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Verfasst: 12.10.2013, 00:12
von KKA
broemmel hat geschrieben:..............

Und ein volles Wartezimmer ist kein Grund keine ausführliche Begründung zu schreiben sondern eher eine Ausrede.

Das erzähl mal einem (Haus)Arzt. Tägliche Realität ist leider, dass Ärzte kaum Zeit zum Zuhören haben, geschweige denn, um 'mal soeben' ein ausführliches Gutachten zu erstellen.

Natürlich muss Duda den Hausarzt auf die Dringlichkeit und die für ihn nachteiligen Konsequenzen hinweisen.

Gruss
KKA

Verfasst: 12.10.2013, 05:58
von duda
broemmel hat geschrieben:AU wurde nur bis 10.10. festgestellt. Den Termin beim Facharzt hast du erst am 18.10.

Wie soll der Neurologe feststellen das über den 10.10 hinaus au vorlag wenn er Dich am 18.10. das erste mal gesehen hat?
das wäre in der Tat blöd.

nein, AU durch Hausarzt bis 23.10.

Verfasst: 12.10.2013, 08:33
von Poet
@broemmel: Ich hätte mir auch etwas mehr Statement vom Hausarzt gewünscht aber Anspruch darauf konnte duda leider in der Kürze der Zeit nicht anmelden. Im Gegenteil: Er/Sie ist ein Stück weit auf goodwill der Ärzte angewiesen. Den wichtigsten Schritt haben duda und der Hausarzt jedoch gemacht: Widerspruch eingelegt. Jetzt muss das MdK Gutachten her und eine ärztliche Gegenmeinung.

Verfasst: 12.10.2013, 10:04
von GerneKrankenVersichert
Ich finde, dass der Arzt sein zum momentanen Zeitpunkt Mögliches getan hat. Er hat Dudas Widerspruch mit seiner ärztlichen Begründung unterstützt. Ein Zweitgutachten kann er erst verlangen, wenn er weiß, was im Gutachten des MDK steht. Denn wie soll er gegen eine Entscheidung argumentieren, deren Gründe und Grundlage er nicht kennt?!?

Verfasst: 12.10.2013, 19:27
von duda
Hallo nochmals,

heute habe ich Post von der KK erhalten - die Post kommt bei uns später, oftmals erst nachmittags.

Für mich sind das vier Zettel, mit denen ich wenig anfangen kann.

Zettel eins - eine Kopie des MDKN an meinen Hausarzt vom 07.10.13 - angekreuzt ist "Arztanfrage" - und der Hinweis, dass wenn aus Sicht meines Hausarztes die Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht möglich sei, er innerhalb von drei Werktagen dies begründen soll...mit freundlichen kollegialen Grüßen...bla bla.

Zettel zwei - Beurteilung des MDK. Mit SFB erledigt (was auch immer das bedeuten mag?) und angekreuzt: aus med. Sicht nicht weiter arbeitsunfähig, siehe unten.
Unten steht "sozialmedizinische Begründung": dann wirklich handschriftlich ein Krickelkrackel, das ich nicht lesen kann (ich bin der deutschen Sprache in Wort und Schrift durchaus mächtig).

Zettel drei: EdV-Ausdruck "Leistungsübersicht"

Zettel vier: EDV-Ausdruck: Diagnosen aktueller Fall

augenblicklich kein weiterer Kommentar meinerseits - ich bin (mal wieder) etwas irritiert.

Gruß.
duda

P.S.
was mach' ich mit diesen aus meiner Sicht wenig aussagefähigen Zetteln?

Verfasst: 12.10.2013, 19:48
von GerneKrankenVersichert
duda hat geschrieben: Zettel zwei - Beurteilung des MDK. Mit SFB erledigt (was auch immer das bedeuten mag?) und angekreuzt: aus med. Sicht nicht weiter arbeitsunfähig, siehe unten.
SFB = sozialmedizinische Fallberatung http://www.mdk.de/838.htm
duda hat geschrieben: Unten steht "sozialmedizinische Begründung": dann wirklich handschriftlich ein Krickelkrackel das ich nicht lesen kann (ich bin der deutschen Sprache in Wort und Schrift durchaus mächtig).
Gerade das handschriftliche Krickelkrackel wäre jetzt interessant. Kannst du den Bogen irgendwie einscannen?

