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Verfasst: 11.10.2010, 06:30
von Bella165
Hallo Anja 72
Die erste klage vor dem Sozial-Gericht ist kosten los, habe ohne Anwalt klage eingereicht.Habe so was vorher auch noch nicht gemacht es geht auch ohne Anwalt.Ein Urteil gibt es nicht der Papter krieg mit dem Gericht hat bei mir geholfen bitte probier es aus wünsche dir viel Glück dabei.Schaue morgen wieder rein.
LG eure Bella165
bitte, bitte konkreter
Verfasst: 11.10.2010, 09:10
von Machts Sinn
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offenbare Systemschwäche!
Verfasst: 11.10.2010, 10:53
von Machts Sinn
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Verfasst: 11.10.2010, 18:37
von Czauderna
Hallo machts Sinn,
es war doch schon in Ordnung dass Du dich doch nicht aus dem Forum verabschiedet hast, deine Beiträge haben wirklich eine gute QuaIität - wenn du dich auf das sachlich, fachliche konzentrierst - auch der hier, schon sehr gut.
Womit ich immer so ein kleine Problem habe und das hat nun wirklich nichts mit dir direkt zu tun, ist der Umstand dass manche Experten sehr gerne sehr ausführlich schreiben und möglichst viel Gesetzestext und Urteile reinschreiben.
Ich stelle mir dann immer die Frage, will das der Fragesteller in dieser Ausführlichkeit und als Nichtfachmann, kapiert er das auch so wie es der Schreiber gemeint hat.
Klar, wir alle hier wollen immer die perfekte Antwort geben und sich vielleicht (im Unterbewusstsein) auch vor den anderen Exeperten keine Blösse geben.
Ich habe mir vorgenommen mögklichst kurz und direkt mein Wissen kund zu tun und zunächst auf Gesetz und §§ zu verzichten - schaffe ich zwar auch nicht immer, aber ich arbeite dran.
Wie seht Ihr das ??
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.10.2010, 23:14
von leser
Hallo Machts Sinn,
Du warst ja schon sehr fleißig. Da hast Du ja schon eine ganze Reihe von Gründen ausführlich dargestellt, wonach eine Klage erfolgversprechend wäre. Ich hoffe allerdings, dass Anja72 uns noch ein paar Informationen gibt, damit wir uns evtl an ihrem konkreten Widerspruchsbescheid orientieren können. Man kann sicher auch die ein oder andere Formulierungshilfe geben, wichtig ist, dass sie am Ende vor Gericht ihren Anspruch selbst begründen kann (das ein oder andere Prädenzurteil könnte natürlich auch hilfreich sein, aber mir ist noch nicht ganz klar, warum die Kasse bei einem Tag so sturr geblieben ist). Man darf die Gründe der Kasse - ich weiß, Du hörst das nicht so gern - nicht ganz außer Acht lassen, z.B. kann man nicht Wochen später mit einer AU-Meldung um die Ecke kommen. Der Richter wird schon danach fragen, warum Anja72 die AU nicht innerhalb des Zeitraums bis 31.03. - insbesondere nach Hinweis durch die Kasse - verlängert hat. Aber der Richter wird sich dann irgendwann der Kasse zuwenden und sie fragen, warum 1 Tag Fristüberschreitung so dringlich war und wird schauen, ob die Gesamtumstände ausreichend gewürdigt wurden und der 31.03. wirklich Ultima ratio ist
Da sehe ich ihre Chance. Es drängt sich 'ein bisschen' der Verdacht auf, die Kasse 'versteckt' sich hinter einer Formalie, trotz einer mutmaßlich objektiv bestehenden bzw. andauernden Arbeitsunfähigkeit. Vielleicht bekommen wir ja von ihr noch ein bisschen Input, worauf sich die Kasse im Widerspruchsbescheid im Wesentlichen bezieht und sie beantwortet noch die gestrigen Fragen.
Verfasst: 14.10.2010, 13:47
von Anja72
Hallöchen
also ihr Lieben, ich habe mich entschieden und werde nun selber Klage beim Szailgericht Stade einreichen. Ich bin ja Mitglied beim Sozialverband und mit denen werde ich das durchziehen.
Nun muss ich allerdings erstmal ein Schreiben einreichen um die Frist zu wahren da diese am 02.11. abläuft. Was schreibe ich denn dahin und was muss ich da für Unterlagen mit hinschicken??? Oder gar keine Unterlagen?? Die Wissen ja nicht worum es geht wenn ich da nur hinschreibe das ich gegen den Bescheid vom....Klage erheben möchte. Sorry das ich hier so doof frage aber ich hab da keine Ahnung von.
