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Verfasst: 29.01.2012, 20:12
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Ja Czauderna,

die Begutachtungsrichtlinien haben aber mit den AU-Richtlinien nichts zu tun und heißen Begutachtungsanleitung. Dass sie in Zusammenarbeit zwischen dem GKV-Spitzenverband, den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene und der MDK-Gemeinschaft erarbeitet wurde, erkennt man mit verschlossenen Augen!

Nur soviel zum unabhängigen MDK.

Gruß!
Machts Sinn
Hallo,

also auch rechtswidrig ???
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.01.2012, 20:27
von Machts Sinn
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Verfasst: 16.02.2012, 11:48
von Machts Sinn
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Übermaßverbot, Verhältnismäßigkeitsprinzip

Verfasst: 15.03.2012, 20:46
von Machts Sinn
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Kassenärztliche Bundesvereinigung

Verfasst: 12.04.2012, 16:10
von Machts Sinn
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Verfasst: 12.04.2012, 16:51
von broemmel
Langeweile?
Keinen aktuellen Grund über Krankenkassen zu fluchen?

Oder Frust weil kein Erfolgserlebnis in Sicht ist?

Verfasst: 05.05.2012, 19:02
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.05.2012, 20:06
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
du hast einen Link gesetzt auf ein Urteil
des BSG aus dem Jahre 2000 ???
Was ist daran spannend ??
ich hoffe mal, das die Frage nicht am
Thema vorbei geht😜😜
Gruss
Czauderna

Verfasst: 05.05.2012, 20:23
von Machts Sinn
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Verfasst: 06.05.2012, 10:38
von Krankenkassenfee
Hallo MS,

hattest Du dafür nicht extra einen Thread aufgemacht? Warum dann hier noch mal? Hast Du Langeweile?

Ach ja, den anderen Thread hat wohl keinen interessiert - zu erkennen an den wenigen/keinen Antworten.

Aber ich bin nicht bange, dass er bald wieder rausgekramt und nach oben gepusht wird :-)

Schönen Sonntag noch, und schon die Fingerchen bis zum 10.5.

Fee

Verfasst: 07.05.2012, 09:29
von Machts Sinn
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Verfasst: 11.05.2012, 11:47
von Machts Sinn
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Verfasst: 20.07.2012, 21:12
von Machts Sinn
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Verfasst: 20.07.2012, 21:58
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
na komm schon, sag es uns, gib die einfache
Antwort, damit es auch die Laien kapieren.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.07.2012, 13:29
von Machts Sinn
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