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Verfasst: 28.05.2009, 22:24
von berkas
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich frage mich wirklich, ob mich weiterhin hier dafür, dass ich in meiner Freizeit versuche, über die Rechtslage aufzuklären, beleidigen lassen muss. An all diejenigen, die diese Regelung schreiend ungerecht finden und meinen, in einer Bananenrepublik zu leben: Beschreitet den Rechtsweg und geht gegen die Regelung vor. Wie die anderen vor euch, die vor Gericht scheiterten.
Die "sicher Angestellten" klären seit Jahren darüber auf, wie die Rechtslage der KVdR ist und dass die Rückkehrmöglichkeiten aus der PKV seit Jahrzehnten beschnitten werden. Für meinen Arbeitgeber kann ich sagen, dass dieser Hinweis seit mindestens 25 Jahren verpflichtend im Rückwerbegespräch gegeben werden muss. Doch wir kennen die Antworten: Mir egal, ich will jetzt sparen. Ich habe keine Lust, die ganzen faulen Säcke mit durchzuschleppen, ich sorge für mich! Und mein PKV-Vertreter hat gesagt, da gibt es immer noch Lücken. Dieselben Leute sitzen dann Jahre später wieder vor einem, suchen verzweifelt die Lücke oder beschweren sich über die ungerechte Regelung der KVdR. Die Umstände dahinter sind mir schon klar, die PKV oder freiwillige Versicherung ist dann plötzlich zu teuer und das sind natürlich alle schuld, nur nicht derjenige, der damals den Weg in die PKV ging.
Zu den Einlassungen darüber, dass die hart arbeitenden Ehefrauen bestraft werden: Bei den Rentenhöhen, um die es geht, handelt es sich nicht um die Vollzeit arbeitenden Ehefrauen, die vielleicht mal 4 Jahre zwischendurch PKV versichert waren. Diese haben in der Regel eine Rente, bei der es egal ist, ob der Beitrag aus der Rente im Rahmen einer Pflichtversicherung oder einer freiwilligen Versicherung gezahlt wird. Diskrepanzen gibt es immer dann, wenn die Rente unter 840,-- € liegt und/oder der Ehegatte PKV versichert ist. Betroffen sind meist die Ehefrauen gut verdienender privat versicherter Selbständiger, die zu einem Gehalt knapp über der Minijobgrenze günstig gesetzlich statt wie vorher teuer privat versichert waren. Gerne beim Ehemann oder einem Freund angemeldet.
Die mitversicherten Ehefrauen hatten einen Ehegatten, der GKV versichert war. Und beziehen heute keine Rente. Finanziell geht es ihnen bestimmt nicht besser als denjenigen, die 140,-- € Beitrag zahlen. Und auch mit diesem Beitrag nimmt man die Solidargemeinschaft als Rentner in Anspruch, in der PKV wäre der Beitrag um einiges höher. Es wird hier so getan, als würde der Rentner in diesem Falle bestraft. Andersrum wird ein Schuh draus: Der überwiegend gesetzlich Versicherte wird zusätzlich belohnt.
Leistungsbezieher über das Sozialamt waren zu dieser Zeit nicht versichert, also können keine Zeiten auf die Vorversicherungszeiten angerechnet werden. Bei Zuwanderern ist das zwischenstaatliche Recht maßgebend, sofern zwischenstaatliche Regelungen bestehen und der Zuwanderer im Heimatland gesetzlich versichert war, werden diese Zeiten angerechnet. Genauso sehen es die Regelungen dieser Länder vor, wenn Deutsche dorthin auswandern.
GKV
Ich kann Dir in allen Punkten zustimmen. Genau so sieht die Realität aus. Hatte selber schon viele Gespräche mit in PKV Wechsler und auch ne Menge mit denen die dann im Rentenalter gerne wieder zurück wollen. Da fallen dann auch Aussagen wie "Ich bin jetzt Rentner, ihr müsst mich nehmen".
Und ich habe mehrere Jahre im Bereich KVdR gearbeitet.
Verfasst: 29.05.2009, 10:01
von Paule
berkas hat geschrieben:Es wird sich immer der ungerecht behandelt fühlen, der etwas möchte und nicht bekommt.
Und das sind dann genau die Leute, die meinen, etwas erreichen zu können, indem sie laut oder penetrant werden.Ich habe zwar nie in einer KK gearbeitet, aber ca. 35 Jahre mit Publikum...
Verfasst: 29.05.2009, 18:21
von Noname
Hallo Lady Butterfly ,
auf Ihre polemische und unsachliche Bemerkungen möchte ich hier nicht weiter eingehen, anscheinend habe Sie meine Einwände nicht richtige gelesen/verstanden.
Es gibt Leute, die sind seit über 40 Jahren in der GKV bis auf eine kurze Zeit, in der sie in einer PKV waren. Also von wegen nicht „solidarisch“.