Was meine Familienversicherung angeht.....es riecht nach ÄRGER!!!!! Ich könnte durchdrehen. Aber diesmal bin nicht ich schuld sondern ich schätze das haben die extra gemacht. Mit Beginn der Maßnahme am 20.Juli wäre ich ja im Normalfall immer Pflichtversichert gewesen. Aber da geh ich gegen an,auch mit Anwalt. Ich lasse mich nicht verarschen. Nun würde ich dann ein zweites mal ohne Geldleistungen dastehen.Hinzu kommt jetzt noch das gerade meine Reha genehmigt wurde ( ganztägig ambulant hier in Soltau ) !!! Dann gibt es erstmal wieder Ü-Geld der DRV-Bund..... es ist zum Mäuse melken und ich weiss nicht wo ich zuerst anfangen soll. Aber das lasse ich mir nicht gefallen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Verfasst: 14.10.2010, 14:02
von Anja72
Ich nochmal....
@ Leser :
Sorry,hab gerade nochmal deine Nachricht gelesen und beantworte mal die Fragen.
Also, der Zahlschein lief bis 31.03. und ich bin am 01. 04. dann wieder zum Doc. ( Was mir zum Verhängniss wurde ) .
Mein Status der Mitgliedschaft vor dem 31.03. bzw. vor der AU war Pflichtversichert. Ich begann im April 09 eine berufliche Maßnahme der DRV und musste diese dann im Januar wegen der HWS abbrechen. Seitdem bin ich dann krank gewesen. Als ich dann rausflog aus der KK wurde ich familienversichert über meinen Mann.Also krank war ich ab 07. Januar aber habe da noch bis 15.02. Ü-Geld bekommen ( die 6 Wochen Lohnfortzahlung der DRV )
Ab 20. Juli war ich dann wieder in der beruflichen Quali, weil ich fdachte die OP hatte Erfog und ich bin fit. Normal wäre ich dann wie schon erwähnt wieder pflichtversichert. Hatte auch vor Beginn der Maßnahme meinen Anwalt gefragt ob ich in der IKK bleiben soll oder raus. Der hat mit dem Sachbearbeiter tel. und gesagt das das für die 2 unterschiedliche Schuh sind,das scheren die nicht über einen Kamm. Also bin ich geblieben. Musste ja auch erstmal sehen ob meine Gesundheit diese Maßnahme mitmacht,was sich ja nun als Fehlschlag bestätigt hat! Und nun bin ich wieder seit 02. September krank und habe jetztt noch bis 13.10. Ü-Geld bekommen. ( Von der IKK noch keine Unterlagen trotz Fax von mir an die ) Es ist alles verwirrend!!! Und scheiße!!!!
ganz mit der Ruhe, eines nach dem andern
Verfasst: 14.10.2010, 16:53
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.10.2010, 00:53
von leser
Okay, also als Rehabilitandin im Januar erkrankt und das KG wurde dann (lediglich) wegen dem verspäteten Arztbesuch eingestellt. Keine Feststellung von Arbeitsfähigkeit durch MDK oder Bescheid von der Krankenkassen. Wichtig wäre noch, dass Du die durchgehende Arbeitsunfähigkeit nachweisen kannst (Kopien der Bescheinigungen o.ä.). Vielleicht gab es ja auch einen ganz plausiblen Grund, dass Du (erst) am 01.04.2010 beim Arzt warst (z.B. wenn er Dich erst zu diesem Termin wieder einbestellt hat. Da käme dann schon ein gewisser Vertrauensschutz zum Tragen).
Was die jetzige Arbeitsunfähigkeit betrifft, musst Du der Kasse wenigstens Gelegenheit geben zu reagieren. Was soll sie am 14.10. machen? Dir einen Tag Krankengeld zahlen? Oder haben sie den Anspruch abgelehnt? Schau mal in den Bewilligungsbescheid der beruflichen Reha, steht da was drin von der Anmeldung zur Krankenkasse? Wenn die Anmeldung - aus welchen Gründen auch immer - versäumt wurde, führt dies nicht zur Familienversicherung, sondern die Anmeldung ist nachzuholen! Eine kleine Bestätigung der DRV könnte Aufklärung bringen. Nach dem hier geschilderten Sachverhalt bist Du versicherungspflichtiges Mitglied mit Anspruch auf Krankengeld (
denk an die rechtzeitigen Meldungen der Arbeitunfähigkeit bei der Kasse und die pünktlichen Verlängerungen... )
toi, toi, toi
Verfasst: 15.10.2010, 14:25
von Anja72
Hi Leser,
von den durchgehenden AU`s habe ich alle aufgehoben. Die Durchschrift ging ja eh zur KK und den anderen Zettel hab ich zuhause,akribisch abgeheftet !!!
