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Verfasst: 09.12.2012, 20:40
von roemer70
Machts Sinn hat geschrieben:wenn die Arbeitsunfähigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich festgestellt worden ist, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen hatten.
Nun, Machts Sinn, da Du mich direkt ansprichst, stimme ich GKV und Czauderna mal eben zu und habe mir erlaubt, das oben mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu markieren, damit es hundertprozentig deutlich wird.

Auch hier: keine Daumenschrauben!
Noch mehr unpassende Beispiele?

Verfasst: 10.12.2012, 08:46
von Habssatt
Um der Diskussion mal einen Anstoß aus der Realität zu geben:

In 2007 wurde meine Krankengeldeinstellung ohne Bescheid und ohne Anruf eingestellt.
Am Empfang meiner Hausärztin wurde mir mit geteilt dass die KK angerufen hat und es Dürfe keine weiteren Krankengeldzahlscheine mehr ausgefüllt werden. Das war´s, ich ohne Ahnung zum Arbeitsamt.


Jetzt, im Jahre 2012 das gleiche Spiel, nur wurde mir diesmal auch von der KK mitgeteilt dass kein weiteres Krankengeld mehr Bezahlt wird.

Und diesmal habe ich bei meine Ärztin angerufen,dass eben was vonder KK kommt.
Beim Besuch bei meiner Ärztin war ich diesmal mit etwas mehr Wissen bewaffnet und bestand
auf die Fortsetzung der Krankmeldung und Sie solle die Sache begründen und dem MDK
zurückschicken, aber, Sie hielt mir immer wieder vor: hier steht aber nur bis zum 10.10.
das heißt, Sie wollte mich abwimmeln und sie hatte Angst, eindeutig.
Der Hinweis dass das Wartezimmer voll ist, war für mich das Signal ,für immer zu gehen.

Den weiteren Gang meines Falles lässt sich ja aus meinem Thread lesen.

Ein Einzelfall? Hatte Sie vielleicht schon vorher Dreck am Stecken? Ich weiß es nicht,aber
Sie war die Längste Zeit meine Hausärztin.


Gruß

Habssatt

Verfasst: 10.12.2012, 12:00
von reallyangry
Beitrag aus versehen zweimal eingestellt, daher einmal gelöscht

Verfasst: 10.12.2012, 12:06
von reallyangry
reallyangry hat geschrieben:Und welchen Ärger sich meine Hausärztin mit folgender Stellungnahme an die DRV einhandeln könnte, bleibt abzuwarten.
Zitat:
RA befindet sich in unserer allgemeinärztlichen Behandlung.
Aus hausärztlicher Sicht ist die Ablehnung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in keiner Weise nachvollziehbar. Die empfohlenen ambulanten Behandlungen [= Psychotherapie, Physiotherapie, orthopädische Therapie] sind entweder medizinisch nicht indiziert oder bereits wirkungslos angewendet worden. Es besteht keine somatoforme Störung sondern ein MCS.
Zur Vermeidung einer Chronifizierung oder anhaltenden Erwerbsminderung ist eine REHA dringend erforderlich.
Mit dieser Aussage stellt sich meine Hausärztin gegen die gängige "Lehrmeinung" in Deutschland und zieht sich den Ärger derjenigen auf sich, die, m.E. aus politischen und wirtschaftlichen Gründen, obiges Krankheitsbild seit Jahrzehnten leugnen. Chapaux!!!!

