'vollwertig' zurück in die GKV?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 21.02.2014, 13:03

Bully hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben:

Und wenn alle das wollen,d ann lasse ich demnächst einmal Foren abschalten, nur mal damit man sieht, dass es geht! Dann können wir uns hier gemeinsam überlegen, wie wir mit dem Thema umgehen!
wie darf ich das denn verstehen, ???????

Es gibt genug Foren auf meiner Kill-Liste - da statuieren wir dann Exempel! Wohl kaum die, in denen ich bin. Aber es wird wohl fernwirkungen haben!

derKVProfi hat geschrieben:
Ich habe das nie gesagt! 1. weil ich kein Versicherungsberater bin,
sondern für einen Versicherungsberater tätig bin.
was DENN nun

Geschäftsleitung einer juristischen Person! Die juristische Person ist der Versicherungsberater! Hat mit der Differenzierung unterschiedlicher Geschäftsfelder zu tun!
derKVProfi hat geschrieben: Thorulf Müller
derKVProfi / VersSulting / SellSulting
Journalist / Versicherungsberater / Unternehmensberatung
Lies bitte von links nach rechts - parallel 1. und 2. Zeile!

Gruß Bully

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 21.02.2014, 13:05

KKA hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben:
Ich habe das nie gesagt! 1. weil ich kein Versicherungsberater bin, sondern für einen Versicherungsberater tätig bin. Das ist schon einmal ein Unterschied!
Ist der Unterschied auf diese Aussage zurückzuführen:
derKVProfi hat geschrieben:

Geschäftsmäßige Rechtsberatung liegt vor, wenn die Tätigkeit selbstständig (nicht aufgrund eines festen Dienstverhältnisses) betrieben wird
Wenn ja, warum betitelst du dich als Versicherungsberater, wenn du Wert darauf legst, dass du kein solcher bist, und darüberhinaus oft, ich meine völlig unnötig oft, deine Dienste als Versicherungsberater entgeldpflichtig hier anbietest?

Habe ich doch nun mehrfach dargelegt, oder - es gibt eine juristische Person, die Versicherungsberater ist! Für die bin ich tätig!
derKVProfi hat geschrieben:

Sie will nicht verstehen, was ich die ganze Zeit sage - und deshalb muss ich mich mit dieser "Zicke" auch nicht unterhalten!
Mit Verlaub Thorulf, aber wenn hier jemand auf zutiefst persönlicher Ebene diskutiert ist das sicher nicht Lady Butterfly. Du verlässt die Sachebene -nicht nur in diesem Thread, leider auch und unnötigerweise gegenüber gewöhnlichen Fragestellern- wenn du einen nicht vorhandenen Angriff auf deine Person vermutest. Und wenn du dich hier als der Leoni Messi der Versicherungsbranche präsentierst, solltest du auch die Fähigkeit besitzen, mit kritischen, beleidigungsfreien Hinterfragungen und Anmerkungen geschäftsmäßig umzugehen. Dass es auch ohne Beleidigungen geht, können wir an vielen deiner Beiträge festhalten.

Das ist immer eine Frage des Standpunktes und der Sichtweise!
P.S.: Wieso darstellen? nenn mich Leo!

Czauderna
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Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 21.02.2014, 14:30

Hallo,
nun kommt mal wieder runter, es bringt ohnehin nix, sich dieser Frage wegen in die Haare zu bekommen, zumal es ohnehin ungleich ist. Auf der einen Seite die User mit Pseudonymen und auf der anderen Seite der KV-Profi, von dem mittlerweile auch jeder weiss, wer er ist und wo sein Haus steht. Ich denke, es sollten sich alle etwas zurücknehmen und solche Differenzen per PN. austragen und nicht hier - ich würde ungern den Thread deshalb schließen wollen.
Zum Thema Rechtsberatung in einem Internet-Forum durch Nichtjuristen -
ich halte die Fallschilderung in der 3. Person als die optimale Lösung - ich kenne das vom "wer weiss was" Forum - da werden solch Diskussionen meist schon im Ansatz erledigt, in dem nämlich der Moderator "falsche" Fragen und ggf. schon gegebene Antworten gelöscht und die Beteiligten über den Grund der Löschung informiert. Ich bin dort auch unterwegs, und das schon seit 15 Jahren und immer gut gefahren mit dieser Regelung.
Gruss
Czauderna

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 21.02.2014, 14:38

Du weißt wo mein Haus steht? So ein Mist - halt aber bitte Deinen Mund!

Aber Danke, dass Du liest, was ich die ganze Zeit schreibe! Die anderen nutzen meine Kritik nur um sich über die "Werbung" zu echauffieren!

