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Verfasst: 13.01.2014, 23:12
von Rossi
Heiliges Blechle.
Nun helft mir wirklich mal auf die Sprünge.
Ein praktischer Fall:
Ein Kunde hat sich - warum auch immer - ab dem 01.04.2007 nicht versichert. Er wird wach im Oktober 2013 und zeigt seine Versicherungspflicht an.
Er nimmt keine Leistungen rückwirkend in Anspruch. Er ist aber irgendwie einsichtig und nimmt den Kopf unter Arm. Er will dem Grunde nach ab dem 01.01.2009 (Verjährungsfrist) nachzahlen, er ist ja seiner Pflicht zur Versicherung nicht nachgekommen.
Boah; er ist auch noch hauptberuflich selbständig und landet bei einer ganz anderen Mindestbemessung (ca. 310,00 €). Also summa summarum bei ca. 18.000,00 Glocken. Er hat die 18.000,00 Euro sogar bar in der Tasche. Gleichwohl nimmt er de facto keine rückwirkenden Leistungen in Anspruch.
Er geht zur Kasse hin und hofft auf eine vernünftitge Aufklärung.
Jetzt kommt natürlich der Beratungs- und Aufklärungsautrag des zuständigen Mitarbeiters, der durch die §§ 14 ff. SGB I verankert ist. Nimmt der Kasenmitarbeiter die 18.000,00 Glocken, oder verweist er auf § 265a SGB V, wonach er im Rahmen der gebundenen "Sollvorschrift" eben nicht die 18.000,00 € (sie liegen auf der Theke) nicht nehmen darf.
Vielleicht sind wir uns einig, dass so ein Fall in der Praxis fast nie vorkommen wird, weil er nach meiner bescheidenen Auffassung einfach nur lebensfremd ist.
Sorry, nach meiner bescheidenen Auffassung werden hier solche Fälle derzeit diskutiert.
Diejenigen Sofa´s, die meinen die 18.000,00 € ohne Rechtsgrundlage kassieren zu müssen, sollen es machen. Sie werden den Gesundheitsfonds ohne ein rechtsliches Fundament retten und diesen Fonds und das System dauerhaft retten. Nach meiner bescheidenen Auffassung habe sie allerdings nicht den gesetzgeberischen Auftrag verstanden.
Verfasst: 13.01.2014, 23:28
von GerneKrankenVersichert
Rossi, was ist eigentlich dein Problem?
Nehmen wir jetzt mal diesen fiktiven Selbständigen, der von der Oma die 18000,-- Glocken geerbt hat. Die Oma hat ihn im Sterbebett angefleht, endlich bei der Krankenkasse reinen Tisch zu machen, damit sie beruhigt in den Himmel eintreten kann. Und wenn er das macht, winken im noch ein paar weitere Tausender. Der kommt also jetzt bei mir vorbei und will zahlen. Ich sage, nee, das Geld nehme ich nicht, es gibt ja die Sollvorschrift und kläre ihn auf. Dann kommen wir zu dem Punkt, an dem er mir schriftlich bestätigen soll, dass er keine Leistungen in Anspruch genommen hat und auch nicht nehmen wird. Aha, sagt der clevere Selbständige, da ist sie doch, die Lücke. Ober er die jetzt sucht, weil er der Oma zu einem besseren Start in den Himmel oder sich selbst zu Omas weiteren Tausendern verhelfen will, ist doch vollkommen irrelevant. Solange er mir diese Bestätigung nicht unterschreibt, kann ich die Beiträge nicht erlassen. Fertig aus.
...und wenn er nicht gestorben ist...
Verfasst: 14.01.2014, 00:50
von roemer70
Rossi hat geschrieben:Vielleicht sind wir uns einig, dass so ein Fall in der Praxis fast nie vorkommen wird, weil er nach meiner bescheidenen Auffassung einfach nur lebensfremd ist.
Sorry, nach meiner bescheidenen Auffassung werden hier solche Fälle derzeit diskutiert.
Und warum werden solche Fälle hier diskutiert?
Weil man nicht abwarten konnte, ob Sigibert sich noch einmal meldet. Und weil man meinen Beitrag nicht berücksichtigte:
Wie wäre es, wenn wir die Reaktion von Sigiberts Kasse abwarten und dann weiter (und zielgerichtet) schreiben, statt hier Fiktives und vielleicht Irrelevantes (weil ggf. nie Vorgekommenes und seit Jahreswechsel eh Obsoletes) zu diskutieren???
Ich betone nochmal: "Fiktives und vielleicht Irrelevantes (weil ggf. nie Vorgekommenes und seit Jahreswechsel eh Obsoletes)"
Muss man das wirklich breit treten, verwässern und mit zig anderen Themen mischen? Oder kann man das nicht einfach ruhen lassen und warten, ob es von Sigibert noch etwas gibt? (Was ich mir nach diesen ganzen Abschweifungen nur schwer vorstellen kann...)