Allerdings handelt es sich bei dem von dir Beschriebenen für mich nicht unbedingt um ein Gutachten. Da muss nämlich u. a. dies bewertet werden:
Im Gutachten des Medizinischen Dienstes werden die Leistungseinschränkungen beschrieben und im Hinblick auf die Arbeitsplatzanforderungen bewertet. Daraus kann bezogen auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit abgeleitet werden, ob
- die Arbeitsunfähigkeit beendet werden kann,
- weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, aber in absehbarer Zeit beendet werden kann
- oder die Arbeitunfähigkeit auf Dauer besteht.
http://www.mdk.de/321.htm
Die von dir beschriebene Vorgehensweise erscheint mir sowohl vom MDK als auch von der Kasse als nicht korrekt. Die Arztanfrage sollte VOR der SFB eingeholt werden, genauso wie eine Arbeitsplatzbeschreibung. Von daher sehe ich das Ganze eher entspannt, dein Arzt soll die Anfrage ausfüllen und dann müsste dieses "Gutachten" meiner Einschätzung nach zurückgenommen werden.

Verfasst: 12.10.2013, 19:51
von Carola
Montag zum Hausarzt wenn nötig auch lange wartezeit hinnehmen und ihnen das auf den Tisch legen.
Dort erst wirst du sehen was er aus den krikelkrakel rauslesen kann (Auch Ärzte haben eine Geheimsprache wie z.b du es gewohnt bist bei einem Arbeitszeugniss)
Dann abwarten was er macht, steht er zu dir oder lässt er dich fallen.
Leider musst du es ertragen dieses warten..Aber du musst zeitnah reagieren, und ja..ich weiss das dir das ganze Theather bei deiner Genesung bestimmt nicht hilft..helfen kann..im gegenteil...Krankheit kann sich Akut verschlechtern..
lg Carola

PS: An Poet.. Ich war so sauer auf dich, du hast bewusst die wichtigen Dinge
mal wieder überlesen, das ist weder mir gegenüber fair noch den Fragesteller.
Wenn man sowas öfter macht werde ich sauer, ist als wenn man mit einen
Politiker spricht, der zwar Stundenlang reden kann, aber nie was greifbares von sich gibt.
Ansonsten bliebe ich nun dabei nur immer den jeweiligen Fragesteller zu antworten, den rest möge ich dann einfach als nicht gelesen hinnehmen.

Verfasst: 12.10.2013, 20:03
von Poet
@Carola: Und ich auf Dich, denn auch mein Eindruck war, dass Du gelesen hast was Du lesen wolltest aber wir sollten das per pn austauschen. :D Mach' den Anfang wenn Du willst.

Verfasst: 12.10.2013, 22:18
von Carola
Die wirklich sehr gute Hilfe von GerneKrankenVersichert, würde ich deinen Arzt mal ausdrucken und ihn als Hilfe beilegen.
Macht aber alles nur Sinn wenn dein Arzt hinter dir steht.
Ansonsten egal was geschieht ist erstmal wichtig das du Geld bekommst zum
leben, Grundsatzdebatten helfen dir nicht weiter.
Mein Ziel ist nur das du erstens Kohle zum Weiterleben/Miete/Strom usw.
bekommst, zweitens dein Recht.
Mittel und Wege schaue ich mir und meine Freunde von den Krankenkassen und Ämtern ab, sie mit ihren eigenen Mitteln zu schlagen hat immer geklappt, das versteht jeder Richter auf anhieb.
Auch Richter sind nicht dumm, aber eine Steilvorlage finden sie umso schöner.
Du hast noch einige Möglichkeiten an Geld zu kommen. Das sieht das Sozialgesetzbuch so vor.
Krankenkasse würd ich erstmal aussen vor lassen und die AFA in die Pflicht nehmen.
Du brauchst schnell Geld und Sicherheit, zumal man dir nicht zumuten kann Wochen oder sogar Monatelang nicht zu wissen wie es weitergeht...alle sagen wir zahlen nicht...nur da sind sich alle einig.
Keine Angst, das bekommen wir hin.