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 21.02.2014, 22:04

derKVProfi hat geschrieben:
1. stehe ich öffentlich mit meinem guten Namen und meiner Reputation für meine Aussagen und nehme den werblichen Nutzen gerne in Kauf.
das ist aber sehr zuvorkommend von dir, sorry Ihnen
derKVProfi hat geschrieben:
2. geht es sehr wohlö auch im Interesse der menschen, die hier Hilfe suchen, um die Frage - wie, ohne etwas zu beschädigen!
nun ja, dann sollten wir ihnen eine Antwort geben - auf ihre allgemein gestellten Fragen...
derKVProfi hat geschrieben:
3. sollte niemand Glauben, dass er annonym ist bzw. bleibt, wenn er hier etwas tut, was der Gesetzgeber anders geregelt haben will.
spielen Sie dann den Rächer der Gesetzlosen?
derKVProfi hat geschrieben:Und wenn alle das wollen,d ann lasse ich demnächst einmal Foren abschalten, nur mal damit man sieht, dass es geht! Dann können wir uns hier gemeinsam überlegen, wie wir mit dem Thema umgehen!
DerKVProfi hat geschrieben: Es gibt genug Foren auf meiner Kill-Liste - da statuieren wir dann Exempel! Wohl kaum die, in denen ich bin. Aber es wird wohl fernwirkungen haben!
da leidet aber jemand ganz gewaltig an Selbstüberschätzung....... oder hat vielleicht Angst, dass die ganzen Leutchen, die in Foren unentgeltlich Ratschläge geben, ihm Umsatz abnehmen
derKVProfi hat geschrieben: 4. ist es eine Frage der Diskussionskultur nicht eine allgemeine Diskussion zu einer persönlichen Diskussion zu machen, was aber die Lady ja umtreibt (wie sie ja selbst zugibt).
wo genau hab ich was zugegeben?
ich hab auf einer sachlichen Ebene darüber diskutiert, ob ein Versicherungsberater zu Rechtsdienstleistungen berechtigt ist (Rechtsberatung ist der alte Begriff) - ich bin nach wie vor der Meinung, dass dies nicht der Fall ist. Und dieses Meinung habe ich begründet

und das hat dann ein selbst ernannter Profi mit einigen phantastischen bzw. phantasievollen Berufsbezeichungen sehr, sehr persönlich genommen - nun ja, sagt der Volksmund nicht, dass getroffene Hunde bellen?

festhalten kann man der KVProfi sagt in seiner Signatur, dass er Versichertungsberater ist....bestreitet aber genau das in seinen Beiträgen... und meint, er mache nur Versicherungsberatung für eine juristische Person.... wenn man das Impressum seiner Homepage betrachtet, sieht man, dass er eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet hat, die vielleicht, wahrscheinlich genau diese Funktion hat: die gesetzliche Haftung für die Versicherungsberatung zu beschränken
DerKVProfi hat geschrieben:Ich halte es aber auch für bedenklich, wenn annonym geantwortet wird. Für Ratschläge sollte man nämlich auch haften!

aber nur beschränkt, oder?
derKVProfi hat geschrieben:Und wenn die hier weiter rumzetert, dann lasse ich das einfach juristisch an ihren Beiträgen exemplarisch prüfen und bewerten! Dann haben wir es Schwarz auf Weiß! Und Sie hat sich jetzt auf meine TOP10 Liste gesetzt! Die arbeite ich immer nach Prioritäten ab!
wie schon gesagt, lass es mal einen tatsächlichen Profi prüfen, wär mal interessant, dessen Meinung zu hören....
was genau ist denn deine TOP10 Liste? Um was geht's da und was genau sind die Prioritäten?
DerKVProfi hat geschrieben:Den können Sie lesen, wie Sie wollen. Man muss die Historie kennen, die Kommentare, Urteile und noch euinige andere Unterlagen!
hier ist mal zur allgemeinen Information die Gesetzesbegründung zum RDG - man wollte sich vom historisch belasteten Rechtsberatungsgesetz lösen, auch was die Wortwahl betrifft - aus diesem Grund wurde der Begriff "Rechtsberatung" durch den Begriff "Rechtsdienstleistung" ersetzt

das von Ihnen dauernd erwähnte RDGEG enthält danach übrigens Übergangsvorschriften für Erlaubnisinhaber (zum damaligen Zeitpunkt)

