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Verfasst: 14.07.2012, 13:31
von Fragende
Hallo
@ Machts Sinn: vielen Dank für den link. Mal wieder eine trefflich passender link, der mir Surferei nach den Richtlinien erspart. Merci!
@snafu: kurz zu dem "vorsichtige Wiedereingliederung": bitte nicht gleich heißlaufen mit dem juristisch-akkuraten Skalpell
Das "vorsichtig" ist eine freundliche "Mahnung" von der Physiotherapeutin an meinen Freund, der nun mal die Tendenz hat zu früh zu viel machen zu wollen und mit den Hufen scharrt wieder arbeiten zu gehen obwohl sein Rücken das noch nicht richtig "hergibt".
Dieses "vorsichtig" ist also quasi "psychologisch"/menschlich und nicht juristisch zu sehen. Es steht in keinem rechtlich bindenden Schreiben sondern ist mein Post hier im Forum.
Er geht am Montag zur Arbeitsagentur und meldet sich arbeitslos und weist darauf hin, dass er noch AU geschrieben ist vom Arzt, die KK das aber anders sieht.
Gibt es noch weitere Inputs zu der Frage ob Wiedereinstellung während des KG-Bezugs und Wiedereingliederung klappen könnte bzw. was es dabei zu beachten gibt?
Viele Grüße und schönes Wochenende
Fragende
neues Problem -bei der Arbeitsagentur
Verfasst: 17.07.2012, 10:30
von Fragende
Hallo
Die angedachte Wiedereingliederung ist wohl auf die Schnelle nicht zu organisieren (Formalien/Entscheidungsstrukturen des Arbeitgebers dauern zu lange, bis es soweit wäre, ist mein Freund voraussichtlich auch schon wieder "fit").
Nun gibt es ein weiteres Problem und so langsam kriecht die Verzweiflung hoch:
Er war gestern bei der Agentur für Arbeit, hat darauf hingewiesen, dass er AU ist, die KK das Krankengeld eingestellt hat und ihm "empfohlen" hat sich arbeitslos zu melden. Widerspruchsverfahren läuft (seinen eigenen Widerspruch (der ärztliche Widerspruch und auch ausführliche Begründung meines Freundes wird noch nachgereicht) hat er gestern bei der KK abgegeben eine Kopie mit Stempel bekommen, dass es da ist, und auch einen neuen Auszahlschein bekommen).
Nun meinte die Sachbearbeiterin der Arbeitsagentur: tja, also wenn Sie weniger als 15h pro Woche arbeiten können, sind Sie hier bei ALG I falsch, sondern fallen unter ALG II und wenn Sie 20h pro Woche arbeiten können, bekommen Sie anteilig ALG I (also nur 50%). Dazu gab es jede Menge Formulare zu seinem Gesundheitszustand, dass sie Einsicht ist Reha-Berich wollent, Einwilligungserklärung beim Hausarzt Auskünfte einholen zu können, etc.
Insgesamt eine ganz gruselige Angelegenheit und jetzt ist er richtig gestresst und ich auch.
Was ist zu tun?
Hat er die Option sich normal Arbeitslos melden und anzukreuzen dass er voll arbeitsfähig ist, um dieses ganze "Hosen runterlassen" nun auch gegenüber dem Arbeitsamt zu umgehen mit eventuell noch weiteren Amtsarztbesuchen der Agentur, etc...
Das ist zwar absurd und es ist auch nicht korrekt, aber die Kraft soll eigentlich darauf gerichtet sein gesund zu werden. Diese Vorgänge hier sind leider völlig kontraproduktiv.
Was ist wenn der MDK (wir gehen davon aus, dass Sie ihn zügig zu einer Untersuchung beim MDK einladen werden) als Ergebnis hat, dass er z.B. 20h arbeitsfähig, bekommt er dann nur anteilig ALG I und muss er dann nochmal extra zum Arzt der Arbeitsagentur, dass die auch nochmal ihr "Urteil fällen"?