Bei einigen fällt die PKV-Zeit leider in die zweite Hälfte ihrer Erwerbstätigkeit und kommen somit nicht in die KVdR.
Bei anderen liegt die PKV-Zeit in der ersten Hälfte ihrer Erwerbstätigkeit, die sind in der KVdR.
Hallo Czauderna ,
eigentlich wollte Sie sich ja an dieser Diskussion nicht mehr beteiligen (Mi Mai 27, 2009 2:06 pm).
Sie erheben für sich als „Experte“ den Anspruch sinnvolles zu diesen Foren beizutragen. Na bitte, dann recherchieren Sie doch bitte, in welchen Zeiträumen (von z.B. ab 1920) es welche Regelung für die KVdR gab.
Hallo achalwa ,
ich kann Ihrer Meinung nur zustimmen.
Nun meine abschließende Meinung, denn dieses Forum bringt leider keinen informative Inhalt seitens der "Experten":
Ich habe den Eindruck, dass die „9/10-Befürworter“ hier eine Art Kreuzzug gegen die Leute unternehmen, die es „gewagt“ haben die GVK zu verlassen, auch wenn diese insgesamt 40-50 Jahre Mitglied in der GKV sind und nur eine relativ kurze Zeit, in eine PVK. Diese werden dann so behandelt, als hätten sie den Versuch einer „Republikflucht“ unternommen, werden als „unsolidarisch“ etc. beschimpft.
Bisher galt eigentlich in einem demokratischen Rechtsstaat folgende Regelung:
„Es sind die Gesetze/Regeln anzuwenden, die zur „Tatzeit“ als Gesetz/Regel galten (hier: Wechsel von GKV in PKV) und nicht die Gesetze/Regeln, die zum Zeitpunkt der Anklage / Urteilsverkündung gelten (hier: Rentenantrag/Rentenbescheid). Neue geltende Gesetz/Regel sind nur dann anzuwenden, wenn sie nicht zum Nachteil des Beklagten führen.“
Dieser Grundsatz wird meines Wissens im BGB, StGB und im Steuerrecht so angewandt, weshalb nicht bei der KVdR?
Aber anscheinend habe viele „9/10-Befürworter“ den Blick eines demokratischen Rechtsstaats verloren und laufen Ihrem „Leitwolf“ hinterher, ohne sich eigene Gedanken zu machen, ob ihr Verhalten dem eines demokratischen Rechtsstaat entspricht. Das hatten wir leider in unserer Geschichte mehrmals erlebt.
Gruß Noname
Verfasst: 29.05.2009, 18:53
von GerneKrankenVersichert
Na, da wäre doch mal wieder Godwins Gesetz bestätigt.
Welche Informationen erwartest du eigentlich hier? Die Experten können dir nur die Rechtslage aufzeigen und versuchen, dir noch die Hintergründe zu verdeutlichen. Gesetze ändern können wir nicht. Mitjammern könnten wir, aber in meinem vorhergehenden Beitrag habe ich deutlich geschrieben, warum das mir sehr schwer fällt.
Dass der von dir erwähnte Rechtsgrundsatz überall Anwendung findet, wage ich zu bezweifeln. Wenn ich mir einen Arbeitsplatz 50 km entfernt suche, gilt die dann gültige Kilometerpauschale für mich nicht für alle Zeit. Wenn ich aus beruflichen Gründen umziehe, kann ich diesen Zweiwohnsitz bei einer Gesetzesänderung nicht trotzdem weiterhin von der Steuer absetzen. Und frag mal die Lehrer nach ihrem Arbeitszimmer, ob sie das immer noch von der Steuer absetzen können. Dahingehend war die Regelung der KVdR sehr human, da bisher in der KVdR-Versicherte dort auch blieben, wenn sie die neuen Vorversicherungszeiten nicht erfüllt hatten. Und wie geschrieben, zusätzlich gab es noch eine Übergangsregelung.
Es gibt übrigens auch viele Frauen, die sich über die Pflichtversicherung beschweren. Das sind diejenigen, die nur eine geringe Rente erhalten und selbst Beiträge zahlen, während die nicht in der KVdR versicherte Frau mit identischer Rente weiterhin beitragsfrei über den Ehegatten versichert ist. Hat alles zwei Seiten.
Der demokratische Rechtsstaat hat in Gerichtsverfahren über diese Regelung geurteilt und sie bestätigt. Andere Regelungen wie z. B. die Änderung zum 01.01.1993 (nur noch Pflichtversicherungszeiten werden als Vorversicherungszeiten anerkannt) wurden gekippt. Willst du etwa allen Ernstes behaupten, wir lebten in einem Unrechtsstaat?
GKV
Verfasst: 29.05.2009, 20:49
von Czauderna
Hallo noname,
Hallo Czauderna ,
eigentlich wollte Sie sich ja an dieser Diskussion nicht mehr beteiligen (Mi Mai 27, 2009 2:06 pm).
