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Verfasst: 05.03.2012, 01:08
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.03.2012, 18:36
von hedi
hallo Machts Sinn,

kann ich das auch ohne Absprache mit der Anwältin machen oder entstehen mir dadurch Nachteile? Inzwischen teilte mir die KK mit, daß ich ab dem 20.11.nicht mehr krankenversichert wäre, das bekäme ich morgen schriftlich. Zudem habe ich keinen Krankengeldanspruch, wenn ich familienversichert wäre. Die Entscheidung des Widerspruchsausschusses der Hauptstelle soll bis nächste Woche erfolgen. Aber vorher will man mir noch mitteilen, daß ich mich anderweitig versichern muss. Habe der Anwältin dies alles mitgeteilt. Es wird mir
nix anderes übrig bleiben, als mich arbeitslos zu melden, damit die die Beiträge zur KK überweisen. Eine Taktik, um mich doch noch in die Knie zu zwingen.
Zudem schickte mir eine Zweigstelle heute einen Nachweis, daß ich bis Ende 2011 Krankengeld erhalten habe, was nicht stimmt.(fürs Finanzamt)

Bin am Ende meiner Kräfte.Halte dem Druck kaum noch Stand!
Danke Machts Sinn! Was nun?
Hedi

Verfasst: 05.03.2012, 20:08
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.03.2012, 20:29
von hedi
hallo Machts Sinn,

ja ich habe alles der Anwältin geschrieben, was heute passiert ist. Schicke ihr morgen nach Absprache Deinen Vordruck.
Ich habe mich bei der Arge pünktlich zum 20.11. gemeldet, nur habe ich kein Arbeitslosengeld beantragt, was ich vllt. tun sollte, damit ich weiter versichert bin. Mein Sachbearbeiter der Arge für Schwerbehinderte (habe 80% und G)
unterstützt mich eigentlich recht gut. Werde morgen nochmal mit ihm telefonieren.
Er sagt halt, daß ich ja nicht arbeitsfähig bin auch aufgrund der Arztberichte.
Ich hätte Anspruch auf KG. Nur 6 Wochen bekommen. Anspruch auf ALGI habe ich auch. Habe bisher noch keine Leistungen der Arge gebraucht.
Gruß Hedi

Verfasst: 05.03.2012, 20:33
von hedi
hallo Macht Sinn,

und der Bewilligungsbescheid der KK über das Krankengeld ist auch so wie von Dir beschrieben ergangen. Ohne zeitliche Begrenzung. Und bei der Einstellung der Bewilligung durch das MDK-Gutachten wurde auch hingewiesen, daß ich durch ärztliche Stellungnahme dagegen Widerspruch einlegen könne, und dieser umgehend dem MDK vorgelegt würde, was nun bis heute gedauert hat.

Verfasst: 05.03.2012, 21:30
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.03.2012, 22:50
von hedi
hallo Machts Sinn,

ja Du hast Recht, es ist die Arbeitsagentur für ALGI. Meinst Du, die zahlen auch rückwirkend meine KK-Beiträge, wenn das Schreiben der Barmer vorliegt?
Mir bleibt keine andere Wahl, in dieser KK zu bleiben, bis das Verfahren durch ist.
Das ist wirklich eine KK für Gesunde....(die Gesundexperten).
Und das nach über 30 Jahren hoher Beitragszahlung.... soziale Gerechtigkeit.

Gruß Hedi

Verfasst: 05.03.2012, 22:58
von hedi
Wie der Fall auch ausgeht, es wäre eine Sache für die Medien, z. B. Akte 2012!

Gruß Hedi .... die bis zum Schluss kämpfen wird!

Hoffentlich machen es noch mehr Leute, damit die Öffentlichkeit davon in Kenntnis gesetzt wird.

Verfasst: 05.03.2012, 23:40
von Machts Sinn
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Verfasst: 06.03.2012, 01:42
von hedi
hallo Machts Sinn,

werde die aufschiebende Wirkung per Sozialgericht über die Anwältin
beantragen lassen!

Gruß Hedi

Danke für die Beiträge!

Verfasst: 06.03.2012, 01:42
von hedi
hallo Machts Sinn,

werde die aufschiebende Wirkung per Sozialgericht über die Anwältin
beantragen lassen!

Gruß Hedi

Danke für die Beiträge!

Verfasst: 06.03.2012, 12:33
von hedi
Die Anwältin hält es nicht für notwendig, Antrag auf aufschiebende Wirkung zu stellen, da der Widerspruch aufschiebende Wirkung hätte.
Zumindest wäre ich weiter krankenversichert.

Nun denn, der Widerspruchsausschuss in der Hauptstelle tagt heute, es wird heute über mein Schicksal entschieden.

Gruß Hedi

Verfasst: 06.03.2012, 14:14
von Machts Sinn
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Verfasst: 06.03.2012, 17:28
von hedi
hallo Machts Sinn,

danke für Dein Mitgefühl, habe aber heute auch einiges bewirkt. Da der VDK nicht in die Pötte kommt, habe ich eine andere Anwältin befragt.
Daraufhin habe ich mich direkt um Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt gekümmert, war selbst dort.
Und da ich alle Fristen gewahrt habe, werde ich es sogar rückwirkend bekommen und die holen sich es von der KK zurück.
Dann bin ich eben "arbeitsfähig". Ich bin rückwirkend dann auch wieder in meiner ach so geliebten KK. Da will ich nämlich bleiben, da ich noch Anspruch im Krankheitsfalle auf mindestens 72 Wochen habe.
Das hätte ich nicht, wenn ich in die KK meines Mannes wechsele.
Bevor der Brief der KK kommt, hab ich jetzt Nägel mit Köpfen gemacht.
Am 21. 3. muss ich sowieso in die Klinik und bin dann folglich krankgeschrieben. Und hoffentlich danach kerngesund, damit ich dann wirklich arbeitsfähig bin.

Bis dahin berichte ich weiter, wenn der Beschluss des Widerspruchsausschuss kommt.

Der restliche Krankengeldanspruch wird dann eingeklagt.

Gruß Hedi

Verfasst: 06.03.2012, 17:48
von Machts Sinn
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