"externe Gutachter“ – Beweisverwertungsverbot !?
Moderator: Czauderna
Hallo,
wollen wir wieder zum Thema kommen - oh Gott, ich schreibe ja schon fast wie Machts Sinn, aber das Thema "externe Gutachter" hat mich schon wirklich beschäftigt und ich bin auf die Suche gegangen und habe auch mal unsere Leistungsentscheider und Fallmanager gefragt. Tatsache scheint tatsächlich zu sein, dass, außer bei Psychotherapie und Zahnersatzgeschichten tatsächlich keine Möglichkeit (rein rechtlich gesehen) für die Kassen selbst besteht einen andere Begutachtung als die durch den MDK zu veranlassen.
Wenn also Kassen hingehen, und beispielsweise bei der Frage "Arbeitsunfähigkeit" ein externes Gutachten in Auftrag geben, so sehe ich diese Handlungsweise auch nicht als rechtmäßig an. Gleichwohl, und das haben meine persönliche Erkundigungen, nicht nur bei uns im Hause ergeben, kann sich das wirklich nur um "Einzelfälle" handeln. Die von mir Befragten haben allesamt keinen solchen Fall in ihrer bisherigen Laufbahn gehabt (seit der Gründung des MDK).
Gruss
Czauderna
wollen wir wieder zum Thema kommen - oh Gott, ich schreibe ja schon fast wie Machts Sinn, aber das Thema "externe Gutachter" hat mich schon wirklich beschäftigt und ich bin auf die Suche gegangen und habe auch mal unsere Leistungsentscheider und Fallmanager gefragt. Tatsache scheint tatsächlich zu sein, dass, außer bei Psychotherapie und Zahnersatzgeschichten tatsächlich keine Möglichkeit (rein rechtlich gesehen) für die Kassen selbst besteht einen andere Begutachtung als die durch den MDK zu veranlassen.
Wenn also Kassen hingehen, und beispielsweise bei der Frage "Arbeitsunfähigkeit" ein externes Gutachten in Auftrag geben, so sehe ich diese Handlungsweise auch nicht als rechtmäßig an. Gleichwohl, und das haben meine persönliche Erkundigungen, nicht nur bei uns im Hause ergeben, kann sich das wirklich nur um "Einzelfälle" handeln. Die von mir Befragten haben allesamt keinen solchen Fall in ihrer bisherigen Laufbahn gehabt (seit der Gründung des MDK).
Gruss
Czauderna
Hallo Machts Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:also Czauderna,
wieder zurück zum Thema, aus etwas anderer Perspektive:
storm-knirsch.de/dr_baemayer.htm
Gruß!
Machts Sinn
das ist der gleiche Autor, den du schon im anderen Thread zu Tage gebracht hast, sieht nur anders aus von der Optik her, macht es aber nicht besser und nicht schlechter - für wen oder was steht der Mensch, für sich selbst oder für eine "Organisation" oder eine "Selbsthilfegruppe" oder einer "Patientenvertretung", oder hat er einfach nur Stress mit der AOK-Bayern ?
Na ja, ist auch egal - er schreibt eben nieder, wie er meint dass es ist, genau so wir wir zu vielen Sachen auch.
Gruss
Czauderna
PS. 3 Monate Pause in diesem Thread war dir wohl zu lange ?
Hallo,
es ist einer Krankenkasse unbenommen, einen Arzt anzustellen, und ihm jeden Jobtitel zu verleihen, der ihr beliebt. Nur: Sie darf keinen behandelnden Arzt dazu auffordern, ihrem Beauftragten Informationen über einen Versicherten zur Verfügung zu stellen; der behandelnde Arzt darf, wenn er diese Aufforderung bekommt, diese Informationen nicht zur Verfügung stellen. Und der angestellte Arzt darf, sollte es in diesem Szenario tatsächlich dazu kommen, dass Informationen über einen Patienten auf seinem Tisch landen, keine Informationen und Einschätzungen an Dritte weiter geben: Nicht an die Krankenkasse, die ihn bezahlt, und nicht an den behandelnden Arzt - und das auch dann nicht, oder besser gesagt: schon gar nicht, wenn der Patient vor ihm sitzt und ihm seine Probleme schildert.
