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Verfasst: 01.11.2012, 02:06
von Rossi
Hm, iss na nicht wahr, lieber Jochen.

Sind die Tools der Kassen jetzt ein reines Wunschkonzert? Jede Kasse kann es machen, wie der innovative und kreative Mitarbeiter der Kasse jetzt selber tickert?

Alle Kassen in Deutschland stricken jetzt ein Progrämmchen für die KVdR-Berechnung. Und ei der daus, es kommen jeweils unterschiedliche Ergebnisse dabei heraus. Je nachdem bei welcher Kasse der Kunde landet, hat er dann die KVdR-Voraussetzungen erfüllt, oder auch nicht erfüllt.

Und dann packt der innovative bzw. kreative Mitarbeiter der Kasse auch noch ein Urheberrecht auf sein selbst gestricktes Teil heraus?

Sorry, geht es noch?

Verfasst: 01.11.2012, 09:32
von CiceroOWL
Ich denke rossi das hat nichts mit Kreativität zutun, sondern eher mit Programierung. Wenn ich mir so die Kreativität der Sozialämter ansehe im Bereich der Angehörigen und den Zuzahlungen zu den Unterbringungskosten in Seniorenwohnheimen, komme ich auch immer wieder nicht aus dem Staunen raus.

Verfasst: 01.11.2012, 19:48
von roemer70
Rossi hat geschrieben:Und dann packt der innovative bzw. kreative Mitarbeiter der Kasse auch noch ein Urheberrecht auf sein selbst gestricktes Teil heraus?
Das lässt Dich nicht los, Rossi, oder? :wink:
Erstens packt das nicht der Mitarbeiter rauf, dies geschieht nach Gesetz automatisch. Und auch nicht im Namen des Mitarbeiters, sondern des Auftraggebers. Damit sollten wir aber schon längst durch sein...

Verfasst: 01.11.2012, 21:26
von Rossi
Nun ja, wenn die selbstgestrickten Programme der Kassen auch zertifiziert sind, dann ist es ja wohl in Ordnung.

Vermutlich werden wir bei 10 Rechnern insgesamt 8 verschiedene Ergebnisse haben.

Meines Erachtens sollten solche Programme zentral erstellt werden und nicht von jeder Kasse selber. Denn dann pasiert so etwas nicht.

Im Bereich der Sozialhilfe strickt nicht jede Kommune ein eigenes Programm, dort greift man auf zertifizierte Programme von Softwareherstellern zurück.

Ist es bei den Kassen auch in der KVdR so?

Ich glaube eher nicht, zumindest wenn ich hier den Thread verfolge.

Verfasst: 01.11.2012, 21:40
von roemer70
Rossi hat geschrieben:Meines Erachtens sollten solche Programme zentral erstellt werden und nicht von jeder Kasse selber. Denn dann pasiert so etwas nicht.
Da bin ich voll und ganz Deiner Meinung. Problem wäre dann nur die Integration in bestehende Software - aber auch das ließe sich lösen.

Verfasst: 01.11.2012, 21:58
von CiceroOWL
bullshit bei Oscare, ISKV 21 C und TK Easy .zb. muss die Sotware zertifiziert werden, sonst läuft da gar nichts. Stellt sich jetzt nur die Frage was für eine Software wird denn benutzt?

Verfasst: 01.11.2012, 22:20
von Rossi
Hm, Jochen, sind die ganzen Tools der Kassen wirklich zertifiziert?

Wenn diese dann wirlich zertifiziert sind, dann stelle ich mir die Frage, warum bei der zu Berechung nach dem GR ( zu Fuß) und bei dem hier eingstellten Fall immerhin eine Differenz von 6 Tagen liegt.

Dann geht es ja noch weiter. Wir haben wir eine Differenz von 6 Tagen allein bei der Ermittlung der 2. Hälfte.

Dann kommen ja noch die Berechnungen der einzelnen Vorversicherungszeiten in der 2. Hälfte hinzu, denn es muss ja geprüft bzw. berechnet werden, ob die 90 % erreicht werden.

Wenn dann bspw. auch bei den einzelnen Vorversicherungszeiten ne Differenz von 6 Tage vorliegt, dann können es bei 10 unterschiedlichen Zeiträumen einer Versicherung in der 2. Hälfte mal so eben 60 Tage Differenz liegen.

Nun ja, dies ist für mich leider keine geringfügige Differenz.

Verfasst: 01.11.2012, 22:24
von CiceroOWL
Es käme jetz wirklich drauf an ob das Tool zertifiziert ist oder nicht, denn laut vorgabe des BVA, BMG, usw usw muss das so sein. für micht würde sich eher denn die Frage stellen liegt an an der Programierung, Software , an den Datenbäumen und. und.

Verfasst: 01.11.2012, 23:14
von Rossi
Niedlich Jochen.

Nehmen wir mal an, dass das Tool zertifiziert ist.

Wie in aller Welt sieht diese Zertifizierung aus? Guckt man darauf, wie schön das Teil aussieht, oder guckt man darauf ob es richtig rechnet?

Wenn man nicht das Aussehen des Tools berücksichtigt, dann kommt es doch wohl in erster Linie darauf an, ob es richtig rechnet.

Wie kann man diese Berechnung prüfen? Für mich ziemlich einfach; man nimmt sich das GR vom 30.12.2008 und rechnet es zu Fuß aus.

Tja, und dann geht es los.

Meine Berechnung (zu Fuß) passt aber leider nicht mit dem vermeintlich zertifizierten Programm der Kasse.

