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Verfasst: 14.03.2013, 23:06
von Rossi
Nun ja, Machts Sinn.
Die Ansätze sind meines Erachtens nicht schlecht.
Ob die Richter hierüber lachen werden, wie Poet meint, bleibt abzuwarten.
Vor Gericht und auf hoher See weiß man nie wohin die Reise geht.
@Poet
Wenn Du es so überzeugend postest; bist Du in einem Kegelclub? Ist ein Kegelbruder Richter beim BSG? Habt ihr die Problematik beim 6-Tagesrennen mal so eben zwischendurch bekaspert? Ein Kegelbruder hat alle 9 abgeräumt und der andere Kegelbruder hat ne Pumpe hingelegt. Danach war es klar!?
Mein Wetteinsatz gilt nach wie vor (Kiste Bier; Zentner Tabak und ne Karre Senf). Es kommt in erster Linie entscheidend auf die Formulierung des Bewilligungsbescheides an.
Aber dies werden wir hier im Forum nicht klären können. Dafür gibt es hochbezahlte Richter in Deutschland.
Die letzte Sitzung des BSG, wo ich als Zuhöhrer teilgenommen habe, war auch niedlich. Der GBA war auch offensichtlich ziemlich siegessicher und hatte 16 Revisionen (mit gleichem Sachverhalt) zum BSG getrieben.
Leider eine Niederlage an der ganzen Front. Streitwert der gesamten 16 Revisionen 2,5 Millionen Euro. Geschätzte Gerichts- und Anwaltskosten ca. 1,0 Millionen Euro.
Verfasst: 14.03.2013, 23:21
von Poet
Rossi hat geschrieben:Nun ja, Machts Sinn.
Die Ansätze sind meines Erachtens nicht schlecht.
Übersetzt heisst das: ...aber die Umsetzung ist Scheiße.
Es ist ein Vorrecht die Wahrheit zu sagen,ich ziehe es vor dies zu tun.
Frage: Würdest Du, wenn Du Betroffener wärst, mit Deinem Wissen das Schreiben von MS genauso 1:1 verwenden?
Übrigens: Das mit dem Kegelclub stimmt!!! Aber ICH bin die Richterin am BSG. Nebenbei bin ich noch die Mutter von James Bond.
Verfasst: 14.03.2013, 23:58
von Rossi
Whow, Du bist aber ein Knaller.
Zitat:
Aber ICH bin die Richterin am BSG. Nebenbei bin ich noch die Mutter von James Bond.
Sorry Poet; so eine Selbsteinschätzung habe ich in der Praxis noch nie gehört.
Ich würde allerdings nicht alles 1:1 von Machts Sinn übernehmen. Aber die Gedankenansätze sind wirklich nicht schlecht.
Auf der anderen Seite hat meine Erfahrung mit den Kassen gezeigt, dass eine sog. Bellnummer in der Regel zu einem rechtlichen Gehör führt. Wenn ich nur bla, bla, blub schreibe, dann wird es abgmeiert.
Haue ich hingegen so richtig auf den Karton, dann hört man zu. Genauso funktioniert es in der Politik. Ich weiss jetzt nicht, ob Du dort als (BSG-Richter bzw. als Mutter von James Bond) auch schon mal Erfahrungen gesammelt hast. Ich schon.
Verfasst: 15.03.2013, 01:04
von leser
Poet hat geschrieben:Es ist ein Vorrecht die Wahrheit zu sagen, ich ziehe es vor dies zu tun.
[...]
Übrigens: Das mit dem Kegelclub stimmt!!! Aber ICH bin die Richterin am BSG. Nebenbei bin ich noch die Mutter von James Bond.
Oh, da ist ja Prominenz im Forum
Dann entscheide mal über Machts Sinns Antrag - und möglichst ohne einen Vergleich auszuhandeln und mit Begründung, da ich davon ausgehe, dass Machts Sinn ein Urteil möchte...
...natürlich unter Beachtung §§ 103, 106 SGG
Wenn Du's gut machst, lockst Du vielleicht noch ein paar vom Jura-Forum hierher und Finkenbusch lädt Dich als Dozent ein. Wenn nicht...
»Es gibt ebensowenig hundertprozentige Wahrheit wie hundertprozentigen Alkohol. - Sigmund Freud«
Verfasst: 15.03.2013, 08:18
von hajo
Guten Morgen,
vielen Dank für Eure Hilfe.
