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Verfasst: 10.04.2010, 15:03
von Opfer des Sozialstaates
Liebe Forum Leserinnen und Lesern und die Formuexperten,

Als erstes möchte ich mich triefst gegenüber @GKV, wegen meiner viel zu symbolische Vergleich zwischen eine „erwürgten“ Bundesbürger und abgeknickten Blume von Blumenbeet aus meine zweiten Beitrag entschuldigen. Den Beitrag habe ich in der Nacht, nach meiner 12h Arbeit geschrieben, als ich wieder voll verbittert war. Aber, dass ich mich selbst, ohne keine dritten außer meiner Familie zu schaden, vor dem Hauptgebäude des Gesundheitsfonds aufhänge, denke ich alle 20 Minuten nach, ist auch die einzige Protest Möglichkeit, was ich noch habe, nur wegen meiner Familie habe ich das noch nicht vollzogen.
@GKV macht nur ihr/sein Arbeit so gut oder schlecht sie/er das kann und mit aktuellen und historischen Gesetzgebung sich auskennt, ist auch kompliziert, die betroffene Gesetze werden fast täglich geändert.
Deswegen habe ich von KK Mitarbeitern stets und ausschließlich die Antwort auf meine Problemfragen erhalten: „…das Gesetz schreibt uns vor“. Und nichts anderes. Was das aktuell gültiges Gesetz ihnen vorschreibt, wussten die selber auch nicht so genau. Andere Frage ist natürlich, wenn für alle Problemen und Fragen Gesundheitsfond zuständig ist, wozu braucht man überhaupt die unzählige KK’s (incl. die Formuexperten). Man könnte das ganze KK System auf Gesundheitsfond reduzieren, genau wie Knappschaft bundesweit für alle Minijobs zuständig ist, und eine Anmeldung mindestens 6 Monaten dauert, dann würden auch die Formuexperten auf eigenen Leib und Seele erleben, was es bedeutet, wenn man plötzlich von irgendwo keine KK Beiträge gezahlt kriegt, die selbst zu zahlen hat und wenn das nicht geht, die festgesetzte säumige Beiträge mit 60% pro anno extra belastet und vollgestreckt werden..

Aber schwamm darüber, ich wollte keinen hier wieder aufhetzten und schließlich sitzen wir hier nicht in einem Bundestag, wo die von uns, Steuerzahler, bezahlte Leute nichts anderes zu tun haben als gegenseitig zu beschimpfen, beleidigen, auslachen , boykottieren und Bevölkerung einfach anzulügen. Wie anlügen speziell bezüglich „soziale“ KK Reform, kann jeder z.B. in einer ähnlichen Forum nachlesen (http://www.krankenkassentarife.de/basep ... s=1458.002)

Und darum geht es
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Jetzt wird noch auf H4-Empfänger eingeprügelt. Wunderbar. Die leben alle im Luxus. Dann beantrage das doch auch. .
ich habe viel zu viele Perioden in meinem Leben gehabt, wo ich monatelang nur einige Pfennigs hatte, um nicht zu wissen, was ein Bedürftigkeit ist. Ich prügele hier keine Leute ein, die wegen Notlage oder Misspolitik unserer Regierung dahin gezwungen sind, sondern ich "prügele" die Regierung und Gesetzgebung, die solche Gesetze erschafft und mit Staatsmacht vollstreckt, bei denen anders nicht übrig als H4 anzumelden bleibt, ein.

