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Verfasst: 04.11.2012, 15:31
von Schrauber
Hallo an alle,
na da hat sich ja eine ordentliche Diskusion entwickelt.
Ich melde mich jetzt auch wieder zu Wort, da ich über die anfänglichen, teils sehr patzigen Antworten enttäuscht war.
Um einige Fragen zu beantworten:
Ich bin Jahrgang 1964 und habe mit 15 Jahren meine Ausbildung begonnen.
Das mit den 33 Jahren war natürlich etwas pauschalisiert - aber da ich in meinem Berufsleben durchschnittlich 50 Stunden in der Woche gearbeitet habe, gleicht sich das wohl aus.
Das mit dem Betrug beziehe ich auf die Faktoren MDK, der mich trotz AU wieder arbeiten geschickt hat (Übrigens eine einschneidende Erfahrung, da der MDK-"Arzt" total unfreundlich zu mir und meiner Frau war und fast kein Deutsch konnte. Und so ein hergelaufener Pferdearzt aus Kasachstan, entscheidet dann über das Schicksal der Menschen).
Durch dieses Fehlverhalten (was ja seltsamerweise, nachdem ich im Februar der SB der KK Dampf gemacht habe, revidiert wurde) brachte mir dann die erste Kürzung beim darauffolgenden Krankengeld, da ich meine frühere Arbeitsleistung gar nicht mehr erbringen konnte.
Trotz meiner weiteren AU liess ich mich dann auf Teilhabe zum Arbeitsleben ein (würden ich heute niemandem mehr empfehlen).
Das niedrige Übergangsgeld ergab sich daraus, das meine Tochter nicht mehr eingerechnet wurde. Warum kann ich euch gerne mitteilen, wenn Interesse besteht(von wegen Pflegenotstand).
Da ich ja die Ausbildung zum Immobilienkaufmann abbrechen musste (Der medizinische Dienst im BfW empfahl mir auf Grund meiner Beschwerden dreimal die Woche Sport - was bei meinem Zustand der HWS sehr gut gewesen wäre)
Aber der Hauptgrund meiner Ausführungen ist die Berechnung des erneuten Krankengeldes auf Basis meines Übergangsgeldes - wer diese Regelung ins Leben gerufen hat, ist in meinen Augen ein Betrüger.
Abschliessend möchte ich noch etwas loswerden - meine Erfahrungen mit den deutschen Sozialversicherungen haben gezeigt, das die MA der KK, des MDK und der DRV vergessen haben, von wessen Geld sie Leben - vom Geld der arbeitenden Bevölkerung....
So, jetzt könnt ihr mich weiter in der Luft zerreissen....
Verfasst: 04.11.2012, 15:38
von CiceroOWL
sorry wenn das etwas robust aus gedrückt war ich war nur durch die Fragestellung etwas genervt. Denn bedank dich mal bei Mutti und Ulla Schmidt
Verfasst: 04.11.2012, 15:50
von Czauderna
Hallo Schrauber,
na dein Wortwahl kann man nun auch nicht gerade als
ausgewählt bezeichnen - " Pferdearzt aus Kasachstan" -
zeugt eher von einer rustikalen Form deines Kommunikationsstils.
auf deine Schlussbemerkung, dass zb. ich als Kassenmitarbeiter von "deinen"
Krankenversicherungsbeiträgen leben würde, antworte ich erst mal mit
dem Hinweis dass ich auch seit 45 Jahren ununterbrochen
Krankenversicherungsbeiträge bezahle, ich mich
quasi, deiner Auffassung folgend, selbst finanziere.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.11.2012, 18:08
von GerneKrankenVersichert
Okay Schrauber, wenn das dein Stil ist, klinke ich mich aus.
Sachliche, fachliche Aufklärung - gerne, aber nicht so. Aus dem Alter bin ich raus.
Arzt gegen MDK
Verfasst: 04.11.2012, 18:23
von Habssatt
Beispiele eines Engagierten Arztes der seine wahre Meinung zu MDK Gutachten
äußerte und deswegen sogar vom MDK vor Gericht gezerrt wurde.