Und noch viel mehr als dies: Wenn all' diese Dämme zerbrochen sind, und eine Bewertung eines solchen Arztes tatsächlich vor einem Entscheider der Krankenkasse gelandet sind, dann dürfen auch keine Entscheidungen auf der Grundlage dieser Informationen gefällt werden.
Das ist die Theorie: Das Strafgesetz regelt die Verschwiegenheitspflicht; das SGB V legt die für die Krankenkassen relevanten Einschränkungen fest. Deshalb scheint das die Sache mit dem Gutachterverfahren vor der Psychotherapie einigermaßen problematisch: Einer Reihe von Juristen, mit denen ich mich darüber unterhalten habe, geht es wie Macht's Sinn, einer ganzen Zahl von Datenschutzbeauftragten und auch dem Verfasser der hier verlinkten Zeilen - die Psychotherapierichtlinien sind kein Gesetz, sie regeln ein bestimmtes Verfahren auf der Grundlage von Gesetzen. Und da ist es in diesem Falle so, dass sich beides nur mit extremer Verbiegung vereinen lässt: Niemand kann mir die rechtliche Grundlage dafür nennen, warum jemand anderes als der Medizinische Dienst der Krankenkassen Gutachter beauftragen dürfen sollte.
Natürlich ist es so, wie Herr Czauderna in einem voran gegangenen Posting schrieb, dass den Versicherten erst einmal wenig interessiert, wer im Hintergrund an einer Leistungsentscheidung beteiligt ist.
Nur: In einer Zeit, in der Themen wie die elektronische Gesundheitskarte, aber auch Datenschutz und Datensicherheit viele Menschen ebenso umtreiben, wie das Verwaltungshandeln von Behörden, deren Entscheidungen einen massiven Einfluss auf das eigene Leben haben, sollte der Einzelne die Möglichkeit haben, den Überblick darüber zu behalten, was mit seinen, im Fall der Psychotherapie, sehr intimen Informationen geschieht. Das Verfahren, externe Gutachter zu beauftragen, die irgendwo zwischen Flensburg und Füssen sitzen, und bei denen für den Außenstehenden nicht ersichtlich ist, wer sie auswählt, beauftragt, und was in ihrem Büro mit den eigenen Daten passiert, ist das Gegenteil von Transparenz. Und es stellt sich wirklich die Frage, wo die rechtliche Grundlage dafür ist.
es ist einer Krankenkasse unbenommen, einen Arzt anzustellen, und ihm jeden Jobtitel zu verleihen, der ihr beliebt. Nur: Sie darf keinen behandelnden Arzt dazu auffordern, ihrem Beauftragten Informationen über einen Versicherten zur Verfügung zu stellen; der behandelnde Arzt darf, wenn er diese Aufforderung bekommt, diese Informationen nicht zur Verfügung stellen. Und der angestellte Arzt darf, sollte es in diesem Szenario tatsächlich dazu kommen, dass Informationen über einen Patienten auf seinem Tisch landen, keine Informationen und Einschätzungen an Dritte weiter geben: Nicht an die Krankenkasse, die ihn bezahlt, und nicht an den behandelnden Arzt - und das auch dann nicht, oder besser gesagt: schon gar nicht, wenn der Patient vor ihm sitzt und ihm seine Probleme schildert.
Und noch viel mehr als dies: Wenn all' diese Dämme zerbrochen sind, und eine Bewertung eines solchen Arztes tatsächlich vor einem Entscheider der Krankenkasse gelandet sind, dann dürfen auch keine Entscheidungen auf der Grundlage dieser Informationen gefällt werden.
Das ist die Theorie: Das Strafgesetz regelt die Verschwiegenheitspflicht; das SGB V legt die für die Krankenkassen relevanten Einschränkungen fest. Deshalb scheint das die Sache mit dem Gutachterverfahren vor der Psychotherapie einigermaßen problematisch: Einer Reihe von Juristen, mit denen ich mich darüber unterhalten habe, geht es wie Macht's Sinn, einer ganzen Zahl von Datenschutzbeauftragten und auch dem Verfasser der hier verlinkten Zeilen - die Psychotherapierichtlinien sind kein Gesetz, sie regeln ein bestimmtes Verfahren auf der Grundlage von Gesetzen. Und da ist es in diesem Falle so, dass sich beides nur mit extremer Verbiegung vereinen lässt: Niemand kann mir die rechtliche Grundlage dafür nennen, warum jemand anderes als der Medizinische Dienst der Krankenkassen Gutachter beauftragen dürfen sollte.
