Verfasst: 27.04.2013, 20:23
japp
Das Forum für alle Fragen zu Krankenkassen.
http://128.140.76.31/
Hm Auschluss aus dem Forum?GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Nicht zum ersten Mal bin froh über die Möglichkeit, ein Pseudonym zu nutzen. Bedenke, dass du unter Klarnamen schreibst.derKVProfi hat geschrieben: Ich gehe Dir irgendwann an die Gurgel!
Quatsch, ein Spaziergang an der frischen Luft reicht.CiceroOWL hat geschrieben:Hm Auschluss aus dem Forum?
Sätze aus dem Zusammenhang reißen - toll!GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Nicht zum ersten Mal bin froh über die Möglichkeit, ein Pseudonym zu nutzen. Bedenke, dass du unter Klarnamen schreibst.derKVProfi hat geschrieben: Ich gehe Dir irgendwann an die Gurgel!
Virteulle habe ich schon viele Pseudo-Experten gemeuchelt!roemer70 hat geschrieben:Quatsch, ein Spaziergang an der frischen Luft reicht.CiceroOWL hat geschrieben:Hm Auschluss aus dem Forum?
TM nimmt halt kein Blatt vor den Mund. Aber dass er schonmal jemanden erwürgt hat, wäre mir neu.
Mir erschließt sich der Unterschied zwischen 'Kaufempfehlung' und 'Anforderungsprofil am ehesten zu befriedigen' nicht. Es gibt im Endergebnis keinen Unterschied. Schließlich beraten Sie ja nicht für 'nowt'........2. habe ich noch niemals eine Kaufempfehlung gegeben, sondern aufgezeigt, welches produkt geeignet ist, welches Anforderungsprofil am ehesten zu befriedigen!
Wenn GKV Mitarbeiter lernen,CiceroOWL hat geschrieben:Naja, hauptsache der Kopf bleibt kühl.
Hallo MoonPhant,MoonPhant hat geschrieben:Hallo liebe Leute,
ich heiße mich bei euch herzlich willkommen!
(mein erster Forumsbeitrag hier)
Ich habe folgendes Problem. Ich bin freiberuflicher Fotograf (25 Jahre alt), verdiene noch unter der Mindestlohngrenze von 17.500 Euro im Jahr, bin fast nur im Ausland tätig (Südostasien, Südamerica, Africa) und würde gerne eine Versicherung finden, die mich auch in Deutschland in der Zeit meiner Reiseunterbrechungen ...
Das ist das, was er hat, nur in blau, und keine Lösung in Bezug auf seine Fragestellung!ganele hat geschrieben:ich Grüße Dich, ich komme aus der Türkei, ich bin mit Mawista versichert und bin sehr zufrieden und ich würde sie Dir empfehlen, hier ist der Link -
Das ist eine der sehr guten Adressen, die sich auch mit EWR Krankenversicherungen auskennen!Olgalisa hat geschrieben:ich habe bald das selbe Problem und habe mich vor einiger Zeit bei Deutsche im Ausland e.V. erkundigt. Dort habe ich erfahren, dass es Versicherungen gibt, die man ohne Begrenzung abschließen kann, auch wenn man seinen Lebensschwerpunkt nicht immer in Deutschland hat. Allerdings weiß ich auch noch nichts genaues. Dass das ganze ziemlich kompliziert ist, ist ja eigentlich auch klar. Aber es wird sich schon eine Lösung finden.
KKA hat geschrieben:@ 'derKVProfi'
Den Beitrag habe ich ja erst jetzt gesehen!
Mir erschließt sich der Unterschied zwischen 'Kaufempfehlung' und 'Anforderungsprofil am ehesten zu befriedigen' nicht. Es gibt im Endergebnis keinen Unterschied. Schließlich beraten Sie ja nicht für 'nowt'.
Ich berate wenn, dann im Namen von Versicherungsberatern oder ich berate Versicherungsmakler! Beratung gegen Honorar!
Im Versicherungsvermittlerrecht nennt sich das ein begründeter Ratschlag!
