Seite 4 von 4

Verfasst: 23.01.2015, 23:33
von fredy2206
Ich werde mal sehen, ob meine Ärztin das mitmacht und ein so weit im voraus liegendes Datum hier einträgt. Auf jeden Fall hat sie mir bei meinem letzten Besuch gesagt, das die Verarbeitung meines Erlebten noch andauern wird und ich stehe auch noch unter Medikamenten (Antidepressiva).

Erst habe ich die SB angemailt und sie gebeten, sich selber mit der Ärztin in Verbindung zu setzen, weil ich nicht weiß, wie ich das der Ärztin ohne Rechtsgrundlage erklären soll. Mal abwarten, was danach kommt.

Czauderna: Was mich mal interessieren würde: Warum wusstet Ihr manchmal schon eher als die Patienten, dass derjenige stirbt. Aus Datenschutzgründen dürfte ein SB der KK doch gar keinen Einblick in die medizinischen Unterlagen eines Versicherten haben?

Meine KK hat übrigens ihre Zahlscheine umgestellt. Das Feld: "nächster Termin" gibt es nicht mehr und ich denke, genau da liegt das Problem.

Liebe Grüße
fredy

Verfasst: 23.01.2015, 23:55
von broemmel
Es gibt Diagnosen bei denen man früher vom Sterben "wusste".
Allein durch die Angabe der Diagnose.

Das ist heute (zum Glück) nicht mehr so. Die Medizin hat sich glücklicherweise sehr entwickelt.

Aber früher (und damit meine ich die 80er) ergab z.B. die Angabe HIV leider so eine Prognose.

Oder CA Diagnose. Aber da sieht man jetzt den Fortschritt der Medizin

Verfasst: 24.01.2015, 11:31
von Lady Butterfly
broemmel hat geschrieben:Es gibt Diagnosen bei denen man früher vom Sterben "wusste".
Allein durch die Angabe der Diagnose.

Das ist heute (zum Glück) nicht mehr so. Die Medizin hat sich glücklicherweise sehr entwickelt.
broemmel - solche Diagnosen gibt es leider auch heute noch :(

Verfasst: 24.01.2015, 11:54
von GerneKrankenVersichert
fredy2206 hat geschrieben:
Czauderna: Was mich mal interessieren würde: Warum wusstet Ihr manchmal schon eher als die Patienten, dass derjenige stirbt. Aus Datenschutzgründen dürfte ein SB der KK doch gar keinen Einblick in die medizinischen Unterlagen eines Versicherten haben?
Es gibt eine vereinbarte Arztanfrage, die datenschutzrechtlich erlaubt ist (Muster 52 https://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/blan ... _42_56.pdf ). Wenn der Arzt auf die Frage, wie lange voraussichtlich Arbeitsunfähigkeit besteht, "infauste Prognose" schreibt, ist es bei uns Anweisung, beim Arzt nachzufragen, ob der Patient darüber informiert ist, bevor in irgendeiner Art und Weise weiter vorgegangen wird. Und ganz oft war der Patient es früher nicht. Mittlerweile scheint sich allerdings ein Wandel vollzogen zu haben.

Verfasst: 24.01.2015, 12:22
von Czauderna
Hallo,
das wirkliche Leben, auch in diesem Bereich lässt sich eben nicht 1 zu1 per Gesetz und Vorschriften regeln. Wenn seinerzeit eine Arztanfrage versandt wurde, dann war in solchen Fällen die Antwort des Arztes schon so eindeutig,
dass selbst ein medizinischer Laie wusste, was Sache war - meist genügte die Diagnose, auch schon der Diagnosenschlüssel und dazu "final", da war die Sache schon klar, und oft fand auch ein persönlicher Kontakt seitens des Arztes mit der Kasse ( wobei mit Kasse immer der oder die Sachbearbeiter/in gemeint). Und dann war es aus mit der Steuerung seitens der Kasse, so einfach und gleichzeitig so schwierig war das - nur der Praktiker weiß.
was das bedeutet einem Versicherten gegenüber zu sitzen und zu wissen, dass der Gegenüber das nicht überleben wird.
Aber danach wird in der heutigen Zeit und besonders in solchen Foren nicht gefragt, da geht es um andere Sachen - deshalb sollten wir dieses Thema auch nicht weiter aus walzen, es ging um hier schließlich nur um bis auf weiteres oder nicht. Ich hätte mich vielleicht nicht dazu äußern sollen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.01.2015, 17:10
von broemmel
Lady Butterfly hat geschrieben:
broemmel hat geschrieben:Es gibt Diagnosen bei denen man früher vom Sterben "wusste".
Allein durch die Angabe der Diagnose.

Das ist heute (zum Glück) nicht mehr so. Die Medizin hat sich glücklicherweise sehr entwickelt.
broemmel - solche Diagnosen gibt es leider auch heute noch :(

Das stimmt natürlich. Das wollte ich auch überhaupt nicht schönreden. Gottseidank ist es in einigen Bereichen doch zu Verbesserungen gekommen.

