hilfe aok wähnt sich im rechtsfreien raum
Moderator: Czauderna
da melde ich mich leider wieder einmal.mittlerweile bin ich umgezogen und somit ist eine andere Niederlassung der aok für mich zuständig.die sind hier noch schneller wie die letzte.heute erhalte ich ein schreiben in dem mir mitgeteilt wird das der mdk mich ab morgen den 12.4.für gesund erklärt.das macht der sogar ganz ohne das ich dort vorstellig geworden bin.offensichtlich haben die ne neue Glaskugel die orakel ohne Patienten erstellt.kann mir bitte jemand sagen was ich gegen diese neue art der Ungerechtigkeit machen kann?
@gebeutelt: Begründeten Einspruch einlegen, persönliche Vorstellung fordern, Akten anfordern, welche zu dieser Einschätzung geführt haben.gebeutelt hat geschrieben:da melde ich mich leider wieder einmal.mittlerweile bin ich umgezogen und somit ist eine andere Niederlassung der aok für mich zuständig.die sind hier noch schneller wie die letzte.heute erhalte ich ein schreiben in dem mir mitgeteilt wird das der mdk mich ab morgen den 12.4.für gesund erklärt.das macht der sogar ganz ohne das ich dort vorstellig geworden bin.offensichtlich haben die ne neue Glaskugel die orakel ohne Patienten erstellt.kann mir bitte jemand sagen was ich gegen diese neue art der Ungerechtigkeit machen kann?
Dann hast Du Klarheit.
Hallo,Machts Sinn hat geschrieben:.
... wenn du es genauer wissen willst, folgst du diesen Links:
http://www.krankenkassenforum.de/rger-m ... t5813.html
du kannst aber auch hier bleiben - passt schon.
Gruss
Czauderna
@MS: Doch doch, ich habe volle Sicherheit, nämlich die, dass Du im Übereifer immer irgendetwas schreibst um geschrieben zu haben, leider denkst Du selten weiter: Ein Zweitgutachten als Gegengutachten macht nur dann Sinn, wenn unser TE weiß, was denn im MdK-Gutachten stand und zur Ablehnung geführt hat. Nur dann kann er argumentativ mit einem Gegenstatement seines Behandlers darauf eingehen.
Dein zweitwichtigster Schritt geht erst dann, wenn unser TE doch exakt weiß ob die Aufhebung korrekt ist, ansonsten ist er arbeitsunfähig und wird vom AAmt zurück verwiesen. Dass Du Menschen, die KRG beziehen sollten, zum AAmt verweist bevor sie Klarheit über das Gutachten haben. Widerspruch geschrieben usw., na das wundert mich aber schon sehr. Geht das SchreibenumjedenPreis gegen Poet etwa vor?
Dein zweitwichtigster Schritt geht erst dann, wenn unser TE doch exakt weiß ob die Aufhebung korrekt ist, ansonsten ist er arbeitsunfähig und wird vom AAmt zurück verwiesen. Dass Du Menschen, die KRG beziehen sollten, zum AAmt verweist bevor sie Klarheit über das Gutachten haben. Widerspruch geschrieben usw., na das wundert mich aber schon sehr. Geht das SchreibenumjedenPreis gegen Poet etwa vor?
@MS: Muss ich doch nicht mehr. Die Tatsache dass Du nichts mehr dazu schreiben konntest, zeigt mir doch, dass Du falsch lagst und ich richtig.Machts Sinn hat geschrieben:na, na, Poet,
das ist jetzt aber vollkommener Quatsch - lass dir das besser mal erklären (falls jemand aus
dem GKV-Kreis die Courage hat), damit du verantwortungsvoller mit den Belangen der
Ratsuchenden hier umgehen kannst.
hallo.mittlerweile habe ich in Erfahrung bringen können das sich der mdk auf ein 12 Monate altes gutachten des rententrägers stützt um meinen jetzigen Gesundheitszustand zu beurteilen.gegen dieses gutachten und den rententräger läuft bereits eine klage vor dem Sozialgericht.heute fühle ich mich körperlich in der lage meinen Hausarzt aufzusuchen und ich hoffe er hat zeit den widerspruch aufzusetzen.er hat zwar erst vor 4 Wochen der krankenkasse mitgeteilt das sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechtert hat aber mal schaun
alles unterwegs.mal schaun was es nutzt.wie mir die Abteilungsleiterin mitteilte ist der mdk nächste Woche im haus und prüft den widerspruch.frage mich nur was das soll das derjenige gegen dessen Entscheidung ich bin, selbst überprüft ob er denn recht hat.nuja übermorgen Termin wegen harz4 und da werde ich mal ne amtsärztliche Überprüfung meines gesundheitszustandes beantragen.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
natürlich guckt zuerst der Gutachter den Fall an, der die erste Entscheidung getroffen hat. Nur wenn er nicht zu einer neuen Entscheidung kommt, wird ein Zweitgutachter eingeschaltet. Das sieht das Verfahren so vor und hat sich weder die Kasse noch der MDK in Deinem Fall sich so zurechtgestrickt.
LG, Fee
natürlich guckt zuerst der Gutachter den Fall an, der die erste Entscheidung getroffen hat. Nur wenn er nicht zu einer neuen Entscheidung kommt, wird ein Zweitgutachter eingeschaltet. Das sieht das Verfahren so vor und hat sich weder die Kasse noch der MDK in Deinem Fall sich so zurechtgestrickt.
LG, Fee