Ich beabsichtige nunmehr wie folgt vorzugehen:
1. Besuch auf dem Arbeitsamt (Mal sehen ob ich weiter bis nur zur Anmeldung komme)
2. Klageeinreichung beim Sozialgericht (Übernahme des Vorschlages von Machts Sinn)
3. Widerspruch bei der KK (übernahme des Vorschlages von Machts Sinn)
Ist das zunächst okay so, oder ist mehr zu machen.
Danke
Verfasst: 15.03.2013, 10:09
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 15.03.2013, 11:31
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 15.03.2013, 11:32
von Habssatt
Hallo,
Wenn es was zu Gewinnen gibt, bin ich auch gerne dabei.Den Sackkarren mit Senf
würde ich aber den Tafeln Spenden.
Ich hatte genau wie Machts Sinn es in diesem Fall Hajo vorgeschlagen hat durch gezogen.
Einige Textpassagen hatte ich auf meinen Fall um geschrieben und beim SG so beantragt.
Ergebnis: Einmal Gong an die KK,aufschiebende Wirkung des Widerspruchs festgestellt
bis zum Termin des WA. Am Rande noch ein zweiter Gong wegen versuch der nicht Umsetzung
des Beschlusses durch das SG.
Aber zur Frage von Hajo zum verhalten bei der AFA,versuche ich mal im Wortlaut meine meine AA
-meldung, wieder zu geben.
Ich möchte Ihnen mitteilen dass ich derzeit noch AU durch meinen Facharzt für Orthopädie bin.
Der MDK aber,auf Grundlage eines Aktenlage Gutachtens gegenteiliger Meinung ist.
Allerdings läuft derzeit gegen diese Entscheidung ein Widerspruchsverfahren bei meiner Krankenkasse.
Frage AA: Sind sie derzeit voll Arbeitsfähig?
Ich: Diese Frage kann ich ihnen leider nicht beantworten,zum einen bin ich kein Mediziner,
zum anderen müssen dass die Ärzte im laufenden verfahren entscheiden,ich kann es nicht.
AA: Ich werde das so vermerken, mit dem Hinweis zum laufenden Widerspruchsverfahren.
Da keinerlei Daten von mir vorhanden waren dauerte das ganze Prozedere etwas länger.
Ich bekam zwei Mappen mit,einmal Arbeitslosengeld,mit Verdienstbescheinigung für den Arbeitgeber, einmal eine mit Unterlagen zur Arbeitsvermittlung.
Einen Termin zur Arbeitsvermittlerin wurde Später per Post zu gesandt.
Da hatte das SG aber schon entschieden und die Arbeitsvermittlerin stellte
mich als nicht verfügbar in ihren PC ein.
Sie meinte nur noch,sollte es zur Aussteuerung kommen,muss ich mich umgehend nach Mitteilung durch meine KK wegen Antrag zur Nahtlosigkeitsregelung wieder bei ihr melden.
LG
Habssatt
Verfasst: 15.03.2013, 12:26
von hajo
also ich war gerade auf dem Arbeitsamt.
Ich bin absolut kein Einzelfall, was den Umgang der Kassen mit ihren arbeitsunfähigen Opferlämmern angeht, lt. AA.
Ich habe einen Arbeitslosengeldantrag ab heute gestellt (frühester Zeitpunkt)
Die Sachbearbeiterin ist informiert über die bestehende AU, meinen bevorstehenden Krankenhausaufenthalt, aber auch über das laufende Widerspruchsverfahren. Einen Termin habe ich bereits am 8. 4. zur Besprechung meines Antrags.
Außerdem einen Termin bei dem Schwerbehindertenbeauftragten des AA.
Mir und auch der Sachbearbeiterin ist klar daß ich vermutlich kein ALG 1
bekomme, uns ging es um das Datum das auf dem Antrag für ALG steht.
Damit ist wohl -das Arbeitsamt betreffend- alles getan.
Für das Wegschicken meiner Klage und meines Widerspruches warte ich noch die heutige Post ab, weil ich noch ein Schreiben von der BKK erwarte, nach dem ominösen Anruf von vorgestern, in dessen Verlauf mir dieses Schreiben angekündigt wurde.
Jetzt kann ich wohl nur noch warten....