Verfasst: 26.01.2015, 08:38
von Bully
fredy2206 hat geschrieben:
die erste AU war vom 02.06.-04.08.2014

die zweite AU dann vom 04.08.-31.08.2014
Hallo fredy,

OK,es hätte ja sein können das die AU's überlappend ausgestellt waren.
fredy2206 hat geschrieben: Ich werde nun die Sachbearbeiterin dazu auffordern, sich direkt mit der Ärztin in Verbindung zu setzen.

ich würde es NICHT machen !!!!!!!!!!!


WARUM, möchtest Du es machen ????????

solche Schritte sollten genau überlegt sein und nicht übereilt getroffen werden.
Gruß Bully

Verfasst: 26.01.2015, 10:24
von fredy2206
Bully, warum würdest Du es nicht machen?

Deine Meinung interessiert mich, obwohl ich ihr schon gemailt habe.

Viele Grüße
fredy

Verfasst: 26.01.2015, 13:55
von Bully
fredy2206 hat geschrieben: obwohl ich ihr schon gemailt habe.
tja,
Hallo fredy,
fredy2206 hat geschrieben:
habe nun endlich Antwort von der Sachbearbeiterin bekommen.




Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld eingerichtet.
Die Weiterführung Ihrer Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld hat jedoch nur fortlaufenden Bestand, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit durchgehend bescheinigt wird.

Demnach ist von Ihrem Arzt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit einzutragen.

Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht.

wie möchte Deine SB das wohl dokumentieren ???

wie möchte Sie diese Aufforderung, in den Akten,rechtssichernd verewigen ???

das würde ich aber gerne lesen, denn mir ist es nicht egal, was jemand in meinen Akten verewigt.

ist teilweise erstaunlich, was man so in Akten findet
Du weißt nie wohin ein Äppelken noch rollen kann

Gruß Bully

Verfasst: 26.01.2015, 15:13
von fredy2206
Hallo,

habe nun Antwort von der SB der KK bekommen:

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.01.2015.

Wir werden uns direkt mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Mal sehen, was dabei rauskommt.

Viele Grüße
fredy

Verfasst: 04.02.2015, 16:43
von fredy2206
Hallo,

habe gerade erfahren, dass nun die Sachbearbeiterin der Krankenkasse wieder mal den medizinischen Dienst beauftragt hat....
Am 30.10. hat der MDK festgestellt, dass ich AU bin und mich dringend in eine therapeutische Behandlung begeben soo. Und ich soll einen Facharzt aufsuchen. Seit Ende November 2014 bin ich nun in Verhaltenstherapie und seit Anfang Dezember 2014 in Facharztbehandlung. Und nun schon wieder Einschaltung des MDK´s?

Kommt mir bald so vor, als wenn es die Retourkutsche dafür ist, dass ich nicht das Enddatum auf dem Zahlschein habe eintragen lassen?

Oder ist so ein Gebaren üblich? Gerade bei psychischen Krankheiten müsste doch auch einem Sachbearbeiter der KK klar sein, dass dies seine Zeit braucht?

Danke für Eure Infos/Meinungen.

Liebe Grüße

Verfasst: 04.02.2015, 18:00
von GerneKrankenVersichert
In laufenden Fällen kenne ich es nur so, dass der MDK die Intervalle vorgibt, in denen er wieder eingeschaltet wird. Als Beispiel: Einleitung fachärztlicher Behandlung empfohlen, nach 2 Monaten Behandlung Wiedervorlage.

Ich kann dir raten, abzuwarten und dich nicht verrückt zu machen.

Verfasst: 04.02.2015, 18:14
von fredy2206
Danke gerneversichert.

Mir kommtes nur merkwürdig vor, dass es gerade jetzt, nachdem ich die Auseinandersetzung mit der SB der KK hatte, wieder passierte. Auf dem Schreiben des MDK, welches ich ja heute gesehen habe, stand auch der Name der SB.

Liebe Grüße

Verfasst: 04.02.2015, 18:17
von GerneKrankenVersichert
Welches Schreiben hast denn wo gesehen? Kann es sein, dass es "nur" eine Arztanfrage auf einem MDK-Vordruck war?

Verfasst: 04.02.2015, 18:54
von fredy2206
Hallo Gerneversichert,

heute war ich bei meinem Therapeuten und der hat mir die Schreiben gezeigt. Eins war ein Formular vom MDK, oben stand mein Name, die KK und der Name der SB. Darunter sollte der Therapeut den Beginn der Therapie, die Frequenz (wie oft ich dort hingehe) und das Ende der Therapie eintragen. In dem anderen Schreiben wurde er aufgefordert, über die Therapie, den Verlauf und meine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit zu berichten. Er hat dann die Daten, also Beginn und die Frequenz eingetragen, einen Brief geschrieben, in dem stand, dass noch massive, depressive Störungen vorliegen und er noch nicht absehen kann, wann die Therapie zu Ende ist. Und dass Fragen dazu meine behandelnde Psychiaterin besser beantworten kann. dem Schreiben des MDK stand auch ziemlich heftig was von wegen Mitwirkungspflicht und dass der MDK Auskünfte ohne Schweigepflichtsentbindung des Patienten fordern kann.
Und so wie ich es herausgelesen habe war es ein erneuter Auftrag der KK an den MDK.

Liebe Grüße