1. Die GKV A hat die Beiträge (zum Januar 2016) erhöht und mich nichtSo wie ich das hier verstehe geht es primär nicht um die unterschiedlichen Zusatzbeiträge sondern um den Versicherungsschutz durch die Kasse B. Obwohl Kasse A den Versicherungsschutz für April und Mai bestätigt?
Ich hoffe ich verstehe das alles falsch. informiert.
2. Die GKV A hat (trotz der Erhöhung) mir im Januar 2016 den Versicherungsschutz verweigert. Ich sei dort kein Mitglied. Erst ein ER-Verfahren beim Sozialgericht hat das Problem kurzfristig gelöst.
Die Mitgliedschaft hätte laut SGB zum 01.04.2016 beginnen müssen.Besonders spassig finde ich ja, das die neue Kasse schon vor Beginn der Mitgliedschaft verklagt werden soll. Das garantiert ein vertrauensvolles Verhältnis in der Zukunft
Zum Thema Klage bzw. ER-Verfahren. Christo hat doch schon impliziert angedeutet, warum ggf. ein ER-Verfahren in Betracht käme.
Genau, es ist April. Eure Meinung scheint ja zu sein, dass ein nachträgliche Korrektur/Vorverlegung des Beginns der Mitgliedschaft nicht möglich sei. Dem Versicherten bleibt doch hier nur die Wahl (vor dem Fakt, also dem 31.03.2016) ein ER-Verfahren zu starten, oder nicht?Fakt ist:
Es ist bereits April. Eine Mitgliedschaft bei KK B ab 01.04 ist nicht mehr möglich.