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Verfasst: 11.04.2013, 15:35
von gebeutelt
da melde ich mich leider wieder einmal.mittlerweile bin ich umgezogen und somit ist eine andere Niederlassung der aok für mich zuständig.die sind hier noch schneller wie die letzte.heute erhalte ich ein schreiben in dem mir mitgeteilt wird das der mdk mich ab morgen den 12.4.für gesund erklärt.das macht der sogar ganz ohne das ich dort vorstellig geworden bin.offensichtlich haben die ne neue Glaskugel die orakel ohne Patienten erstellt.kann mir bitte jemand sagen was ich gegen diese neue art der Ungerechtigkeit machen kann?
Verfasst: 11.04.2013, 19:10
von Poet
gebeutelt hat geschrieben:da melde ich mich leider wieder einmal.mittlerweile bin ich umgezogen und somit ist eine andere Niederlassung der aok für mich zuständig.die sind hier noch schneller wie die letzte.heute erhalte ich ein schreiben in dem mir mitgeteilt wird das der mdk mich ab morgen den 12.4.für gesund erklärt.das macht der sogar ganz ohne das ich dort vorstellig geworden bin.offensichtlich haben die ne neue Glaskugel die orakel ohne Patienten erstellt.kann mir bitte jemand sagen was ich gegen diese neue art der Ungerechtigkeit machen kann?
@gebeutelt: Begründeten Einspruch einlegen, persönliche Vorstellung fordern, Akten anfordern, welche zu dieser Einschätzung geführt haben.
Dann hast Du Klarheit.
Verfasst: 11.04.2013, 19:16
von Machts Sinn
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Verfasst: 11.04.2013, 19:52
von Czauderna
Hallo,
du kannst aber auch hier bleiben - passt schon.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.04.2013, 19:58
von Poet
...da steht ohnehin zwar viel aber nichts wirklich brauchbares, denn zumindest die Bestandteile von MS in den Threads fangen zwar mittelmäßig an aber enden wie immer unterirdisch.
Verfasst: 11.04.2013, 21:11
von Machts Sinn
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Verfasst: 11.04.2013, 21:38
von Poet
@MS: Doch doch, ich habe volle Sicherheit, nämlich die, dass Du im Übereifer immer irgendetwas schreibst um geschrieben zu haben, leider denkst Du selten weiter: Ein Zweitgutachten als Gegengutachten macht nur dann Sinn, wenn unser TE weiß, was denn im MdK-Gutachten stand und zur Ablehnung geführt hat. Nur dann kann er argumentativ mit einem Gegenstatement seines Behandlers darauf eingehen.
Dein zweitwichtigster Schritt geht erst dann, wenn unser TE doch exakt weiß ob die Aufhebung korrekt ist, ansonsten ist er arbeitsunfähig und wird vom AAmt zurück verwiesen. Dass Du Menschen, die KRG beziehen sollten, zum AAmt verweist bevor sie Klarheit über das Gutachten haben. Widerspruch geschrieben usw., na das wundert mich aber schon sehr. Geht das SchreibenumjedenPreis gegen Poet etwa vor?
Verfasst: 11.04.2013, 22:33
von Machts Sinn
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Verfasst: 12.04.2013, 01:12
von Poet
Machts Sinn hat geschrieben:na, na, Poet,
das ist jetzt aber vollkommener Quatsch - lass dir das besser mal erklären (falls jemand aus
dem GKV-Kreis die Courage hat), damit du verantwortungsvoller mit den Belangen der
Ratsuchenden hier umgehen kannst.
@MS: Muss ich doch nicht mehr. Die Tatsache dass Du nichts mehr dazu schreiben konntest, zeigt mir doch, dass Du falsch lagst und ich richtig.
Verfasst: 12.04.2013, 13:45
von Czauderna
Hallo,
bitte hier keine persönlichen Streitereien im Brett - danke !
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.04.2013, 07:00
von gebeutelt
hallo.mittlerweile habe ich in Erfahrung bringen können das sich der mdk auf ein 12 Monate altes gutachten des rententrägers stützt um meinen jetzigen Gesundheitszustand zu beurteilen.gegen dieses gutachten und den rententräger läuft bereits eine klage vor dem Sozialgericht.heute fühle ich mich körperlich in der lage meinen Hausarzt aufzusuchen und ich hoffe er hat zeit den widerspruch aufzusetzen.er hat zwar erst vor 4 Wochen der krankenkasse mitgeteilt das sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechtert hat aber mal schaun
Verfasst: 15.04.2013, 23:03
von Poet
@gebeutelt: Bitte??? Der MdK soll beurteilen ob Du aktuell arbeitsunfähig bist und nicht was vor 12Monaten war.
Feuer frei mit dem Widerspruch!!!
Verfasst: 16.04.2013, 17:39
von gebeutelt
alles unterwegs.mal schaun was es nutzt.wie mir die Abteilungsleiterin mitteilte ist der mdk nächste Woche im haus und prüft den widerspruch.frage mich nur was das soll das derjenige gegen dessen Entscheidung ich bin, selbst überprüft ob er denn recht hat.nuja übermorgen Termin wegen harz4 und da werde ich mal ne amtsärztliche Überprüfung meines gesundheitszustandes beantragen.
Verfasst: 16.04.2013, 19:37
von Poet
@gebeutelt: Nee, das wird schon häufiger bei den Kassen so praktiziert, dass der MdK im Haus mal drüber schaut über die Fälle. Mal sehen was dann rauskommt. Hattest Du im Widerspruch darauf hingewiesen, dass eine persönliche Vorstellung zuträglich wäre?
Verfasst: 16.04.2013, 19:43
von Krankenkassenfee
Hallo,
natürlich guckt zuerst der Gutachter den Fall an, der die erste Entscheidung getroffen hat. Nur wenn er nicht zu einer neuen Entscheidung kommt, wird ein Zweitgutachter eingeschaltet. Das sieht das Verfahren so vor und hat sich weder die Kasse noch der MDK in Deinem Fall sich so zurechtgestrickt.
LG, Fee