Bundestag hat geschrieben: Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
A.
Problem und Ziel
Das geltende, aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz soll vollständig aufgehoben und durch eine zeitgemäße gesetzliche Regelung abgelöst werden. Ziele der gesetzlichen Neuregelung sind der Schutz der Rechtsuchenden und die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Dies geht einher mit einer Deregulierung und Entbürokratisierung.
B.
Lösung
Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die Ablösung des Rechtsberatungsgesetzes durch ein inhaltlich und strukturell grundlegend neu gestaltetes Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Da das Rechtsdienstleistungsgesetz nur die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen regelt, werden zugleich die Vorschriften der Verfahrensordnungen über die gerichtliche Vertretung neu gestaltet. Durch Änderungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung werden die Möglichkeiten der interprofessionellen Zusammenarbeit von Anwältinnen und Anwälten mit Angehörigen anderer Berufe erweitert. Ein Einführungsgesetz enthält neben Übergangsvorschriften für Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz Regelungen über die Vergütung registrierter Personen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz innerhalb und außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz löst sich auch terminologisch vom historisch belasteten Rechtsberatungsgesetz, indem es anstelle der überkommenen Begriffe der Geschäftsmäßigkeit, der Rechtsbesorgung und der Rechtsberatung den zentralen Begriff der – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Rechtsdienstleistung einführt. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterstellt es nur solche Dienstleistungen dem Verbotsbereich des Gesetzes, die eine substanzielle Rechtsprüfung erfordern und sich nicht auf die
bloße Anwendung des Rechts beschränken (§ 2 RDG). Im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit dürfen diese Rechtsdienstleistungen außergerichtlich auch durch Nichtanwälte erbracht werden, soweit es sich nach Inhalt und Umfang um Nebenleistungen handelt, die zu der Haupttätigkeit gehören.
Darüber hinausgehende Rechtsdienstleistungen dürfen in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt erbracht werden (§ 5 RDG).
Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen, dürfen künftig von jedermann erbracht werden. Personen oder Einrichtungen, die Rechtsdienstleistungen außerhalb des Familien- oder Bekanntenkreises erbringen, sind jedoch zum Schutz der Rechtsuchenden verpflichtet, eine juristisch qualifizierte Person zu beteiligen (§ 6 RDG). Gleiches gilt für Rechtsdienstleistungen durch Vereine, Verbraucher- und Wohlfahrtsverbände (§§ 7 und 8 RDG). Bei dauerhaft unqualifizierten Rechtsdienstleistungen ist die Möglichkeit der Untersagung vorgesehen (§ 9 RDG). Inkassodienstleistungen, Rentenberatung und Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht dürfen nur Personen erbringen, die ihre Sachkunde nachgewiesen haben und in dem neu zu schaffenden Rechtsdienstleistungsregister registriert sind (§ 10 RDG). Für Personen, die einen dieser Berufe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtmäßig ausüben, werden in Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EG Nr. L 255 S. 22) Vorschriften sowohl für die Niederlassung (§ 12 RDG) als auch für die nur vorübergehende Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Inland (§ 15 RDG) geschaffen. Das bisherige Erlaubnis- und Aufsichtsverfahren wird zu einem Registrierungsverfahren umgestaltet (§§ 12 ff. RDG).
Im Bereich der gerichtlichen Vertretung werden die bisher uneinheitlichen Vorschriften der zivil- und öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen einander so weit wie möglich angeglichen. Dabei wird die Vertretungsbefugnis im Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsprozess nicht in demselben Umfang liberalisiert wie die außergerichtliche Rechtsdienstleistungsbefugnis.
Die für die sachgerechte Prozessführung erforderlichen Kenntnisse und der Schutz der Gerichte erfordern und rechtfertigen in Übereinstimmung mit der Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten stärkere Einschränkungen als im außergerichtlichen Bereich. Deshalb soll in allen Gerichtsverfahren, in denen nicht ohnehin Anwaltszwang besteht, neben der Vertretung durch Anwältinnen und Anwälte grundsätzlich nur die Vertretung durch Beschäftigte der Prozesspartei oder unentgeltlich durch Familienangehörige, Streitgenossen oder Volljuristinnen und Volljuristen zugelassen werden. Bereits nach geltendem Recht bestehende Vertretungsbefugnisse für Gewerkschaften, Verbraucher- und Sozialverbände sowie für Rechtsbeistände, Rentenberaterinnen und Rentenberater werden übernommen.
derKVProfi hat geschrieben:Es ist auch völlig egal, ob nun Versicherungsberatung oder Rechtsberatung zu Versicherungen sage.
nach Ihren bisherigen ausführungen scheinen sie aber einen sehr großen Wert auf die Nutzung des Begriffs "Rechtsberatung" zu legen.
der KVProfi hat geschrieben:Sie will nicht verstehen, was ich die ganze Zeit sage - und deshalb muss ich mich mit dieser "Zicke" auch nicht unterhalten!
1. bitte immer sachlich und professionell bleiben - Sie wollen doch ein Versicherungsberater sein, oder? dann sollten Sie es auch schaffen, mit Kritik umzugehen und ruhig dabei zu bleiben
2. wenn Sie sich nicht unterhalten wollen, lassen Sie's doch einfach

Rossi
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Beitrag von Rossi » 21.02.2014, 22:15

Boah, hier geht es richtig ab.

Ehrlich gesagt verstehe ich auch hier selber diese Diskussionen nicht.

@günther

Du bist Moderator im Forum. Ist es nicht an der Zeit diesen Thread zu schließen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.02.2014, 22:55

Hallo Rossi,
Günter, nicht Guenther !!
Ja, wollte ich machen, aber nach deiner "Aufforderung"lasse ich es erst mal.
An die Streithähne - Dank Rossi habt ihr noch einen "Freischuss", und wenn der daneben geht, dann ist der Threads zu.
Gruss
Czauderna

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 21.02.2014, 23:03

hmmm, der KVProfi ist wohl ein bissel schlecht gelaunt - im Nachbarforum hat er sich mit einem Steinbock angelegt :-)

der Steinbock hat übrigens auf was hingewiesen

- auf der Homepage des Bundesverbandes der Versicherungsberater ist weder ein Thorulf Müller noch eine "Sellsulting Germany Group UG (haftunsgbeschränkt)" zu finden

- Versicherungsvermittler und –berater, die gewerbsmäßig tätig sind, müssen sich unter Bußgeldbewehrung in einem Online-Register verzeichnen lassen. Die gewerbebezogenen Daten des Versicherungsvermittlers/ -beraters sind hier frei einsehbar und zwar hier: http://www.vermittlerregister.info/vv-register
ich hab auch dort weder einen Thorulf Müller noch eine "Sellsulting Germany Group UG (haftunsgbeschränkt)" gefunden

- auf seine Homepage gibt er nur eine Nummer des Handelsregisters an

:?: :idea: :?:


P.S. ich bin nicht Steinbock

KKA
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Beitrag von KKA » 22.02.2014, 01:33

Rossi hat geschrieben:Boah, hier geht es richtig ab.