Sie erheben für sich als „Experte“ den Anspruch sinnvolles zu diesen Foren beizutragen. Na bitte, dann recherchieren Sie doch bitte, in welchen Zeiträumen (von z.B. ab 1920) es welche Regelung für die KVdR gab.
ja, wollte ich auch nicht - nur Ihr persönlicher Beitrag mit mich vom Pfad der Tugend abweichen lassen.
Was Ihren "Auftrag" betrifft - Wäre ein Leichtes - nur wäre es sinnvoll ??
Für Sie sicherlich nicht - sie könnten nichts damit anfangen - wäre zu kompliziert.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 29.05.2009, 21:40
von Lady Butterfly
oh doch ich habe Ihre Einwände gelesen...kann sie aber leider nicht nachvollziehen.
Sie haben weitere (rechtliche) Meinungen gesucht. Und haben genau das bekommen. Allerdings gefallen Ihnen die Aussagen nicht, darum verurteilen Sie diejenigen, die die Meinungen geäußert haben.
darum nun zum Schluss: die derzeitigen rechtlichen Regelungen sind Ihnen nun bekannt. Wenn Sie dies möchten, haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bescheid der Kasse Widerspruch einzulegen und danach zu klagen. wenn sie möchten, könnem sie sich auch an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden. Wenn Sie der Meinung sind, dass die gesetzliche Regelung gegen ihre verfassungsmässigen Rechte verstößt, können sie gagen beim Bundesverfassungsgericht klagen. Viel Spass dabei.
Lady Butterfly
Verfasst: 31.05.2009, 13:39
von Noname
Hallo Lady Butterfly,
was ich an Ihrem Beitrag vom Mi Mai 27, 2009 9:38 pm nicht verstanden habe, ist die Tatsache, dass Sie sich darüber beschweren, wenn Leute in jungen Jahren in der PKV sind und dann im Alter die Nachteile sehen. Da stimme ich Ihnen ja zu.
Aber die 9/10-Regelung unterstützt doch gerade die Leute, die in der ersten Hälfte (sprich in jungen Jahren) in der PKV waren und erst im Alter in die GKV wechselten (aus welchem Grund auch immer, z.B. wegen Arbeitslosigkeit etc.). Deshalb verstehe ich nicht, wie Sie hier die 9/10-Regelung unterstützen, die doch genau das erst bewirkt, worüber Sie sich beschweren!
Bitte erlauben Sie mir, Ihnen dies anhand eines Beispiels darzustellen:
Betrachten wir doch mal zwei Personen, Person-A und Person-B:
Für beide nehmen wir (zur einfacheren Berechnung) an, dass der Erwerbsbeginn zum 25. Lebensjahr war. Beide beantragen mit 65 ihre Rente. Das ergibt für beide eine Erwerbstätigkeit von 40 Jahren. Daraus resultiert, dass die Hälfte der Erwerbstätigkeit 20 Jahre beträgt, für beide war dies zum 45. Lebensjahr.
Nun zur 9/10-Regelung:
In der zweiten Hälfte der Erwerbstätigkeit (hier: zwischen dem 45. und 65. Lebensjahren) wird vorausgesetzt, dass man 9/10 (hier im Beispiel: 18 Jahre) in der GKV gewesen sein muss, es werden in dieser zweiten Hälfte max. 2 Jahre PKV akzeptiert.
Bis hierher sind meine Betrachtungen sicherlich korrekt?
Nun der kleine Unterschied:
Person-A war vom 25. Lebensjahr bis zum 47. Lebensjahr (also überwiegend in den jungen Jahren!!!) in einer PKV versichert (das sind 22 Jahre) und ab dem 47. Lebensjahr bis 65 in einer GKV (das sind 18 Jahre).
Person-A war somit in der zweiten Hälfte seiner Erwerbstätigkeit (das sind die letzten 20 Jahre) zu 9/10 (das sind 18 Jahre) in einer GKV und wird somit in der KVdR aufgenommen.
Nun zu Person-B:
Person-B war vom 25. Lebensjahr bis zum 47. Lebensjahr (also in den jungen Jahren!!!) in einer GKV versichert ( das sind 22 Jahre) und vom 47. bis 49. Lebensjahr plus 1 Tag in einer PKV ( das sind 2 Jahre plus ein Tag), danach bis 65 in einer GKV (das sind 17 Jahre, 11 Monate und 29 Tage).
Person-B war somit in der zweiten Hälfte seiner Erwerbstätigkeit nicht zu 9/10 (das sind 18 Jahre) in einer GKV, sondern nur 17 Jahre, 11 Monate und 29 Tage und wird somit nicht in der KVdR aufgenommen.
Anmerkung: Diese 2 Jahre plus 1 ein Tag in der PKV lassen sich in einen beliebigen Zeitraum zwischen dem 45. und 65. Lebensjahr verschieben (=zweiten Hälfte der Erwerbstätigkeit), haben aber die gleiche Auswirkung.
