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Verfasst: 03.07.2011, 23:07
von Gast
Warum wohl hat Krabbe mit der Ursprungsfrage diese rege Diskussion ausgelöst?!

Weil die " Leistungserbringer" grundsätzlich" so positiv ihren " Klienten " gegenüber eingestellt ist?

Über Beratungs-und Aufklärungspflicht brauchen wir hier glaube ich nicht zu reden!

Das Wichtigste für Krabbe scheint mir ganz " einfach " eine kompetente rechtliche Beratung durch Anwalt, Sozialverband o.ä.

Und , Herr Czauderna, was ist es denn anderes als absichtlich, wenn so eine Regelung ( KG-Anspruch erst ab Tag nach der AU-Bescheinigung), die kaum einer der 1000000nen KG-Mitglieder kennt - und kennen kann - von den KK gerne in Anspruch genommen wird ( ist doch alles nach Recht und Gesetz ), " begründet" entweder mit den , wie schon erwähnt, Stammtischparolen vom Sozialmissbrauch oder eben, weil es hier ja kein " falsch" oder "richtig " geben kann - es gibt ja das Gesetz.

In diesen Zeiten ist es eben mehr denn je ein Unterschied für viele Menschen, ob sie in einem solchen o.ä. gelagerten Fall sofort ( wenn überhaupt) Alg 1 in Ansoruch nehmen müssen, oder eben erstmal durch das Ihnen eigentlich zustehende KG finanziell abgesichert sind.

Noch einmal die Frage:

was würden denn die KK für " Sperren" in Fällen wie diesem in Zukunft einbauen, wenn die Versicherten, z.B. die, die sich ganz sicher nicht leichten Herzens zu so einer fristlosen Kündigung durchgerungen haben, WÜSSTEN, dass sie " einfach" nur am gleichen und nicht am nächsten Tag zum Arzt gehen müssten, um ihren berechtigten KG-Anspruch geltend machen zu können?

Zu den Phrasen und den Vergleichen mit dem Fussball, lieber czauderna,fällt mit nur ein, dass durch langjährige Arbeit auf der " anderen " Seite eine bestimmte " Betriebsblindheit" nur zu verständlich ist.

Das ist nicht so böse gemeint, wie es klingt- da ich die Forenbeiträge von C. sonst durchaus als positiver, empathischer und engagierter sehe als viele andere.

In diesem Sinne-einen schönen Wochenanfang!

Verfasst: 03.07.2011, 23:41
von Rossi
Dann werfe ich mal nachfolgende Frage in die Runde:

Die Aufklärung und Beratungspflicht der Kasse, nämlich was muss Krabbe jetzt machen um das Optimalste herauszuholen, gerät irgendwie in den Hintergrund.

Dies ist offensichtlich die Aufgabe von Fachanwälten oder Sozialverbänden und nicht der Kasse?

Die Kasse hält sich zurück und wartet einfach nur darauf, wie der Kunde reagiert bzw. was er macht? Aufgrund der Komplexität des Leistungsrechts kann man davon ausgehen, dass Krabbe es falsch machen wird. Oder anders ausgedrückt; Krabbe wird es vermutlich nicht so machen, dass die Kasse Krankengeld löhnen muss.

Leute, wollt ihr mir hier jenes so verkaufen?

Es kann und sollte nur Ziel sein - ich wiederhole mich - krabbe so zu beraten bzw. Tipps zu geben, dass aus dieser miserabelen Situation nunmehr das Opitmalste herausgeholt wird.

Ansonsten fällt Krabbe vom Regen in die Traufe und landet in unserem sozialen Sicherungssystem in der untersten Stufe und jenes wäre das berüchtigte ALG II. Vermutlich wird Krabbe auch dort abgewimmelt, weil er derzeit krank ist. Dort habe ich schon die dollsten Dinge erlebt.

Wir haben ein multifunktionales Sozialsystem, welches vom Willen des Gesetzers mild abgefedert wird. Die Abfederung erfolgt somit Schrittweise!

Aber hier vermutlich leider nicht, weil Krabbe allein gelassen wird.

Verfasst: 04.07.2011, 14:44
von Gast

Verfasst: 04.07.2011, 17:57
von krabbe
Ich glaub ich setzt mich lieber mit der KK auseinander, als mit Euch!!


Mehr als ein Tipp wollte ich nicht, denn im Momend bin ich nicht in der lage mich mit Euch hier auseinadner zusetzten!

Verfasst: 04.07.2011, 18:31
von Rossi
Jooh,
Ich glaub ich setzt mich lieber mit der KK auseinander, als mit Euch!!

Du kannst auch gerne das Nachbarforum nutzen; dort habe ich überhaupt keine Bedenken die Tipps einzustellen.