Ehrlich gesagt verstehe ich auch hier selber diese Diskussionen nicht.
Was ist daran nicht zu verstehen? Es geht um legale/illegale Rechtsberatung, um mittlerweile inflationäre Hinweise, dass ohne Rechts- bzw. Versicherungsberatung nichts ginge (obwohl die hier tätigen Sofas in den meisten Fällen Auskünfte erteilen konnten), und der durchaus wichtigen Frage, ob dieses Forum eine ungewollte Richtung einschlägt, die letztlich niemanden hilft.

Wenn es überhaupt einen Grund gibt den Thread zu schließen, dann sind es persönliche Beleidigungen, für die so manch 'gewöhnlicher' User gesperrt worden wäre. Und nein, das ist kein persönlicher Angriff auf den KVProfi, aber eine Reflektion interpretationsfreier Fakten.


Gruss
KKA

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 22.02.2014, 02:28

Register-Nummer findet sich im Impressum: verssulting.de

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 22.02.2014, 04:12

Ich wage mal die kühne Prognose, dass diese Diskussion bei freiem Lauf überwiegend zu Frust und (persönlichen) Unterstellungen führen würde.
Beides halte ich nicht für erstrebenswert. In der Sache vermute ich keinen Fortschritt. Wer das anders sieht, darf gerne weiter machen - dann empfehle ich zumindest 1 Tag "Waffenruhe", bis sich die Gemüter abgekühlt haben.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 22.02.2014, 05:36

roemer70 hat geschrieben:Ich wage mal die kühne Prognose, dass diese Diskussion bei freiem Lauf überwiegend zu ... (persönlichen) Unterstellungen führen würde.
Beides halte ich nicht für erstrebenswert.
Siehst Du völlig richtig. Nur die persönlichen Unterstellungen kommen von der Lady und richten sich gegen mich! Ich kann ja schlecht perspönlich werden, wenn ich mit annonymen Avataren spreche!

Es stellt sich eine berechtigte Frage:

Jemand, der annonym ist (Lady B.) behauptet, dass ich emotional argumentieren und die Sachebene verlassen würde.

Stellt aber solche Aussagen in den Raum:
da leidet aber jemand ganz gewaltig an Selbstüberschätzung
oder hat vielleicht Angst, dass die ganzen Leutchen, die in Foren unentgeltlich Ratschläge geben, ihm Umsatz abnehmen
ein selbst ernannter Profi
einigen phantastischen bzw. phantasievollen Berufsbezeichungen
aber nur beschränkt, oder?
Ich überlasse es dem geneigten Leser für sich selbst die Frage zu beantworten, was das mit "sachlicher" Kritik oder Diskussion zu tun hat!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 22.02.2014, 07:00

1. Gültigkeit des RDGEG
das von Ihnen dauernd erwähnte RDGEG enthält danach übrigens Übergangsvorschriften für Erlaubnisinhaber (zum damaligen Zeitpunkt)
Wenn das so wäre, dann würde das Landgericht Hamburg wohl kaum in einem Urteil im Jahr 2013 mit dem RDGEG begründen, warum ein Versicherungsberater (der es erst nach Einführung des RDG/RDGEG und nach den neuen Bestimmungen der GewO/des VVG wurde) kein Erfolgshonorar nehmen darf!

Wenn das RDGEG nicht gültig wäre, weil es nur übergangsweise gültig wäre, dann dürfte die Urteilsbegründung nicht auf dem RDGEG beruhen!

Wäre das RDG oder das RDGEG nicht auf den Versicherungsberater anwendbar, dann dürfte er damit auch nicht begründen. Tut das Landgericht Hamburg aber!

Es gibt dazu sogar Fotos aus der Urteilsbegründung in diesem Artikel:

dasinvestment.com/nc/investments/versicherungen/news/datum/2013/12/05/honorare-fuer-tarifwechsel-in-der-pkv-nicht-immer-ein-gute-idee/

Zitat des Autors, dass sich aus dem Urteilstext ableitet:
Nach Auffassung der Kammer sind Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34 e GewO registrierte Erlaubnisinhaber gemäß § 4 Abs. 1 RDGEG (Rechtsdienstleistungsgesetz). Das ergibt sich aus der Nennung des Versicherungsberaters in § 2 RDGEG.
2. juristische Person

da hier die Frage gestellt wurde, warum eine UG gegründet wurde?

Wer die GewO und das VVG liest, der weiß, was ein Versicherungsberater tun darf und was nicht!

Wenn man nun aber unterschiedliche Geschäftsmodelle betreibt, dann sollte man, und muss ggf. auch, diese sauber trennen. das geht bei einem Inhabergeführten Unternehmen nicht!

Also gründet man juristische Personen. Etwas was heute sogar im Bereich der niedergelassenen Ärzte und bei Rechtsanwälte durchaus üblich ist! Bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern schon lange!

3. haftungsbeschränkt?