Zusammenfassung:
Person-A war insgesamt 22 Jahre (und das in den jungen Jahren!!) in einer PKV und nur 18 Jahre in einer GKV und wird in die KVdR aufgenommen.
Person-B war insgesamt 37 Jahre, 11 Monate, 29 Tage (davon 22 Jahre in den jungen Jahren!!) in einer GKV und nur 2 Jahre plus 1 Tag (im fortgeschrittenen Alter) in einer PKV und wird nicht in die KVdR aufgenommen.
Sie prangern (mit Recht) Person-A an, weil sie/er sich in jungen Jahren für eine PKV entschieden hatte, finden es aber korrekt, dass sie/er infolge der 9/10-Regelung in der KVdR aufgenommen wird. Das ist doch der krasse Widerspruch!
Finden Sie es aber für Richtig, dass Person-B, die insgesamt 37 Jahre, 11 Monate, 29 Tage in der GKV war (und das hauptsächlich in den jungen Jahre) nicht in die KVdR aufgenommen wird?
Oder geht es Ihnen generell um das Prinzip „PKV“? Dann sollten Sie ein neues Thema eröffnen, um dort den Unsinn oder die Notwendigkeit der „PKV“ zu diskutieren.
Ich finde es zu einfach, wenn man Widersprüche in Gesetzen/Regelungen einfach mit den Worten „selbst Schuld“ oder „Pech gehabt“ oder „so ist halt die Regel“ weg wischt, ohne sich die Hintergründe anzuschauen, unter welchen Umständen/Schicksale jemand von GKV in PKV oder umgekehrt von PKV in GKV gewechselt hat. Der Widerspruch in dieser 9/10-Regelung liegt doch darin, dass diese gerade das Gegenteil bewirkt, was man eigentlich damit erreichen wollte.
Gruß Noname
Anmerkung zu GerneKrankenVersichert
Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass auch die nachteilige Änderung (ab 20km) der Pendlerpauschale wieder „gekippt“ wurde und die alte (ab 1km-Entfernung) wieder eingeführt wurde.
Und zum Thema „Arbeitszimmer Lehrer“ stehen noch einige Urteil aus, die sich vielleicht pos. für die Lehrer auswirken.
Verfasst: 01.06.2009, 12:31
von devil767
Also hier möchte ich mich auch mal einklinken und ein paar Anmerkungen dazu machen
1. Die Informationspflicht der Krankenkasse beschränkt sich ja auch Mitglieder und wie diese Information zu Volke kommt, z.B. reicht allein ein öffentlicher Aushang in den Geschäftstellen der Kasse. Eine KK kann ja nicht das ganze Volk informieren. Ich finde, wenn es um Versicherungen speziell im Alter geht, muss auch eine gewisse Holschuld der Versicherten vorhanden sein, es gibt nicht umsonst Beratungsstellen (VdK). Wenn wir das ganze Volk informieren würden, würden sich wieder alle über die Kosten aufregen. Dafür sind wir nicht zuständig, wir können nur beraten wenn die Frage gestellt wird, nur dazu sollte man sich vor Beantragung der Rente doch Gedanken machen ?!
2. Der Knackpunkt 9/10 Regelung. Also mal ganz ehrlich , ich als KK Mitarbeiter rege mich über Leute auf die meinen sich aus dem Solidarsystem ausklinken zu müssen um Beiträge zu sparen und dann wieder reinmöchten. Natürlich informieren wir auch schon die jngen Singles darüber was passiert wenn sie in die PKV wechseln, und etwa 30 Jahre später sitzen die vor einem, weil sie kurz vorm 55. Geburtstag sind und wieder in die Solidargemeinschaft reinwollen. Und natürlich ist es, dass man es nie allen recht machen kann. Wo ist die Grenze? Reichen 12 Monate Vorversicherungszeit für die KvdR? Dann regen sich die auf, die vielleicht nur 6 Monate haben. Ich bin zwar in Ihren Augen ein Jungspund (28 Jahre), aber auch ich mache mir natürlich Gedanken. Ich finde die 9/10 Regelung mehr als gerecht. Natürlich git es Einzelfälle wo es evtl. ungerecht ist, aber genauso ungerecht ist es, dass ich in der Solidargemeinschaft zahle, wo sich andere dann ab einem gewissen Zeitpunkt reinschmuggeln.
3. Die Beitragshöhe bei freiwillig Versicherten. Wo zieht man hier die Grenze? Also ganz klar der Versicherungspflichtige bestreitet seinen überwiegenden Lebensunterhalt mit Arbeit. Der freiwillig Versicherte nicht unbedingt. Der bekommt auch Mieteinnahmen, Zinsen, Pacht etc. Das ist sein Lebensunterhalt wie für den Pflichtigen die Arbeit. Daher ist die Beitragsbemessung in Ordnung.