Das bitterste dabei, warum muss unsere Regierung und Gesetzgeber, ihre eigene Bürger noch anlügen? Die hätten doch einfach sagen können: „Hi liebe Bürger, rot-grün hat in seiner Regierungszeit alles kaputt gemacht , wo was noch zu holen war, jetzt müssen wir aus CDU auch brav mit SPD Populisten spielen damit wir überhaupt als Volkspartei erhalten bleiben, somit sind keine dringend notwendig Änderungen in unseren zwar tollen aber total veralteten Systemen möglich aber die Kassen sind einfach leer, weil Pharmaunternehmen auf keine Fall auf ihre Gewinne verzichten werden. Aber kein Problem, wir haben einen für Wahlen nicht so relevante Gruppe lokalisiert, die Selbständige und nicht versicherte, die zum Glück noch kein H4 angemeldet haben, von denen holen wir jetzt alles und damit das richtig lohnt heben wir Säumniszuschlag von 1% pro Monat auf 5% pro Monat, aber nur bei denen, weil wenn wir das für alle so andonnern, riskieren wir evtl. Konflikt noch mit sonstige Industrie oder womöglich noch mit Gewerkschaften. Somit keine sorge mit Selbständigen, die als jede einzeln für sich selbst kämpft, können so wie so gegen Bundesregierung nichts anhaben und somit alles unter Kontrolle und keine sorgen liebe Bürger.“
Ich hätte kein Problem damit gehabt, Gegensatz zu Behauptungen, „wie selbstlos die für soziale Gerechtigkeit gekämpft haben und was für tolle soziale Sicherungsmechanismen die geschaffen haben“

Fortsetzung folgt
(zwischendurch muss ich auch arbeiten, da die nächste Vollstreckung von KK, nach Lohnpfändung, ist schon in Anmarsch)

Verfasst: 10.04.2010, 16:52
von GerneKrankenVersichert
Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Als erstes möchte ich mich triefst gegenüber @GKV, wegen meiner viel zu symbolische Vergleich zwischen eine „erwürgten“ Bundesbürger und abgeknickten Blume von Blumenbeet aus meine zweiten Beitrag entschuldigen.
Entschuldigung angenommen.
Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Aber, dass ich mich selbst, ohne keine dritten außer meiner Familie zu schaden, vor dem Hauptgebäude des Gesundheitsfonds aufhänge, denke ich alle 20 Minuten nach, ist auch die einzige Protest Möglichkeit, was ich noch habe, nur wegen meiner Familie habe ich das noch nicht vollzogen.
Wen die Situation für dich so aussichtlos erscheint, empfehle ich dir, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich vermute, dass unser Kommunikationsproblem auch daher kommt, dass deine Situation mir im Vergleich zu anderen mir bekannten eher harmlos vorkommt. Für dich scheint sie ungleich schlimmer zu sein, von daher kann ich deine Reaktion nachvollziehen.
Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Deswegen habe ich von KK Mitarbeitern stets und ausschließlich die Antwort auf meine Problemfragen erhalten: „…das Gesetz schreibt uns vor“. Und nichts anderes. Was das aktuell gültiges Gesetz ihnen vorschreibt, wussten die selber auch nicht so genau.
Das ist schlecht. Darf ich fragen, welche Kasse das ist? Denn es scheint sich ja um ein flächendeckendes und nicht das Problem mit einem einzelnen Sachbearbeiter zu handeln.
Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Andere Frage ist natürlich, wenn für alle Problemen und Fragen Gesundheitsfond zuständig ist, wozu braucht man überhaupt die unzählige KK’s (incl. die Formuexperten).
Man braucht sie nicht. Die Krankenversicherung könnte genauso wie die Renten- und Arbeitslosenversicherung als Einheitskasse konstruiert sein. Wer dies möchte, muss sich nur darüber im Klaren sein, dass damit die Konkurrenz wegfällt. Wer mal der Rentenversicherung seinem Kurantrag hinterher telefoniert hat oder beim Arbeitsamt an einen besonders "netten" Sachbearbeiter geraten ist, weiß, was ich meine. Für die Arbeiter ist das Ganze gar nicht so weit weg, vor 15 Jahren mussten sie sich noch bei AOK versichern und hatten keine Wechselmöglichkeit. Und wer die AOKn noch von damals kennt ... da hat sich durch die Konkurrenz schon vieles zum Postiven geändert.
Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Man könnte das ganze KK System auf Gesundheitsfond reduzieren, genau wie Knappschaft bundesweit für alle Minijobs zuständig ist, und eine Anmeldung mindestens 6 Monaten dauert, dann würden auch die Formuexperten auf eigenen Leib und Seele erleben, was es bedeutet, wenn man plötzlich von irgendwo keine KK Beiträge gezahlt kriegt, die selbst zu zahlen hat und wenn das nicht geht, die festgesetzte säumige Beiträge mit 60% pro anno extra belastet und vollgestreckt werden..
Ich möchte mich hier nicht hinter irgendwelchen Gesetzen verstecken. Die meisten Gesetze im SGB haben einen Sinn - und wer die Hintergründe kennt, versteht diesen oft besser, als jemand, der nur den angeblich offenkundigen Unsinn sieht.