Als 'gebuchter Referent' sind Sie Auftragnehmer für eine Interessengruppe, welche Sie für Ihre Dienste bezahlt. Wollen Sie uns allen Ernstes erklären, dass Sie Ihrem Auftraggeber nicht dienliche, dafür Ihre persönlichen bzw. konträre Ansichten dem lauschenden Publikum nahebringen? Wohl kaum.
Doch, dafür bin ich sogar bekannt und gefürchtet! Der Spruch dazu: Sie können meine Zeit buchen, aber nicht meine Meinung! Sagen wir es so: es bucht mich nur, wer zu kritischer Auseinandersetzung bereit ist!
Wiederholt verweisen Sie auf die (Berater) Haftung, als unabdingbares Vorteilsinstrument im Vergleich zur GKV.
Nein, es geht nicht um einen Vorteil zur GKV, sondern um die Frage, welche Berater oder Vermittler oder Mitarbeiter wann wo und wie wofür haften!
Wie interpretieren Sie 'Haftung' (§98 HGB, oder §95HGB?) in diesem Zusammenhang?
Dazu kann ich Ihnen gerne mehrere Ausarbeitung mehrerer Anwälte zur Verfügung stellen, wenn Sie dafür die Rechtsanwälte entsprechend bezahlen!
Ansonsten finde ich die Paragraphen, die Handelsmakler im allgemeinen betreffen und in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen für den Versicherungsmakler spezifiziert werden, für selbstsprechend! Es gibt dazu Kommentare und Rechtsprechung!
Wer haftet in welchem Fall in welcher Höhe? Evtl. Forderungen werden geltend gemacht gegen den Berater als Einzelperson (wohl kaum), dem Makler (mit 'beschränkter Haftung') (nicht empfehlenswert im Regressfall), oder letztlich der AG bzw. PLC, sprich dem themenfernen Finanzdienstleister (London, Isle of Man, Cayman Islands)?
Sorry, sie liegen völlig neben der Spur! Der Versicherungsvermittler nach deutschem Recht (und die Rechtsform ist dabei egal, weil auch die beschränkte Hafzjng nicht beschränkt) muss im Vermittlerregister (www.vv-register.de), registriert sein! Sowohl die Neue KV GmbH als auch Chambervedlt Rooselain & Cie. sind registriert! Für die Registrierung ist eine VSHV (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung) nachzuweisen. Der Nachweis ist laufend zu führen!
Beschreiben Sie uns bitte den Wertgehalt dieser Schnellkleber-Haftung.
Der Versicherungsvermittler (bei Vertretern der Versicherer) haftet Die VSHV deckt die Schäden! Die Versicherung besteht, wenn registriert!!
PS. Ich bin wahrlich kein Anhänger des jetzigen Gesundheitssystems, aber das nur Ihre persönliche Romanze mit privaten KV Anbietern das non-plus-ultra sein soll, ist mir zuwider und Ihre ultrasubjektive, mithin kritikresistente Ausstrahlung ist, mit Verlaub, ermüdend.
Ihre Inkomeptenz und Demagogie in diesem Themenbereich (Haftung in Frage stellen, GmbH beschränkte Haftung in Frage stellen und Isle of Man oder Caymans anführen etc.) und Ihre Ignoranz gegenüber meinen Aussagen und meiner Person, ist ermüdend! Ich bin kein Mensch, der Blind zu Selbstzahlerstatus rät - ganz im Gegenteil! Hier geht es aber darum, dass die GKV in Südamerika versagt und die Reisekrankenversicherung bei unterbrechungen in Deutschland ein Problem nicht löst! Es geht um eine internationale Police und eine Gestaltung, die die Rückkehr in die GKV sicher stellt! Nichts anderes habe ich empfohlen, als eine Beratung durch einen absolut komppetenten und integren Versicherungsvermittler, der als Versicherungsmakler registriert ist! Ein GKV Mitarbeiter erzählt in Bezug auf die internationale KV, auf PKV und vieles andere oft Unsinn - ich gebe aber zu, dass die meisten Versicherungsvermittler PKV falsch beraten und vermitteln und das die fast alle auch überhaupt gar keine Ahnung von internationalen Policen haben!!