3.a Meist ist es doch auch so dass die PKV Versicherten Frauen, die meinetwegen einen Minijob haben, enen gut verdienenden Ehemann im Hintergrund haben und somit sich auch um die Kinder kümmern können (was ich übrigens sehr bewundere bitte nicht falsch verstehen). Diese Zeiten werden in der RV auch gewürdigt (Anrechnungszeiten)
4. Eine kleine Anmerkung zur Pendlerpauschale (bin davon auch betroffen). Es ist nicht so, dass Werkstorprinzip wieder abgeschafft wurde, weil es vielleicht ungerecht war. Es ist abgeschafft worden, weil ein Selbsständiger jeden Kilometer ansetzen kann und somit eine Steuerungerechtigkeit vorgelegen hat gegenüber Arbeitnehmern. Der Gesetzgeber kann es sich nicht leisten, dass ihm diese Wählergruppe wegbricht, deswegen haben sie es nicht komplett abgeschafft (was sie tun könnten) sondern wieder die Regelung vor 2007 wieder eingesetzt.
Ich möchte hier niemanden seine Lebensleistungen absprechen, wirklich nicht. Das möchte ich an dieser Stelle nochmal bemerken. Aber es gibt bestehende Gesetze und wenn diese mit unserem Grundgesetz vereinbar sind (was die 9/10 Regelung ist), dann steht dieser Regelung auch nichts mehr im Weg. Man ärgert sich immer über irgendwas, ich möchte auch keine Steuern zahlen, muss es aber trotzdem tun.
VG
devil
Verfasst: 01.06.2009, 17:13
von Paule
Noname hat geschrieben:Person-A war insgesamt 22 Jahre (und das in den jungen Jahren!!) in einer PKV und nur 18 Jahre in einer GKV und wird in die KVdR aufgenommen.
Person-B war insgesamt 37 Jahre, 11 Monate, 29 Tage (davon 22 Jahre in den jungen Jahren!!) in einer GKV und nur 2 Jahre plus 1 Tag (im fortgeschrittenen Alter) in einer PKV und wird nicht in die KVdR aufgenommen.
So eine Konstellation dürfte äußerst selten sein.
Und wenn Person A (wie in meinem Fall) völlig unerwartet mit 56 erwerbsunfähig würde und dann nicht pflichtversichert wäre in der KVdR, wäre das Gezeter wahrscheinlich genauso groß...
Verfasst: 01.06.2009, 18:04
von Lady Butterfly
Hallo Noname,
Sie beklagen sich über die mangelnde Gerechtigkeit der 9/10-Regelung. Nun ja, 100%ig gerecht wird wohl keine Regelung auf dieser Welt sein, so auch diese nicht...
Aber welcher Schaden entsteht denn denjenigen, die die Kriterien für die KVdR nicht erfüllen? Sie stehen nicht ohne Krankenversicherungsschutz da und haben auch nicht das Problem, dass sie nicht wissen, wie sie die Beiträge zahlen können (wie das eventl. in der PKV passieren könnte.
Es gibt nämlich noch die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung und auch hier wird der Beitrag nach der persönlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit -also nach dem vorhandenen Einkommen- berechnet. Der Leistungsanspruch ist dann exakt der gleiche wie derjenigen, die es in die KVdR geschafft haben. Das kommt meiner Vorstellung von Gerechtigkeit schon ziemlich nahe...
Noch eine Anmerkung: diejenigen, die es nicht in die KVdR schaffen sind häufig Ehefrauen von Männern, die privat krankenversichert sind. Irgendwann werden die Beiträge dort dann teurer, dann schaut man wie man zurück in die GKV kommt. Eine gern gewählte (und von Vertretern der PKV gern empfohlene) Möglichkeit ist dann, die Regelungen genau des Paragrafen auszunutzen, indem man sich in der Firma des Ehemannes oder eines Bekannten anstellen lässt - zu einem monatlichen Gehalt von knapp über 400 € - weils doch so günstig ist.
Das ist ok - aber bitte dann nicht darüber jammern, dass nicht alle Grenzen dieses Paragrafen optimal auf die eigene Situation zugeschnitten sind...
Gruß Lady Butterfly
Verfasst: 02.06.2009, 23:01
von KKbine
Hallo!
Seit Wochen lese ich aufmerksam die durchaus interessanten Meinungen. Vieles wurde durch Experten erklärt, oft wurde von "Betroffenen" gemeckert, geheult und gejammert.
Ich kann nachvollziehen, dass jemand, der über 40 Jahre in die GKV eingezahlt hat und durch diverse Umstände für kurze Zeit in die PKV wechselte, welches in die 2. Hälfte der Berechnung einfloss, sehr unzufrieden ist mit der gegebenen Rechtssprechung. Generell kann ich aber allen üblichen Betroffenen auch sagen, dass wie schon beschrieben, kein Gesetz von heute auf morgen getätigt wird.
Ich dürfte auch jammern: Kind ein paar Tage zu früh geboren, kein Elterngeld nach neuem Recht, kein Erziehungsgeld nach altem Recht, da die Einkommensgrenzen erheblich reduziert wurden. Widerspruch, Klage? Alles erfolglos. Uns hat das mehrere tausend Euro gekostet.