Und was, wenn der MDK auf unter 15h/Woche kommt in seiner Einschätzung? Dann Krankengeld?
Oder bin ich mit dieser Frage hier falsch? Wir sind ratlos und fühlen uns jetzt auch überfordert mit der Situation.
Please help. Danke schon mal vorab!
Fragende
Re: neues Problem -bei der Arbeitsagentur
Verfasst: 17.07.2012, 11:19
von Sportsfreund
Fragende hat geschrieben:Was ist zu tun?
Hat er die Option sich normal Arbeitslos melden und anzukreuzen dass er voll arbeitsfähig ist, um dieses ganze "Hosen runterlassen" nun auch gegenüber dem Arbeitsamt zu umgehen mit eventuell noch weiteren Amtsarztbesuchen der Agentur, etc...
Ich sage Ja. Kann bzw. soll er so machen. Er werd ansonsten letztendlich zwischen den SV-Trägern hin und her geschoben. Gib denen halt, was sie hören wollen. Also bei der Arbeitsagentur: "Hier bin ich. Suche Arbeit in Dem und Dem Umfang."
Das ist zwar absurd und es ist auch nicht korrekt, aber die Kraft soll eigentlich darauf gerichtet sein gesund zu werden. Diese Vorgänge hier sind leider völlig kontraproduktiv.
Was ist wenn der MDK (wir gehen davon aus, dass Sie ihn zügig zu einer Untersuchung beim MDK einladen werden) als Ergebnis hat, dass er z.B. 20h arbeitsfähig, bekommt er dann nur anteilig ALG I und muss er dann nochmal extra zum Arzt der Arbeitsagentur, dass die auch nochmal ihr "Urteil fällen"?
Hhmm, also der MDK kann eigentlich nur beurteilen, ob er AU ist, oder nicht. Also ob er mehr, oder weniger als 15h/Woche arbeiten kann. Der MDK legt da keine Zwischengröße fest. Das wiederum wäre Sache des Arztes von der Arbeitsagentur.
Und was, wenn der MDK auf unter 15h/Woche kommt in seiner Einschätzung? Dann Krankengeld?
Ja. Unter 15h/Woche heißt, nicht beim Arbeitsamt vermittelbar. Also: weiter AU. Damit also weiter KG.
Oder bin ich mit dieser Frage hier falsch? Wir sind ratlos und fühlen uns jetzt auch überfordert mit der Situation.
Please help. Danke schon mal vorab!
Fragende
Viel Erfolg wünsch ich ihm.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 17.07.2012, 11:56
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 17.07.2012, 13:25
von Fragende
Hallo und Dank an Euch, Sportsfreund und Machts Sinn für das schnelle Feedback!
Schon mal gut zu wissen, dass es entweder KRG oder ALG I wird und kein Gewurschtel dazwischen mit 20h etc...
Die "Abstimmung" mit der Arbeitsagentur hat quasi schon stattgefunden: Gestern wurde ihm gesagt, er soll die Formulare mit der Entbindung von der Schweigepflicht für den behandelnden Arzt, Rentenversicherungsträger, MDK, Berufsgenossenschaft,gesetzl. Unfallversicherung, Sozialgericht bis Ende dieser Woche bei der Arbeitsagentur einreichen.
Gibt es Nachteile, wenn er dem (erstmal!) nicht so schnell nachkommt, sondern diese Erlaubnis erstmal nicht erteilt?
Der Arbeitslosengeldantrag ist innerhalb von 10 Tagen bei der Agentur einzureichen, wurde ihm gesagt. Darin muss er angeben, ob er arbeitsunfähig krank geschrieben ist (was ja der Fall ist) seit... bis....
Wenn er das einträgt, kann dann die Agentur nicht einfach sagen: "Sie stehen dem Arbeitsmarkt ja gar nicht zur Verfügung, also kommen Sie einfach wieder, wenn Sie wieder gesund sind?"
