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Verfasst: 30.01.2012, 18:31
von apollo
juergen388 hat geschrieben:hallo,ich gebs langsam auf
die landw. ist kein hobby sondern beruf/arbeit will sich aber nich freiwillig versichern
Wenn ich das fiktive Einkommen habe das die KK berechnet wär das ja auch kein Problem, und ich wär sofort dabei.

arbeit/selbständigkeit ist man nicht sondern landwirtschaft ,will aber nicht in die landw. krankenkasse zahlen

Ich habe ausfühlich mit der LKK gesprochen.
1. Ich verdiene meinen Lebensunterhalt nicht aus der Landwirtschaft
2. Ich bin auf Dauer von der LAK befreit, das ist unwiderruflich, und deswegen kann ich nicht in die LKK. Der Mitarbeiter hat mir das sehr ausfühlich und sehr verständlich erklärt.


verdient nichts braucht aber jedes jahr einen steuerberater

Wenn du soviel Ahnung vom landwirtschaftlichen Steuerrecht hast, gratulier ich dir
Ich frag mich nur warum dann ein Steuerberater dafür eine Zusatzausbildung braucht, wenn es doch so einfach ist


hat kein geld, will aber die ausgaben für haus steuerlich absetzen und versteuert lieber bei ein möglichen verkauf das ganz haus.

Wenn das Haus aus dem Betriebsvermögen genommen worden wäre, wäre es hoffreies Vermögen, das hoffreie Vermögen hat mein Schwager bekommen.


will sich nicht verschulden (verständlich) hat aber ein sehr hohes vermögen
Ich weiß nicht ob du den Unterschied zwischen Buchwert und Verkehrswert kennst, die Differenz muß ich voll versteuern wenn ich nicht wieder in die Landwirtschaft investiere, obendrein noch die Hälfte abgeben

,allein die grundstücke ca40ha a 1,qm wären 400000.-€ ohne haus und gebäude ,selbst wenn sie 50% ihren schwager geben müßte hätte sie immer noch 200000.- und haus und gebäude .selbst bei einen verkauf von nur 10ha hätte sie ihre finanzellen sorgen weg ,aber man will ja nicht teilen

Wieviel sollen wir dem denn noch in den Rachen stecken, der hat einen Wert von ca. 300.000 Euro bekommen. Wofür hab ich eigentlich dann über 30 Jahre auf dem Hof gearbeitet??


ich denke hier an die vielen ein mann selbständigen
die kein vermögen haben ,kredite von der selbständigkeit haben und oft nicht wissen wie sie die kk beträge zahlen sollen,sollen die jetzt alle klagen und sagen : wir verdienen zu wenig ,wir wollen uns nicht verschulden.viele hier haben gerade wegen diesen beträgen schulden
Ich kenne hier viele Einmann-Selbstständige, die sich mit ihrer Selbstständigkeit auf die Nase gesetzt haben und Schulden haben. Es gibt hier auch welche die bekommen als Selbstständige aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt. Die können oder haben ihre Selbstständigkeit an den Nagel gehangen. Können dann aber zum Arbeitsamt gehen oder bekommen Hartz 4.
Bei mir ist es amtlich das ich das nicht kann. Und es ist amtlich das ich den Hof nicht aufgeben kann.


Ich finde es wirklich nett von dir das du dir so viele Gedanken machst. Wenn es so einfach wäre wie du denkst, hätte ich hier bestimmt nicht nachgefragt.

MfG

Verfasst: 30.01.2012, 21:19
von broemmel
Der Hof kann verkauft werden. Zwar mit einem Nachteil, aber es ist möglich.

Dafür gibt es halt den Vorteil beim Beitrag.

Man kann halt nicht immmer nur die Vorteile für sich beanspruchen.

Verfasst: 31.01.2012, 13:24
von apollo
Hallo

Dann bin ich dafür das Jeder sonstig freiwillig Versicherte und Selbstständige erst mal sein Haus verkaufen muß bevor er zum Amt läuft und aufstockende Leistungen , Hartz 4 oder sonstige staatliche Leistungen beantragen kann. Und jeder Arbeitnehmer auch der arbeitslos wird bevor er Arbeitslosengeld und den Rest beantragen kann. Können doch alle von ihrem Hausverkauf leben. Du glaubst gar nicht was der Staat dann für Geld übrig hat und durch zu versteuernde Einnahmen noch obendrauf bekommt.

MfG

Verfasst: 02.02.2012, 21:10
von apollo
Hallo

Das Finanzamt dein Freund und Helfer

Ich kann einen bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid anfechten und verlangen das eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erfolgt.
Dies setzt voraus, dass ich an der rechtzeitigen Einlegung eines Widerspruchs aus einem außergewöhnlichen Grund gehindert war. Hierbei muss es sich allerdings um handfeste Dinge handeln.
Heißt: Steuerbescheid war am 4.10.11 im Briefkasten, 4 Wochen Einspruch bis 4.11.11 . Da an dem Steuerbescheid nichts anders war als bei allen anderen, brauchte ich ja kein Widerspruch einlegen.
Der erste Brief von der KK kam erst am 14.12.11.
Laut Finanzamt muß der Steuerbescheid dahingehend geändert werden, da Betriebskosten anfallen, diese in Abzug gebracht werden können. Erst dann ist es ein Einkommen vor Steuer. Und das kann dann die KK anrechnen.
Bei einem groben Überschlag des Steuerberaters kamen dann 51,01 Euro vor Steuer raus. Da ich eh keine Steuern bezahle ist das mein reiner Gewinn im Jahr.
Ich habe jedes Jahr die gleichen Einnahmen und die gleichen Betriebsausgaben. Da wird sich auch nichts dran ändern. Eine Betriebsaufgabe kann ich erst in 20 Jahren machen wenn ich in Rente gehe.