Wir haben das Kind nicht nach rechtlichen Änderungen geplant. Wir sind trotzdem glücklich und müssen mit gewissen Grundlagen leben.
Wann endet endlich diese " ich bin so ungerecht behandelt" Mentalität?
Über alle Risikofälle des Lebens kann man nicht aufgeklärt werden und man kann schon gar nicht in die Haltung verfallen, dass immer nur die anderen ( in diesem Fall Krankenkasse) Schuld sind.
Sorry, aber ich kann hier alle Kassenmitarbeiter verstehen, die genau diese Situationen erleben: Ich bin jung und wechsle zur PKV und im Alter wird es zu teuer. Dann wird ordentlich geschimpft. Das es "Einzelschicksale" gibt: Ja, das stimmt! Wir sind im Bezug auf Elterngeld auch solche.
Jedem steht der Weg zum Gericht frei.
LG, Bine
Verfasst: 02.06.2009, 23:43
von Czauderna
Hallo,
ich kann da der Biene nur zustimmen - exakt auf den Punkt gebracht,
zumal hier keiner der ""KK-Mitarbeiter" ausgeführt hat dass er mit dieser gesetzlichen Regelung letztendlich konform geht. Es wurde hier lediglich auf geltendes Recht hingewiesen - mehr nicht !!!
Und das was für die soziale Gesetzgebung gilt kann man auch auf andere gesetzliche Bestimmungen anwenden - er will es nur nicht begreifen - so sieht es aus.
Gruß
Czauderna
Kann man auch so sehen oder der Kaiser ist ja nackt!
Verfasst: 30.07.2009, 18:54
von TiasBerlin
Ich habe erlebt, daß sich im GKV Recht selbst Beratungshotlines des Gesundheitsministerium in Berlin nicht mehr zurecht finden. Es ist einfach ein Flickenteppich, geprägt durch schnelle Hilfslose Versuche, ein veroteten Kahn noch Hochseetüchtig zu halten. Und so passt das eine nicht ans andere. Das man durch die 9/10 Regelung nicht mehr pflichtversichert in der GKV ist und dann als freiwilliges Mitglied geführt wird ist vielen denke den meisten schon mal nicht klar! Aber wie sich die Beitragsfindung als freiwilliges Mitglied dann gestaltet, ist selbst dem Gesundheitsministerium nicht klar gewesen. Ein Freund wurde durch Unfall Berufsunfähig. Da er 4 Jahre im Leben PKV versichert war (genau zur Wende hatte keine Ahnung als freiberuflicher Journalist über das SGB V der BRD wie sollte man als DDR Bürger auch?) Über die Folgen des Wechsels in die GKV hat ihn niemand richtig aufgeklärt. Die GKV hat nur Ängste über den verbleib in der PKV erzeugt und Nachteile des Wechsels verschwiegen. Die Informationspflicht der GKV in solch einem Falle hätte der Gesetzgeber genauso regeln müssen wie die Informationspflicht der PKV! Er machte leider den verhängnißvollen Schritt in die GKV. Nun wurde er durch Unfall Invalide und somit freiwilliges Mitglied in der GKV da er 4 Monate zu lange PKV versichert war. Sein Beitrag wurde nun über alle Einkünfte berechnet. Was Ihn erstaunte, war der Sachverhalt das selbst seine Berufsunfähigkeitsrente die er ja aus privaten schon versteuerten und Sozialabgabenpflichtigen Geld bezahlte wiederum voll Beitragspflichtig wurde. Selbst seine Rister Rente wird nun wiederum Beitragspflichtig!!! So zahlt er GKV Beiträge doppelt auf ein und demselben mehrfach beitragspflichtigem Geld! Das Bundesgesundheitsminsiterium was eine Beratungshotline unterhält kannte selbst diesen Sachverhalt nicht. Er geht auf einem Treffen der größten GKV Kassen im März 2006 zurück auf dem die Änderung der Beitragsermittlung beschlossen wurde. BU Versicherungen werden somit seid 2007 nicht mit dem Ertragsanteil sondern voll zur Bemessung herran gezogen. Genauso siehts mit eventuellen Rister Renten aus. Eine Mitarabeiterin des Gesundheitsministeriums rief uns an und bedankte sich über die Info. Da ich für Ihn im Netz recherierte, stieß ich auf unterscheidliche Aussagen dazu was ich der Hotline dann mitteilte. Wer also behauptet das alle Informationen offen liegen und es selbstverständlich ist diese zu kennen, dem kann ich sagen das selbst eine vom Gesundheitsministerium geführte Hotline bei der schnelligkeit wie man versucht mit neuen Gesetzen und Änderungen den Pleite Kahn "GKV" zu flicken nicht mehr mitkommt. Wie soll es dann der Bürger bewerkstelligen, der eigentlich damit beschäftigt ist, daß Land durch seine Arbeit noch über Wasser zu halten und vor dem totalem Zusammenbruch zu schützen. Es wäre Sinnvoll und folgerichtig, wenn der Gesetzgeber der GKV genauso viele Pflichten auferlegt wie er es bei Privaten Versicherungen auch macht. Welche Versicherung außer unsere staatlichen dürfen einseitig in laufende Verträge eingreifen und sie zu ungunsten des Versicherten