Verfasst: 04.07.2011, 21:03
von Czauderna
Hallo,
Krabbe klärt das dort wo es nur eine Klärung geben kann - mit der Kasse, und
lässt sich ggf. von einem Rechtsanwalt beraten oder vertreten.
Von daher könnten wir hier weiter diskutieren und mal an die "Kassenkritiker"
die konkrete Frage richten - Was hätte die Kasse von Krabbe hier machen sollen.
Ende der Beschäftigung am 13. - Feststellung der Arbeitsunfähigkeit am 14.,
Beginn der Au. auch am 14.,grundsätzlicher Beginn des Krankengeldanspruchs am 15. -
Wie hätte hier im Nachgang eine Beratung aussehen müssen wenn die Fakten schon geschaffen waren ??
Dass ein Krankengeldanspruch für maximal 78 Wochen ausgelöst wurde -
wie soll das begründet werden von der Kasse ??
Dass ein nachgehender Leistungsanspruch für maximal einen Monat besteht -
ich meine ja - die anderen meinen nein - also, was hätte die Kasse hier tun müssen
im Interesse des Versicherten, aller Kassenmitglieder aber auch unter Wahrung
der bestehenden Gesetze ??
Darauf eine "gute" Antwort - das wäre die Lösung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.07.2011, 22:10
von GerneKrankenVersichert
johnie hat geschrieben: Und , Herr Czauderna, was ist es denn anderes als absichtlich, wenn so eine Regelung ( KG-Anspruch erst ab Tag nach der AU-Bescheinigung), die kaum einer der 1000000nen KG-Mitglieder kennt - und kennen kann - von den KK gerne in Anspruch genommen wird ( ist doch alles nach Recht und Gesetz ), " begründet" entweder mit den , wie schon erwähnt, Stammtischparolen vom Sozialmissbrauch oder eben, weil es hier ja kein " falsch" oder "richtig " geben kann - es gibt ja das Gesetz.
Die "Stammtischparolen" kommen vom Gesetzgeber und werden durch die Rechtssprechung des BSG gestützt:
Der Gesetzgeber hat insoweit aus Sachgründen heraus differenziert: Er hält den Eintritt des Krg-Ansprüche auslösenden Versicherungsfalles bei stationärer Behandlung schon wegen der damit verbundenen Unmöglichkeit des Versicherten, seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, offenkundig für deutlicher dokumentiert und abgesichert als dies bei einer AU der Fall ist, die ein niedergelassener Arzt festgestellt hat (vgl Berchtold, Krankengeld, 2004, RdNr 687; zum Ziel der Vermeidung von Missbrauch und praktischen Schwierigkeiten durch rückwirkende AU-Feststellungen durch § 46 Satz 1 Nr 2 SGB V dagegen: BSGE 90, 72, 81 = SozR 3-2500 § 44 Nr 10).
http://lexetius.com/2007,2442

Und da frage ich wie Czauderna, was soll die Kasse machen, wenn die Fakten schon geschaffen wurden? Rechtswidrig Krankengeld zahlen?

Der Kasse Vorwürfe machen könntet ihr, wenn Krabbe vorher bei der Kasse angefragt hätte und diese Auskunft nicht erteilt worden wäre. In diesem Fall kann man nur noch sagen "Shit happens" und versuchen, das beste draus zu machen - mit kompetenter Hilfe eines Fachanwaltes, der alle Sozialversicherungszweige und am besten noch das Arbeitsrecht im Blick hat.

Die übermotivierten Fallmanager werden hier oft zu Recht kritisiert, wenn sie versuchen, Kunden zur Kündigung ihres Beschäftigungsverhältnisses zu überreden und an die Agentur für Arbeit weiterzureichen. Und jetzt soll es auf einmal in Ordnung sein, einem arbeitsunfähigen, depressiven (!) Kunden zu raten, sich gesund schreiben zu lassen, um einen nachgehenden Anspruch und Arbeitslosengeld zu erhalten? Über die Arbeitsunfähigkeit entscheidet der Arzt bzw. der MDK, aber nicht der Sachbearbeiter einer Krankenkasse. Stellt euch doch mal vor, Krabbe würde sich nicht weiter krankschreiben lassen, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, nicht mehr zum Arzt gehen (denn der würde wahrscheinlich weiter krankschreiben) und damit auf die Behandlung plus die erforderliche Rehamaßnahme verzichten, dann aufgrund der Depressionen den Anforderungen der Agentur nicht nachkommen, eine Sperrzeit erhalten, Geld und KV-Schutz weg, Erkrankung verschlimmert, möchte einer von euch dafür die Verantwortung übernehmen?