Es geht, wie Czauderna bereits schrieb, um die Wertigkeit der Zahlung der Beiträge zur Krankenversicherung. Ein Beschäftigter unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ein Arbeitsloser erhalten diesen Betrag erst überhaupt nicht zur freien Verfügung, sie haben keine Wahl, ob sie den Beitrag vielleicht zunächst dazu verwenden, andere Löcher zu stopfen. Freiwillig Versicherte haben die Wahl - und entscheiden sich oft, den Beitrag nicht zu zahlen, wenn es eng wird. Hand auf's Herz - hast du die Miete weiter gezahlt? Die Versicherung für's Auto? Usw. usf.

Früher führte die Nichtzahlung der Beiträge dazu, dass die Mitgliedschaft beendet wurde - auf gut deutsch wurde derjenige aus der Krankenkasse rausgeschmissen, hatte keinerlei Versicherungsschutz mehr und auch keine Chance, als Selbständiger wieder aufgenommen zu werden. Wir informierten die Leute immer frühzeitig, wiesen eindringlich auf die Folgen hin - vorgeschrieben war die telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme - und trotzdem geschah es, dass Leute einfach nicht zahlten. Und da ist man dann auch als Krankenkasse machtlos und m. E. nicht für die Folgen verantwortlich.

In den letzten Jahren wurde sehr viel getan, um allen Bundesbürgern einen Versicherungsschutz zu ermöglichen. All diese Maßnahmen halte ich persönlich für gut. Ich brauche mich da nicht hinter dem Gesetzgeber zu verstecken. Es fing damit an, dass Sozialhilfeempfänger ein Beitrittsrecht zur GKV erhielten. Und endete damit, dass rein theoretisch jeder in D krankenversichert ist. Das, was hier von einigen als lästig, gängelnd und unnötig empfunden wird, macht Sinn. Den mancher jedoch erst dann erkennt, wenn diese Absicherung fehlt.

Also, die so oft beschimpfte Politik setzte durch, dass jeder in D das Recht auf eine Krankenversicherung hat. Dazu wurden sogar einige Privilegien der PKV abgeschafft. Niemand in D muss mehr sein Haus verkaufen, wenn er aus welchen Gründen auch immer keine Krankenversicherung hat und an Krebs erkrankt, die Niere versagt oder sonstiges. Und damit sind wir wieder bei der Wertigkeit. Die Höhe der Beitragsrückstände innerhalb der GKV explodierte nach Einführung dieser Regelung. Warum zahlen, wenn ich auch so im Ernstfall versorgt werde? So kam es dazu, dass die hohen Säumniszuschläge eingeführt wurden, um zu erreichen, dass die Zahlung des KV-Beitrages bei freiwillig Versicherten wieder eine höhere Wertigkeit erhält.