abändern? Dies gilt auch für unsere Ruhmreiche DRV! Es würde reichen das GKV, DRV usw. wenigstens unter den gleichen Gesetzlichen Maßstäben betrachtet werden wie der Gesetzgeber die privaten Versicherungen unseres Landes auch mißt. Weiß den jemand wenn er von PKV in die GKV wechselt oder wechseln muss das er in den ersten 18 Monaten einer großen Gefahr unterliegt? Wenn er in den ersten 18 Monaten krank wird oder einen Unfall erleidet der zur Berufsunfähigkeit führt, fliegt er aus der GKV im hohen Bogen raus. Komplett da die "Vorversicherungszeiten nicht erreicht sind" darf die GKV ihn nicht egal wie versichern. Die Private verweigert einen schwerkranken natürlich die Aufnahme. Somit ist der Mensch ein Sozialfall ohne Krankenversicherung. (ist seit 2008 geregelt durch den Basistarif der privaten den sich nicht jeder leisten kann) Genau dies wurde mir von einer netten GKV Mitarbeiterin gesagt und gewarnt die PKV komplett zu kündigen eher eine Anwartschaft stehen zu lassen.
Wieso hat die GKV keien Mitteilungspflicht seienn Mitgliedern gegenüber wenn z.B. die Beitragspflicht einsetzt. Die GKV erhält einmal im Jahr auf elektronischen Wege alle Daten des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber auch von den privat Veresicherten. Es wäre ein leichtes einmal ein PC Programm drüber laufen zu lassen dun alle an zu schreiben die nunmehr wieder in die GKV Pflicht udn damit in Ihre Kasse fallen. Der Gestztgeber sieht da den Arbeitgeber in der Pflicht nicht die Kasse. Wenn der ASrbeitgeber aus welchen Grü+nden auch immer es versäumt die GKV Pflicht festzustellen müssen von dem Zeitpunkt an alle GKV Beiträge nachgezahlkt werden bis zu 5 Jahren. Der Arbeitnehmer verliert dadurch sein Wahlrecht der GKV Befreiung und muss sich mit seinem Arbneitgeber vor Gericht um den meist um die 50000€-150000€ teueren Schaden zanken. (entsteht aus Beitragsdoppelzahlungen und vor allem aus dem Schaden der nunmehr anliegenden GKV Pflicht und 9/10 Regelung Beiträge auf Betriebrenten Rister Wegfall der Beitragsrückstellungen usw.)Was nicht selten einen Verlust des Arbeitsplatzes und damit seiner Existens zur Folge hat. Wie bei mir geschehen! Danke Sozialgesetzgebung! Wieso ist da nicht die GKV in der Pflicht die Zahlen udn Dtaen dazu hat Sie. Wieso ist sie nicht Mitteilungspflichtig Ihrem neuen Mitglied gegenüber? Wieso kassiert sie Beiträge für Jahre in den ich nie wußte das ich dort versichert bin? Unser Gesundheitssystem kann ich nur als absourd und ungerecht einstufen. Meine Existenz ist dadurch runiniert worden. Das Verhältniss zum Arbeitgeber ist nach so einem Fall stark zerrüttet! Wieso gibt es die Wahlfreiheit in eine sehr viel billigere private Kasse erst ab einem hohem Gehalt? Wer zieht die Grenze? Wieso dürfen dann Angestellte in Heimen für schwer behinderte Kinder ohne Anwendung einer Versicherungspflichtgrenze sich privat versichern (klingt nach einer Belohnung des Staates wenn man als Staat kein Geld hat angemessende Gehälter zu zahlen. Ist extra im SGB V erwähnt!) Der Verweiß auf preiswerten Gesundheitsschutz für Menschen mit weniger Einkommen ist hinfällig, nachdem ein Durchschnittsverdiener bei 44000€ Jahresgehalt schon monatlich 700€ an GKV Beiträgen abdrückt. Im Rentenalter demnächst durch Riester und Betriebsrenten Beitragspflicht auch noch im Rentenalter enorm hohe Beiträge zu Zahlen hat. Ein privat Versicherter spart über sein Berufsleben eine 6 Stellige Summe mit Zinseszins mehr als ein Einfamilienhaus an Beiträgen bei besseren Leistungen. Dies läuft bei der DRV identisch im Prinzip. Wir müssen uns beeilen, die Systeme Zukunfts tauglich für unser Land zu gestalten sonst werden bald schon viele keine Lust mehr auf dieses Land haben oder sich nicht mehr einbringen. Ich bin für ein soziales Gesundheitssystem. Aber dann müssen alle es tragen vor allem die die von diesem System ernährt werden wie Ärzte. Im Prinzip ist es zur Zeit eine Zwangskasse die dem Arbeitnehmer wie eine Sozialsteuer anmutet um das immer größer werdende Präkitariat durch zu bringen. Die davon profitieren, sind allesamt privat versichert. (Ärzte, Apotheker, med. Fachpersonal, Beamte, Selbstständige, Politiker) Man wählt in unserem Land gerne Soziale Wohltaten aber bei der Bezahlung dieses "Gutmenschentums" sieht man das man sich abschottet, und nur wiederum einen kleinen Teil der Bevölkerung (ca. 20 Millionen AN bezahlen 94% der GKV Kosten) herran zieht die Wohltaten zu bezahlen.
