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Verfasst: 30.07.2015, 13:23
von KKA
Czauderna hat geschrieben: ...nein der MDK sorgt mit seiner Tätigkeit, meiner Meinung nach, die Zweckmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und natürlich auch die Wirtschaftlichkeit im Leistungsdausgabenbereich mit zu beeinflussen.
Nicht jeder Arzt, der teure Medikamente verordnet, nicht jedes Krankenhaus, dass Patienten länger stationär behandelt und nicht jeder Pflegedienst, der mehr Leistungen abrechnet bzw. erbringt, tut das mit Betrugsabsichten - wäre ja auch schlimm.
Sicher, das ist ein berechtigter Einwand, Günter. Allerdings sind auch hier Beurteilungsfehler seitens des MDK an der Tagesordnung. Vor allem bei Fragen zur Verhältnismäßig-Zweckmäßig-und Wirtschaftlichkeit ist infolge politischer Sparzwänge eine zunehmende 'Verweigerungstaktik' erkennbar.
Der MDK, Entscheider über Leben und Tod?

Es ist insgesamt ein äußerst komplexes Thema, besonders wenn wir die Rolle der Pharmaindustrie (und deren starke Lobby) mit einbeziehen. Aber ich frage mich, ob angesichts politisch bedingter Sparmaßnahmen der Patient nicht immer mehr auf der Strecke bleibt. Die Pharmaindustrie stellt ihre Forschung ein, oder reduziert die dazu erforderlichen Investitionen. Ist das wünschenswert? Bei den Kassen werden zunehmend unausgebildete Kräfte beschäftigt. Ist das wünschenswert? Die UPD soll aufgelöst und durch eine von den Kassen und ihren Verbänden finanziertes Privatunternehmen ersetzt werden. GmbH anstatt einer unabhängigen, oder zumindest für Patientenrechte aktive Einrichtung? Ist das wirklich wünschenswert?

Der Fragenkatalog ließe sich 'endlos' fortführen.

Gruß
KKA

Verfasst: 30.07.2015, 19:33
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben: Noch einmal: Mir geht es um die Grundsatzfrage, warum bzw. inwieweit der MDK quasi eine höhere Instanz als der Vertragsarzt in der Frage ob eine AU gerechtfertigt ist, darstellt, ja darstellen darf, insbesondere wenn er bei psychischen Krankheiten nach vorhandener, oder auch nicht vorliegender Aktenlage ferndiagnostisch entscheiden kann und sein 'Gutachten' die vertragsärztliche AU (und KRG Zahlung) zu Lasten des Versicherten aufhebt.
Das erweckt den m.E. gerechtfertigten Eindruck, der einzige Zweck dieser Funktionsform ist die Einsparung des Krankengeldes.
Wir drehen uns im Kreis. Was willst du? Eine gesetzliche Grundlage? Ein Essay über den Sinn und Zweck einer Kontrollinstanz? Eine Bestätigung deines Eindrucks? Hier haben bereits mehrere User unabhängig voneinander auf genau diese Grundsatzfrage geantwortet. Wenn du dann weiterhin der Ansicht bist, der einzige Zweck dieser Funktionsform sei die Einsparung des Krankengeldes, ist jede weitere Antwort vertane Zeit.
KKA hat geschrieben: Es sind tatsächlich Einzelfälle, dass MDK und Kassen für Fehlverhalten (öffentlich) gerügt werden. Ich lese/höre oft vom Fehlverhalten der Kassen, des MDK, von Korrekturanforderungen der Kontrollorgane wenig.
Die Kontrolle findet ja auch nicht über die Medien statt. Die Korrekturanforderungen des BVA kannst du z. B. hier nachlesen: http://www.bundesversicherungsamt.de/au ... eiben.html .
KKA hat geschrieben: Kritisch interpretiert, die Hinterfragung der gesellschaftlichen Wertestellung des MDK im Rahmen der Gesundheitspolitik. Sorry, hätte ich näher ausführen sollen.
Ich denke, das wäre ein gutes Thema für eine wissenschaftliche Abhandlung im Bereich Soziologie.
KKA hat geschrieben: Sorry, hin und wieder verfalle ich englischen Begriffen, Macht der Gewohnheit, übersetze es mit Methodik (festgelegte Art des Vorgehens), im konkreten Fall die AU Aufhebung ohne Begutachtung usw.
Auch zu diesem Problem habe ich bereits ausführlich Stellung genommen. Deshalb spare ich es mir jetzt.

