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Verfasst: 12.11.2015, 09:43
von Anton Butz
Also bisher nur ein "Anruf" - dann müsste der "schriftliche" Abhilfe-Bescheid noch kommen.
Wenn die Krankenkasse ordentlich arbeitet, ergibt sich aus dem Abhilfe-Bescheid auch, dass
sie die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt. Die kannst du dann nach § 63 SGB X geltend
machen:
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/63.html
Wie das mit den Kosten für den SoVD ist, weiß ich nicht. Aber es liegt nahe, dass die zu über-
nehmen sind, zumal sie weit niedriger sein dürften, als wenn du stattdessen zum Rechtsan-
walt marschiert wärst; der ursächliche Zusammenhang erscheint jedenfalls eindeutig.
P.S.: weiß der SoVD bereits, dass er nicht weiter mit Engagement an deiner
Angelegenheit arbeiten muss?
Verfasst: 14.11.2015, 14:01
von Anton Butz
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Zitat aus dem von AB verlinkten Urteil:
Zwar wäre eine Bewilligung von Krg durch einen Verwaltungsakt nicht nur abschnittsweise, sondern auch auf Dauer (auf unbestimmte Zeit bzw. bis zur Erschöpfung der Anspruchsdauer) ebenfalls denkbar; in der Praxis kommen derartige Fälle indessen nur ausnahmsweise und nur in atypischen Konstellationen vor; ob eine solche atypische Krg-Bewilligung vorliegt, ist im jeweiligen Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln. Jedenfalls wird mit der Krg-Bewilligung auch über das - vorläufige - Ende der Krg-Bezugszeit entschieden.[/b]
Seit AB diesen Wortlaut gefunden hat, ist er auf der Suche nach einer atypischen Dauer-Krankengeldbewilligung. Soweit ich weiß, hat er sie bisher nicht gefunden.
Das stimmt so nicht GKV!
Seit ich den Satz gefunden habe, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Krankengeld-Rechtsprechung gar keine „Recht“sprechung ist, sondern eher
Rechtsbeugung! Und dieser Eindruck wird von Jahr zu Jahr immer stärker.
Schönen Gruß!
Anton Butz
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Re: lt. MdK für leichte Tätigkeiten arbeitsfähig
Verfasst: 19.11.2015, 10:22
von Anton Butz
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"Kampf um Krankengeld
Kasse zur Weiterzahlung und zu Schmerzensgeld verurteilt"
Alex1976 hat geschrieben:
Habt Ihr noch Tipps, Ratschläge oder ähnliches für mich, was ich noch tun kann/sollte/müsste? Ich bin aktuell grade ein nervliches Wrack und weiss nimmer, wo mir der Kopf steht. Ich möchte vermeiden, irgendwelche Fehler zu machen, aus denen mir ein Strick gedreht werden könnte. Ich hab hier irgendetwas von Schockschaden (Schmerzensgeld) gelesen; sollte ich das (über den SoVD?) evtl. auch geltend machen? Dafür müsste das ärztlich dokumentiert werden. Am Montag könnte dies ggfls. durch meinen Hausarzt/Schmerztherapeut erfolgen, der mich sicherlich auch in psychotherapeutische Behandlung schicken wird.
Dazu eine ganz aktuelle Info:
... Der Betroffene zog daraufhin vor das Landgericht München I und klagte auf 1000 Euro Schmerzensgeld. Durch die Verweigerung der Krankenkasse sei er in eine schwerwiegende Stresssituation geraten, sagte der Hirnverletzte. Seine Leistungsfähigkeit habe sich weiter verschlechtert, er leide unter innerer Unruhe, Schlafstörungen und Zukunftsängsten. ....
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ger ... -1.2741269
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Verfasst: 19.11.2015, 12:51
von Czauderna
Hallo,
wenn ich es richtig gelesen habe, dann ist der "Fall" als solches inzwischen abgeschlossen. Bitte die weiterführende Diskussion entweder in einem neuen Strang, ggf. an anderer Stelle oder im Thread von Anton Butz
führen - danke !!
Gruss
Czauderna