Mir ist kein Präzdenzfall bekannt, dass die AOK nicht in dieser Form hätte beraten dürfen. Gekündigt hat sie das Beschäftigungsverhältnis ja nicht.Bully hat geschrieben: Jo aber für mich hängt das zusammen
er hat auf Anraten der AOKgekündigt ,
seit wann sind denn MA der AOK befugt, hier über ein Arbeitsverhältnis zu entscheiden,oder diesbezüglich zu beraten
Ist mir ganz neu, hab ich da etwas verpasst????
Ich gebe Dir Recht das Krankmeldungen zu Prüfen sind, aber ein Arbeitsverhältnis nein, das liegt nun wirklich nicht in den Kompetenzbereich der AOK.
Ich sage damit nicht, dass das Verhalten der AOK in Ordnung ist. Ich bezweifle nur, dass über den Beratungsfehler die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses rückgängig gemacht werden kann.
Ganz davon abgesehen gibt es noch das Gutachten des MDK, dass Arbeitsfähigkeit vorliegt. Mittlerweile habe ich den Faden etwas verloren. Wurde denn vom behandelnden Arzt gegen dieses Gutachten Widerspruch eingelegt?