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Verfasst: 20.06.2013, 21:36
von amerin
@Poet: Seit 2009 gilt formal als nichtversichert, wer sein Krankheitskostenrisiko nicht 100%ig sondern allein über die Beihilfe (damit nur teilweise) absichert. Heilfürsorge gibt es nur in Ausbildung, teilweise im aktiven Dienst, ab Pensionierung Wechsel zu Beihilfe. Die genannte Öffnung gilt für beihilfeberechtigte Angehörige und Versorungsempfänger ab Pensionierung.
Wie Poet und Rossi mehrfach anmerkten nur Recht auf Basistarif.
Verfasst: 20.06.2013, 22:23
von Rossi
Nun ja, unser Kv-Profi beharrt und fährt total auf vermeintliche Öffnungsaktionen in der PKV herum.
Wie unser Kv-Profi dies allerdings mit der einschlägigen Rechtsnorm und ggf. mit einer einklagbaren Rechtsanspruch begründet, hat er noch nicht eingestellt.
Irgendwelche Hochglanzbroschüren bringen dort nix, wenn sie nicht im VVG geregelt sind.
Die Bemühungen von heroro sollten dies eindrucksvoll beweisen. Herero war sehr zuversiichtlich und hat versucht die Aufnahme im sog. Normaltarif zu erwirken.
Hat es funktioniert?
@Kv-Profi
Benenne uns die Rechtsvorschrift für die Aufnahmeverpflichtung. Asche auf mein Haupt, ich lerne immer sehr gern dazu.
Was machst Du Kv-Profi, wenn die PKV sagt, dass diese Hochlglanzbroschüre schön und gut ist. Aber materielle rechtliche Verpflichungen ergeben sich daraus nicht.
Dann guckst Du einfach nur ganz dumm aus der Wäsche, oder!?
Verfasst: 21.06.2013, 09:03
von derKVProfi
Ich weiß nicht wo Euer Problem gerade ist!
Ich sagte nachfragen und erkundigen beim PKV Verband, ob das, was da auf der Homepage steht, noch gültig ist und welcher Versicherer da mitspielt.
Ansonsten hatte ich an den Basistarif verwiesen!
Also lasst mich da bitte raus, weil das, was Ihr jetzt hier mir gegenüber aussprecht ist von mir nicht gesagt worden. Ich habe nur den Hinweis auf eine MÖGLICHE zusätzliche Chance gegeben!
Verfasst: 21.06.2013, 10:41
von Rossi
Okay, probieren geht über studieren.
Ich glaube kaum, dass man einem fast 80-jährigen diese Öffnungsaktion unter die Nase jubelt.
Verfasst: 21.06.2013, 11:10
von derKVProfi
Rossi hat geschrieben:Okay, probieren geht über studieren.
Ich glaube kaum, dass man einem fast 80-jährigen diese Öffnungsaktion unter die Nase jubelt.
@ Rossi - deshalb habe ich das hier verlinkt und man findet es ja immer noch auf der Homepage des PKV Verbandes - deshalb soll er sich DORT erkundigen!
Ansonsten hatte ich folgendes geschrieben:
Ich versuche es noch ein letztes Mal!!
Das war für den, der diese mehrfach bereits gemachte Aussage nicht verstehen wollte!
Wir haben es mehrfach gesagt - mehrfach!!!
Es besteht nur die Pflicht den Polizisten im Basistarif aufzunehmen - NUR!
Es kann aber auch möglich sein, dass er in einem normalen Tarif aufgenommen wird, weil es eine Öffnungsaktion für diesen speziellen Personenkreis gibt (habe ich ja verlinkt - ob das hier greift ist vom PKV Verband bzw. dem teilnehmenden Versicherer zu prüfen))!!!
Diese Öffnungsaktion gilt aber nur für die teilnehmenden Versicherer - Auskunft gibt hierzu der PKV Verband - und nur in definierten Tarifen (also nicht alle Tarife - näheres hierzu dann jeweils bei dem Unternehmen)!
Eine detaillierte Ausarbeitung kann entgeltlich bei einem Versicherungsberater angefordert werden. Auch bei mir, wobei die Lieferung und Rechnungsstellung dann aber einen Versicherungsberater erfolgt, da ich zwar für einen Versicherungsberater arbeite, aber selbst direkt nicht für Endkunden (Verbraucher) tätig werde!
Insoweit geht Eure Kritik an meinem Beitrag völlig am Ziel vorbei - und zwar nicht knapp, sondern deutlich!
NUR Basistarif und vielleicht in dieser Öffnungsaktion in bestimmte Tarife bestimmter Versicherer - frage nach!
Und wenn Du es genau wissen willst und aus unabhängigen Mund, dann bekommst Du eine Rechnung von einem Versicherungsberater, für den ich arbeite! Warum? Weil ich es kann!
Verfasst: 21.06.2013, 13:37
von Poet
amerin hat geschrieben:@Poet: Seit 2009 gilt formal als nichtversichert, wer sein Krankheitskostenrisiko nicht 100%ig sondern allein über die Beihilfe (damit nur teilweise) absichert. Heilfürsorge gibt es nur in Ausbildung, teilweise im aktiven Dienst, ab Pensionierung Wechsel zu Beihilfe. Die genannte Öffnung gilt für beihilfeberechtigte Angehörige und Versorungsempfänger ab Pensionierung.