"Es werden im "Aktenvermerk" somit wichtige dokumentierte Befunde bewusst ausgelassen, andere Befunde sind objektiv falsch".
"Es werden auch schwerwiegende Fehler bei einfachen neurologischen Untersuchungen sichtbar: Weder die Polyneuropathie wird erkannt, noch die schwere Muskelschädigung, obwohl jeder Laie Herrn S. die Verschmächtigung der gesamten Körpermuskulatur ansieht".
"Der psychische Befund ist völlig unbrauchbar".
"Die Diagnosen werden also verfehlt, heruntergespielt oder bewusst ausgelassen".
"Es handelt sich bei dem "Aktenvermerk" um eine Verfälschung, die offensichtlich grob gegen die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Aussage in einem Rechtsverfahren verstößt".
"... das Hinweguntersuchen von toxischen Schäden im Gesundheitsamt Trier...".
2. In einem weiteren Schreiben des Beschuldigten vom 28.5.1998 an die Bezirksärztekammer Trier wird den Ärzten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorgeworfen:
"Die Methoden im MDK-Gutachten sind absurd, alle Schäden werden hinweg untersucht".
3. Am 15.9.1997 hat der Beschuldigte im Auftrag eines Herrn Klaus-Dieter
Lorentz aus Merxheim gegenüber dem Sozialgericht Mainz eine ärztliche Stellungnahme abgegeben. In Bezug auf den Sachverständigen hat er behauptet:
"Auch bei allgemeinen Grundkenntnissen kann jeder Laie ausschließen, dass jemand nach 3 Jahren Michelin und nach 15 Jahren Lederfabrik ohne Schaden davongekommen sein könnte".
4. In einem weiteren, an den behandelnden Arzt von Frau Lieselotte Sauerbeck aus Merxheim gerichteten Schreiben vom 16.3.1998 hat der Beschuldigte ausgeführt:
"Wenn falsch negative Befunde bewusst eingesetzt werden, und dafür spricht hier vieles, so ist das zweifellos eine schwere Verletzung medizinischer und ethischer Regeln".
5. In einem Herrn Johann Meisenburg betreffenden Schreiben vom 19.6.1998 an den DGB Trier hat der Beschuldigte zu einem Gutachten aus Homburg vom 25.5.1998 folgende Behauptungen aufgestellt:
"Die Klinik hat halt Jahrzehnte lang konsequent solche Schäden übersehen..."
"Jedes Kind weiß aus dem Fernsehen, dass toxische Stoffe auch Gefäßschäden machen, insbesondere Infarkt. Jeder Gutachter sollte es aus dem Casarett/Doull`s wissen. Trotzdem wird dann so getan, als seien die Gefäßschäden völlig unabhängig von der Arbeit".
6. In einem Schreiben vom 18.4.1997 an das Sozialgericht Trier hat der Be-schuldigte in bezug auf den Sachverständigen Prof. Dr. Haaß folgende Behauptung aufgestellt:
"Zu dem Gutachten Professor Haaß muss man nicht viele Worte verlieren: Er bedient sich bewusst in den wichtigen Punkten irreführender Aussagen".
7. In einem Schreiben vom 11.7.1998 an den VDK Kreisverband Ludwigshafen hat der Beschuldigte für den Patienten Dane Bajan aus Bad Dürkheim sich wie folgt zu einem Gutachten geäußert:
"Zu dem Gutachten muss man nicht viel sagen: Das Gutachten zeigt keinerlei Kenntnisse über toxische Schäden...".
"...ein offensichtlicher Verstoß gegen die Mindestanforderungen in einem Gutachten...". "Nach dem PET sind die Erklärungsversuche der Industrie-Gutachter Arbeitsschäden als Neurose oder somatotomes Schmerzsyndrom abzuwiegeln noch so aktuell, wie der Versuch, eine Epilepsie als Teufelsbesessenheit zu erklären nach Entwicklung des EEG".
