Gehe lieber in's Bettchen, Du bist müde, die Äuglein gehen Dir über.Machts Sinn hat geschrieben: Das ist mir auch aufgefallen und jetzt sehe ich mich berechtigt, das auch zu sagen: Jeder weiß was - Lebenserfahrung: Cicero, was gewesen wäre, wenn alles anders gewesen wäre und Poet / Vlac als Hobby-Mediziner / Pharma-Vertreter ...
Sind das die "gezielten Antworten" wie ihr das sonst propagiert oder doch nur "Wochenend-Beschäftigungs-Therapien"?
fristlose KÜ, trotz gerichtl. Vergleich, Verweigerung KG
Moderator: Czauderna
@Machts Sinn, ich mache mir ernsthaft Sorgen um Dich: Welche Zustimmung? Lies mal was Du vor ein paar Minuten geschrieben hast.
Deine "Zustimmung" erschließt sich mir ebenfalls nicht, Machts Sinn. Ich deute das als "Abwertungsversuch" ("Hobby-Mediziner / Pharma-Vertreter", "Wochenend-Beschäftigungs-Therapien").
Und dass ich hier beim Militär oder Papst bin, also nur nach Ansprache oder mit Audienz schreiben darf, musst Du mir erläutern...
Und dass ich hier beim Militär oder Papst bin, also nur nach Ansprache oder mit Audienz schreiben darf, musst Du mir erläutern...
Hey Leute,
ihr habt mir in den Vergangenen Posts echt geholfen und Mut gemacht.
Mir ging es hauptsächlich um den KG-Anspruch da Existenz...
Wenn sich dabei andere Menschen weiter Sorgen machen, bzw. etwas aus
gutem Herzen beitragen, dann begrüße ich das. Es liegt an mir zu entscheiden,
welchen Weg ich gehe und was mir weiterhilft.
Aus diesem Grund, gibt es kein richtig und falsch. Ihr habt alle etwas dazu
beigetragen und dafür sage ich vielen Dank!
Genau aus diesem Grund gibt es dieses Forum. Macht weiter so und streitet euch
nicht soviel. Das wäre sehr schade für die nachfolgenden Menschen, welche Eure
Hilfe benötigen. Schenkt eure Aufmerksamkeit
der Hilfe am Nächsten und krätscht euch nicht selbst in die Beine,
damit hätten die Kassen am Ende gewonnen aber nicht der Patient.
Das ist mein Wunsch und Dankeschön an euch.
ihr habt mir in den Vergangenen Posts echt geholfen und Mut gemacht.
Mir ging es hauptsächlich um den KG-Anspruch da Existenz...
Wenn sich dabei andere Menschen weiter Sorgen machen, bzw. etwas aus
gutem Herzen beitragen, dann begrüße ich das. Es liegt an mir zu entscheiden,
welchen Weg ich gehe und was mir weiterhilft.
Aus diesem Grund, gibt es kein richtig und falsch. Ihr habt alle etwas dazu
beigetragen und dafür sage ich vielen Dank!
Genau aus diesem Grund gibt es dieses Forum. Macht weiter so und streitet euch
nicht soviel. Das wäre sehr schade für die nachfolgenden Menschen, welche Eure
Hilfe benötigen. Schenkt eure Aufmerksamkeit
der Hilfe am Nächsten und krätscht euch nicht selbst in die Beine,
damit hätten die Kassen am Ende gewonnen aber nicht der Patient.
Das ist mein Wunsch und Dankeschön an euch.
Hallo zusammen,
jetzt melde ich mich nochmals zurück.
Verdienstbescheinigung fehlt
Heute kam Post von der KK. Sie können das KG noch nicht auszahlen, da trotz
vorliegenden Gehaltsabrechnungen noch eine Verdienstbescheinigung beim AG eingeholt wird.
- ist das Vorgehen so üblich?
- mein AG zeigt zur Zeit keine Reaktion, daher kann das noch Ewigkeiten dauern
- kann die KK nicht einfach meine Gehaltabrechnung zur Grundlage nehmen oder die
letzten 4 Wochen vorerst nehmen und möglichst zeitnah die Auszahlung machen?
KG Bezugsdauer 78W abgelaufen + 3-Jahresfrist Blockdauer schon vorbei?
Bzgl. dem KG Anspruch musste ich auch nochmals in meine Unterlagen sehen, da ich in den
vergangenen 3 Jahren schon einmal fast die gesamte KG Anspruchsdauer benötigt hatte.
- Jetzt meine Frage, sehe ich das grob richtig, dass mir unter den folgenden Daten dennoch erneut 78W KG zusteht?
- Oder muss ich da noch mehr Informationen zusammenstellen um eine genauere Aussage machen zu können?