Damit mir keine "Behandlungsverweigerung" vorgeworfen werden kann, werde ich jetzt weitere Termine "Physiotherapie" auf Kosten der Solidaritätsgemeinschaft Krankenversicherung wahrnehmen, obwohl mit obiger Aussage klar sein sollte, dass diese nicht "zielführend" ist.
Und eigenes Geld muss ich dann auch noch investieren. Aber ich schwärme für (Sonnen)Wärme ...oder nach der Fango geht's zum Tango?????
Gruß
RA

Verfasst: 10.12.2012, 13:40
von Adler76
Habssatt hat geschrieben:..........................
Beim Besuch bei meiner Ärztin war ich diesmal mit etwas mehr Wissen bewaffnet und bestand
auf die Fortsetzung der Krankmeldung und Sie solle die Sache begründen und dem MDK
zurückschicken, aber, Sie hielt mir immer wieder vor: hier steht aber nur bis zum 10.10.
das heißt, Sie wollte mich abwimmeln und sie hatte Angst, eindeutig.
Der Hinweis dass das Wartezimmer voll ist, war für mich das Signal ,für immer zu gehen.
............................
Das kann ich so Unterschreiben.
War bei mir ebenfalls so.

Mein Arbeitgeber hatte zweifel an den AUB´s,und somit war die KK drann den MDK einzuschalten.

Dieser hatte mit meinem Hausarzt Telefoniert.Beide sollten sich darauf geeinigt haben.....AU auf Zeit.......aussage von meinem ehemaligen Hausarzt!

Dann kam das Gutachten nach Aktenlage.....Ergebniss......AU auf Zeit!

Dann wollte man ja nur bis 31.05.2012 KG Zahlen.
Jeder weitere versuch an weitere AUB´s zu kommen war zwecklos!!!

Aussage vom Arzt......die AOK hat gesagt und geschrieben dass nur bis 31.05.2012 Krankengeld bezahlt wird.

Und die indirekte anweissund von der AOK an den alten HA habe ich hier Schriftlich,mit dem zusatz.......mit bitte um Kenntnisnahme,für weitere Fragen bin ich unter der Angegebenen Nummer zu erreichen......

Ergo,
die KK´s setzten bewusst die Vertragsärzte unter Druck,jedoch so,dass man es nur sehr schwer nachweissen kann!

In meinem Fall ist an dem Schreiben an den HA erst mal nicht verwerfliches.Auf den zweiten Blick,und dem Wissen aus den Gesprächen mit den Arzt,zeugt dieses jedoch davon,dass der Arzt unter Druck gesetzt wurde :wink:

Verfasst: 10.12.2012, 16:40
von Czauderna
Hallo,
was heisst hier "indirekt unter Druck" - das ist in meinen Augen eine Floskel.
Ich wiederhole gerne noch einmal die Frage - womit oder durch was soll ein solcher "Druck" erzeugt werden ??
Den einzigen "Druck", den die Ärzte verspüren ist der, wenn es ums Geld geht (tut mir leid, wenn das jetzt etwas populistisch und auch platt klingt), und diesen "Druck" erzeugt das Abrechnungs- und Verteilungssystem, bei dem die KVèn in erster Linie das Zepter schwingen.
Im übrigen, selbst wenn es die eine oder andere Kasse versuchen sollte, einen Druck auf einen Vertragsarzt auszuüben, und dieser diesem "Druck" nachgibt, dann lliegt das "Verschulden" doch am Arzt selbst, und ja, dann hat man eben den falschen Arzt, genau so, wie man die falsche Kasse hat, wenn diese geltendes Recht mit Füssen tritt.
Aber bitte, man soll doch nicht so tun, als ob dieser angebliche Druck ein flächendeckendes Mittel der Kassen allgemein wäre um Ärzte von ihren Karren zu spannen - ich kann aus der Praxis heraus sagen, dass es doch die grosse Mehrheit der Ärzte ist, die sich auf solche "Spielchen" erst gar nicht einlassen, und das ist gut so.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.12.2012, 18:19
von GerneKrankenVersichert
Wenn der Hausarzt nicht weiter krank schreibt, gibt es doch viele mögliche Gründe. Zu vermuten, es läge an der Krankenkasse, die irgendeinen ominösen Druck ausüben kann, liegt da vielleicht am nächsten. Man sollte aber mal hinterfragen, ob nicht auch andere Gründe vorliegen können. Zum Beispiel, dass der Arzt sich der Einschätzung des MDK anschließt, sich jedoch nicht auf längere Diskussionen einlassen will.