Wie schon mehrfach erwähnt, laufen diese hohen Säumniszuschläge nur solange auf, bis Versicherter und Krankenkasse sich auf eine Zahlungsvereinbarung geeinigt haben. Und wenn auf längere Sicht die Zahlung eines Beitrages als Selbständiger nicht möglich ist, muss überlegt werden, ob die selbständige Tätigkeit sich überhaupt lohnt. Es ist mal wieder die Wertigkeit - wenn die Miete oder was auch sonst auf der Prioritätenliste oben steht, nicht mehr gezahlt werden kann, fällt diese schwierige Entscheidung leichter, als wenn es "nur" die KV-Beiträge, die dann noch als Gängelei empfunden werden, sind.
Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Wie anlügen speziell bezüglich „soziale“ KK Reform, kann jeder z.B. in einer ähnlichen Forum nachlesen (http://www.krankenkassentarife.de/basep ... s=1458.002)
Durch das Vermischen von Fällen, die unterschiedlich gelagert sind, gerät man schnell in die Opferrolle. Der dort geschilderte Fall ist anders gelagert als deine Problematik. Hier gibt es andere Lösungen. Ich finde es jedoch nicht zielführend, hier jetzt noch darüber zu diskutieren. Das können wir bei Bedarf gerne in einem anderen Thread tun.
Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: ich habe viel zu viele Perioden in meinem Leben gehabt, wo ich monatelang nur einige Pfennigs hatte, um nicht zu wissen, was ein Bedürftigkeit ist. Ich prügele hier keine Leute ein, die wegen Notlage oder Misspolitik unserer Regierung dahin gezwungen sind, sondern ich "prügele" die Regierung und Gesetzgebung, die solche Gesetze erschafft und mit Staatsmacht vollstreckt, bei denen anders nicht übrig als H4 anzumelden bleibt, ein.
Ich sage nur eins: Wertigkeit. Wenn man meint, auf eine Krankenversicherung verzichten zu können, macht deine Argumentation Sinn. Vor der neuen Gesetzgebung wurde anders argumentiert: "Es gibt Menschen in D, die durch den Gesetzgeber und unsere Regierung keinen Krankenversicherungsschutz haben und bei einer schweren Krankheit Haus und Hof verlieren." Allen kann man es nicht recht machen. Ich persönlich finde die momentane Lösung wesentlich sozialer als die vorherige. Vielleicht auch deshalb, weil ich tagtäglich erlebe, wie schnell jemanden eine schwere Erkrankung treffen kann und welche Kosten dann entstehen.
Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Das bitterste dabei, warum muss unsere Regierung und Gesetzgeber, ihre eigene Bürger noch anlügen? Die hätten doch einfach sagen können: „Hi liebe Bürger, rot-grün hat in seiner Regierungszeit alles kaputt gemacht , wo was noch zu holen war, jetzt müssen wir aus CDU auch brav mit SPD Populisten spielen damit wir überhaupt als Volkspartei erhalten bleiben, somit sind keine dringend notwendig Änderungen in unseren zwar tollen aber total veralteten Systemen möglich aber die Kassen sind einfach leer, weil Pharmaunternehmen auf keine Fall auf ihre Gewinne verzichten werden. Aber kein Problem, wir haben einen für Wahlen nicht so relevante Gruppe lokalisiert, die Selbständige und nicht versicherte, die zum Glück noch kein H4 angemeldet haben, von denen holen wir jetzt alles und damit das richtig lohnt heben wir Säumniszuschlag von 1% pro Monat auf 5% pro Monat, aber nur bei denen, weil wenn wir das für alle so andonnern, riskieren wir evtl. Konflikt noch mit sonstige Industrie oder womöglich noch mit Gewerkschaften. Somit keine sorge mit Selbständigen, die als jede einzeln für sich selbst kämpft, können so wie so gegen Bundesregierung nichts anhaben und somit alles unter Kontrolle und keine sorgen liebe Bürger.“
Ich hätte kein Problem damit gehabt, Gegensatz zu Behauptungen, „wie selbstlos die für soziale Gerechtigkeit gekämpft haben und was für tolle soziale Sicherungsmechanismen die geschaffen haben“
Ich hoffe, dass meine Ausführungen deutlich gemacht haben, dass die Intention eine andere war. Es ging nicht darum, die Selbständigen zu schröpfen, sondern sie genauso wie die Beschäftigten zu schützen und vielen von ihnen überhaupt erst wieder den Weg zu einer bezahlbaren Krankenversicherung freizumachen.