Die von dir beschriebene Vorgehensweise erscheint mir sowohl vom MDK als auch von der Kasse als nicht korrekt. Die Arztanfrage sollte VOR der SFB eingeholt werden, genauso wie eine Arbeitsplatzbeschreibung. Von daher sehe ich das Ganze eher entspannt, dein Arzt soll die Anfrage ausfüllen und dann müsste dieses "Gutachten" meiner Einschätzung nach zurückgenommen werden.

Verfasst: 13.10.2013, 08:43
von duda
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Kannst du den Bogen irgendwie einscannen?
Hallo,

danke für die Infos und die freundlichen Worte.

Scanner habe ich nicht - vielleicht genügt auch ein Bild mit der DigiCam?

Verfasst: 13.10.2013, 09:17
von GerneKrankenVersichert
Mit viel Phantasie würde ich "AU zum 10.10.13 beenden" rauslesen.

Vorausgesetzt, da lief nicht schon im Vorfeld irgendwas zwischen Arzt, dir und Kasse und dein Arzt wurde von dir über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses informiert, ist diese Vorgehensweise nach meiner Einschätzung rechtlich nicht haltbar. Es gibt kein Gutachten, noch nicht einmal nachvollziehbare Gründe für die Entscheidung (das einzige, was ich mir noch vorstellen könnte, ist, dass die Krankschreibung aufgrund eines Arbeitsplatzkonfliktes erfolgte, der mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses erledigt ist und dein Arzt vom Ende nichts weiß). Also, am Montag zum Arzt, er soll die Arztanfrage ausfüllen und eigentlich müsste damit alles erledigt sein.

Verfasst: 13.10.2013, 09:22
von duda
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Allerdings handelt es sich bei dem von dir Beschriebenen für mich nicht unbedingt um ein Gutachten. Da muss nämlich u. a. dies bewertet werden:
Im Gutachten des Medizinischen Dienstes werden die Leistungseinschränkungen beschrieben und im Hinblick auf die Arbeitsplatzanforderungen bewertet. Daraus kann bezogen auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit abgeleitet werden, ob
- die Arbeitsunfähigkeit beendet werden kann,
- weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, aber in absehbarer Zeit beendet werden kann
- oder die Arbeitunfähigkeit auf Dauer besteht.
http://www.mdk.de/321.htm
Vielleicht wurden mir nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt?

Im Anschreiben steht sinngemäss, dass vorhandene med. Unterlagen nur vom MDK eingesehen werden dürfen und der KK nicht zur Verfügung stehen - doch was sollte das sein?

Im Zettel eins -Arztanfrage- ist übrigens auch eine falsche Beschäftigung eingetragen - somit bestehen ganz andere Arbeitsplatzanforderungen, von denen der MDK ausgeht.

Verfasst: 13.10.2013, 09:38
von duda
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:das einzige, was ich mir noch vorstellen könnte, ist, dass die Krankschreibung aufgrund eines Arbeitsplatzkonfliktes erfolgte, der mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses erledigt ist und dein Arzt vom Ende nichts weiß...
nein, trifft nicht zu.

Verfasst: 13.10.2013, 09:41
von GerneKrankenVersichert
duda hat geschrieben: Vielleicht wurden mir nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt?
Im Anschreiben steht sinngemäss, dass vorhandene med. Unterlagen nur vom MDK eingesehen werden dürfen und der KK nicht zur Verfügung stehen -
Das kann natürlich sein. Da müsstest du Akteneinsicht beim MDK beantragen, die Kasse kann dir dann nicht weiterhelfen. Und wer weiß, vielleicht gibt es tatsächlich ein Gutachten, das die Kasse aus Datenschutzgründen nicht erhalten hat.
duda hat geschrieben: doch was sollte das sein?
z. B. eine Stellungnahme deines behandelnden Arztes, Befundberichte, eine Notiz über ein Gespräch des MDK mit deinem Arzt und so vieles andere mehr.
duda hat geschrieben: Im Zettel eins -Arztanfrage- ist übrigens auch eine falsche Beschäftigung eingetragen - somit bestehen ganz andere Arbeitsplatzanforderungen, von denen der MDK ausgeht.
Darauf würde ich im Widerspruch hinweisen.

Verfasst: 13.10.2013, 10:18
von duda
schönen Sonntag!