Natürlich ist es so, wie Herr Czauderna in einem voran gegangenen Posting schrieb, dass den Versicherten erst einmal wenig interessiert, wer im Hintergrund an einer Leistungsentscheidung beteiligt ist.
Nur: In einer Zeit, in der Themen wie die elektronische Gesundheitskarte, aber auch Datenschutz und Datensicherheit viele Menschen ebenso umtreiben, wie das Verwaltungshandeln von Behörden, deren Entscheidungen einen massiven Einfluss auf das eigene Leben haben, sollte der Einzelne die Möglichkeit haben, den Überblick darüber zu behalten, was mit seinen, im Fall der Psychotherapie, sehr intimen Informationen geschieht. Das Verfahren, externe Gutachter zu beauftragen, die irgendwo zwischen Flensburg und Füssen sitzen, und bei denen für den Außenstehenden nicht ersichtlich ist, wer sie auswählt, beauftragt, und was in ihrem Büro mit den eigenen Daten passiert, ist das Gegenteil von Transparenz. Und es stellt sich wirklich die Frage, wo die rechtliche Grundlage dafür ist.
Hallo,
dadurch, dass du in verschiedenen Threads und mittlerweile auch in deinem neuen Forum deine Kasse an den Pranger stellst, wird deine Geschichte wahrscheinlich nicht interessanter für den Rest der Welt - aber bitte, das ist ein freies Land - nur ich hege den starken Verdacht, dass dein Handeln aufgrund deiner wahrscheinlichen Niederlagen vor Gericht bestimmt wird.
So, wie du aufeinmal um dich schlägst kann es nur so sein nach meiner Einschätzung, dass du entweder alle Klagen verloren hast oder nur mit einer durchgekommen bist,, oder was auch immer, jedenfalls wird es dir nicht gelingen hier eine Grundstimmung aufzubauen - wir wissen, dass Du Stress mit deiner Kasse hast oder hattest, das hilft aber allen anderen Ratsuchenden recht wenig - denn fast kein Fall gleich haargenau dem anderen.
Gruss
Czauderna
dadurch, dass du in verschiedenen Threads und mittlerweile auch in deinem neuen Forum deine Kasse an den Pranger stellst, wird deine Geschichte wahrscheinlich nicht interessanter für den Rest der Welt - aber bitte, das ist ein freies Land - nur ich hege den starken Verdacht, dass dein Handeln aufgrund deiner wahrscheinlichen Niederlagen vor Gericht bestimmt wird.
So, wie du aufeinmal um dich schlägst kann es nur so sein nach meiner Einschätzung, dass du entweder alle Klagen verloren hast oder nur mit einer durchgekommen bist,, oder was auch immer, jedenfalls wird es dir nicht gelingen hier eine Grundstimmung aufzubauen - wir wissen, dass Du Stress mit deiner Kasse hast oder hattest, das hilft aber allen anderen Ratsuchenden recht wenig - denn fast kein Fall gleich haargenau dem anderen.
Gruss
Czauderna
Hallo, wenn es denn stimmt was du uns so weismachen willst - ich rekapituliere mal aus deinen bisherigen Beiträgen zu deinem Fall - korrigiere mich bitte wenn ich es nicht mehr richtig zusammenbekomme.Machts Sinn hat geschrieben:Ja Nebelbombe!
Wenn die DAK bei zwei Streitgegenständen zwei mal wie ein "begossener Pudel" dasteht, sind aus meiner Perspektive keine "wahrscheinlichen Niederlagen" zu erkennen.
Mir ging es exakt gleich, wie Hajo bisher - das ist alles!
Du hattest drei Klagen gen deine Kasse laufen und davon zwei gewonnen ?