Na dann soll die KK mal kommen.

MfG

Verfasst: 02.02.2012, 22:05
von Czauderna
apollo hat geschrieben:Hallo

Das Finanzamt dein Freund und Helfer

Ich kann einen bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid anfechten und verlangen das eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erfolgt.
Dies setzt voraus, dass ich an der rechtzeitigen Einlegung eines Widerspruchs aus einem außergewöhnlichen Grund gehindert war. Hierbei muss es sich allerdings um handfeste Dinge handeln.
Heißt: Steuerbescheid war am 4.10.11 im Briefkasten, 4 Wochen Einspruch bis 4.11.11 . Da an dem Steuerbescheid nichts anders war als bei allen anderen, brauchte ich ja kein Widerspruch einlegen.
Der erste Brief von der KK kam erst am 14.12.11.
Laut Finanzamt muß der Steuerbescheid dahingehend geändert werden, da Betriebskosten anfallen, diese in Abzug gebracht werden können. Erst dann ist es ein Einkommen vor Steuer. Und das kann dann die KK anrechnen.
Bei einem groben Überschlag des Steuerberaters kamen dann 51,01 Euro vor Steuer raus. Da ich eh keine Steuern bezahle ist das mein reiner Gewinn im Jahr.
Ich habe jedes Jahr die gleichen Einnahmen und die gleichen Betriebsausgaben. Da wird sich auch nichts dran ändern. Eine Betriebsaufgabe kann ich erst in 20 Jahren machen wenn ich in Rente gehe.

Na dann soll die KK mal kommen.

MfG
Hallo,
und was ist jetzt daran so besonders ??
Die Krankenkasse orientiert sich daran, was auf deinem Einkommensteuerbescheid steht - und wenn dieser Einkommensteuerbescheid aufgehoben wird und ein neuer erstellt wird, dann
beurteilt auch die Krankenkasse neu - wenn dann es sich ergibt, dass da weniger als 375,00 € für dich als Einnahmen stehen, dann kannst du auch in die Familienversicherung - aber das war doch schon von Beginn an klar -
was soll uns dein letzter Satz "Na dann soll die KK mal kommen"
da sagen ??
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.02.2012, 13:23
von apollo
Hallo

So, nun ist es soweit. Die KK erkennt den Steuerbescheid nach EüR nicht an. Die wollen die Beiträge vom Brutto. Da würde auch kein Widerspruch helfen. Da die mich als Hauptberuflich Selbstständig einstufen, ist es egal ob ich Einnahmen von weniger als 365 Euro hätte. Für einen hauptberuflich Selbstständigen käme grundlegend keine Familienversicherung in Frage.

Nun wird demnächst der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Ist auch egal. Betriebsvermögen was ich zum Erhalt des Betriebes brauche kann er eh nicht pfänden, Privatvermögen hab ich nicht.

Das Bundessozialgericht hat die Beitragsvorschriften so ausgelegt, dass bei Selbstaendigen eben nicht das steuerliche Einkommen zugrundegelegt wird, da dies "manipulierbar" ist.

Dies oeffnet der Willkuer Tuer und Tor, weil die Dumpfbacken vom BSG einfach nur auf Kindergartenniveau wirtschaftliche Zusammenhaenge begreifen koennen. Ich bin ja normalerweise der deutschen Justiz gegenueber recht respektvoll, aber so bloed wie dieser Senat sind nicht mal Dick und Doof (und die haben sich nur verstellt)!


MfG

Verfasst: 08.02.2012, 13:59
von broemmel
apollo hat geschrieben:Hallo

So, nun ist es soweit. Die KK erkennt den Steuerbescheid nach EüR nicht an. Die wollen die Beiträge vom Brutto. Da würde auch kein Widerspruch helfen. Da die mich als Hauptberuflich Selbstständig einstufen, ist es egal ob ich Einnahmen von weniger als 365 Euro hätte. Für einen hauptberuflich Selbstständigen käme grundlegend keine Familienversicherung in Frage.

Nun wird demnächst der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Ist auch egal. Betriebsvermögen was ich zum Erhalt des Betriebes brauche kann er eh nicht pfänden, Privatvermögen hab ich nicht.

Das Bundessozialgericht hat die Beitragsvorschriften so ausgelegt, dass bei Selbstaendigen eben nicht das steuerliche Einkommen zugrundegelegt wird, da dies "manipulierbar" ist.

Dies oeffnet der Willkuer Tuer und Tor, weil die Dumpfbacken vom BSG einfach nur auf Kindergartenniveau wirtschaftliche Zusammenhaenge begreifen koennen. Ich bin ja normalerweise der deutschen Justiz gegenueber recht respektvoll, aber so bloed wie dieser Senat sind nicht mal Dick und Doof (und die haben sich nur verstellt)!


MfG
Kurz übersetzt: Ich schlau, alle anderen doof.
Oder wie soll ich diesen Beitrag verstehen?

Ab zum Jurastudium, eine tätigkeit als Richter aufnehmen, dort Leistung zeigen und schon wird apollo als Richter zum BSG berufen. Dann werden dort auch mal richtige Entscheidungen gefällt :)