Es kann natürlich sein, dass ich einen Rechenfehler gemacht habe. Von daher Asche auf mein Haupt.

Vielleicht stellt Sportsfreund mal ein, wo er arbeitet. Oder Sportsfreund nimmt mal mit seiner Führungsetage Kontakt auf, ob dies alles wohl so richtig ist!?

Verfasst: 10.11.2012, 00:20
von Rossi
Mittlerweile habe ich mehrere Berechnungstools von den Kassen. Also nix mit Urheberrecht. Aber vermutlich alles zertifiziert und vermeintlich richtig.

Leider ist es fast wirklich so, dass fast kein Ergebnis übereinstimmend ist.

@Sportsfreund
Das Tool von deinem Arbeitgeber hat vermutlich überhaupt nicht hin, denn es hat den Vogel abgeschossen. Es war mit Abstand die größte Differenz.

Verfasst: 12.11.2012, 09:47
von Sportsfreund
Hi Rossi,

ich kenn mich mit den evtl. Zertifizierungen auch nicht aus. Aber denkbar ist schon, dass eine "geringfügige" Abweichung vielleicht in den Programmen erlaubt ist. Was "geringfügig" bedeuten könnte? Keine Ahnung. Vielleicht sind es ja 10 Tage. Dann wäre der meiner Kasse zugrundeliegende Rechner ja noch im Rahmen.

Auf der anderen Seite denke ich mir auch, dass es in der heutigen Zeit kein Problem sein dürfte, eine dem Rundschreiben usw. entsprechenden taggenaue Berechnung zu programmieren.

Vielleicht ist es auch einfach zu selten, dass das Erfüllen der Vorversicherungszeit bzw. Nichterfüllen von so wenigen Tagen abhängig ist, weshalb man so kleine Abweichungen in Kauf nimmt.

Wie gesagt. Weiß ich alles nicht. Einfach so ein paar Gedankengänge meinerseits hierzu.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 12.11.2012, 10:19
von Czauderna
Hallo Sportsfreund,

deine Gedankengänge sind nicht so falsch - also, bei meinen bekannten Kollegen in anderen Kassen und auch in meinem Umfeld wird es, unabhängig, was der jeweilige "Rechner" als Ergebnis auswirft, immer dann per Hand nach den Vorschriften des GR. nachgerechnet, wenn sich das vom Rechner ausgeworfene Ergebnis weniger als 30 Tage von den maschinell errechneten 2. Hälfte und der dazugehörigen 9/10 Belegung nähert.
Insofern dürfte einer "Falschbeurteilung" was KVdR. oder frewillige Versicherung angeht ausgeschlossen werden.
Trotzdem ist es schon bemerkenswert, dass es bislang keinen einheitlichen Rechner für alle Kassen gibt.
Gruss
Czauderna

KVdR-Rechner

Verfasst: 12.11.2012, 12:00
von Rentenberater
Zur Meinung, es wird schon irgendwie stimmen, ggf. durch Nachrechnung per Hand möchte ich Folgendes bemerken:

Also entweder sind die Voraussetzungen erfüllt oder nicht.

Das dies natürlich immer nur in den Grenzfällen entscheidend ist, versteht sich von selbst. Und dafür sollte es schon einheitlich sein. In der heutigen Zeit wohl am besten mit einem einheitlichen Rechner, der unabhängig von der Kasse dasselbe Ergebnis bringt. Ansonsten fallen wir zurück in die Zeit, als z.B. die Rentenhöhe noch davon abhing, ob jemand zuletzt einen Blauman trug (und für ihn 1 von 22 LVA's zuständig war) oder im Anzug daher kam (und von der früheren BfA betreut wurde). Immerhin hat man es dort geschafft, von 4 auf 2 Programmierkreise zu reduzieren, so dass sich nur noch wenige Unterschiede ergeben. Ab 2014 soll das nur noch über 1 Schiene laufen.

Oder auch gibt man die ganze Prüfung völlig auf, geht barfuß oder liest im Kaffeesatz. Aber nicht mit 8 verschiedenen Ergebnissen bei 10 Tests meint
Rentenberater

Verfasst: 12.11.2012, 12:03
von CiceroOWL
Es wird wohl demnächst eh nur noch 3 -4 Systehme geben OSCARE, ISKV 1C und TK EASY, allerdings jeder Rechner wird individuell der jeweiligen Kassen DV System eingepaßt. ( 149 derzeit :? )

Verfasst: 12.11.2012, 19:29
von Rossi
Nun ja, sehe ich auch so, es müsste doch möglich sein, dass ein kasseneinheitlicher Rechner zur Verfügung gestellt wird.

Jetzt mal wieder ein weiteres kleines Beispiel:


nachgewiesene Vorversicherungszeit vom 02.02.2012 - 01.03.2012.


Mein Rechner spukt 1 Monat aus und ich denke mal, es ist genau 1 Monat, oder?

1 Kassenrechner spukt auch 1 Monat aus, zwei andere Rechner hingegen 29 Tage.

Auch wenn es nur 1 Tag ist, so gibt es doch Kunden, die kleine Lücken im Versicherungsverlauf haben, bspw. beim Arbeitgeberwechsel. Die Krankenversicherung ist über den nachgehenden Leistungsanspruch sichergestellt. Aber wenn er in der 2. Hälfte mehrere Arbeitgeberwechsel hatte, die vielleicht nicht nahtlos waren, dann fehlen ggf. wieder ein paar Tage. Dies leppert sich schon, oder?!