Eine UG und auch eine GmbH sind haftungsbeschränkt. Dies gilt jedoch nicht im Verhältnis zu einem Mandanten im Bereich der Beratungshaftung. Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen und die Pflicht für die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung.

Unsere finden Sie im Impressum: verssulting.de/

Sie erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und entspricht dem von der VersSulting übernommenen Risiken aus den Mandaten.

Die Haftung aus der Beratung ist immer unbegrenzt / unbeschränkt und ergibt sich aus § 249 und 280 BGB! Die Haftungsbeschränkung der UG gilt z. B. gegenüber einem Lieferanten.

4. warum nennt Thorulf Müller sich nicht Versicherungsberater, ist aber ein Versicherungsberater?

Der Auftragnehmer ist immer die VersSulting UG, die auch die entsprechende Zulassung dafür hat.

ich bin ein Teil der Geschäftsleitung und für die Versicherungsberatung verantwortlich und zuständig und verfüge über die notwendige Sachkunde.
Der zweite Teil der Geschäftsführung verfügt auch über die Voraussetzungen der Sachkunde und war bis Ende letzten Jahres selbst als Versicherungsvermittler registriert (diese Registrierung wurde auf Antrag gelöscht, die Löschung ist in gesetzlichen Vorschriften begründet).

Und da ich hier namentlich und persönlich (im Gegensatz zu annonym) aktiv bin und auch zu den Aussagen die ich treffe stehe, hafte ich auch! Das was ich tue, tue ich aber im Namen der VersSulting UG (das ist jetzt juristische Spitzfindigkeit, aber den Vorschriften entsprechend)!

P.S.: auch wenn es persönlich ist und damit wird (aber es wird ja latent hinterfragt) - ich bin seit mehr als 35 Jahren nicht in der Lage mich privat gegen das Risiko der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu versichern. Deshalb ist die Konstruktion so gewählt, dass ich eine entsprechende optimierte gesetzliche Absicherung über die Sozialversicherung habe. Diese hatte ich viele Jahre über das KSVG/KSK als Journalist. Die KSK prüft regelmäßig was die "tatsächliche überwiegende" Tätigkeit ist. Im Rahmen dieser laufenden regelmäßigen Prüfungen wurde festgestellt, dass ich die Voraussetzung der Pflichtversicherung nach KSVG nicht mehr erfülle.
Und ich könnte Morgen sofort und ohne Schwierigkeiten die halbe Erwerbsminderungsrente beantragen und würde die auch bekommen (wenn ich nicht arbeiten und Geld verdienen würde)! Die volle sogar mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit auch. Nur damit klar wird, warum mir das wichtig ist!

5. phantasievolle Berufsbezeichnungen

Ich finde nicht, dass Journalist, Unternehmensberater oder Versicherungsberater "phantasievolle" Berufsbezeichnungen sind. Ich könnte noch "General Manager Central Europe" mit Dienstsitz Vaduz dazu schreiben.

Das sind Berufe die ich persönlich als Unternehmer oder mit entsprechenden Anstellungsverträgen in juristischen Personen ausübe.

6. derKVprofi

Fakt ist, dass ich auch so innerhalb der Branche (biometrische Absicherung) anerkannt bin. Eine große Anzahl von Beratungsverträgen, mit privaten (Kranken-)Versicherern und gesetzlichen Krankenkassen und sogar Regierungsorganisationen und Ministerien könnten das sehr wohl belegen! Und dies innerhalb der EU/EWR und der Schweiz!

7. Mitgliedschaft im BVVB oder nicht?

Nein, die VersSulting UG ist nicht Mitglied im BVVB Bundesverband der Versicherungsberater e.V. Es gibt dazu auch keine gesetzliche Verpflichtung. Das ist ein Verein. Die VersSulting ist Pflichtmitglied der IHK! Ob die VersSulting die Mitgliedschaft im BVVB anstreben wird, ist offen und auch von bestimmten Gesprächen abhängig! Der BVVB ist übrigens auch nicht verpflichtet die VersSulting als Mitglied aufzunehmen!

Dennoh gilt das, was der BVVB auf seine Homepage über Versicherungsberatung sagt, auch für die, die nicht Mitglied sind:
Versicherungsberatung ist Rechtsberatung.
8. Rechtsberatung oder besser Rechtsdienstleistung

Rechtsdienstleistung (der juristisch exakte Begriff für Rechtsberatung) ist:
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.>
Insoweit ist die Kritik sogar berechtigt. Ich leiste Rechtsdienstleistung und nicht Rechtsberatung, weil der Begriff mit dem RDG ersetzt wurde. Es ist der alte Begriff, der aber immer noch verwendet wird.

Und unter dem Begriff Rechtsdienstleistung kann sich leider kaum ein Verbraucher etwas vorstellen. Umgangssprachlich ist Rechtsberatung weiterhin eingebürgert!