Sorry, für die erneute Nachfrage meinerseits, ob das wirklich NICHT passiert, lieber jetzt vorher nochmal rückversichern, bevor das Kind in den Brunnen fällt.
Was das Abstimmungsverhalten zwischen den Behörden angeht ist unser Vertrauen inzwischen nicht besonders groß, sondern fürchten eher, das jetzt die "heiße Kartoffel" hin und hergeworfen wird...
viele Grüße
Fragende
Verfasst: 17.07.2012, 14:09
von Gast
Verfasst: 17.07.2012, 14:13
von Sportsfreund
Hi,
Fragende hat geschrieben:Der Arbeitslosengeldantrag ist innerhalb von 10 Tagen bei der Agentur einzureichen, wurde ihm gesagt. Darin muss er angeben, ob er arbeitsunfähig krank geschrieben ist (was ja der Fall ist) seit... bis....
Wenn er das einträgt, kann dann die Agentur nicht einfach sagen: "Sie stehen dem Arbeitsmarkt ja gar nicht zur Verfügung, also kommen Sie einfach wieder, wenn Sie wieder gesund sind?"
Prinzipiell können die das. Ist ja irgendwie auch logisch. Deshalb ja in meiner vorherigen Antwort die Empfehlung, einfach anzugeben, dass man nicht AU ist.
Der Meinung ist zumindest die Krankenkasse, weshalb die ihn an das Arbeitsamt verwiesen hatten. Also einfach angeben, wie das die SV-Träger (jetzt mal allgemein ausgedrückt) haben wollen.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 17.07.2012, 14:24
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 17.07.2012, 23:11
von snafu
Hallo Fragende,
dies ist nicht so 'meine Baustelle' ich bitte dich jedoch mit Schweigepflichtentbindungen vorsichtig umzugehen. Schweigepflichtentbindungen sind freiwillig. Die Agentur moechte hier ganz gerne 'fuer alles' und 'fuer allezeit'. Es ist durchaus legitim Schweigepflichtentbindungen einzuschraenken und mit einem Verfalldatum zu versehen. Tip: Google --> 'schweigepflichtentbindung elo forum' dort unterhalten sich Erwerbslose ausfuehrlich ueber dieses Thema.
LG aus dem Sueden
KK-Schreiben nicht per Post / Einladung beim MDK
Verfasst: 21.07.2012, 20:27
von Fragende
Hallo ins Forum,
Die Ankündigung der Krankenkasse, das meine Freund ab dem 15.7. vom MDK für arbeitsfähig gehalten wird und demnach das Krankengeld eingestellt werden kann, kam ja zunächst per Anruf (auf dem AB). Mein Freund rief dann bei der KK an (weil ihm das einfach alles zu unsicher war, weil kein Schreiben, wie auf dem AB angekündigt im Briefkasten war, was jetzt los ist. Daraufhin hat "der Gesundheitsberater" ihm das Schreiben per Mail zugestellt.
Mein Freund hat dann schon mal Vorsorglich seinen Widerspruch (explizit auf den Anruf und die Mail bezogen) eingelegt und angekündigt den Widerspruch des Arztes (war da noch nicht fertig) und genaue Erläuterung von ihm selbst nach Eingang des KK-Schreibens per Post bei der KK nachzureichen. Wir wollten eben nichts anbrennen lassen. Parallel dazu hat sich mein Freund arbeitslos gemeldet. (Die Abgabe der Unterlagen bei der Arbeitsagentur müssen erst zum Gespräch mit dem Arbeitsvermittler mitgebracht werden, also hier erstmal keine Eile. Vielen Dank nochmal für die Unterstützung hier und die sinnvollen Ratschläge!)
Den Widerspruch des Arztes hat mein Freund am Freitag erhalten sowie einen weiteren Auszahlschein mit AU bis 7.8.
Er wollte ihn dann, wenn seine Begründung und seine Darlegung seines Gesundheitszustandes fertig geschrieben ist bei der Kasse einreichen.