Verfasst: 30.07.2015, 19:54
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben: Wenn der MDK ohne pers. Begutachtung bei psychischen Krankheiten (und nicht nur diesen, es gibt viele andere Beispiele) die AU aufhebt, die Kasse demzufolge das KRG einstellt, ist das keine Trennung 'Spreu vom Weizen', sondern rechtswidriges Verhalten zu Lasten eines kranken Menschen.
Wie kommst du darauf, dass es rechtswidriges Verhalten ist?

Es ist durchaus möglich, dass es zu Lasten eines kranken Menschen geht. Der z. B. statt des höheren Krankengeldes dann das niedrigere Arbeitslosengeld erhält. Allerdings ist nicht jeder kranke Menschen automatisch arbeitsunfähig. Und das ist die Aufgabe der Krankenkasse - einen ARBEITSUNFÄHIGEN Menschen zu unterstützen. Wenn alle irgendwie erkrankten Menschen unterstützt werden müssten, für die der Wegfall des Krankengeldes finanzielle Einbußen bedeutet, würde dies zu Lasten der arbeitenden Menschen gehen, da ihre Krankenversicherungsbeiträge noch höher steigen würden.

Ein aktueller Fall aus meiner Praxis, heute erlebt. Ein Versicherter, der unter einer chronischen Erkrankung leidet, wurde wegen der Insolvenz seines Arbeitgebers arbeitslos. Ü50, Migrationshintergrund, ungelernt, schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Regelmäßig erhält er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, regelmäßig schalten wir den MDK ein, regelmäßig wird festgestellt, dass er nicht arbeitsunfähig im Sinne der AU-Richtlinien ist und regelmäßig wird das Krankengeld eingestellt. Bis aber alle Schritte abgearbeitet sind, haben wir durchschnittlich 2 Wochen Krankengeld gezahlt. Der Mann ist sehr sympathisch und ehrlich und sagte heute zu mir, als er mir mal wieder die Bescheinigung für die Agentur entgegenstreckte: "Was solle machen. Müsse Arbeitslosengeld ziehe, wo nur geht." Wir verstehen uns und spielen das Spielchen jedes Mal auf's Neue.

Dieser Mann ist krank, ja. Ohne Krankengeld hat er finanzielle Einbußen. Aber er ist nicht arbeitsunfähig, denn viele Menschen mit seiner Erkrankung arbeiten in den unterschiedlichsten Berufen, er übrigens auch, als er noch einen Arbeitsplatz hatte. Wäre es der Solidargemeinschaft gegenüber gerechtfertigt, ihm das Krankengeld zu zahlen? Ich sage nein. Auch wenn ich ihm persönlich das Geld gönnen würde.

Verfasst: 30.07.2015, 23:52
von KKA
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
KKA hat geschrieben: Noch einmal: Mir geht es um die Grundsatzfrage, warum bzw. inwieweit der MDK quasi eine höhere Instanz als der Vertragsarzt in der Frage ob eine AU gerechtfertigt ist, darstellt, ja darstellen darf, insbesondere wenn er bei psychischen Krankheiten nach vorhandener, oder auch nicht vorliegender Aktenlage ferndiagnostisch entscheiden kann und sein 'Gutachten' die vertragsärztliche AU (und KRG Zahlung) zu Lasten des Versicherten aufhebt.
Das erweckt den m.E. gerechtfertigten Eindruck, der einzige Zweck dieser Funktionsform ist die Einsparung des Krankengeldes.
Wir drehen uns im Kreis. Was willst du? Eine gesetzliche Grundlage? Ein Essay über den Sinn und Zweck einer Kontrollinstanz? Eine Bestätigung deines Eindrucks? Hier haben bereits mehrere User unabhängig voneinander auf genau diese Grundsatzfrage geantwortet. Wenn du dann weiterhin der Ansicht bist, der einzige Zweck dieser Funktionsform sei die Einsparung des Krankengeldes, ist jede weitere Antwort vertane Zeit.
Ich wunder mich immer wieder, wie (ausgerechnet) du (es für notwendig befindest) mir das Wort im Munde sinnverstellend umdrehst (umzudrehen), mir zu unterstellen, ich hätte dies oder jenes geschrieben (Beispiel: Zitat von dir - der einzige Zweck dieser Funktionsform sei die Einsparung des Krankengeldes ..) Ich schrieb: ' Das erweckt den m.E. gerechtfertigten Eindruck'. Nein, wir drehen uns nicht im Kreis, du befindest dich in einer Sackgasse .

Auf deine weiteren Äußerungen ('was willst du', Essay usw. usw.) gehe ich nicht ein, sind mir zu simpel gestrickt.

Gruß
KKA