Aus dem Text eines Urteils des Landgerichts Hamburg ergibt sich eindeutig, dass Versicherungsberater (alle, die nach 34e GewO zugelassen sind) Rechtsdienstleistungen gemäß RDG erbringen (dürfen) und als Erlaubnisinhaber gemäß RDGEG zu bewerten sind:

Es gibt dazu sogar Fotos aus der Urteilsbegründung in diesem Artikel:

http://www.dasinvestment.com/nc/investm ... gute-idee/

Zitat des Autors, dass sich aus dem Urteilstext ableitet:
Nach Auffassung der Kammer sind Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34 e GewO registrierte Erlaubnisinhaber gemäß § 4 Abs. 1 RDGEG (Rechtsdienstleistungsgesetz). Das ergibt sich aus der Nennung des Versicherungsberaters in § 2 RDGEG.
Lady B. sollte rechtlichen Beistand hinzuziehen, wenn Sie hier Gesetze interpretiert, was an sich bereits eine Rechtsdienstleistung darstellt, wenn Sie damit argumentativ meine Darstellung der Tätigkeit, die ich ausübe, angreift! Es ist sogar eine eindeutig UNZULÄSSIGE Rechtsdienstleistung, während bei mit der exakt gleiche Sachverhalt eine Annextätigkeit darstellt und zulässig ist!

9. Rechtsdienstleitung ist verboten, wenn

Nehmen wir den von Lady B. zitierten Text des deutschen Bundestages:
Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen, dürfen künftig von jedermann erbracht werden. Personen oder Einrichtungen, die Rechtsdienstleistungen außerhalb des Familien- oder Bekanntenkreises erbringen, sind jedoch zum Schutz der Rechtsuchenden verpflichtet, eine juristisch qualifizierte Person zu beteiligen (§ 6 RDG). Gleiches gilt für Rechtsdienstleistungen durch Vereine, Verbraucher- und Wohlfahrtsverbände (§§ 7 und 8 RDG). Bei dauerhaft unqualifizierten Rechtsdienstleistungen ist die Möglichkeit der Untersagung vorgesehen (§ 9 RDG).
Das können wir nun auch noch anhand der gestzlichen Grundlagen exakt so belegen.

Das ist doch eindeutig und unmißverständlich. Die Annonymität des Internets setzt doch bitte keine Gesetze außer Kraft. Ich darf Versicherungsberatung (Rechtsdienstleistung [-beratung] oder Rechtsdienstleistung sonstiger Art, nicht privat erbringen, außer im Verwandten- oder Bekanntenkreis. Nun können Sie ja sagen, dass die Fragesteller hier Ihre Bekannten sind. Warum tun Sie das (Rechtsberatung/Rechtsdienstleistung) dann aber in der Öffentlichkeit?

10. Versicherungsberatung ist Rechtsdienstleistung (also umgangssprachlich Rechtsberatung)!

Deswegen ist der Versicherungsberater Erlaubnisinhaber gemäß Gesetz! Das ist durch Urteile, Rechtskommentare und andere Aussagen eindeutig belegt! (auch wenn Lady B es ständig versucht zu bestreiten).

Warum? Definition:

"jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert."

Und exakt das ist die Tätigkeit des Versicherungsberaters gegenüber seinen Mandanten.

§ 59 Abs. 4 VVG: "Versicherungsberater im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein."

11. Privatversicherung versus Sozialversicherung

Es gibt neben dem Versicherungsberater auch den Rentenberater. Dazu vorab der Hinweis, dass die VersSulting UG auch den Status Rentenberater anstrebt und auch im Jahr 2014 voraussichtlich erhalten wird.

In der Schnittstelle zwischen Sozialversicherung und Privatversicherung ist eine abschließende exakte Abgrenzung gar nicht möglich. Der Rentenberater wird ohne Beratungsinhalte zu privaten Versicherungen nicht auskommen, der Versicherungsberater nicht ohne Inhalte der Sozialversicherung. Das wäre nicht möglich. Das nennt sich dann Annextätigkeit und ist zulässig. Die Grenze ist sehr schwer pauschal zu ziehen und ergibt sich letztendlich im Einzelfall.

Da die VersSulting, spezialisiert auf Themen der biometrischen Absicherung, sich sehr oft in diesen Grenzgebieten bewegt, haben wir entsprechende Kooperationen mit Rentenberatern und Rechtsanwälten (Fachanwälten), die dann die Mandate ganz oder teilweise übernehmen.

Es stellen sich also folgende Fragen:

Warum versucht Lady B. hier ohne Not so zu tun, als wenn Rechtsberatung/Rechtsdienstleistungen nicht von Versicherungsberatern erbracht werden dürfen?

Ich weiß es nicht! Es ist ein völlig unsinnger Streit, der nur von dem eigentlichen Thema ablenkt: wann beginnt Rechtsberatung/Rechtsdiensleistung?
Warum sollte man die Arbeit in diesem Forum überdenken!

Dürfen Angestellte von gesetzlichen Krankenkassen oder anderen Trägern der Sozialversicherung Rechtsberatung/Rechtsdienstleistung erbringen?

kostenfrei als Privatperson? NEIN! Außer im Familien- und Bekanntenkreis!

als Angestellte Ihres Arbeitgebers? Ja, gegenüber Versicherten, Mitgliedern und Interessenten. Das setzt aber eben namentliche Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsvertrages voraus! Im Rahmen Ihres Arbeitsvertrages sind sie sogar dazu verpflichtet Rechtsberatung/Rechtsdienstleistung zu erbringen!

Rechtsberatung in einem Forum

Es wird immer wieder auf diesen Satz in § 2 RDG reflektiert:
die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
Die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung oder Eröterung? Das ist niemals die Beantwortung einer Frage, sondern eine allgemeine Besprechung eines rechtlichen Sachverhaltes.