* Update zum Stand der Dinge (Vom Themen-Ersteller) *
Verfasst: 23.01.2014, 21:17
von Sigibert
Hallo "Gemeinde"
Erstmal Danke für die zahlreichen Beiträge, die ich noch nicht vollständig lesen konnte, da ich ein paar Tage offline war.
Also letzter Stand ist:
Ein Anruf am 14.01.2014 beim Sachbearbeiter (dem Unterzeichnendem der Schreiben für Mahnungen und Eingangsbestätigung des Antrags) brachte sinngemäß folgende Erklärung:
...
Die obersten Entscheidungträger der AOK konnten sich im Hause
noch nicht auf eine Verfahrensweise der Umsetzung der neuen rechtlichen Regelung durchringen.
Sobald sich da etwas Neues ergibt,
wird umgehend darüber informiert, bzw. die Entscheidung dann mitgeteilt.
...
Die bezahlten Beiträge seit Antragstellung ab August 2013 werden dann zurück erstattet.
...
Also der Sachbearbeiter entscheidet nicht selber sondern muss sich an die Vorgaben im Hause halten.
!!!
Die AOK Hessen ist seit über 6 Monaten nicht in der Lage (oder Willens ?)
die gesetzl. Neuregelung und die seit September vorhandenen Ausführungsbestimmungen der GKV umzusetzen.
!!!
Na mal sehen wie lang das noch dauert.
Für Anwalt etc. habe ich weder die Zeit (bin ja wieder berufstätig),
die Nerven,
noch das Geld (mit niedrigem Einkommen).
Bleibt zu hoffen.
Verfasst: 23.01.2014, 21:34
von Rossi
Nun ja, wenn ich es richtig verstanden habe, dann hast Du die Ratenzahlung auch eingestellt. Daraufhin hast Du eine Mahnung bekommen, weil eben diese Rate nicht gezahlt wurde.
Danach war dann erst einmal Ruhe im Karton. D.h., irgendwelche Maßnahmen (Nichtzahlung der Rate auf Rückstand) gab es danach nicht mehr.
Oder zahlst Du derzeit wieder die 100,00 € auf den Rückstand?!
Ratenzahlung eingestellt, Mahnung bekommen.
Verfasst: 23.01.2014, 22:47
von Sigibert
Die Ratenzahlung wurde im November (testweise) ausgesetzt,
prompt kam Anfang Dezember die Mahnung (mit den üblichen "Drohungen").
Also bezahlt wird erstmal weiterhin die 100,- Euro.
Bestenfalls ein zinsloser Kredit an die KK ?
Verfasst: 30.01.2014, 00:22
von Rossi
Nun ja, Du hast ja ganz offensichtlich schon vor Monaten den Antrag auf Erlass bei der Kasse gestellt. Leider schlummert man dort offensichtlich noch.
Wenn Du damals für den Nachzahlungszeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hast, dann hast Du ein normatives Recht auf den Erlass der noch offenstehenden Beiträge. D.h., die Rate von 100,00 € ist überflüssig.
Wie lange willst Du denn jetzt noch warten?!
Andere Kassen in Deutschland haben dies schon längst umgesetzt.
Ich persönlich würde nicht mehr die Rate zahlen und die Entscheidung der Kasse abwarten. Natürlich würde ich dies der Kasse schriftlich mitteilen. Ggf. könntest Du noch einmal mit der Kasse telefonieren. Aber ob dies etwas bringt, bleibt natürlich abzuwarten.
Verfasst: 06.02.2014, 09:36
von Czauderna
Hallo,
weil es dazu passt - hier einen bedeutender Hinweis - ich zitiere mal
aus dem Rundschreiben des Spitzenverbandes vom Sept. 2013 - hier Begründung zu § 3 -- " "Begründung. Zu § 3 heißt es da: Die Krankenkassen sind gehalten, die in Betracht kommenden Fälle, in denen eine laufende Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V besteht, sukzessive aufzugreifen und den Erlass von Beiträgen und Säumniszuschlägen einzelfallbezogen zu prüfen und umzusetzen. Von der Erlassregelung sind aber auch Beitragsansprüche aus Versicherungsverhältnissen erfasst, in denen keine laufende MD nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V besteht. In diesen Fällen bedarf es für den Erlass grundsätzlich eines Antrags."----
Das heißt, in allen anderen Fällen, also Neumitgliedschaften und bereits bestehenden und lfd.Mitgliedschaften nach §5 Abs. 1 Nr.13 ist ein Antrag nicht notwendig sondern nur die Leistungsverzichtserklärung.
Hat Rossi irgendwo schon mal geschrieben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 06.02.2014, 23:58
von Rossi
Tja Günter, was soll ich Dir jetzt wieder aus meiner Praxis berichten?!
Es ist noch in dieser Woche passiert bei einer ganz großen Ersatzkasse in Deutschland.
