshalb muss der Hebel "Widerspruch" meiner Meinung nach auch beim Ruhen angesetzt werden und nicht beim ANSPRUCH.

Du hast also den ANSPRUCH ab xx.11.2014 bis zum 07.05.2016.

Ruhen
war vom 01.01.2016 bis 02.05.2016 laut Schreiben der Krankenkasse. AUSGEZAHLT werden müsste das Krankengeld demnach noch vom 03.05.2016 bis 07.05.2016.

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Damit kommen wir zur nächsten Baustelle. Dem Versicherungsschutz. Die Kasse hat den ANSPRUCH anerkannt. Also bleibt die versicherungspflichtige Mitgliedschaft bis zum 07.05.2016 erhalten.
§ 192 SGB V
Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
1. sie sich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befinden,
2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht....
Und das Ganze ohne Beitragszahlung:
§ 224 SGB V
Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld oder Elterngeld

(1) Beitragsfrei ist ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld oder Betreuungsgeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen.
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Ab 08.05.2016 stellt sich dann die Frage, wie es weitergeht. Arbeits- und Vermittlungsfähigkeit liegt anscheinend nicht vor. Weshalb regulär beantragtes Arbeitslosengeld 1 wohl abgelehnt wird.

Es gibt aber noch den § 145 SGB III:
§ 145 Minderung der Leistungsfähigkeit
(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wichtig ist jetzt die Frage, ob die Leistungsfähigkeit voraussichtlich mehr als sechs Monate gemindert sein wird. Zur Beantwortung der Fragen aus diesem Themenbereich gibt es allerdings besser geeignete Foren als dieses hier.

Verfasst: 30.06.2016, 14:41
von Devil1211
Hab ja auch nur zufällig am Telefon am 5.5 erfahren dass ich ausgesteuert werde und zum 07.05 und dann kam dann am Samstag das Einschrieben von der KK

Verfasst: 30.06.2016, 14:54
von Devil1211
Ich habe jedenfalls nichts bekommen das es ruht der junge Mann am Telefon meinte eben wenn es Ihnen so schlecht ging hätten Sie sich halt einweisen lassen müssen (Und das wo ich panische Angst vor Krankenhäusern habe )
Tja und wer will nun sagen wann es mir wieder so gut geht das ich wieder los rennen kann?

Mein Arzt hat jedenfalls gestern der Arge mitgeteilt das ich nicht zur arbeit kann denn ich kann nicht mal alleine einkaufen gehen

lg anja

Verfasst: 30.06.2016, 14:57
von vlac
...

Verfasst: 30.06.2016, 15:03
von Devil1211
Ich werde Irre echt!
Die von der Arge Arbeitslosengeld 1 hat gesagt antrag 9.5 gestellt ich soll dahin wenn ich noch kein Geld bekomme der antrag läuft ja nun auch schon Wochen
Tja wieder Pech für mich Alg2 ist immer nur bis 12 uhr

Verfasst: 30.06.2016, 15:34
von GerneKrankenVersichert
Devil1211 hat geschrieben:Ich habe jedenfalls nichts bekommen das es ruht
Du hast das Schreiben hier eingestellt. Ich kann dir nur raten, dir Hilfe zu suchen, die dich bei all diesen Dingen unterstützt. Du schriebst von einem Lebenspartner, kümmert der sich denn nicht um dich? Wenn nicht, würde ich über eine ambulante Betreuung nachdenken. So wie du die letzten Monate schilderst und wie du jetzt hier überforderst bist, kommst du momentan alleine nicht klar. Und da sollte man sich die Unterstützung suchen, die man benötigt.

Alles Gute!