Gruß Hajo
Verfasst: 15.03.2013, 12:28
von hajo
Hallo Machts Sinn,
Deine Worte sind Balsam für meine geschundene Versichertenseele
Gruß
Hajo
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Poet,
genau genommen kommt es darauf gar nicht an, denn es ist - lt. erstem Beitrag - ein Gutachten nach Aktenlage. Das kann sich also nur auf die behandelnden Ärzte stützen, die bei persönlicher Untersuchung aber zu einem anderen Ergebnis gekommen sind und weitere AU bis 28.03.2013 festgestellt haben.
Es ist doch mehr als anmaßend vom MDK, eine aufgrund vorgeschriebener persönlicher Untersuchung festgestellte AU nach Aktenlage zu verneinen - Götter in Weiß, oder?
Und kannst du dir vorstellen, dass es da ein positives / negatives Leistungsbild gibt und wie das aussehen könnte, dass der Gutachter überhaupt schon was von der noch relativ neuen Begutachtungsanleitung AU gehört oder sogar schon darin gelesen hat? Vielleicht arbeitet der - wie der Gutachter in meinem Fall - noch nach den alten AU-RL mit der 15-Stunden-Grenze ...
Übrigens: Es gibt Vorschriften zur engen Zusammenarbeit, § 86 SGB X, in diesem Fall zwischen der Deutschland BKK und der Arbeitsagentur. Was ich hier sehe, scheint mir wenig abgestimmt. Wo bleibt die Bundesagentur für Arbeit in solchen Fällen? Und was ist mit dem Ergebnis der Untersuchung, das gleichzeitig für die Arbeitsagentur Angaben zur - ausdrücklich festgestellten - Vermittlungsfähigkeit machen soll, § 96 SGB X?
Aber es ist ja nicht das erste mal, dass die GKV mit ihrem Helferlein-MDK so mit Versicherten umspringt. Nach und nach wird aber auch dem Letzten deutlich, welches Unrechtssystem da am Werk ist und wie aus Kranken, Arbeitsunfähigen, auch noch "Rechtlose" macht.
Hier nennt sich das dann "sozialer Rechtsstaat" - pfuiiii!
Und Hajo,
natürlich musst du morgen zur Arbeitsagentur, nimm den Bescheid der BKK mit, schenk´reinen Wein ein und sag´dass du zwischen die Stühle gesetzt wurdest und dir deswegen nichts anderes übrig bleibt, als - außer dem Gericht - auch noch die Arbeitsagentur damit zu befassen. Weise mal auf die §§ 86 und 96 SGB X hin und frage, wie das alles sein kann.
Du wirst Formulare erhalten, die du aber - am besten gleich nach Absprache - etwas zurücklegen kannst, damit die AA nicht auch noch unnötigen Formularkram bearbeiten muss.
Gruß!
Machts Sinn
Verfasst: 15.03.2013, 12:31
von CiceroOWL
Hm was wurde denn geprüft der Antrag nach 136 SGB III ALG I ? Davon gehe ich mal aus. Sollte kein Anspruch auf ALG I bestehen usw, bitte daran denken das denn der Versicherugnsschutz über deine Frau weiter besteht.
Verfasst: 15.03.2013, 12:44
von hajo
Geprüft wurde gar nichts, es wurde nur ein Antrag auf ALG ausgefüllt, bzw. muss ich den noch ausfüllen. Eingetragen und unterschrieben ist das Datum von heute. Das Gespräch zum Antrag soll am 8. 4. stattfinden.
CiceroOWL hat geschrieben:Hm was wurde denn geprüft der Antrag nach 136 SGB III ALG I ? Davon gehe ich mal aus. Sollte kein Anspruch auf ALG I bestehen usw, bitte daran denken das denn der Versicherugnsschutz über deine Frau weiter besteht.
Verfasst: 15.03.2013, 12:49
von CiceroOWL
ok soweit so gut. Denn wie sieht es aus, so wie du es geschildert hast liegt im Grunde nach eine mögliche Schwerbehinderung vor die zur Berufunfähigkeit führen kann oder geführt hat. gibt es eigentlich in den Raümen der zuständigen Agentur für Arbeit einen Menschen vom DRV Bund der die Sachen mit der beruflichen Reha koordiniert?
Verfasst: 15.03.2013, 12:49
von Czauderna
Hallo,
wenn es so ist wie bei uns im Gebiet, dann kann es da kein Vertun geben -- ALG-1 wird beim Arbeitsamt und ALG-2 bei der ARGE beantragt - zwei verschiedene Stellen, ja sogar zwei verschiedene Adressen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.03.2013, 12:52
von Machts Sinn
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