Nein C., bleibt ihr mal bei eurer „Linie“ – ein Diskurs lässt zumindest erkennen,
dass es auch eine andere Meinung gibt.
Immerhin macht die „soziale“ Krankengeld-Rechtsprechung nach Beginn der
Diskussionen hier vor über 4 Jahren im wiederholten Anlauf seit inzwischen zwei
Jahren eine „Entwicklung“ durch, deren Ende noch nicht absehbar ist. Die aktuellen
Vorwürfe sprechen für sich. Zusammengefasst wird dem BSG vorgehalten, es versuche‚
nicht nachvollziehbar – unlauter – eine nicht existente gesetzliche Regelung zu
suggerieren; seine Rechtsauslegung sei contra legem, gehe über Argumente
hinweg und sei mit dem Gesetzbindungsgebot unvereinbar.‘
Damit ist auch anderweitig angekommen, dass der BSG-Präsidenten-Senat das
Krankengeld-Recht ohne ausreichende Argumente – willkürlich – „auflaufen“ ließ.
Das Vertrauen in die Rechtsprechung ist ebenso erschüttert wie in das Krankengeld-
System.
Die Rebellion der Sozialgerichte Trier, Mainz und Speyer sowie des 16. Senates des
Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen, Essen, ist weiterhin äußeres Zeichen
einer Umkehr von der Papageien-Rechtsprechung zu richterlich unabhängiger
Rechtsanwendung. Was hier beschrieben ist, gilt auch für das BSG:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... id-4672325
Dass es dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz mit seinem Urteil vom 20.11.2014,
L 5 KR 149/13, gegen die Pionier-Entscheidung aus Trier vom 24.03.2013, S 5 KR 77-12,
und dem BSG mit seinen „basta“-Entscheidungen vom 16.12.2014 gegen die LSG-Ent-
scheidungen aus NRW vom 17.07.2014 nicht gelungen ist, den Aufstand der Gerichts-
Basis gegen BSG-Kopier-Vorlagen zu ersticken, zeigt die besonders lobenswerte
Entscheidung aus Speyer vom 03.03.2015, S 19 KR 10/15 ER (II. 2.):
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 4B5FB1C12C}
Ob diese Entwicklung bereits absehbar war als der Referenten-Entwurf zum GKV-VSG
vom Oktober 2014 durch den Regierungs-Entwurf vom 17.12.2014 mit der Entschärfung
der BSG-Krankengeld-Falle nachgebessert wurde? Jedenfalls ist die vorgesehene Rechts-
änderung ebenso logisch wie zwingend um allgemeine Kritik am BSG-Präsidenten-
Senat zu kaschieren. Dies gilt gleichermaßen für den historisch bedeutsamen Zustän-
digkeitswechsel: von Krankengeld-„Fiktionen“ des BSG-Präsidenten-Senates zu
Hoffnungen auf Krankengeld-„Recht“sprechung des 3. Senates des BSG.
Schönen Gruß
Anton Butz