Der Kunde zahlt seit 2010 auf die Rückstände (Mitgliedschaft wurde rückwirkend nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) eingetragen mtl. 10,00 €. Die Kasse war damals sehr gnädig und hatte außergewöhnlich in 2010 nur den Anwartschaftsbeitrag rückwirkend gefordert. Also nicht volle Pulle sondern nur die 45,00 €.
Die Ratenzahlung in Höhe von 10,00 € hat er aus seiner Sozialhilfe abgetreten. Dies musste er natürlich nicht; aber wir haben dem Kunden dazu geraten um ein gutes Verhältnis mit der Kasse zu wahren.
Genau diese Akte habe ich in der letzten Woche in der Hand gehabt und mich gefragt, warum werden noch aus der Sozialhilfe mtl. 10,00 € an die Kasse gezahtl?!
Seit dem 01.08.2013 ist dies doch wohl essig.
Dann habe ich mich ans Telefon geschwungen und mit dem Sachbearbeiter versucht zu sprechen.
Der Sachbearbeiter kannte diese Vorschrift noch nicht einmal. Er war der Ansicht, dass die Amnestie nur für die Fälle gilt, die in der Zeit vom 01.08.- 31.12.2013 die Versicherungspflicht angezeigt haben. Die Altfälle (Anzeige vor dem 31.07.2013 / Beiträge noch nicht voll bezahlt) kannte er nicht.
Ich musste mich beherrschen.
Update, letzter Stand
Verfasst: 09.02.2014, 11:09
von Sigibert
Hallo zusammen
Habe vorgestern nochmal beim Sachbearbeiter telefonisch nachgefragt.
Sinngemäß:
Dieser erklärte mir, dass nun Ende Februar eine hausinterne Verfahrensweise über die Abwicklung dieser "neuen" Regelung (Gesetz) beschlossen/vorgegeben werden soll.
Denn mittlerweile gäbe es schon mehrere Nachfragen von Versicherten.
Sobald dies geschehen ist, werden die Entscheidungen getroffen und die Antwortschreiben verschickt. Dann würden bei positivem Bescheid auch die zwischenzeitlich (seit Antragstellung) noch gezahlten Beiträge zurückerstattet.
Ein Aussetzen der monatlichen Raten für die Zeit der Entscheidungsfindung der KK sei nicht vorgesehen.
... Also warte ich noch ein paar Tage ... und zahle erstmal noch die Februar-Rate
Verfasst: 09.02.2014, 13:19
von Poet
...ich verstehe immer noch nicht warum die AOK hier in dem Fall so lange braucht und vermute nach wie vor, dass sie rückwirkend eine frw. Versicherung eingerichtet haben und jetzt Schwierigkeiten sehen, einzelfallbezogen diesen Fall wie im Rundschreiben beschrieben - welches auf 5.1.13er abstellt - von der Beitragszahlung zu befreien. Anders kann ich mir das gar nicht erklären.
Verfasst: 10.02.2014, 20:25
von Rossi
Nun ja, diese Aussage ist aber sehr niedlich.
Zitat:
Ein Aussetzen der monatlichen Raten für die Zeit der Entscheidungsfindung der KK sei nicht vorgesehen.
Meines Erachtens ist alles geregelt; sei es durch den Gesetzgeber (§ 256a SGB V) und den dazugerhörigen Ausführungsbestimmungen des SpiBus; die sogar vom Ministerium abgesegt wurden.
Völlig klar, man kann sich immer noch nen Knopp an die Backe nähen und solange drehen, bis Radio Hilversum kommt.
Wenn Du jetzt einen Antrag auf Aufsetzung der sofortigen Vollziehung bzw. der Ratenzahlung beim zuständigen Sozialgericht stellst, werden die zuständigen Richter vermutlich schmunzeln und sich fragen: Wie ist denn diese Kasse drauf?!
Die Frage ist natürlich, ob Du die Zeit und die Nerven dafür hast. Oder einfach nur erst einmal zahlst und abwartest. In Ordnung finde ich die Aussage der Kasse hier überhaupt nicht.
Verfasst: 10.02.2014, 20:41
von Czauderna
Hallo Rossi,
da bin ich absolut deiner Meinung !!
Gruss
Czauderna
Update
Verfasst: 26.03.2014, 22:23
von Sigibert
Im Telefonat mit dem Sachbearbeiter Anfang März, konnte dieser leider noch nicht über eine Entscheidung der "Oberen" berichten, so dass sich mit ihm vorerst über die Einstellung der monatl. 100,- Euro geeinigt wurde. Das Aussetzen der monatl. Zahlung bestätigte dieser dann auch in einem folgenden Brief.
Also: Seit August 2013 wurde noch keine endgültige Entscheidung meines Antrags getroffen, seitdem bezahlt wurden aber (09.2013 - 02.2014) 600 ,- Euro mit der Zusage (Hoffnung) auf Erstattung bei positivem Entscheid.
Verfasst: 26.03.2014, 22:31
von Rossi
Nun ja, Du hast doch schon mal etwas erreicht oder?!