Und wenn ich einen deiner letzten Beiträge sehe, steht nur noch dein Anspruch auf dauerhafte Fortzahlung des Krankengeldes offen ?.
Na, wenn das so ist, herzlichen Glückwunsch - dann frage ich mich nur, warum du nicht deine "Siegesurteile" hier einstellst - du könntest doch deinen Nimbus als "Siegertyp" und "Robin Hodd" nur noch festigen.
Also, lass uns teilhaben an deinem Triumph.
Gruss
Czauderna
Hallo,
so,so - egal wie das auch ausgegangen ist oder noch ausgehen wird -Tatsache ist jedoch, dass es nicht so war wie du es jetzt hinstellt - nämlich dass deine Kasse da steht wie ein begossener Pudel und auch ein schändliches Verhalten dir gegenüber kann ich immer noch nicht erkennen, mag sein, dass du mit deinem "Kampf" um dein Recht einen "teilweisen" Erfolg hattest, den ich dir auch gönne, aber das weißt du ja sicher auch, aber so wie alle anderen Fälle, die hier geschildert wurde und auch teilweise von dir begleitet wurden, war es denn nun auch wieder nicht, jedenfalls, was du alles bisher dazu geschrieben hast -
Verfahrensfehler, aber keine Willkür und dass du unter einem besonderen Druck gestanden hättest, auch dass hält sich nach den 2,5 Jahren, die diese Sachen nun dauern auch in Grenzen - wie gesagt, was mich wundert ist, dass du auf einmal
bei allen anderen Fällen diese Nummer abziehst. Was steht da oben - "Die Klage wird abgewiesen" und die Beklagte trägt die Hälfte deiner Kosten - und das geht jetzt vor das LSG. ? na denn, Waidmanns Heil.
Gruss
Czauderna
so,so - egal wie das auch ausgegangen ist oder noch ausgehen wird -Tatsache ist jedoch, dass es nicht so war wie du es jetzt hinstellt - nämlich dass deine Kasse da steht wie ein begossener Pudel und auch ein schändliches Verhalten dir gegenüber kann ich immer noch nicht erkennen, mag sein, dass du mit deinem "Kampf" um dein Recht einen "teilweisen" Erfolg hattest, den ich dir auch gönne, aber das weißt du ja sicher auch, aber so wie alle anderen Fälle, die hier geschildert wurde und auch teilweise von dir begleitet wurden, war es denn nun auch wieder nicht, jedenfalls, was du alles bisher dazu geschrieben hast -
Verfahrensfehler, aber keine Willkür und dass du unter einem besonderen Druck gestanden hättest, auch dass hält sich nach den 2,5 Jahren, die diese Sachen nun dauern auch in Grenzen - wie gesagt, was mich wundert ist, dass du auf einmal
bei allen anderen Fällen diese Nummer abziehst. Was steht da oben - "Die Klage wird abgewiesen" und die Beklagte trägt die Hälfte deiner Kosten - und das geht jetzt vor das LSG. ? na denn, Waidmanns Heil.
Gruss
Czauderna
@Machts Sinn: Für Nebelbomben haben wir jetzt einen Frust-Thread, lass uns lieber mal wissen, was den Ausschlag für das SG-Urteil gegeben hat, am besten die Begründung. War es ein Verfahrensfehler, oder hat das SG tatsächlich die Feststellung des MdK/der Kasse aufgehoben? Wäre wichtig für die Betroffenen hier...Machts Sinn hat geschrieben:Es mag ja sein, dass es der DAK schnurz piep egal ist, dass mir nun mit 2 1/2-jähriger Verzögerung einerseits von der DAK selbst im Übrigen vom Sozialgericht in vollem Umfang zugesprochen ist, was ich damals nicht nur haben wollte, sondern auch zu beanspruchen hatte. Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren Mitarbeiter empfinden so was offenbar ganz anders als Betroffene. Das wird in diesem Forum schnell deutlich.
Die Foderung an die Gesetzliche Krankenversicherung lautet deswegen, die Mitarbeiter nicht nur mit Blick auf die Kosten, sondern auch im Umgang mit dem Human-Kapital der Versicherten zu sensibilisieren - am besten beginnend mit Broemmel ...