KK Schreiben vom 14.07.11
Anspruch endet zum 01.09.11, Bezugszeiten waren
(vermtl. EFZ 42T)
15.10.09 - 24.11.09 (40T)
25.01.09 - 09.03.10 (44T)
08.07.10 - 31.07.11 (388T)
01.08.11 - 01.09.11 Restanspruch (31T)
Summe 545/546
neue Beschäftigungszeiten von: 01.08.2011 - 16.01.13
erneuter Eintritt AU: ab 16.01.13
jetzt melde ich mich nochmals zurück.
Verdienstbescheinigung fehlt
Heute kam Post von der KK. Sie können das KG noch nicht auszahlen, da trotz
vorliegenden Gehaltsabrechnungen noch eine Verdienstbescheinigung beim AG eingeholt wird.
- ist das Vorgehen so üblich?
- mein AG zeigt zur Zeit keine Reaktion, daher kann das noch Ewigkeiten dauern
- kann die KK nicht einfach meine Gehaltabrechnung zur Grundlage nehmen oder die
letzten 4 Wochen vorerst nehmen und möglichst zeitnah die Auszahlung machen?
KG Bezugsdauer 78W abgelaufen + 3-Jahresfrist Blockdauer schon vorbei?
Bzgl. dem KG Anspruch musste ich auch nochmals in meine Unterlagen sehen, da ich in den
vergangenen 3 Jahren schon einmal fast die gesamte KG Anspruchsdauer benötigt hatte.
- Jetzt meine Frage, sehe ich das grob richtig, dass mir unter den folgenden Daten dennoch erneut 78W KG zusteht?
- Oder muss ich da noch mehr Informationen zusammenstellen um eine genauere Aussage machen zu können?
KK Schreiben vom 14.07.11
Anspruch endet zum 01.09.11, Bezugszeiten waren
(vermtl. EFZ 42T)
15.10.09 - 24.11.09 (40T)
25.01.09 - 09.03.10 (44T)
08.07.10 - 31.07.11 (388T)
01.08.11 - 01.09.11 Restanspruch (31T)
Summe 545/546
neue Beschäftigungszeiten von: 01.08.2011 - 16.01.13
erneuter Eintritt AU: ab 16.01.13
@Alfonso: Ja, das mit der Verdienstbescheinigung ist immer so. Sende einfach die letzten 3 Gehaltszettel vor der Krankheit mit einer kurzen schriftlichen Erklärung an Deine Kasse, in der Du die Vermutung äußerst, dass Dein AG sich aufgrund des verlorenen Prozesses etwas mehr Zeit als üblich lassen könnte und dass sie diese bitte für die Berechnung nehmen mögen. Denn wir wollen doch der Kasse keine Möglichkeit geben, kein Krankengeld berechnen und auszahlen zu können...*Ironie!!!*AlfonsoX hat geschrieben:Verdienstbescheinigung fehlt
Heute kam Post von der KK. Sie können das KG noch nicht auszahlen, da trotz
vorliegenden Gehaltsabrechnungen noch eine Verdienstbescheinigung beim AG eingeholt wird.
- ist das Vorgehen so üblich?
- mein AG zeigt zur Zeit keine Reaktion, daher kann das noch Ewigkeiten dauern
- kann die KK nicht einfach meine Gehaltabrechnung zur Grundlage nehmen oder die
letzten 4 Wochen vorerst nehmen und möglichst zeitnah die Auszahlung machen?
Zu den Fristen gebe ich mal weiter an die Spezialisten im KRG.
Hallo AlfonsoX,
Du kannst einen Vorschuss nach § 42 SGB I beantragen. Ein Vorschuss wird schneller bewilligt, sofern Du die von Poet genannten Kopien der Verdienstbescheinigungen und eine Erklärung beifügst, dass Du bereit bist überzahlte Beträge zurückzuzahlen.
Deine 2. Frage, ob Du "grob richtig liegst" kann man unter ausschließlicher Heranziehung der genannten Angaben mit "ja" beantworten. Sofern die Erkrankung erstmalig am 15.10.09 eingetreten ist, begann am 15.10.12 eine neue Blockfrist (siehe § 48 Absatz 2 SGB V, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind, besteht erneut Anspruch). Ob Du im Detail richtig liegst, ließe sich nur mit vollständiger Kenntnis aller Vor- und zwischenzeitlicher Erkrankungen und damit zusammenhängender Arbeitsunfähigkeiten und aller Diagnosen beantworten (die Du hier bitte im Detail nicht veröffentlichst - Tipp ggf Krankheit A, B, C - entscheidend sind letzlich aber die Zusammenhangsbestätigungen der behandelnden Ärzte).