8. In einem an Herrn Dr. Schuh gerichteten Schreiben vom 28.7.1998 hat der Beschuldigte in Bezug auf den Sachverständigen Prof. Dr. Konietzko folgende Behauptung aufgestellt:
"Die Fiktion, hier gehe es noch um Medizin oder Recht, kann nicht länger aufrecht erhalten werden".
9. In einem an das Sozialgericht Trier gerichteten Schreiben vom 28.7.1998 hat der Beschuldigte schließlich in Bezug auf den Gutachter Priv. Doz. Dr. Ulrich Bohm-Audorf ausgeführt:
"Ich bin der Meinung, dass das Gutachten selbst das in BG-Verfahren zufordernde Mindestmaß an Wahrheit nicht erfüllt".
Schlusswort des Gerichts:
Besteht somit kein hinreichender Verdacht einer schuldhaften Berufspflichtverletzung, muss gemäß § 69 Abs. 1 HeilBG die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt werden.
Dass sind nur ein Teil der Einzelfälle die hier aufgeführt sind.Und es handelt sich dabei nur um einen Arzt
der hier die Gutachten in Sozialfällen Kritisiert in unserem so großen Sozialen Deutschland.
Der Verdacht, dass hier Systematisch gegen Kranke zum Nachteil vor gegangen wird, kommt immer mehr der Beweis auf, dass es so ist.Die Krankheit und oder Sozialen Nachteile sind hier völlig Wurscht.
Gruß
Habssatt
Verfasst: 04.11.2012, 18:27
von broemmel
Ich bin das gleiche Baujahr und hab meine Ausbildung mit 17 begonnen. Und da enden dann die Gemeinsamkeiten.
Ein Tip von mir. Für Betrug ist die Staatsanwalt zuständig. Also wende Dich dahin für Dein Anliegen. Die klären das dann auf.
Verfasst: 04.11.2012, 18:41
von reallyangry
Hallo Hab's Satt,
das klingt sehr nach Dr. Binz aus Trier oder lieg ich da falsch?
Das ist (war) einer, der sich für die Belange der Geschädigten insbesondere bei Villeroy & Boch, Romika und Michelin eingesetzt hat.
Die Staatsanwaltschaft hat ihn dann wegen Betrug (ein Fehlbetrag unter €30) angeklagt und zusammen mit den Mächtigen in diesem Land fast in den Ruin getrieben.
Nachzulesen ist das bei ABECRA in einem Artikel von Dr. Angela Vogel.
Und wer mehr zum Thema Arbeitsschutz / BG / Umgang mit Kranken in diesem Sozialstaat nachlesen möchte, sollte sich mal mit u.a. Dr. Valentin und Dr. Lehnert und deren gutachterlichen Stellungnahmen auseinandersetzen.
Und die Arbeitsmedizin und (klinische) Umweltmedizin folgt heute noch diesen zwei Koryphäen oder besser Koniferen, die sich im Sinne der Industrie wahrlich verbogen haben.
Irgendwann ist das zum Glück dann auch den Richtern aufgefallen.
Und Brömel, die Staatsanwaltschaft wird einen Teufel tun, die Aufklärung solcher Sachverhalte zu ihrer Aufgabe zu erklären.
Das können die in dem ach so korrupten und mafiösen Italien - dort hat eine Staatsanwältin eine ganzes Stahlwerk wegen "Gefahr für die Arbeiter und Menschen in der Umgebung" kurzerhand geschlossen. Sie wird es hoffentlich überleben.
Ich werd mal die hiesige Staatsanwaltschaft fragen, ob sie nicht mal gleiches mit dem Stahlwerk hier in der Nähe machen würde...im Interesse der Arbeiter und Menschen, die von der Arbeit dort und den Emissionen krank werden.
Aber ich befürchte, dass man mir sagen wird, dass aus den Schornsteinen nur Weihrauch kommt.
Gruß
ReallyAngry
Verfasst: 04.11.2012, 19:00
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 04.11.2012, 19:02
von CiceroOWL
Aha wieder ein Opfer suchen wegen dem Weg zu BverG, der bei dir gescheitertet ist.