Wie Poet und Rossi mehrfach anmerkten nur Recht auf Basistarif.
@amerin: Okay, danke!
Verfasst: 21.06.2013, 13:54
von Poet
derKVProfi hat geschrieben:Und wenn Du es genau wissen willst und aus unabhängigen Mund, dann bekommst Du eine Rechnung von einem Versicherungsberater, für den ich arbeite! Warum? Weil ich es kann!
@derKVProfi: Du KANNST aber auch die drohend erhobene Lanze mal senken und ganz einfach milde lächeln und sagen: "Es ist von meiner Seite alles gesagt, ich habe recht und du hast recht und fertig."
Es ist nicht immer hilfreich, auf jeden Beitrag wie Don Quichotte loszugaloppieren und auf alles zu zielen was nach Windmühle aussieht.
Deine Rosinante.
Verfasst: 21.06.2013, 14:44
von amerin
Rossi hat geschrieben:Ich glaube kaum, dass man einem fast 80-jährigen diese Öffnungsaktion unter die Nase jubelt.
Öffnungsaktionen werden niemandem nach PKV-Vorgabe unter die Nase gejubelt, außer Makler ggf. und Vertreter die mehr machen als sie sollen. Sie wird nur dargelegt, wenn man explizit schriftlich mit Bezug auf eine konkrete Öffnungsaktion bei einer der teilnehmenden PKVen anfrägt. Das gilt leider auch für Kinder, junge Angehörige usw. Dagegen wird man von seinen Beihilfestellen, etc. über diese Aktionen informiert (D. h. auch der Polizist hat 2010 das Anschreiben erhalten, auf das die Links von derKVProfi und mir Bezug nehmen! Und es wurde eben nicht beachtet.). Es wurden hier ja nun alle Öffnungsaktionen aufgezählt, aber alle sind verstrichen mit der fortschreitenden Zeit, sonst wäre da schon etwas gegangen.
Verfasst: 21.06.2013, 23:38
von Rossi
Nun ja, hier ist ganz offensichtlich die Hochglanzbroschüre der PKV hinsichtlich der Öffnungsaktion.
Guckt ihr hier:
eureka24.de/images/downloads/krankenversicherung/fuer_beihilfeberechtigte/downloads/oeffnungsklauseln/2012_oeffnungsaktion_erleichterte_aufnahme_in_die_pkv_2012.pdf
Die DBV und die DEBEKA gehören offensichtlich zu diesen Unternehmen, die sich an der Öffnungsaktion beteiligen. Aber Herero hat dort eine Ablehnung bekommen; es geht nur der Basistarif.
Und wenn ich die Broschüre nur überfliege, dann liegt amerin richtig mit seiner Äußerung, dass es dort bestimmte Fristen gibt, völlig richtig.
Ein kleines Zitat aus der Broschüre:
3. Fristen
Für die verschiedenen Personengruppen, die im Rahmen der Öffnungsaktionen in die Private Krankenversicherung aufgenommen werden können, gelten unterschiedliche Fristen.
Maßgeblich für die Wahrung der Fristen ist die Antragstellung und nicht der Versicherungsbeginn. Der Antrag muss daher innerhalb der nachfolgend angeführten Fristen beim Versicherungsunternehmen eingehen. Ist eine Kündigung der Gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich, muss diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Okay, dann werden dort bestimmte Personenkreis mit den entsprechenden Fristen genannt.
Wenn, dann fällt Heroros Papi unter nachfolgende Konstellation.
Zitat:
Zeit- und Berufssoldaten, Polizei- und Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorgeanspruch: innerhalb von sechs Monaten ab dem Erhalt der truppenärztlichen Versorgung bzw. der Heilfürsorge – aber nicht erst nach Ende der aktiven Dienstzeit.
@Kv-Profi; Asche auf mein Haupt, wenn ich diese Passage lese. Aber nach dem ersten Lesen hat der Vater überhaupt keine Chance auf diese Öffnungsaktion. Die von Dir offensichtlich genannte "spezielle" Öffnungsaktion kenne ich nicht. Der von Dir eingestellte Link bring auch nicht viel weiter. Denn er verweist nur auf die allgemeine Öffnungsaktion.
Dann gibt es noch die sog. Härtefälle, die bekanntlich immer eine Ausnahme darstellen. Tja, einen Härtefall kann ich für diesen Polizisten derzeit im Ansatz nicht erkennen.
Von daher bringt - nach meiner bescheidenen Lesart - dies Nachfragen überhaupt nix.
Es kann natürlich sein, dass es einen Makler geben könnte, der sich so richtig ins Zeug für den Vater legt (gutes Wort einlegt und wat weiss ich sonst noch) und eine Aufnahme hierfür über Kontake und Empfehlungen ermöglichen kann. Denn für eine Aufnahme in den sog. Normaltarifen bekommt er eine Provision. Für die Aufnahme in den Basistarif gibt es nix, wenn ich mich nicht irre.