Ja, es gab einen plausiblen Grund, eigentlich 2 aber das kann ich hier jetzt nicht nennen....ich weiss ja nicht wer hier mit liest!! Aber wir haben schon per Attest belegt das ich am 31.03. nicht reisefähig war. Außerdem hatte mein Doc Quartalsabrechnung !!!!!!!!
Ja, hast Recht,sie müssen ja nun erstmal reagieren. Habe gerad heute wieder eine Verlängerung bis 29.10.bekommen. Abgelehnt haben sie bisher noch nix. Aber ich hab letzte Woche eine neue Versichertenkarte bekommen,da die alte nicht mehr lesbar war. Auf dieser war komischerweise der Status familienversichert !!! Auch seltsam...aber gut,ist mir ja bekannt.
Jaaa,du hast Recht, mit Beginn der Maßnahme habe ich ein Schreiben der DRV bekommen für die Meldung zur Sozialversicherung. Und da steht drauf : Anmeldung für die IKK und Beginn 20.07. !! Das gleiche habe ich bekommen nach Abruch der Maßnahme!! Nach dem Schreiben müssten die mich ja angemeldet haben!! Und ich weiss auch das ich das bei Beginn anderer Maßnahmen immer bekommen habe und ich dann auch immer pflichtversichert war.
Aber weisst du was ich überlegt habe???? Die haben mich ja nun am 01.04. aus der Kasse geschmissen und mich über meinen Mann familienversichert. Vielleicht wurde ich darum familienversichert, weil die mich ja rausgeschmissen haben??? Denn die schmeißen mich ja nicht erst raus und nehmen mich dann wieder auf. Allerdings hab ich ja vor Beginn mit meinem Anwalt tel. Der hat sich mit denen in Verbindung gesetzt und ihm wurde gesagt das die das " trennen" wegen der Sache....
Aber ich glaub ich werde gleich mal die DRV anrufen und fragen ob die mich da angemeldet haben.
Vielen lieben Dank das Du dich so in meinen Fall hineinkniest.
Auch an die anderen liiieeeeben Dank. Werd weiter berichten!!
Verfasst: 16.10.2010, 01:49
von leser
Hallo Anja72,
kein Problem. Unser Mitstreiter 'Machts Sinn' war ja auch fleißig mit vielen nützlichen Tipps und er ist kein Kassenmitarbeiter. Also auch da: Respekt.
Anja72 hat geschrieben:Die haben mich ja nun am 01.04. aus der Kasse geschmissen und mich über meinen Mann familienversichert. Vielleicht wurde ich darum familienversichert, weil die mich ja rausgeschmissen haben??? Denn die schmeißen mich ja nicht erst raus und nehmen mich dann wieder auf.
Doch das tun sie
Also wieder aufnehmen. Letzte Kasse ist maßgebend. Sie haben Dich ja auch nicht wörtlich "rausgeschmissen", sondern zunächst den Status in Familienversicherung gewechselt. Sieh es mal positiv, eine Familienversicherung kostet in der GKV keine Beiträge. Eine Weiterversicherung aufgrund Krankengeld natürlich auch nicht
PS: Gründe, Diagnosen oder konkrete Inhalte von Schreiben brauchst Du hier natürlich nicht nennen. Die interessieren allenfalls im späteren Gerichtsverfahren. Du wirst sehen, so schlecht ist unser System hier in Deutschland nicht. Wünsche Dir viel Erfolg
Verfasst: 03.11.2010, 16:05
von Anja72
Hallo Ihr Lieben,
da Ihr mich so toll unterstützt habt und mir viele Tips gegeben habt, will ich nun auch berichten wie es bei mir weiter gegangen ist.
Also, Klage beim Sozialgericht habe ich eingereicht ( Großen Dank an Machts Sinn für die " Vorlage " ) . Die Frist hab ich also gewahrt,sie wäre am 02.11. abgelaufen. Morgen früh habe ich dann einen Termin beim Sozialverband,mit dem ich dann alles weitere besprechen werde. Bin gespannt wie die diese Sache sehen.
Was mein Krankengeld angeht bzw. meine familienversicherung ....jaaaaa.das ist so eine Sache. Gerade heute vormittag habe ich mit einer Sachbearbeiterin meiner KK gesprochen und diskutiert. Für meine Reha bzw. zur Berechnung des Ü-Geldes brauchte ich eine Bescheinigung der KK. Diese hab ich am 13. 10 hingeschickt und warte bis heute auf die Rücksendung. Heut morgen hab ich dann dort angeruffen und die Sachbearbeiterin gefragt. Die sagte mir dann das ich ja familienversichert sein und mir gar keine Leistungen zu stehen!
