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Verfasst: 09.12.2012, 16:09
von Drosetux
ach, diese ganzen Behörden. Ich sags mal so, die Leute sind im Falle, wenn sie betroffen sind, erst einmal hilflos und treiben wie ein Spielball im Ozean. Sicher hier wird es schon einige Anlaufstellen geben, das wird bestimmt besser als in vielen anderen Länder sein, Deutschland ist ja bekannt als Beamtenstaat, aber wenn man keinen Erfahrungwert aus der Praxis hat, dann sind die Leute ganz schön gefordert
Schauen Sie sich nur mal als Bsp die ganzen Foren zum Thema Hartz an, das könnte man fast schon studieren, so kompliziert ist das, das ist kein Terrain für Behörden-oder Institutionenanfänger.
Verfasst: 09.12.2012, 19:18
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben:
Ach, Roemer, auch ich wünsche mir, das Leben wäre so einfach. Schon mal daran gedacht, dass es (kranke) Menschen gibt, die völlig auf sich allein gestellt sind? Gibt's nicht? Mitnichten. Ist es wirklich nicht nachvollziehbar, dass ein kranker Mensch, Betonung liegt auf 'kranker', mit (s)einem 'Kampf' um gerechte Behandlung schon allein anhand der von Dir o.g. Instanzen, zuzüglich zum für den Laien undurchdringbaren Paragraphendschungel, schlichtweg völlig überfordert ist?
"Das System" sieht in einem solchen Fall einen Betreuer vor, der die Interessen desjenigen übernimmt, der sie selbst nicht mehr wahrnehmen kann.
"Das System" sieht nicht vor, dass aufgrund der Gefahr, dass jemand seine Interessen nicht mehr wahrnehmen kann, dieser nicht beschwert werden darf. Dann könnten wir uns alle Einschränkungen schenken und jedem alles zahlen, von dem er meint, es haben zu müssen.
Verfasst: 09.12.2012, 20:00
von Czauderna
Hallo,
das ist so alt wie die Demokratie selbst - solange man selbst nicht negativ betroffen ist, solange ist Recht und Gesetz eine gute Sache und wir fordern es als Selbstverständlich ein, dass sich alle daran halten. Da geht solange gut, bis wir selbst mal negativ betroffen sind - erst dann beginnen wir zu hinterfragen und beklagen dann die "Systemfehler", die uns bis dahin vollkommen egal waren.
Wieder sei der Fußball als Beispiel genannt, solange der Schiedsrichter den Elfer oder das Foul für unsere Mannschaft pfeift, solange hat er einen guten Job gemacht, tut er dies für die anderen ist er blind und hat seinen Beruf verfehlt.
Solange ein Sozialgericht im Sinne des Klägers urteilt herrscht Gerechtigkeit, lautet das Urteil anders, wird das System hinterfragt und den Gerichten die Fähigkeit aberkannt, Urteile zu fällen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.12.2012, 20:23
von KKA
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
"Das System" sieht in einem solchen Fall einen Betreuer vor, der die Interessen desjenigen übernimmt, der sie selbst nicht mehr wahrnehmen kann.
"Das System" sieht nicht vor, dass aufgrund der Gefahr, dass jemand seine Interessen nicht mehr wahrnehmen kann, dieser nicht beschwert werden darf. Dann könnten wir uns alle Einschränkungen schenken und jedem alles zahlen, von dem er meint, es haben zu müssen.
Punkt 1: Welche Institution stellt den 'Betreuer'?
Punkt 2: Ich habe nicht impliziert, dass 'wir uns alle Einschränkungen schenken und jedem alles zahlen, von dem er meint, es haben zu müssen'. Verstehe ich inhaltlich, aber nicht im Zusammenhang mit sehr kranken Menschen, die sich selbst nicht helfen können.
Verfasst: 09.12.2012, 20:51
von roemer70
@ KKA:
Ich habe doch geschrieben, dass niemand allein "kämpfen" muss.
Aber man muss zumindest um Hilfe rufen, egal ob alt, psychisch krank, allein usw. Das ist die Mindestanforderung! Weniger geht nicht! Weniger ist Entmündigung!!!
Wer überfordert ist, sich Hilfe zu suchen -> GKVs Beitrag.
Verfasst: 09.12.2012, 21:59
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben:
Punkt 1: Welche Institution stellt den 'Betreuer'?
familienratgeber.de/recht/gesetzliche_betreuung.php
Und es steht jedem frei, dies bereits im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte im Vorfeld zu regeln. Wenn das nicht geschehen ist, muss später genauestens abgewogen werden, wo die Hilfe endet und die Bevormundung/Entmündigung beginnt. Das ist nicht einfach und es ist zu einfach, dann das "System" dafür verantwortlich zu machen.
KKA hat geschrieben:
Punkt 2: Ich habe nicht impliziert, dass 'wir uns alle Einschränkungen schenken und jedem alles zahlen, von dem er meint, es haben zu müssen'. Verstehe ich inhaltlich, aber nicht im Zusammenhang mit sehr kranken Menschen, die sich selbst nicht helfen können.
s. o.
Verfasst: 09.12.2012, 23:30
von Kathy1975
Was denn hier los?
Mein Anwalt ist ja nur Fachanwalt für Arbeitsrecht. Kann er es auch übernehmen? Mein problem ist ja nur das ich eine gewisse Art von Rechtschreibschwäche habe vor allen was das Formulieren angeht.
Verfasst: 09.12.2012, 23:39
von KKA
@ GKV
Weder sprach ich von Entmündigung, noch von Amts wegen bestellter Betreuung. Egal, offensichtlich reden wir aneinander vorbei.
