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Verfasst: 23.09.2012, 17:12
von Krankenkassenfee
Hallo,
wenn Du arbeitsfähig aus der Reha entlassen wirst, dann wieder 4 Wochen dem allgemeinen Arbeitsmarktzur Verfügung steht und dann wieder arbeitsunfähig wirst, hast Du unabhängig von der Diagnose wieder 6 Wochen Anspruch auf Leistungsfortzahlung (sofern noch Restansprüche auf ALG 1 bestehen).
Aber Du kannst sicher sein, dass die Kasse alles dransetzen wird diese AU vor Ablauf der 6 Wochen über den MDK prüfen zu lassen.
LG, Fee
Verfasst: 23.09.2012, 18:33
von Machts Sinn
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Verfasst: 23.09.2012, 19:51
von sblue56
Sehr geehrter Herr .....
Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld vom 27.August 2012 lehne ich ab.
Sie sind auf unbestimmte Zeit Arbeitsunfähig krank geschrieben. Sie sind deshalb nicht arbeitslos und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Meine Entscheidung beruht auf § 137 Absatz 1 Nr. 1 und § 138 Absatz 1 Nr. 3 sowie Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.
Rechtsbehelfsbelehrung:......
Verfasst: 23.09.2012, 21:21
von Machts Sinn
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Verfasst: 23.09.2012, 22:12
von broemmel
Ich hab mir den Vorschlag von MS mal wieder nicht durchgelesen.
Ich tipp mal das der User in Kürze an das SG schreibt und die aufschiebende Wirkung beantragt. Dazu noch eine einstweilige Verfügung.
Das wird abgelehnt und die Richter sind doof.
Nur das BSG wird es richten. Die Kosten dafür verbleiben dem User.
Also wie immer...
Mein Rat: geh weiter den Weg mit unserer Fee
Verfasst: 23.09.2012, 22:22
von Machts Sinn
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Verfasst: 23.09.2012, 22:45
von broemmel
Du meinst es zwar, aber Du kannst hier keinem was vorschreiben.
Dann erzähl doch mal allen wie viele wie von mir beschrieben durch dich beim SG gelandet sind. Und dann noch das Ergebnis.
Und die Qualität Deiner Aussagen lässt sich am besten einschätzen wenn Du den Usern angibst wie Dein Fall vor dem SG ausgegangen ist.
Ach ja. Die Eingaben beim Petitionsausschuss wollen wir nicht vergessen.
Also zeig doch mal die Erfolge, um für die User die Qualität nachzuweisen
Verfasst: 23.09.2012, 23:30
von Machts Sinn
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Verfasst: 23.09.2012, 23:35
von broemmel
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Broemmel,
noch einmal: dass die inhaltliche Qualität deiner Beiträge zu "Null" tendiert, ist doch offensichtlich. In Bezug auf dich - für mich nur ein Troll ! - müsste das reichen.
Gruß!
Machts Sinn
also keine Erfolge von Dir.
Nur mal zur Feststellung, oder was hast Du sonst noch zu Deiner Rechtsberatung anzumerken.
Verfasst: 23.09.2012, 23:46
von Machts Sinn
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Verfasst: 24.09.2012, 19:47
von roemer70
Hatten wir das off-topic-Thema nicht hier in dem Thread mit dem verleumderischen Titel?
http://www.krankenkassenforum.de/3-vt6344.html?start=30
Oder wollt Ihr einen neuen aufmachen?
Edit: Titelvorschlag "Verschwörungstheorien, Beschuldigungen und andere Nettigkeiten"
Verfasst: 30.09.2012, 06:40
von sblue56
@ Krankenkassenfee
Erstmal Danke für Deine ausführlichen Antworten.Eine Frage habe ich doch noch. Am 02.10.2012 werde ich doch als weiterhin Arbeitsunfähig unter 3 Std. aus der Reha entlassen. Muss jetzt automatisch die KK weiter zahlen oder kann die KK sich auf die Geschehnisse vor der Reha berufen ( Widerspruch läuft noch ) ?
@ Machts Sinn
Auch an Dich Danke. Das Schreiben habe ich an die Agentur geschickt. Bis jetzt noch ohne Reaktion!
Verfasst: 30.09.2012, 08:23
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.09.2012, 09:07
von sblue56
Hi Machts Sinn,
mit AUB beim Arzt meinst Du die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im voraus ? Hatte die ganze Zeit Auszahlungsschein im Nachhinein.
Die Erwerbsminderungsrente wäre etwas geringer als das Kranken- / Arbeitslosengeld. Zeitlich müsste ich das mit der Agentur und dem Arzt am Entlasstag hin bekommen.
Verfasst: 30.09.2012, 09:09
von Machts Sinn
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