Ich habe sie dann gefragt warum ich eigentlich Familienversichert sei,denn ich habe ja eine berufliche Reha gemacht und Einkommen erzielt in Form von Ü-Geld. Jaa,das wisse sie auch nicht und es wäre komisch. Ich sollte ihr dann die Berechnung des Ü-Geldes faxen sowie die Anmeldung der DRV und die Abmeldung etc. Das habe ich dann gemacht und sie rief mich zurück. Bei dem Gespräch stellte sich dann heraus das ich tatsächlich hätte bei Beginn der Maßnahme ab 20.07. als pflichtversichertes Mitglied laufen müssen.Angeblich wäre bei der Anmeldung der DRV etwas falsch gelaufen. Aber sie selber fand das alles sehr sehr seltsam!!! Nun müssen die mich rückwirkend pflichtversichern und dann läuft natürlich auch das KG.!!!! Und wenn die Berechnung des KG gelaufen ist können die mir die Bescheinigung zurück schicken die ich dann ja brauche für die Reha ( medizinische Reha ist bewilligt,geht am Montag los ) Warum mich niemand informiert hat wegen der Bescheinigung das wusste sie nicht, ich behaupte einfach mal das mein Sachbearbeiter....Ihr wisst schon!!!!
Also es ist tatsächlich so das man als Familienversichertes Mitglied keinen Anspruch auf KG hat. Aaaaaber, man ist ja auch nur familienversichert wenn man geringfügig Beschäftigt ist oder Hausfrau o.ä.!!! Heftig alles aber ich hoffe mal das es nun läuft. Dauert nun natürlich alles noch aber damit muss ich leider leben.
Echt ärgerlich und noch ärgerlicher wenn man als Mitglied gerne mal " übersehen " wird. Mal sehen,vielleicht wechsel ich den Sachbearbeiter.
Kann man während des Bezuges von KG eigentlich die Kasse wechseln???
Ich wünsche Euch auf jeden Fall noch eine schöne Restwoche.
Ganz liebe Grüße
Anja
Verfasst: 03.11.2010, 17:44
von Czauderna
Hallo Anja,
ja, wenn der Krankengelbezug über das Ende der Mitgliedfschaft bei Kasse A andauert dann muss Kasse B sofort Krankengeld zahlen.
Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass dies nicht immer reibungslos abgeht - es sei denn die Übersendung der Unterlagen von A nach B wurde so rechtzeitig in die Wege geleitet dass Kasse B auch in die Lage versetzt wird sofort zu zahlen.
Ob sich Kasse B darüber freut ein neues Mitglied zu erhalten welches noch keinen Cent Beitrag gezahlt habt, aber sofort Krankengeld und noch mehr beansprucht, das ist eine andere Frage, aber es geht ja hier nicht um Freuen sondern um Ansprüche.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.11.2010, 01:14
von leser
Hallo Anja72
Anja72 hat geschrieben:Nun müssen die mich rückwirkend pflichtversichern und dann läuft natürlich auch das KG.!!!!
Siehst Du, mein Reden
Anja72 hat geschrieben:Aber sie selber fand das alles sehr sehr seltsam!!!
Die Meinung der Sachbearbeiterin teilen wir ausdrücklich
Was allerdings auch sein könnte ist, dass die Bescheinigung direkt an die DRV ging, dann ist allerdings davon auszugehen, dass sie falsch ausgestellt wurde (Status familienversichert). Falls Du einen Ansprechpartner oder Telefonnr von der DRV hast, kannst dort vielleicht noch nachfragen. Ggf kannst Du der DRV auch mitteilen, dass sich die Berechnungsgrundlage weiterhin an der dem Ü-Geld der beruflichen Reha orientieren wird (da anschl. durchgehend arbeitsunfähig), aber die Kasse momentan offensichtlich nicht in der Lage ist, die Angelegenheit zügig zu erledigen. Die DRV wird aber wohl dennoch was Schriftliches von der Kasse haben wollen. Dann kannst Du noch vorschlagen, ob sie nicht mal eine Einzugsstellenprüfung bei der Kasse machen wollen (kleiner Scherz
)
Wenn die Klageschrift vom Sozialgericht eintrudelt, wird die Kasse wohl das zweite Mal wach werden... Und hoffentlich wach bleiben und den Rest nun korrekt abwickeln
Die Anmerkung von Kollegen Czauderna kann ich allerdings unterstützen. Die anderen 159 Kassen freuen sich auf Dich, wenn Du
nach dem Krankengeldbezug kommst
Eigentlich haben sie es ja jetzt wenigstens 'verdient' auch zahlen zu müssen, wo sie Dich das zweite Mal im Regen stehen lassen...
Wünsche Dir weiterhin guten Verlauf und gute Besserung
Lg Leser
hallo zusammen
Verfasst: 02.12.2010, 17:44
von franke1961
habe nach langen hin und her nun doch mein Krankengeld für 4 wochen bekommen.
Schönes zusätzliches weihnachtsgeld.
Also nicht locker lassen und versucht an euer geld zu kommen.