Das BVerfG hat weder in seiner Entscheidung vom 11.01.1995 noch in seiner Entscheidung vom 24.05.2000 gefordert, dass die wirtschaftliche Situation eines Erkrankten bzw. Verunfallten sich wirtschaftlich identisch darstellen muss gegenüber der Situation ohne Versicherungsfall. Vielmehr hat das BVerfG nur eine Besserstellung durch den Versicherungsfall verboten. Dies gestattet den Rückschluss, dass eine gesetzliche Regelung, die zur Schlechterstellung infolge des Versicherungsfalls führt, nicht zu beanstanden ist. Nicht eintreten darf nach dem Urteil des BVerfG lediglich eine unbegründete Ungleichbehandlung der Einmalzahlungen auf der Einnahmenseite einerseits und der Leistungsseite andererseits.
Verfasst: 04.11.2012, 19:11
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 04.11.2012, 19:13
von CiceroOWL
Maschier zum BverG Machtsinn un klär das ab und gut ist. wenn nicht denn nicht.
Verfasst: 04.11.2012, 19:23
von GerneKrankenVersichert
reallyangry hat geschrieben:Hallo Hab's Satt,
das klingt sehr nach Dr. Binz aus Trier oder lieg ich da falsch?
An ihn dachte ich auch sofort - und an ihm scheiden sich die Geister. Es mag sein, dass er einer der wenigen ist, der sich für Geschädigte einsetzt, andererseits hat er m. E. einen Tunnelblick und führt auch von Fachärzte bestätigte psychische Erkrankungen ohne weitere Überprüfung auf Vergiftungen zurück, da jeder überall von irgendwas vergiftet wird. Einer mir bekannten psychisch kranken Frau sagte er, so vergiftet wie sie sei (Details möchte ich wegen dem Wiedererkennungswert nicht nennen, es handelte sich jedoch um eine sehr kurze Berührung mit einem sonst nicht bedenklichen Stoff), würde sie das nicht lange überleben. So etwas finde ich unverantwortlich. Vor allen Dingen, da sie es wirklich nicht lange überlebte - sie sorgte in ihrer Verzweiflung selbst dafür.
Verfasst: 04.11.2012, 19:54
von GerneKrankenVersichert
reallyangry hat geschrieben:
Die Staatsanwaltschaft hat ihn dann wegen Betrug (ein Fehlbetrag unter €30) angeklagt und zusammen mit den Mächtigen in diesem Land fast in den Ruin getrieben.
Naja, er sieht sich gerne als verfolgte Unschuld, aber mit dieser Einstellung:
Viele seiner erbrachten Leistungen seien gar nicht im Abrechnungskatalog vorgesehen. "Die KV zwingt mich, Fantasiediagnosen zu stellen, nur damit ich ordentlich abrechnen kann."
volksfreund.de/nachrichten/region/region/Region-Ein-streitbarer-Mediziner-k-228-mpft-weiter;art1129,2470405
wundert es mich nicht, dass er ins Visier der KV geraten ist. Er stellt also Fantasiediagnosen, damit er abrechnen kann, was ist das anderes als Abrechnungsbetrug? Er hat übrigens 10000,-- € gezahlt und das Verfahren wurde eingestellt. Natürlich stellt er es so dar, als sei das kein Zeichen eines Schuldeingeständnisses - dies hat er schon via Trierischen Volksfreund im Jahr zuvor getan. Und dies lässt mich zunmindest alle seine anderen Äußerungen kritisch betrachten - er fühlt sich von anderen ständig zu irgendwas gezwungen, streitet an allen Fronten, fühlt sich von allen verfolgt und kommt damit natürlich bei den Menschen, die sich ebenfalls ungerecht behandelt fühlen, bestens an.
Verfasst: 07.11.2012, 15:24
von reallyangry
Der
sonst nicht bedenkliche Stoff
, was soll denn das gewesen sein???
(Bitte um Antwort in "meinem thread", der befasst sich ja letztendlich mit dem Thema toxische Schädigungen)
Danke
LG
RA