Gruß Leser
Du kannst einen Vorschuss nach § 42 SGB I beantragen. Ein Vorschuss wird schneller bewilligt, sofern Du die von Poet genannten Kopien der Verdienstbescheinigungen und eine Erklärung beifügst, dass Du bereit bist überzahlte Beträge zurückzuzahlen.
Deine 2. Frage, ob Du "grob richtig liegst" kann man unter ausschließlicher Heranziehung der genannten Angaben mit "ja" beantworten. Sofern die Erkrankung erstmalig am 15.10.09 eingetreten ist, begann am 15.10.12 eine neue Blockfrist (siehe § 48 Absatz 2 SGB V, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind, besteht erneut Anspruch). Ob Du im Detail richtig liegst, ließe sich nur mit vollständiger Kenntnis aller Vor- und zwischenzeitlicher Erkrankungen und damit zusammenhängender Arbeitsunfähigkeiten und aller Diagnosen beantworten (die Du hier bitte im Detail nicht veröffentlichst - Tipp ggf Krankheit A, B, C - entscheidend sind letzlich aber die Zusammenhangsbestätigungen der behandelnden Ärzte).
Gruß Leser
habe eure Antworten bereits gelesen, komme erst jetzt dazu zu antworten.
Vielen Dank! Habe jetzt ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt.
An wen soll ich das am besten absenden? an den Sachbearbeiter, ders nur
drauf hat Anträge abzulehnen, bzw. die Verzögerungstaktik
oder haben die Kassen spezielle Abteilungen dafür?
und schneller als die 4 Wochen Frist geht nicht oder?
zu den Blockzeiten hab ich keine schnellen Antworten.
Mein Arzt meinte nur, dass ich früher ein anderes Krankheitsbild hatte als heute...
Vielen Dank! Habe jetzt ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt.
An wen soll ich das am besten absenden? an den Sachbearbeiter, ders nur
drauf hat Anträge abzulehnen, bzw. die Verzögerungstaktik
oder haben die Kassen spezielle Abteilungen dafür?
und schneller als die 4 Wochen Frist geht nicht oder?
zu den Blockzeiten hab ich keine schnellen Antworten.
Mein Arzt meinte nur, dass ich früher ein anderes Krankheitsbild hatte als heute...
@AlfonsoX: Bitte sende es an die Niederlassung Deiner Kasse Abtlg. Krankengeld am besten mit Nachweis.AlfonsoX hat geschrieben:An wen soll ich das am besten absenden? an den Sachbearbeiter, ders nur
drauf hat Anträge abzulehnen, bzw. die Verzögerungstaktik
oder haben die Kassen spezielle Abteilungen dafür?
Habe heute nochmals die AOK angerufen und nachgehakt, welchen Status
ich z.Zt. habe. Ich werde immer noch als freiwilliges Mitglied geführt. Eine Anmeldung des AG liege nicht vor. Die Abmeldung sei am 13.01. erfolgt.
In diesem Gespräch habe ich sehr interessantes erfahren:
Der AG sei verpflichtet innerhalb 4 Wochen nach Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses einen bei der KK zu melden.
Wenn das nicht so sei, dann kann man mit dem bestehenden Arbeitsvertrag
zur KK gehen und eine sogenannte "sofortige Voranmeldung" machen.
Den gerichtlichen Vergleich mit Beschluss vom 20.04.13 meinte sie, sei
"schwebend" ich möge mich doch bitte an meinen Anwalt oder AG wenden,
das sei schließlich Arbeitsrecht. Da kann die KK nix machen.
Sehr prisant an dieser Aussage finde ich, dass meine leitende Sachbearbeiterin mir nichts von einer sogenannten Voranmeldung gesagt hat.
ich z.Zt. habe. Ich werde immer noch als freiwilliges Mitglied geführt. Eine Anmeldung des AG liege nicht vor. Die Abmeldung sei am 13.01. erfolgt.
In diesem Gespräch habe ich sehr interessantes erfahren:
Der AG sei verpflichtet innerhalb 4 Wochen nach Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses einen bei der KK zu melden.
Wenn das nicht so sei, dann kann man mit dem bestehenden Arbeitsvertrag
zur KK gehen und eine sogenannte "sofortige Voranmeldung" machen.
Den gerichtlichen Vergleich mit Beschluss vom 20.04.13 meinte sie, sei
"schwebend" ich möge mich doch bitte an meinen Anwalt oder AG wenden,
das sei schließlich Arbeitsrecht. Da kann die KK nix machen.
Sehr prisant an dieser Aussage finde ich, dass meine leitende Sachbearbeiterin mir nichts von einer sogenannten Voranmeldung gesagt hat.