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Verfasst: 09.10.2012, 00:29
von roemer70
Rossi hat geschrieben:so etwas will bzw. kann die Kassenfraktion nicht verstehen.
Und genau hier irrst Du - ich meine sogar willentlich.

Wir verstehen sehr wohl, was MS erreichen will. Das ist mehr als deutlich. Und dank unseres Rechtsstaatsprinzips hat er auch die Freiheit, seine Ziele zu verfolgen. Er darf dies auch gerne im Forum tun. Hier verbietet ihm niemand den Mund. Nach selbigem reden müssen wir ihm aber auch nicht.

Die Meinungsfreiheit gesteht auch mir das Recht zu, diese zu äußern. Diese muss man nicht mit "die wollen oder können nicht verstehen" abtun - das tue ich bei Euch ja auch nicht, oder?

P.S.: "Oberlehrer" würde ich nicht sagen. Du stellst Dich aber in meinen Augen als (annähernd) unfehlbar hin und schreibst in einem Ton, den ich als herablassend bezeichnen würde. Subjektive Eindrücke, die vielleicht niemand sonst teilt?!

Verfasst: 09.10.2012, 06:44
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben:Nun ja Machts Sinn, so etwas will bzw. kann die Kassenfraktion nicht verstehen.
Nach meiner Ansicht machst du es dir zu einfach. Die "Kassenfraktion" kann nicht einfach so machen, als gäbe es die BSG-Rechtssprechung nicht.

Meine Kritik richtet sich nicht dagegen, auf dem Rechtsweg eine Änderung erreichen zu wollen, sondern dagegen, dass Machts Sinn es so erscheinen lässt, als seien alle anderen einschließlich der Richter des BSG nur zu blöd, es zu kapieren und dass er damit Ratsuchende, die sich natürlich lieber seiner Meinung anschließen, auf ein Himmelfahrtskommando durch mehrere Instanzen schickt. Grundtenor seiner Beiträge: Vor Gericht ziehen, klagen, so und so ist es, die Richter können garnicht anders, als dir recht zu geben.

Dumm nur, dass dieser Schuss auch nach hinten losgehen kann. Wenn z. B. auf Machts Sinn gehört wird, sofort mit einweiliger Anordnung losgestürmt wird und das Gericht dann wie eine Rakete auf die lückenlose Bescheinigung abfährt, auf die die Krankenkasse überhaupt nicht geachtet hat und der Versicherte nachher mit einem schlechteren Ergebnis dasteht, als wenn er einfach gegen die Entscheidung bei der Kasse Widerspruch eingereicht und ein Zweitgutachten, das positiv für ihn ausgegangen wäre, verlangt hätte. Wer auf solche Risiken und Nebenwirkungen hinweist, dem wird dann "Verunsicherung" "Kassenmafia" und ähnliches vorgeworfen. Eine sachliche Diskussion zum Thema ist hier schon lange nicht mehr möglich.

Verfasst: 09.10.2012, 18:27
von Rossi
Nun ja, GerneKrankenVersichert.

Machts Sinn hat offensictlich eben eine Taktik, wie er in der Praxis vorgeht. Wenn man über die Widerspruchsschiene und dem Zweitgutachten geht, dann dürften doch wohl ein paar Wochen durchs Land ziehen, oder? Und das Ergebnis ist dann ebenfalls offen.

Was machen die Kunden in der Zwischenzeit, denn das Krankengeld wird eingstellt?

Für solche Fälle ist ja gerade die einstweilige AO gedacht. Man muss nur den Anordnungsanspruch glaubhaft machen, mehr nicht.

Wenn wir bei uns (SGB XII) Anwälte im Boot haben, dann wird in der Regel auch ganz heftig geschossen.

Vielleicht läuft es ja unter dem Motto, je lauter man bellt, destso eher knickt die Behörde ein.

@roemer
Jeder ist fehlbar, Du kennst doch meinen Spruch, wir kochen alle den Tee nur mit Wasser und sind nicht allwissend.

Kanonenfutter

Verfasst: 11.10.2012, 09:18
von Habssatt
Genau hier kommt es auf den Punkt. Die KK Fraktion möchte das ganze mit Samthandschuhen
behandelt sehen. Aber für mich als betroffener der mit Inkompetenz der/ die Mitarbeiter/ rin falschen Aussagen,Verweigerung der mir Gesetzlich zustehenden Beratung ,Verhöhnung am Telefon
und dass ganze nicht einmalig sondern über einige Jahre.Der Mensch und das Schicksal dahinter werden Eiskalt übergangen, im Gegenteil, es wird sogar als Druckmittel benutzt, wenn wie bei mir
die Ehefrau Mitversichert ist, und ohne weitere Krankenversicherung keine Behandlung mehr durchgeführt wird, und eindeutig bekannt ist dass ein ausbleiben der Behandlung zum Tote führt.
Als reiner Beitragszahler ohne irgendwelche große Ansprüche gab es nie Probleme, aber dann. Wenn man dann über längere Zeit einmal hinter den Kulissen der KK und die Zusammenarbeit mit dem MDK schaut, kommt mir nur noch Galle hoch.