Aber die Erfolgsausichten betrachten in als sehr gering an. Dies ist natürlich nur die Theorie; wie die Praxis aussieht, muss man sehen.
Verfasst: 22.06.2013, 01:57
von derKVProfi
Es gibt eine weitere "spezielle" Öffnungsaktion die ich verlinkt habe und in dieser Broschüre nicht auftaucht!
Verfasst: 22.06.2013, 09:59
von Rossi
Nun ja, Asche auf mein Haupt. Der Link hilft bei mir nicht viel weiter. Denn der Link für die dort genannte Broschüre funktioniert bei mir zumindest nicht. Er führt nicht zu der entsprechenden Bröschüre.
.pkv.de/positionen/gesundheitsreform-neuregelungen-2010/erweiterung-der-oeffnungsaktion-april-2010/
Ferner lese ich dort etwas von "Angehörigen" der Beamten. Jenes sind wohl die Ehefrau und ggf. Kinder oder?!
So liegt der Fall aber hier nicht.
Verfasst: 22.06.2013, 11:36
von roemer70
Mal ganz ehrlich:
Was bringt diese Diskussion derzeit?
TM sagt, er kennt etwas, das Rossi nicht kennt und findet. Da wir uns dann aber wohl im Bereich der Beratung befinden, für die man einen Makler oder Berater einschalten sollte, veröffentlicht er es hier nicht. Warum also von Rechtsansprüchen seitenweise schreiben? Das ist doch schon seit Ewigkeiten geklärt...
Basistarif ja, Öffnungsaktion kann man versuchen oder halt ein Mandat vergeben.
Gibt es hierzu noch mehr zu sagen?
Verfasst: 22.06.2013, 11:53
von broemmel
Man sollte sagen das Rossi recht hat. Dann ist er zufrieden zufrieden und hört auf irgendwas rauszusuchen
Verfasst: 22.06.2013, 13:20
von derKVProfi
Rossi hat ja in Bezug auf zwei von drei Öffnungsaktionen Recht!
Und es gibt eine interne Erweiterung, die dort (mein Link) im Ansatz dargestellt wird.
Dazu gibt es keine weitere Broschüren!
Zur Wirksamkeit der Öffnungsaktionen:
Diese Öffnungsaktionen sind im Bereich der Beamten sehr bekannt. Die Erste gibt es seit fast 30 Jahren, die zweite seit ca. 10 Jahren!
Die dritte, und von mir als spezielle Öffnungsaktion bezeichnete, erst seit kurzer Zeit und sehr restriktiv! Wer da wirklich mitmacht weiß nur der PKV Verband, an den ich verwiesen habe!
Richtig ist, dass es sich hier nicht um ein Gesetz handelt, sondern um eine freiwillige Auflage. Diese wurde aber gegenüber der Legeslative und Exekutive zugesagt! Es gibt hier sehr wohl eine Verpflichtung, wenn auch eine Selbstverpflichtung. Und einige Versicherer haben das ja sogar seit 2013 auf Angestellte ausgeweitet!
Zur Problematik Vermittler:
Richtig ist, dass die meisten Versicherungsvermittler (und hier bewußt der Oberbegriff -vermittler) sich mit dem Thema null Komma null auskennen. Unter uns sind die meisten der registrierten Vermittler bei einer Beratung zum Thema Restkosten für beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Personen völlig überfordert! Von der Öffnungsaktion mal ganz zu schweigen! Die wenigen, die sich damit auskennen, haben damit auch ein Problem, weil 0,0 Provision/Courtage! Auch ein Anruf bei der PKV an sich hilft wenig, weil da noch mehr fachliche Inkompetenz anzutreffen ist! Die richtigen Personen zu finden, die sich damit auskennen, ist relativ schwierig. Ich weise aber spezialisierte Vermittler bundesweit auf Anfrage nach bzw. würde solche Fälle ja über den Versicherungsberater gegen Honorar abwickeln!
Verfasst: 22.06.2013, 23:28
von Rossi
Nun ja,
Zitat:
Richtig ist, dass es sich hier nicht um ein Gesetz handelt, sondern um eine freiwillige Auflage. Diese wurde aber gegenüber der Legeslative und Exekutive zugesagt! Es gibt hier sehr wohl eine Verpflichtung, wenn auch eine Selbstverpflichtung.
Jenes sich natürlich sehr gut an. Was wollen die Betroffenen also mehr. Tja, dann aber bekommt meine keine Informationen. Was ist das denn für eine Verpflichtung gegenüber der Legaslativen und Exekutiven?
Dann pack man noch einen drauf:
Zitat:
Ich weise aber spezialisierte Vermittler bundesweit auf Anfrage nach bzw. würde solche Fälle ja über den Versicherungsberater gegen Honorar abwickeln!
Okay, dann mal Butter bei die Fische. Es ist ein Erfolgshonorar oder ist dies Honorar immer zu zahlen?!
@Kv-Profi, mich würde dies brennend interessieren. Denn ich denke auch in meiner Praxis könnten einige Fälle davon betroffen sein.