GKV

Verfasst: 10.04.2010, 23:55
von Opfer des Sozialstaates
Lieber @GKV vielen Dank für sehr ausführliche Plädoyer für sozial gerechten GKV.
Selbstverständlich sehe ich das Problematik etwas einseitig, eben nur als Zahler und nicht als Leistungsempfänger.
Ich habe nur eine Frage, was hat das mit sozialen Gerechtigkeit zu tun ??
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Niemand in D muss mehr sein Haus verkaufen, wenn er aus welchen Gründen auch immer keine Krankenversicherung hat und an Krebs erkrankt, die Niere versagt oder sonstiges. .
das diejenige, die gar keine Haus für sein Familie auch nicht in Träumen leisten können, mit 60% Säumniszuschlagen dafür zur Kasse gebeten werden um zu verhindern dass andere Nichtversicherte, die zwar für sich ein Haus bauen könnten aber nicht über ihre Krankenversicherung nachgedacht haben, ihr haus nicht verlieren?
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Hand auf's Herz - hast du die Miete weiter gezahlt? Die Versicherung für's Auto? Usw. usf. .
Ich will wirklich nicht unhöfflich sein, aber leben Sie wirklich auf Mond?
Wenn die Einnahmen sich rapide vermindern, und alle Zahlungsverpflichtungen wie gehabt weiterlaufen, da ich, wie schon erwähnt, aus Dummheit keinen H4 angemeldet habe, ist die festgesetzte KK Beitrag wirklich nicht nur das einziges Problem.
Konkret bei mir damals, die Wohnung wurde gekündigt, wir sind auch ausgezogen, Finanzamt hat mein Insolvenz beantragt und eine vorläufige Insolvenzverwalter hat allen Welt geschrieben, dass ich Insolvenz bin, weil ich wieder mal so dämlich war und ehrenhaft meinen Daten vorlegte, die hat nur die Moneten vor ihr Augen gesehen , was die bei meiner Insolvenz abkassieren kann (die INSOLVENTZ VERWALTER= VERBRECHER sind wirklich Thema an sich für ein anderes Forum), obwohl ich die Angeforderte Summe von Finanzamt doch zusammengeliehen und abbezahlt habe und in direkten Kontakt mit Amtsgericht die Sache als erledigt erklärt wurde und Finanzamt ihr Antrag zurückzog.

Ich glaube, bei allem Respekt, dass keine weitere Diskussion hier in Forum kaum noch Sinn machen würde, ich werde einfach versuchen Gesetzgeber anzuklagen.

Verfasst: 11.04.2010, 11:31
von Peacemaker
@Czauderna
Ziele der Ich-AG`S waren weder Selbstverwirklichung noch persönliche Unabhänigkeit,
die Ich-AG`S wurden von Rot/Grün erfunden um die Arbeitslosenstatistik zu schönen...

Tatsächlich wurden durch ICH-AG`S Arbeitsplätze geschaffen,
allerdings bei den Insolvenzverwaltern,Inso-Gerichten und den Exikutern.

Fakt ist dass in Deutschland ca 6Mio Arbeitsplätze fehlen und
viele Unternehmen stellen Aufgrund der hohen Sozialabgaben nur noch externe
Mitarbeiter ein,
Arbeitslosen-Kranken-Rentenversicherung usw. werden auf den Mitarbeiter abgewälzt,
gibt es keine oder wenig Arbeit wird der externe im Preis gedrückt oder
einfach nicht mehr beschäftigt...

Alles in allem ist natürlich ein Riesenbetrug der Unternehmen an den Sozialkassen und macht ein Mitarbeiter nicht mit,
es stehen zehn andere vor der Tür...

Ähnlichen Unfug plant Schwarz/Gelb momentan auch wieder,
Arbeitslose sollen wie in Indien Microkredite erhalten um sich Selbständig zu machen...Die Insolvenzverwalter reiben sich schon die Hände.

Natürlich gibt es Gesetze die Scheinselbständigkeit verhindern sollen,
habe selbst eine Statusfestellung beantrag,
doch von Seiten der DRV und GKV wird verzögert,gemauert und blockiert.

Ist halt einfacher sich an den kleinen Scheinselbständigen zu halten als sich mit der Rechtsabteilung eines großen Unternehmens anzulegen...
(Siehe meinen Thread in der Rubrik für Selbständige)

Deine Vorstellung von Selbständigkeit ist auf dem Stand der 90er,
"damals als wir noch wirkliches Wachstum hatten"!



@Opfer des Sozialstaates
Die Frage ist nicht ob sondern wann dieses System implodiert,
immer mehr Geringverdiener,Ein-Eurojobber usw.,
bei der Post schleppen Betriebswirte,KFZ-Techniker und Journalisten für einen Hungerlohn Pakete,
viele große Firmen beschäftigen Ihre externen Mitarbeiter nicht mehr und
spätestens wenn dass jetzt teilweise auf 100% Kurzarbeit gesetzte Stammpersonal freigesetzt wird,gibt es einen Einbruch bei den KK-Beiträgen den so noch keiner auf dem Plan hat.