Aus meiner Erfahrung heraus differenzieren die Ärzte sehr wohl, in welchem Fall sie gegen das Gutachten des MDK angehen und wann nicht. Der eine Arzt sieht die Krankschreibung etwas lockerer, der andere legt strengere Maßstäbe an, aber dass es jetzt "DEN" Arzt gibt, der in jedem Fall vor der Kasse und dem MDK "kuscht", kann ich nicht bestätigen.

Verfasst: 10.12.2012, 20:09
von Habssatt
Wenn der Hausarzt nicht weiter krank schreibt, gibt es doch viele mögliche Gründe.
Gibt es mit Sicherheit.
Man sollte aber mal hinterfragen, ob nicht auch andere Gründe vorliegen können. Zum Beispiel, dass der Arzt sich der Einschätzung des MDK anschließt, sich jedoch nicht auf längere Diskussionen einlassen will.
Bei Ärzten die die AU bis zudem Punkt ( Anfrage durch den MDK )nur mitgemacht haben, gut möglich.

aber dass es jetzt "DEN" Arzt gibt, der in jedem Fall vor der Kasse und dem MDK "kuscht", kann ich nicht bestätigen.
Ich kann es bestätigen, durch meine Ehemalige Hausärztin.Sie hatte Fracksausen, aber eher
weil Sie überhaupt keine Ahnung hatte, wie der verlauf meiner Krankheit war.

Der MDK hatte mich heute 1,5 Stunden Untersucht und festgestellt, dass ich weiterhin in meinem Beruf Arbeitsunfähig bin.Das gleiche auch für meinen erst erlernten Beruf.

Gruß

Habssatt

Verfasst: 10.12.2012, 21:24
von roemer70
Habssatt hat geschrieben:Ich kann es bestätigen, durch meine Ehemalige Hausärztin.Sie hatte Fracksausen, aber eher weil Sie überhaupt keine Ahnung hatte, wie der verlauf meiner Krankheit war.
Was ja wiederum nicht bedeutet, dass sie ein Werkzeug der KK ist. Sondern, dass sie an einen anderen Arzt hätte überweisen sollen.

Insofern rätseln wir weiter, was (außer den fehlenden Kalendern zum Jahreswechsel :wink: ) die KK als Druck gegen Ärzte einsetzen könnte.

Verfasst: 10.12.2012, 22:09
von Habssatt
Also, für die Kalender sorgen mit Sicherheit die Pharmareferenten in ausreichender menge,

Eine Überweisung zu einem anderen Arzt wäre in anderen Fällen vielleicht sinnvoll. Aber ich war ja schon in Behandlung eines Facharztes. O- Ton des gleichen: dass hätte sie genauso gut ausfüllen können.


Aber, ich werde mich mal diesem Thema annehmen ( Druck durch KK und MDK auf Ärzte) und einen Verwandten, der seit über 20 Jahren Referatsleiter ist, ob er diesbezüglich schon öfter oder Überhaupt so was schon erfahren hat.