Der § 1 SGB I doch nicht, dass jeder immer Anspruch auf die höchstmögliche Sozialleistung hat, sondern auf die, die er benötigt. Und mit dem Rat der Gesundschreibung geht ihr das Risiko ein, dass wichtige Sozialleistungen eben nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Wenn an der Kündigung nichts mehr zu ändern ist und der Gesundheitszustand wie beschrieben, würde ich an das Sozialamt verweisen. Rossi kann bestimmt Tipps geben, wie Krabbe dort zu seinen berechtigten Ansprüchen kommt. Aber bitte ohne die Stigmatisierung wie hier bereits geschehen.

Verfasst: 04.07.2011, 23:24
von Rossi
Jawoll
Rossi kann bestimmt Tipps geben, wie Krabbe dort zu seinen berechtigten Ansprüchen kommt. Aber bitte ohne die Stigmatisierung wie hier bereits geschehen.
Nicht nur bei den Kassen sondern auch bei den Sozialämtern gibt es Fallmanager. Deren Aufgabe (Fallmanger des Sozialamtes) ist es natürlich auch einen anderen Kostenträger zu finden. Jenes dürfte bei den Kassen nicht anders sein.

Da gehören bestimmte Beratungen, wie es Einzelfall laufen könnte, um an irgendwelche Ansprüche zu kommen, selbstverständlich dazu.

Ich persönlich, als Fallmanager, berate meine Kunden immer zielgerichtet. Es wird versucht das Optimalste aus der individuellen Sitiuation herauszuholen. Meistens muss ein anderer Sozialträger löhnen. Aber meine Kunden verlassen in der Regel mit einem lächenden Gesicht mein Büro.

Ob dies bei Krabbe - wenn er bei der Kasse vorspricht - auch so sein wird, lasse ich dahingestellt.

Auf jeden Fall habe ich mir diesen Einzelfall für meine nächsten Seminare als ein kleines Schmankerl schon jetzt gemerkt.

Wie die Reaktion der TN ist, möchte ich auch wieder dahinstellen!

Verfasst: 04.07.2011, 23:30
von Rossi
Ach ha Günter,
Dass ein nachgehender Leistungsanspruch für maximal einen Monat besteht - ich meine ja - die anderen meinen nein - also, was hätte die Kasse hier tun müssen im Interesse des Versicherten, aller Kassenmitglieder aber auch unter Wahrung der bestehenden Gesetze ??
hier gehen aber die Meinungen und auch die rechtlichen Grundlagen völlig auseinander.

Gerade hierbei, ob ein Krankengeldanspruch im nachgehenden Leistungszeitraum nach § 19 Abs. 2 SGB V besteht, hängt graviernd von der weiteren Vorgehensweise von Krabbe ab .

Macht Krabbe einen fatalen Fehler, dann ist selbst dieser Anspruch futschi!

Verfasst: 04.07.2011, 23:55
von Rossi
Mich begeistert auch diese Aussage:
Krabbe würde sich nicht weiter krankschreiben lassen, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, nicht mehr zum Arzt gehen (denn der würde wahrscheinlich weiter krankschreiben) und damit auf die Behandlung plus die erforderliche Rehamaßnahme verzichten, dann aufgrund der Depressionen den Anforderungen der Agentur nicht nachkommen, eine Sperrzeit erhalten, Geld und KV-Schutz weg, Erkrankung verschlimmert, möchte einer von euch dafür die Verantwortung übernehmen?
Warum?

Krabbe kannst selbstverständlich weiterhin zum Arzt gehen. Ärztliche Leistungen kann man auch in Anspruch nehmen, wenn man nicht krankgeschrieben ist. Ferner werden dadurch im Ansatz auch nicht irgendwelche späteren Rehamaßnahme ausgeschlossen.

Sorry, was soll das?

Gerade diese Aussagen, dürften aus einem Kassenlager kommen!

Verfasst: 05.07.2011, 13:09
von GerneKrankenVersichert
Hmmm, Rossi, du meinst also, ein Arzt, der eine Depression festgestellt, zum Neurologen überwiesen und von einer Reha geredet hat, schreibt jetzt so mir nichts dir nichts gesund, nur weil dann Kranken- und Arbeitslosengeld bezogen werden kann? Setzt sich Schadensersatzansprüchen etc. aus, weil der Sachbearbeiter der Krankenkasse das gesagt hat? Mit deinen Tipps bewegst du dich m. E. auf sehr dünnem Eis. Fakt ist doch, dass Krabbe nach eigener und Einschätzung des Arztes arbeitsunfähig ist. Hier jetzt bei dieser Erkrankung auf der Schiene Arbeitsfähigkeit zu fahren, ist in meinen Augen grob fahrlässig.