Hoffe nur dass zu diesem Zeitpunkt ein fähiger Gesundheitsminister am Ruder ist der in der Lage ist dass komplette Pharmageklüngel mitsamt dem Lobbyismus in die Wüste zu schicken und
ein faires System mit 1/3 der Verwaltungskosten aufzubauen...

Wie gesagt,alles eine Frage der Zeit,
man muss nur warten können...

Verfasst: 11.04.2010, 12:38
von Czauderna
Hallo Peacemaker,

"Deine Vorstellung von Selbständigkeit ist auf dem Stand der 90er,
"damals als wir noch wirkliches Wachstum hatten"! "

Na ja, sagen wir mal so - du argumentierst aus deiner persönlichen Situation heraus , von daher auch vollkommen nachvollziehbar.
Ich argumentiere aus meiner Erfahrung heraus und da ich ich heute noch diese Erfahrungen habe bin eben nicht auf dem Stand der 90er stehehgeblieben. Fälle wie der deinige sind mir in hundertfacher Ausführung
begegnet soweit sie uns als Kasse betroffen haben. Bereits bei der Kalkulation des Risikos einer selbständigen Tätigkeit wurde Kranken-, Pflegeversicherung unbd die Altervorsorge ans Ende geschoben, also im Notfall als entbehrlich angesehen und so kam es dann auch.
Dass nun die "Kralle" des Gesetzes zuschlägt und die "Betroffenen" zur Versicherung zwingt ist eben vom Gesetzgeber genauso gewollt und auch die 5% Säumniszuschlag hat der Gesetzgeber festgelegt.
Ich als Privatperson und Krankenkassenmitarbeiter hätte hier schon eine andere Reglung bevorzugt, z.B. verlängerte Meldefristen und Nachzahlung nur in Höhe von Anwartschaftsbeiträgen. Ich könnte mir auch eine Angleichung der Mindestbeitragsbemessungsgrenzen für Selbständige an die für sonstige freiwillig Versicherte (ca. 860,00 €) als praktikabel vorstellen.
Nur, das Gesetz sieht es eben anders - deshalb, mach es, verklage den Gesetzgeber.
Gruß
Czauderna

Gruß
Czauderna

Verfasst: 11.04.2010, 18:16
von Peacemaker
Meine Rede...Ab zum Sozialgericht,
kostst nichts und tut auch nicht weh...

Verfasst: 12.04.2010, 08:04
von GerneKrankenVersichert
Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Ich glaube, bei allem Respekt, dass keine weitere Diskussion hier in Forum kaum noch Sinn machen würde,
Da sind wir einer Meinung. Denn, mit Verlaub, unser Sozialstaat bietet viele Möglichkeiten, wenn diese jedoch wie hier beschrieben
Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: da ich, wie schon erwähnt, aus Dummheit keinen H4 angemeldet habe,
aus welchen Gründen nicht genutzt werden, frage ich mich, warum du dich als Opfer des Sozialstaates siehst.

Und nochmal: Wenn jetzt du jetzt auch noch mit den Kosten einer teuren Behandlung sitzen würdest, sähest du die Beitragszahlung zur Krankenversicherung wahrscheinlich mit anderen Augen.
Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: ich werde einfach versuchen Gesetzgeber anzuklagen.
Na klar, klagen wir doch einfach mal jemanden an, wenn wir selbst einen Fehler gemacht haben :roll:.

GKV

Verfasst: 12.04.2010, 08:13
von GerneKrankenVersichert
Czauderna hat geschrieben: Ich als Privatperson und Krankenkassenmitarbeiter hätte hier schon eine andere Reglung bevorzugt, z.B. verlängerte Meldefristen und Nachzahlung nur in Höhe von Anwartschaftsbeiträgen.
Dann würde sich doch kein halbwegs Gesunder mehr versichern, bei dem nicht schon der Arbeitgeber die Beiträge abführt. Ist doch viel billiger, sich erst dann zu melden, wenn man größere Leistungen benötigt und für die Vergangenheit den geringen Beitrag nachzuzahlen.
Czauderna hat geschrieben: Ich könnte mir auch eine Angleichung der Mindestbeitragsbemessungsgrenzen für Selbständige an die für sonstige freiwillig Versicherte (ca. 860,00 €) als praktikabel vorstellen.
Nur, das Gesetz sieht es eben anders - deshalb, mach es, verklage den Gesetzgeber.
Das wird nichts bringen, da das BVerfG bereits entschieden und sehr detailliert dargelegt hat, warum die Mindestbemessungsgrenze für Selbständige nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Ganz ohne richterlichen Druck hat der Gesetzgeber seitdem bereits für Bedürftige und nicht hauptberuflich Selbständige nachgebessert.