Gruß

Habssatt

Verfasst: 11.12.2012, 19:57
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 11.12.2012, 20:28
von Czauderna
Hallo,
untauglicher Versuch erneut etwas als falsch darzustellen was aber richtig ist.
Es geht immer noch um das Thema ob die Ärzte von den Kassen unter Druck gesetzt werden und wenn ja womit und mit welchen Konsequenzen.
Festzustellen ist, dass hier Einzelfälle dargestellt werden bei denen die Ratsuchender zu der Auffassung gelangt sind, dass die Ärzte sich von den Kassen haben beeinflussen lassen und deshalb so gehandelt haben wie sie gehandelt haben, also nicht zum Vorteil ihrer Patienten sondern eher zum Nachteil - so ist es jedenfalls aus den Beiträgen heraus zu lesen.
Fakt ist aber, und wer bitteschön kann das besser wissen, weil tagtäglich Kontakt mit Leistungserbringern/Vertragspartnern besteht, als Kassenmitarbeiter, dass wir als Kasse gerade auf einen Arzt keinerlei Einflussmöglichkeiten haben was seine
Tätigkeit angeht. Ich kann und will nicht abstreiten, dass es mit Sicherheit vereinzelt versucht wird, das mit der Einflussnahme, aber mit Sicherheit ohne Druck. Wenn sich natürlich ein Arzt allein schon wegen einer Arztanfrage, welche ein zulässige Arbeitsununterlage ist unter Druck gesetzt fühlt, dann macht er eben etwas falsch und wenn er z.B. deshalb entgegen seiner Auffassung keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, dann macht er es sogar sehr falsch - er agiert da nicht für die Kasse (warum soll er auch - es gibt 146 Kassen in Deutschland), sonder er arbeitet damit gegen seinen Patienten.
Deshalb aus der Praxis - die Ärzteschaft in Deutschland lässt sich in ihrer Gesamtheit mit Sicherheit nicht von Kassenvertretern (medizinischen) Laien vorschreiben oder anleiten, wie sie eine Arbeitsunfähigkeit zu beurteilen haben.
Da sieht es beim Verhältnis zum MDK. schon etwas anders aus, aber auch da gilt "Rückgrat" hat man oder man hat es nicht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.12.2012, 00:23
von roemer70
Das hier ist doch eh nur eine Scheindiskussion, um die "unmenschlichen Praktiken der bösen Krankenkassen" (Achtung, Ironie, nicht zitattauglich!) anzuprangern.
Aber völlig substanzlos.
Denn womit soll eine KK Druck auf den Arzt ausüben? Auf diese Frage konnte keiner eine plausible Antwort liefern.
Machts Sinn hat geschrieben:unnötige Mühe
Warum unnötig? Uns ist klar, dass Du Deine Meinung nicht änderst. Was aber nicht bedeutet, dass man so eine Aussage unkommentiert stehen lassen darf...

Verfasst: 12.12.2012, 09:17
von Habssatt
@Czauderna
Da sieht es beim Verhältnis zum MDK. schon etwas anders aus, aber auch da gilt "Rückgrat" hat man oder man hat es nicht.


Ist damit dieser Druck gemeint?
Letztlich werden wir MDK-Ärzte von den
Krankenkassen nur an unserer Retaxierungsquote
gemessen, die offenbar hier in Bayern
„schlechter“ ist als anderswo und die man
durch die Vermeidung einer Falldiskussion jetzt
erhöhen möchte.
Ich kann nur davor warnen, dass wir MDK Ärzte
uns dem zunehmenden Druck der Krankenkassen
beugen und entgegen unserem ärztlichen
Gewissen entscheiden.
Wir sollten stets bedenken, dass wir unabhängige
Gutachter sind und einen Fall gemäß unseren
medizinischen Kenntnissen beurteilen
sollten und nicht gemäß dem Wunsch der Krankenkassen
nach höheren Retaxierungsquoten.
A. König, MDK Bayern
blaek.de/presse/aerzteblatt/2011/bab_0911_508_511_neu.pdf





Gruß

Habssatt

Verfasst: 12.12.2012, 09:32
von Sportsfreund
Hallo Habssatt,

mit Retaxierungen sind jedoch Rückforderungen von bereits erbrachten und abgerechneten Leistungen gemeint. Z.B. der von Krankenhäusern oder Apotheken.
Nämlich dann, wenn die Kasse der Meinung ist, dass hier ungerechtfertigt oder für medizinisch nicht notwendige Leistungen abgerechnet wurde.
Eine Meinung bilden kann sie aber teilweise nur über die Stellungnahme eines Mediziners. Hier kommt halt der MDK ins spiel.

Die hauptsächliche Problematik hier betrifft aber mehr die ärztl. Meinung hinsichtlich Arbeitsunfähigkeit. Hier wird nichts retaxiert.

Wenn ich jedoch ein solches Zitat eines MDK-Arztes lese, frage ich mich manchmal wirklich, wie sehr diverse Ärzte ihren Beruf tatsächlich ernst nehmen.

Gruß
Sportsfreund