Ich finde es übrigens sehr bezeichnend, dass du Krabbe keine Tipps gibst, wie er zu den ihm zustehenden Sozialleistungen kommen kann, sondern ihm Angst machst (Ich kann Dir jetzt schon verraten, Du wirst von Pontius nach Pilatus geschickt! Alle wimmeln Dich ab!!! ) und stigmatisierst ("landet in unserem sozialen Sicherungssystem in der untersten Stufe und jenes wäre das berüchtigte ALG II. Vermutlich wird Krabbe auch dort abgewimmelt, weil er derzeit krank ist.").

Genau diese Aussagen dürften aus dem Sozialamtslager kommen.

Verfasst: 05.07.2011, 13:14
von ZigZag
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Ich finde es übrigens sehr bezeichnend, dass du Krabbe keine Tipps gibst, wie er zu den ihm zustehenden Sozialleistungen kommen kann, sondern ihm Angst machst (Ich kann Dir jetzt schon verraten, Du wirst von Pontius nach Pilatus geschickt! Alle wimmeln Dich ab!!! ) und stigmatisierst ("landet in unserem sozialen Sicherungssystem in der untersten Stufe und jenes wäre das berüchtigte ALG II. Vermutlich wird Krabbe auch dort abgewimmelt, weil er derzeit krank ist.").

Genau diese Aussagen dürften aus dem Sozialamtslager kommen.
Auch wenn es zum Thema selbst nicht paßt:

Krabbe hat damit aber doch leider recht!
Die KK schiebt es auf die DRV, die zurück zur KK, diese dann zum AA, die wieder zurück zur DRV, und immer so weiter - ein wirkliches "Ergebnis" gibt es nicht, da sich niemand zuständig fühlt und den Kranken einfach nur als Nummer weiter schiebt.

Und am Ende steht der Kranke dann da, hat keinerlei Optionen und auch keine Kraft mehr und landet - im HartzIV.

Oder wollen hier einige ersthaft bezweifeln, dass es genau so abläuft?

Verfasst: 05.07.2011, 13:21
von GerneKrankenVersichert
Es passt tatsächlich nicht zum Thema. In diesem Fall besteht eindeutig kein Anspruch gegenüber der Krankenkasse. Und da sollten Sozialamtsmitarbeiter Tipps geben, wie zumindest die Grundsicherung erlangt werden kann, so dass Krabbe ohne Existenzsorgen an der Gesundung arbeiten kann. Und keine Angst machen und diese Grundsicherung auch noch schlechtreden. Viele Menschen überall auf der Welt wären froh, wenn sie im Falle eines Falles über unsere Sicherungssysteme verfügen würden.

Verfasst: 05.07.2011, 13:51
von GerneKrankenVersichert
Gerade erst gelesen. Und ganz ehrlich, ich kann gar nicht so viel essen, wie ich gerade k.....n möchte.
Rossi hat geschrieben:Jawoll
Rossi kann bestimmt Tipps geben, wie Krabbe dort zu seinen berechtigten Ansprüchen kommt. Aber bitte ohne die Stigmatisierung wie hier bereits geschehen.
Nicht nur bei den Kassen sondern auch bei den Sozialämtern gibt es Fallmanager. Deren Aufgabe (Fallmanger des Sozialamtes) ist es natürlich auch einen anderen Kostenträger zu finden. Jenes dürfte bei den Kassen nicht anders sein.

Da gehören bestimmte Beratungen, wie es Einzelfall laufen könnte, um an irgendwelche Ansprüche zu kommen, selbstverständlich dazu.

Ich persönlich, als Fallmanager, berate meine Kunden immer zielgerichtet. Es wird versucht das Optimalste aus der individuellen Sitiuation herauszuholen. Meistens muss ein anderer Sozialträger löhnen. Aber meine Kunden verlassen in der Regel mit einem lächenden Gesicht mein Büro.

Ob dies bei Krabbe - wenn er bei der Kasse vorspricht - auch so sein wird, lasse ich dahingestellt.

Auf jeden Fall habe ich mir diesen Einzelfall für meine nächsten Seminare als ein kleines Schmankerl schon jetzt gemerkt.

Wie die Reaktion der TN ist, möchte ich auch wieder dahinstellen!
Aber immer feste auf die anderen druff, wenn sie an andere Sozialleistungsträger verweisen. Und selbst sogar dann abwimmeln, wenn die eigene Zuständigkeit gegeben ist.

Verfasst: 05.07.2011, 16:12
von krabbe
Danke für die tolle Hilfe und den guten zuspruch!!

Morgen weiß ich hoffentlich mehr..........