GKV

Verfasst: 12.04.2010, 10:51
von Czauderna
Hallo Gernekrankenversichert,
ich denke dass auch Du der Kunst mächtig bist zwischen den Zeilen zu lesen.
Selbst wenn ich eine andere Meinung zur bestehenden Gesetzgebung und Rechtsprechung habe zur Krankenversicherung der Selbständigen, so verkenne ich dennoch nicht die Fakten. Daher bleibt doch nur die Schlussfolgerung dem Betroffenen recht zu geben und wenn er meint, er müsse gegen bestehende Gesetze klagen, dann soll er das doch tun, wir leben in einem freien Land. Über seine Erfolgsaussichten habe ich nichts geschrieben.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 12.04.2010, 11:07
von GerneKrankenVersichert
Hallo Czauderna,

wenn die Erfolgsaussichten nicht vorhanden sind, halte ich es bei der beschriebenen finanziellen Situation für fair, darauf hinzuweisen, bevor der Anwalt dies zu einem Stundensatz von x € tut.

GKV

Verfasst: 12.04.2010, 11:24
von Shayla
da das BVerfG bereits entschieden und sehr detailliert dargelegt hat, warum die Mindestbemessungsgrenze für Selbständige nicht gegen das Grundgesetz verstößt
1. Der Spruch des BVerfG ist nicht immer die ultima ratio!
Bei der zur Zeit gesetzlich fehlenden Durchsetzbarkeit des Sorgerechts von Vätern nichtehelicher Kinder hat der deutsche Gesetzgeber auch erst vom Europäischen Gerichtshof die Leviten gelesen bekommen und muss jetzt die Normen ändern.

2. Zum Zeitpunkt des Beschlusses vom 24.05.2001 hatten Selbständige keinen originären Zugang zur gesetzlichen KV. Die Versicherungspflicht für alle ist bekanntlich erst zum 01.04.2007 / 01.01.2009 eingeführt worden.

Jener Ausspruch des BVerfG

b) Jedenfalls überwiegen im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung die mit der Regelung verfolgten öffentlichen Belange. Dies gilt -- wie oben dargestellt -- in besonderem Maße für die Herstellung der Beitragsgerechtigkeit. Auch trägt die Regelung als Teil eines im Gesundheitsstrukturgesetz enthaltenen Bündels von Maßnahmen zur Erhöhung der Beitragseinnahmen und damit zur Erhaltung der Stabilität des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung bei (vgl. BVerfGE 82, 209 [230] ; BVerfG, NJW 2001, S. 1779 [1780]). Diese Gemeinwohlziele zur Geltung zu bringen, wäre dem Gesetzgeber nicht oder nicht in genügendem Maße gelungen, hätte er die von der Neuregelung des § 240 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 SGB V bei deren In-Kraft-Treten betroffenen Versicherten verschont. Seit dem Gesundheits-Reformgesetz haben Selbständige im Grundsatz keinen originären Zugang mehr zur gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. oben A I 1).

lässt einen über jene Aussage des Betroffenen
Aber kein Problem, wir haben einen für Wahlen nicht so relevante Gruppe lokalisiert, die Selbständige und nicht versicherte, die zum Glück noch kein H4 angemeldet haben, von denen holen wir jetzt alles und damit das richtig lohnt heben wir Säumniszuschlag von 1% pro Monat auf 5% pro Monat, aber nur bei denen,...
doch in besonderem Maße nachdenken.

Zumal sich der Gesetzgeber bei der Anhebung des Säumniszuschlages auf 5 % pro Monat tatsächlich keinerlei Gedanken über etwaige mögliche Auswirkungen dieser seiner Neuregelung gemacht hat - wer die Begründung zum GKV-WSG liest, findet dazu einen Satz ohne Inhalt.

Im Übrigen:
3. KEINEM der Herren und Damen Bundesverfassungsrichter hat je im Leben ein Vollstreckungsbeamter in der Wasch-Unterwäsche gewühlt!