Insoweit wäre es möglich und zulässig, dass jemand eine allgemeine Frage zur Diskussion stellt und dann die hier anwesenden Personen diese Frage erörtern!

Eigentlich hatte der Gesetzgeber dabei aber wohl eher an Zeitungen/Zeitschriften und die entsprechenden digitale Medien gedacht, in der Rechtsfälle und Rechtsfragen sehr wohl auch journalistisch aufbereitet werden. In diesen Fällen gibt es auch immer jemanden, der das dann namentlich getan hat und den man am "Kragen" packen kann, und damit auch zur Verantwortung ziehen kann!

Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber damit "bedenkliche" Aussagen von "gesetzlich nicht qualifizierten" Personen gemeint hat, die "annonym" rechtliche Hinweise geben, ohne das man sie für diese Aussagen zur Verantworung (Haftung) ziehen kann!

Was ist und war die Motivation des Gesetzgebers? Verbraucherschutz! Diese Regelungen dienen dem Verbraucherschutz! Ich finde das immer wieder spannend, dass alle ständig nach dem Schutz der Verbraucher rufen, sich dann aber auf Aussagen annonymer Menschen im Internet verlassen!

Was ist meine Motivation?

Es gibt Menschen die Rechtsdienstleistung, also umgangssprachlich Rechtsberatung, mit der notwendigen Sachkunde erbingen. Das tun Sie beruflich und gegen Entgelt und mit der entsprechenden Haftung. Dazu gehöre ich (als Geschäftsleitung eines Versicherungsberaters). Dazu gehört sowohl die Dokumentation als auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und vieles anderes. Diese Dienstleistung ist entgeltlich, da sie ja auch Kosten bedingt. Richtig ist, dass die Grenzverletzung der unerlaubtenn Rechtsdienstleistung natürlich auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit beratender Berufe ist.

Fakt ist, dass es Menschen gibt, die weder ein noch aus wissen, sich eine entgeltliche Beratung auch nicht leisten können, vielleicht nicht wissen an wen sie sich wenden können. Insoweit finde ich die Möglichkeit fachliche und auch rechtliche Hinweise im Internet in qualifizierten Foren zu geben persönlich und privat gut! Nur die Form (s.o. allgemeine Fragen erörtern) sollte gewahrt bleiben.

Zur Wahrung der Form gehört auch, dass man eben darauf verweist, dass es auch professionelle Beratung (Rechtsdienstleistung) gegen Entgelt gibt! Und das nur in der entgeltlichen Beratung zu Rechtsdienstleistung (kurz Rechtsberatung) die "individuelle" Erörterung des Problems erfolgen darf! Darauf weise ich öfter hin. Ob die Person dann mich, oder einen Rentenberater, Rechtsanwalt oder einen anderen Versicherungsberater kontakiert (und darauf weise ich auch immer hin - ich sage nie: rufen Sie mich an, sondern wenden Sie sich an einen....), ist Ihr freigestellt. Fakt ist, dass ich ca. 10 Anfrage pro Woche alleine aus diesem Forum habe und die auch nach bestem Wissen und Gewissen erledige bzw. delegiere! Es hat sich übrigens noch niemand beschwert - nach meiner Beratung - also hier! ich biete mich also nur an und zwinge niemanden mir eine E-Mail zu schicken!

Was mich aber stört: einigen Menschen geht es nur darum billig an Beratung zu kommen und wollen die beratende Person auf keinen Fall bezahlen, weil der Ratschlag hat ja keinen Wert! Ich könnte da E-Mails veröffentlichen, da wird einem übel!

Was mich noch stört: wenn Menschen, die ein festes monatliches Gehalt haben und auch die Unkündbarkeit des öffentlichen Dienstes genießen (einschließlich VBL-Versorgung) sich hier darüber aufregen, dass jemand seinen Beruf hier ausübt. Ja, mich stört es schon, wenn Beratungsleistung unentgeltlich erracht werden, außer es sind echte wirtschaftliche und menschliche Notfälle. Dann mache ich/die VersSulting das sogar "pro bono"! Übrigens ist jeder zehnte Fall bei der VersSulting ein "pro bono" Fall, wobei wir dann oft "beschenkt" werden, wenn das Ergebnis es wirtschaftlich hergibt!

unqualifizierte Forentrolle

Ja, die gibt es auch. Es gibt eine Vielzahl von Menschen, die sich in Internetforen mit Fachwissen anbieten, bei dem man doch als Profi die Stirn runzelt. Was mit gerade an diesem Forum gefällt: es sind hier eigentlich überwiegend Menschen unterwegs, die wirklich Ahnung haben und aus persönlichem sozialen Engagement (nehme ich an) Ihre Zeit opfern. Czauderna, Cicero, Rossi, Broemel, GKV, krankenkassenfee (Aufzählung ist nicht vollständig und hat auch nicht den Anspruch der Vollständigkeit) um nur einige zu nennen!

Mir wäre es aber sehr lieb, wenn es eine Pflicht geben würde, dass die Personen, die Fragen beantworten, namentlich öffentlich sein müssten (Verbraucherschutz/Haftung)!