Verfasst: 23.12.2012, 02:22
von Kathy1975
Es hat geklappt, habe Post von der AOK bekommen, statt 3.1.2013 habe ich jetzt bis zum 23.8.2013 Anspruch auf Krankengeld.
Verfasst: 23.12.2012, 07:21
von Bully
Kathy1975 hat geschrieben:Es hat geklappt, habe Post von der AOK bekommen, statt 3.1.2013 habe ich jetzt bis zum 23.8.2013 Anspruch auf Krankengeld.
Hallo Kathy,
jaa, meinen herzlichen Glückwunsch,
ich wünsche Dir ein frohes Fest.
Gruß Bully
Verfasst: 23.12.2012, 10:05
von reallyangry
Hallo Kathy,
auch von mir "Herzlichen Glückwunsch"!!! zum Krankengeld bis August 2013.
Hoffentlich musst du nicht alles in Anspruch nehmen und wirst vorher wieder gesund. Gute Besserung.
Teilst du uns hier mit, wie es zum plötzlichen "Sinneswandel" deiner KK kam?
Und was ist mit deiner Kündigung??? Hat dein AG dich nun "ungerechtfertigt rausgeschmissen"???
Feiere aber erst mal in Ruhe X-mas...
LG
ReallyAngry
Verfasst: 10.03.2013, 10:43
von Kathy1975
reallyangry hat geschrieben:Hallo Kathy,
auch von mir "Herzlichen Glückwunsch"!!! zum Krankengeld bis August 2013.
Hoffentlich musst du nicht alles in Anspruch nehmen und wirst vorher wieder gesund. Gute Besserung.
Teilst du uns hier mit, wie es zum plötzlichen "Sinneswandel" deiner KK kam?
Und was ist mit deiner Kündigung??? Hat dein AG dich nun "ungerechtfertigt rausgeschmissen"???
Feiere aber erst mal in Ruhe X-mas...
LG
ReallyAngry
Hallo ReallyAngry!
Oh sorry, habe deine Antwort eben erst gesehen.
Naja, die Krankenkasse hat einfach Sachen mitgezählt was länger wie 3 Jahre her ist oder mit der aktuellen Krankheit nichts zu tun hat.
Ich hatte am 26.02.2013 hatte ein wegen meiner Arbeit ein Gerichtstermin. Da man nicht weiss wann ich wieder arbeitsfähig bin haben wir ein Vergleich gemacht weil ich laut meine Anwalt ehe verloren hätte. Ich war ja noch frisch in der Firma.
Ich bin zur Zeit in der Reha, ich hoffe das bringt was.
Ich habe noch eine ganz wichtige Frage. Ich habe ja Krankengeldanspruch bis zum 23.08.2013 und leider jetzt auch arbeitslos. Was ist wenn ich bis dahin immer noch nicht arbeitsfähig bin, und dann kein Krankengeld bekomme, habe ich dann eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder rutsche ich dann gleich ins Hartz IV?
LG Kathy
Verfasst: 10.03.2013, 11:44
von Krankenkassenfee
Hallo,
das hängt davon ab, wie viele Monate Du Beiträge bei der Arbeitsagentur eingezahlt hast. Und ob Du schon mal ALG1 bezogen hast.
Aus dem Krankengeld wurden auf jeden Fall Beiträge abgeführt.
Es kann Dir heier wahrscheinlich keiner ohne nähere Informationen beantworten.
Mein Tipp: Besorg Dir doch bitte mal einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur und lass dir von denen Deine Anspruchsmonate ausrechnen und bestätigen.
LG, Fee
Verfasst: 10.03.2013, 19:59
von Kathy1975
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
das hängt davon ab, wie viele Monate Du Beiträge bei der Arbeitsagentur eingezahlt hast. Und ob Du schon mal ALG1 bezogen hast.
Aus dem Krankengeld wurden auf jeden Fall Beiträge abgeführt.
Es kann Dir heier wahrscheinlich keiner ohne nähere Informationen beantworten.
Mein Tipp: Besorg Dir doch bitte mal einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur und lass dir von denen Deine Anspruchsmonate ausrechnen und bestätigen.
LG, Fee
Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 müsste ich haben, nur ich habe von Fällen gehört die auch krank sind, kein Krankengeld mehr bekommen und weil sie immer noch arbeitsunfähig sind kein Arbeitslosengeld 1 bekommen weil sie für ne Arbeit nicht zu Verfügung stehen.
Verfasst: 10.03.2013, 23:05
von reallyangry
Hallo Kathy,
schön, dass du noch einmal geantwortet hast.
Bezüglich deiner Frage zu ALG I nach Aussteuerung, ist der Tipp von GKV schon mal ganz gut.
Lass dich mal beraten, beim Arbeitsamt.
Du bist noch in der REHA, richtig? Dort werden die "Weichen" für die weitere Vorgehensweise gestellt. Die hängt, soweit ich weiss, nämlich davon ab, wie deine Leistungsfähigkeit am Ende der REHA eingeschätzt wird.
Geh mal in das Krank- ohne - Rente Forum, les dich da ein, und stell Fragen. Die kennen sich gut aus und können dir bestimmt weiter helfen.
Es gibt in dem weiteren Procedere 'ne Menge Dinge, die man beachten muss.
Aber mach dich jetzt nicht "verrückt", sondern beende erst einmal die REHA.
Sorge dafür, dass ein REHA Bericht an deinen Hausarzt oder den behandelnen Facharzt übersendet wird, dann bist du später schlauer.
Gute Besserung!
Gruß
ReallyAngry