P.S. Ein Anwalt arbeitet für sozial Schwache auf Basis von Prozesskostenhilfe mit erheblich reduzierten Gebühren, faktisch in vielen Fällen PRO BONO - aber hier haben wir ja eine neue Gruppe, auf der herumgehackt werden kann ohne Nachzudenken!

Verfasst: 12.04.2010, 12:08
von Peacemaker
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Hallo Czauderna,

wenn die Erfolgsaussichten nicht vorhanden sind, halte ich es bei der beschriebenen finanziellen Situation für fair, darauf hinzuweisen, bevor der Anwalt dies zu einem Stundensatz von x € tut.

GKV

Lasst Euch nicht belabern Leute,
klagen vor dem Sozialgericht kostet nichts...

Werdet Ihr mit der Mindestbemessungsgrenze veranlagt und verdient weniger,
sofort Wiederspruch bei der KK einlegen,
Ihr bekommt dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid gegen den Ihr vor dem Sozialgericht klagen könnt...

Wer es sich ohne Anwalt nicht zutraut kann beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen,
der Anwalt kostet dann 10,00€ wenn überhaupt...

Erfolgsausichten hin oder her,steter Tropfen höhlt den Stein und
verlieren könnt Ihr nichts...

Verfasst: 12.04.2010, 12:12
von Paule
Bei der zur Zeit gesetzlich fehlenden Durchsetzbarkeit des Sorgerechts von Vätern nichtehelicher Kinder hat der deutsche Gesetzgeber auch erst vom Europäischen Gerichtshof die Leviten gelesen bekommen und muss jetzt die Normen ändern.
Es hindert Sie hier sicher niemand, jahrelang soweit zu klagen!
3. KEINEM der Herren und Damen Bundesverfassungsrichter hat je im Leben ein Vollstreckungsbeamter in der Wasch-Unterwäsche gewühlt!
Übrigens den allermeisten Leuten nicht. Meist denen, die zu lange geglaubt haben, die Regeln gälten nur für die Dummen, ihnen würde im Ernstfall schon etwas einfallen.

Verfasst: 12.04.2010, 12:51
von GerneKrankenVersichert
Na supi, ermuntern wir alle, Widersprüche und sinnlose Klagen einzureichen. Und hinterher meckern wir dann alle über die hohen Verwaltungskosten und die lange Dauer der Gerichtsverfahren. Diejenigen, die die Folgen ausbaden müssen - was kümmert es uns, wenn wir mit Klagen "ein Zeichen setzen"!

Ein Klage vor dem SG bringt nichts, da auch die dortigen Richter sich genauso wie die Krankenkassen an die geltenden Rechtslage halten müssen.

Das BVerfG hat entschieden, dass diese Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Jetzt kommt hier der ganz heiße Tipp, den EUGH einzuschalten. Da auf das Sorgerechtsurteil hingewiesen wird, ist wohl der EUGH für Menschenrechte gemeint. Und da frage ich mich, gegen welches Menschenrecht verstößt denn diese Regelung? Unter das Einkommen eines ALG2-Beziehers kann in D auch ein Selbständiger durch die KV-Beiträge nicht fallen (vgl. § 26 SGB II).

GKV

Verfasst: 12.04.2010, 13:35
von Opfer des Sozialstaates
Da der Sozialstaat mittlerweile schon ein Fiktion ist, wird jetzt auch die Demokratie und Rechtsstaat in Bundesrepublik grundlegend in Frage gestellt?
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ein Klage vor dem SG bringt nichts, da auch die dortigen Richter sich genauso wie die Krankenkassen an die geltenden Rechtslage halten müssen.
Eine unabhängige Gerichtsbarkeit (darunter auch Sozialgerichtsbarkeit) stellt den Grundpfeil für Demokratie dar. Diese bedingt, dass Richter unabhängig von der Exekutive und Legislative sind und dass sie ihre Entscheidungen ohne jegliche politische Einmischung auf fundamentale Rechtsgrundsätze basieren, inklusive Menschenrechtsbestimmungen.

(am Abend , nach Arbeit, könnte ich meinen Fall etwas detaillierter darstellen, damit jede versteht worum es geht)