Wenn mit dem Hausarzt oder Facharzt eindeutig geklärt ist dass weiter AU besteht,kann ich nur Empfehlen das Geschütz des vorläufigen Rechtsschutzes beim Sozialgericht in Anspruch zu nehmen.In meinem Konkreten Fall habe ich keine Erwartungen mehr auf Rücksicht der Krankenkasse oder dass das ganze in normalen Gesetzlichen Bahnen weiter verläuft.Es gilt für die KK nur raus aus der AU zum Arbeitsamt, koste es was es wolle.

Gruß

Habssatt

Verfasst: 12.10.2012, 15:05
von Machts Sinn
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Verfasst: 12.10.2012, 15:19
von roemer70
Eiseskälte, Willkür, Inkompetenz, Drecksarbeit, jetzt neu: Druckmittel (gemeint ist wohl: Erpressung)... Diesmal leider nicht dabei: Mafia.
Machts Sinn, Du machst Dich lächerlich, wirst massiv ausfallend und beleidigst auf einen Schlag zigtausende Menschen.
Ich empfehle Dir dringend, Dich von diesen Aussagen zu distanzieren und um Entschuldigung zu bitten!

Verfasst: 12.10.2012, 15:23
von broemmel
MS zeigt immer mehr sein wahres Gesicht.

Ich habe den Eindruck der schlägt ja nur noch wahllos um sich.
Wirklich lächerlich.

Der Frust muss sehr tief sitzen.

Verfasst: 12.10.2012, 15:27
von Gast
Hallo Habsatt,

ja du hast da vollkommen Recht hab grad Gestern das noch selber spüren müssen zumindest haben die das von der KK versucht.
Du glaubst gar nicht was sie dann auf einmal Wissen oder nicht Wissen hab da gestern vieles zu Protokol gegeben wie sie mit mir Umgegangen sind. Lass dich nicht unterkriegen das wird schon

Lg an Euch

Verfasst: 11.11.2012, 17:58
von Machts Sinn
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Verfasst: 11.11.2012, 18:32
von roemer70
Machts Sinn, auch hier irrst Du gewaltig!
Ich will nicht ablenken, ich wollte das Thema ausgliedern, da der Thread offtopic wurde.
Das eigentliche Thema wurde seitenweise diskutiert. Kann man nachlesen und sogar selber kommentieren, wenn man möchte...

Und wenn Du "Fehler" ausmerzen willst, bemühe die Gerichte, die Aufsichtsbehörden oder engagiere Dich politisch. Aber hör' bitte auf, solche abwegigen Vorwürfe zu schreiben!

Und warum setzt Du dies in diesen Thread? Zu wenig los hier? :roll:

wenn die Kasse das Krankengeld entzieht oder versagt

Verfasst: 04.12.2012, 21:41
von Machts Sinn
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Verfasst: 12.01.2013, 15:26
von Machts Sinn
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Verfasst: 29.01.2013, 12:09
von JanneXX
Hallo Machts Sinn,

magst Du die Informationen zu Punkt 7 dahingehend ergänzen, dass die AfA einen Kranken eben nicht mehr mit dem Argument wegschicken kann, dass er ja arbeitsunfähig ist, daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und daher keinen Anspruch auf ALGI hat?
Wenn ich´s richtig verstanden habe, gab´s dazu eine Änderung im April 2012, sodass sich derzeit und künftig von dieser Verschieberei (KK - AfA) Betroffene erst mal sofort beim Amt (mit Verweis auf § 145 SGB III) ihren Lebensunterhalt sichern könnten.

Und ergänzen, dass Alle, die von dieser Änderung nix mitbekommen haben (so wie ich) und davor trotz Verweis auf den früher geltenden § 125 keine Leistungen von der AfA erhielten, dies über einen Überprüfungsantrag eben auch nachträglich rückwirkend überprüfen und ggfs korrigieren lassen können.

Ein Muster "Überprüfungsantrag an AfA" würde dem Ganzen natürlich das Sahnehäubchen aufsetzen :D .

LG
Janne