MDK und seine fragwürdige Entscheidungen-Einzelfälle?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 10.02.2014, 07:23

KKA hat geschrieben: Also, Bekannte, Verwandte usw. sind natürlich alle Laien und gaben mir ihre Meinungen aus Eigenerfahrungen, Erfahrungen anderer (Bekannten, Verwandten, Freunden, Betroffener usw.) und natürlich aus den Medien....

1. Finanzielle Abhängigkeit kann zu Missbrauch führen (eine grundsätzliche, nicht nur auf Kasse/MDK bezogene Aussage, als Beispiel wurde u.a. Mutter/Tochtergesellschaften genannt

2. MDK Gesundschreibung nach Aktenlage wurde grundsätzlich als Instrument der Kassen betrachtet, auch wenn es die Regeln zulassen
(Motto: Wie kann jemand nur anhand vorliegender Berichte ein Schreibtischurteil über einen kranken Menschen fällen). Hierzu merke ich an, dass ich mittlerweile die Notwendigkeit und Durchführbarkeit der Methode 'nach Aktenlage' zu entscheiden in vielen, leichteren oder auch offensichtlichen Fällen in diesem Forum erkannt habe. Trotzdem, z.B. bei psychischen Krankheiten ist das ein rechtswidriger Akt und es geschieht tagtäglich. Ebenso in manchen, hier dargelegten und haarsträubenden Fällen.

3. Die Qualität bzw. Kompetenz der Mediziner (beim MDK) wurde oft in Frage gestellt. Für mich ebenso nachvollziehbar

4. Für Außenstehende undurchsichtige Strukturen (KK/MDK)

5. Kostendruck (im Gesundheitswesen allgemein) zwingt Kassen, Leistungen wo immer möglich und mit Hilfe des MDK (in Verbindung mit Punkt 1.) zu reduzieren

Hattest du andere, inhaltlich nachweisbare, greifbare Antworten erwartet? Ich hoffe nicht...wenn ja, frage dich selbst, woher diese Perception im Lande kommt.

Du siehst, der MDK (und die Kassen) haben ein Imageproblem. :wink:
Gegen das Bauchgefühl kann man nicht sachlich anschreiben bzw. würde mir dann wieder als Paragraphenreiterei etc. ausgelegt. Nur noch etwas zu deinem Punkt 5. Dieser hat auch mit der Kundenzufriedenheit und den Unterschieden zwischen Kassen und freien Unternehmen zu tun. Die Kassen können und dürfen nicht jeden Kundenwunsch erfüllen, da steht das SGB V vor. Und dieses schreibt den Kassen vor, "Leistungen wo immer möglich und mit Hilfe des MDK zu reduzieren" (§ 12 SGB V, § 275 SGB V, Mist, doch wieder Paragraphen).

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 10.02.2014, 09:14

Man muss die Mitte suchen und finden zwischen Erwatungshaltung und Leistungsreduzierung zwischen beitragssatzstabilität und leistung.

Ein sehr großes Problem ist dabei, dass Menschen von freier Arztwahl und Therapiefreiheit des Arztes schwadronieren und Versorgungsmanagement ablehnen (Bevormundung) - außer, wenn sie nicht betroffen sind! Dann finden Sie es gut, weil es Kosten senkt.

Wehe der Beitragssatz steigt - dann verschwenden Krankenkassen das Geld!

Wehe Leistungen werden versagt - dann sitzen die Kassen auf dem Geld!

Die Mitte wird man niemals finden, egal wie lange und intensiv man sucht.
Zuletzt geändert von derKVProfi am 10.02.2014, 13:52, insgesamt 1-mal geändert.

Poet
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Beitrag von Poet » 10.02.2014, 11:40

Schönes Schlusswort vom KVProfi.

KKA
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Beitrag von KKA » 10.02.2014, 15:41

Poet hat geschrieben:Schönes Schlusswort vom KVProfi.
Mein Schlusswort:

Perception, oder Außenwahrnehmung, egal wie 'gut' es innen aussehen mag, ist eine vom Betroffenen nicht zu unterschätzende Maßstabsbelegung, die man durchaus ändern kann.

Gruss
KKA

hajo
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Beitrag von hajo » 10.02.2014, 18:12

Eine Unabhängigkeit des MDK gibt es nicht. Jeder weiß doch, dass man die Hand die einen füttert nicht beißt. Umso mehr ist das inzwischen nicht mehr zu glauben seit man nunmehr weiß, dass die
Krankenkassen die Verwaltungsräte der MDK´s fest im Griff haben. Ich warte darauf, dass man irgendwann vom Krankengeldmanager selbst untersucht werden wird. Oh, Entschuldigung, hatte ich fast vergessen, eine persönliche Untersuchung gibt es ja gar nicht, oder höchst selten. Entschieden wird nach Aktenlage. Fertig,
Natürlich gibt es auch abtrünnige MdK-Ärzte. Entweder neu dabei, oder die noch ein Gewissen haben. Aber in diesem Fall wird nach allerkürzester ein neuer, anderer Gutachter beauftragt, so ein
„arbeitsunfähig“ im Gutachten eignet sich nicht für eine Krankengeldeinstellung.
AU-Richtlinien, nach dem der erste Gutachter federführend sein soll, werden einfach verdrängt, bzw. AU-Richtlinien, was ist das denn, nie gehört….
Aber letztendlich entscheidet ja der Fallmanager ob er die Leistung erbringt oder nicht. Er hat den Spielraum, wird das aber niemals zugeben. Es ist einfach besser sagen zu können, der böse MDK war´s. Ich jedenfalls habe fünf MDK-Gutachten, von denen mir von meiner Krankenkasse auf
Verlangen nur drei vorgelegt wurden. Das nicht vorgelegte Gutachten eines Internisten lautete auf arbeitsunfähig und wurde vergessen dass man mir es zusammen mit den anderen zuschickt. Vom fünften Gutachten, das mir auch vergessen wurde vorzulegen, erfuhr ich erst bei einer Anfrage an den MDK. Was dort wohl drinsteht? Doch nicht AU? Ich weiß es nicht, der MDK wird es mir schicken.
Eigentlich eine klare Geschichte, Recht auf allen Ebenen. Weit gefehlt: die Kasse interessiert es einen Sch…..dreck und stellt sich vor ihre Krankengeldsöldner. Es wäre doch einfach einen Fehler zuzugeben, kann passieren. Aber das was bei mir läuft, und ich bin überzeugt bei sehr viel anderen auch, ist unter aller Sau.

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