Was aber unbedingt zwingend erforderlich ist: Fragen werden allgemein gestellt und nur im Sinne der Frage allgemein erörtert. Das bedeutet auch, dass man zwar "Wenn/Dann" Fälle erläutern kann, es aber dann auch vollständig tun müsste! Ein Nachfragen ist unzulässig, weil damit beginnt die indivduelle Erörterung und damit die Rechtsberatung/Rechtsdienstleistung!

billy
Beiträge: 275
Registriert: 12.02.2010, 14:32

Beitrag von billy » 22.02.2014, 15:12

Eine ernstgemeinte Frage an alle:
Wieviel Ego tut einem Forum gut?

Einen schönen Samstag
Billy

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 22.02.2014, 16:07

die Aussagen vom KVProfi bleiben widersprüchlich

- er behauptet, dass er Versicherungsberater sei, im entsprechenden Verzeichnis taucht aber weder sein Name noch die Firma des Unternehmens, für das er tätig ist, auf. Laut der IHK "müssen sich Versicherungsvermittler und –berater, die gewerbsmäßig tätig sind, unter Bußgeldbewehrung in diesem Online-Register verzeichnen lassen" - da stellt sich doch die Frage, wieso der Name Thorulf Müller und die Firma verssulting dort nicht verzeichnet sind...
http://www.vv-register.de/

- die Nummer, die im Impressum angegeben wurde, ist die Nummer eines Eintrags ins Handelsregister - hier müssen alle Kapitaluntenehmen inkl. ihrer Geschäftsführer eingetragen werden. Das ist also eine gesetzliche Verpflichtung, die sich aufgrund der Rechtsform des Unternehmens ergibt

- er behauptet, dass er Geschäftsführer der verssulting sein bzw. in der Geschäftsführung tätig sei - in Impressum taucht sein Name allerdings nicht auf - wieso?

- er weist ständig darauf hin, wie wichtig die Haftung für Falschberatung sei - was sicherlich richtig ist. Dennoch stellt sich dann die Frage, wieso das Unternehmen, für das er tätig ist, ausgerechnet die Rechtsform gewählt hat, bei der die Haftung auf das absolute Minimum beschränkt ist.

- als Begründung gibt er an, die Notwendigkeit ergebe sich daraus, dass er verschiedene Geschäftsmodelle betreibe - deshalb müsse man juristische Personen gründen. Außerdem sei dies so üblich. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zeichnet sich allerdings dadurch aus, dass bei ihr die Haftung auf das Minimum (Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt, dies beträgt min. 1 Euro). beschränkt ist. Um die Verbraucher auf diesen Umstand hinzuweisen, verpflichtet der Gesetzgeber zu dem Zusatz "haftungsbeschränkt" in der Firma. Bei anderen Kapitalgesellschaften wie z. B. der GmbH oder der AG ist die Haftung besser. Außerdem fällt bei einer kurzen Recherche auf, dass viele Versicherungsberater offensichtlich die Rechtsform des Einzelunternehmen gewählt haben - das bedeutet, dass sie nicht nur mit ihrem guten Namen haften, sondern auch mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Es steht dem KVProfi selbstverständlich frei, die Rechtsform zu wählen, die er für richtig/sinnvoll hält - das kritisiere ich hier auch nicht. Aber dann soll er bitte hier nicht behaupten, dass er persönlich haftet.
- und wenn Wortschöpfungen wie "VersSulting" oder "SellSulting" nicht kreativ und phantasievoll sind.....

Und abschließend: ich würde mich über ein kurzes Statement des Admins darüber freuen, was hier im Forum gewünscht ist.

Ich bin der Meinung, dass die meisten Dauer-User hier allenfalls Tipps, Ratschläge und Hinweise geben, die keinesfalls eine unzulässige Rechtsdienstleistung darstellen. Dies merkt man (nach meiner Meinung) auch an den häufigen Hinweisen, doch einfach bei der Kasse nachzuhören, sich dort an höherer Stelle zu beschweren oder sich qualifizierte Hilfe zu suchen.
Außerdem finden sich hier häufig allgemeine Diskussionen zu Rechsfragen (wie auch diese) - wobei es interessant ist, die verschiedenen Meinungen zu lesen. Eine Rechtsdienstleistung ist auch dies sicher nicht.
Der einzige User, der die Grenze von Ratschlägen zur Rechtsdienstleistung wohl gelegentlich überschritten hat, hat sich zwischenzeitlich freiwillig zurückgezogen.

Insofern sehe ich hier kein Problem...

wenn der KVProfi sich hier an Leuten stört, die nach seiner Meinung nur billig an Beratung kommen wollen, zwingt ihn niemand, diesen zu antworten.

und: ja ich habe ein festes Gehalt - und arbeite auch dafür.
Wenn jemand hier Werbung für seine kostenpflichtige Dienstleistungen machen möchte, gibt es dafür die Möglichkeit, kostenpflichtige Anzeigen zu schalten - da freut sich sicherlich auch der Forenbetreiber, da er davon lebt.
Stänkerei gegen andere, die ihr Wissen und ihre Zeit kostenlos zur Verfügung stellen, ist da fehl am Platz.
Zuletzt geändert von Lady Butterfly am 22.02.2014, 16:08, insgesamt 1-mal geändert.

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