Nun kam gestern Einladung zur "sozialmedizinischen Beratung/Untersuchung" beim MDK zum nächsten Freitag. Noch immer kein Schreiben per Post wg. der Einstellung des Krankengeldes.
Uns wundert dass in dieser Einladung gar nichts steht zu dem Widerspruch und zur Prüfung der AU, sondern nur:
"Sehr geehrter Herr xxx,
wir möchten klären, ob neben der ärztlichen Behandlung evtl. weitere Maßnahmen notwendig sind, um Ihre Gesundheit wieder herzustellen oder zu verbessern. Dabei unterstützen uns die Ärzte des MDK. Bitte lassen Sie vorher Ihre Ärzte/Ihren Arzt die Rückseite des Schreibens ausfüllen...."
Problem ist, dass der Arzt nun genau im Urlaub ist und so kurzfristig diese Rückseite nicht ausgefüllt werden kann. (Dafür haben wir aber noch den Widerspruch des Arztes, in dem er neben seiner ärztlichen Begründung schreibt, dass er meinen Freund für noch ca 4 Wochen arbeitsunfähig hält.
Frage: Reicht es den Widerspruch des Arztes (eine Seite) und die Erläuterung meines Freundes direkt mit zu der MDK-Untersuchung mitzunehmen oder ist es besser beides vorher abzugeben bei der KK?
Frage 2: Dieses Schreiben dass der Krankengeldanspruch mit dem 15.7. endet ist noch immer nicht per Brief da und wir fragen uns, da in der MDK-Einladung gar nichts zum Widerspruch oder AU-Prüfung steht, ob das so überhaupt rechtens war mit der Krankengeldeinstellung oder nur ein Versuch eines Sachbearbeiters? Wir fragen uns gerade, ob mein Freund nicht zu vorschnell einen Widerspruch eingelegt haben, obwohl der "Gesundheitsberater" nur per Anruf und per Mail die Einstellung des Krankengeldes angekündigt hat? Haben wir mit dem Widerspruch die Einstellung des Krankengeldes quasi erst möglich gemacht?
Ich habe nochmal den Wortlauf des Schreibens, dass meinem Freund per mail zuging hier am Ende meines Posts reinkopiert. Irgendwie klingt es etwas vage für unsere Laienaugen. Haben die Profis dieses Forums was Gutes dazu zu sagen?
Darf das Krankengeld nach diesem Verlauf ab dem 15.7. eingestellt werden? Und: Wenn der MDK sagt: arbeitsfähig, gilt das dann ab dem Untersuchungstermin (also nächsten Freitag) oder ab dem 15.7.?
vielen Dank für Eure Inputs schon mal vorab!
Fragende
[quote] "Ihre Arbeitsunfähigkeit
Sehr geehrter Herr xxx,
der Gesetzgeber hat die Krankenkassen verpflichtet, unter anderem bei Arbeitsunfähigkeit eine Stellungnahme des MDK einzuholen. Die Ärzte des MDK zeigen Maßnahmen auf, die den Behandlungserfolg sichern und die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen. Außerdem wird dabei die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit geklärt.
Nach den vorliegenden medizinischen Unterlagen kann die Arbeitsunfähigkeit zum 15.07.2012 beendet werden. Mit diesem Tag endet somit auch Ihr Krankengeldanspruch. Ihre Ärztin/Ihren Arzt haben wir über das Ergebnis informiert.
Ihr Beschäftigungsverhältnis ist zwischenzeitlich beendet. Um Nachteile (z.B. eine Sperrzeit) zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen daher dringend, sich unmittelbar nach Ende der Arbeitsunfähigkeit bei der Agentur für Arbeit zu melden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben bezeichneten Stelle sowie jeder anderen Dienststelle der xxxx-Gesundheit Widerspruch einlegen. Eine Begründung Ihres Widerspruchs ist nicht notwendig, aber empfehlenswert.
MfG
xxxxxxx
-Team Gesundheitsberatung-"[/quote]
Verfasst: 22.07.2012, 11:46
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.