Genau die Argumentation hört man auch in der DRV. Es ist halt ein Umlagesystem. Ich zahle praktisch für meine Eltern. Gut und schön was ist mit dem Notar, dem Arzt, dem Rechtsanwalt, dem Beamten, dem Unternehmer, dem Handwerker, dem Journalisten, dem Showmaster aus der ARD oder anderen sehr gut verdienenden aus dem Medienbereich deren Eltern gute Rente aus der DRV kassieren nur diese Menschen und ehemaligen Kinder weder in GKV noch in DRV einzahlen nachdem sie Ihre kostenlose Hochschulbildung genießen konnten und nun gerechtfertigter Weise gut verdienen. Nur einige weniger verdienende Angestellte zahlen für die Sicherheit Ihrer Eltern. Nur diese zahlen für die Absicherung von Kindern, von armen, von kranken, von alten, von asyl antragstellern, von spätaussiedlern von allen zu recht hilfebedürftigen Menschen auch für die kostenlose Mitversicherung der Ehe-und Hausfrau des Chefs der mit 4 Kindern und Hausfrau natürlich GKV versichert ist zahlt diese Gruppe von Arbeitnehmern. Bei dem Einkommen des Chefs und der Beitragsbemessungsgrenze ist der GKV Beitrag für Ihn sicher auch nur bei 2-4% seines Gehalts. Nein so finde ich kann das nicht laufen. Ja zum Sozialkstaat! Ja zur gegenseitigen Hilfe und Solidarität! Ja zur Förderung von Kindern und Menschen die unserer Hilfe bedürfen! Ja zur staatlichen Rente als einen Teil der Absicherung! Aber ein entschiedenes Nein zur Abschottung einzelner Gesellschaftsgruppen wenn es um die Kosten dieses Systems geht! Genau die Gruppen die von diesen Sozialsystemen sehr gut leben (z.B. Apotheker, Ärzte) sind nicht Teil in der Gruppe die Bezahlen soll udn muss. Diesen Mißstand kann mir niemand wirklich erklären. Auch nicht mit dem Hinweiß der Steuerzuschüße. Diese sind zu schwammig und willkürlich je nach Kassenlage als das man damit wirklich rechnen kann. Zumal Steuern zahlen ja auch oft die wenig, die Ihre Steuern drücken können. Und das sind merkwürdiger Weise oft auch genau diejenigen die PKV versichert sind:) Da schließt sich der Kreis (des Geldes?).
Verfasst: 30.07.2009, 20:58
von Czauderna
Hallo,
das war kein Beitrag, das war schon eine "Doktorarbeit". Ich habe mir die Mühe gemacht diesen Text mehrfach zu lesen.
Mein Fazit daraus - Kritik an der Gesetzgebung - okay, das ist eine Meinung, die man vielleicht sogar teilen kann.
Aber die Kassen allgemein dafür zu kritisieren dass Sie nicht die Abwanderer
und die wegen Beitragsrückstandes ausgeschlossenen anschreibt und sie auffordert sich wieder zu melden ist schon starker Tobak.
Wie soll dieser Aufwand gegenüber den zahlenden Mitgliedern und auch gegenüber dem Gesetzgeber verantwortet werden ??
Wenn man in den diversen Foren die "Schicksale" der Betroffenen aufmerksam liest dann gibt es in 90 von 100 Fällen nur zwei Erklärungen "Sorglosigkeit" und "Desinteresse".
Da fällt mir spontan der zugegebenermaßen dumme Vergleich mit dem Mann ein der jahrzehntelang den lieben Gott gebeten hat ihn in der Lotterie gewinnen zu lassen bis der liebe Gott zu ihm sagte, gib mir eine Chance - kauf dir ein Los.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 30.07.2009, 21:17
von Lady Butterfly
für mich ist das ein Sammelsurium an falschen und sich teilweise widersprechenden Behauptungen und Forderungen, die nicht erfüllbar sind.
Die meisten Probleme lassen sich -wie Czauderna schon erwännt hat- auf Sorglosigkeit, Desinteresse und eine "Hauptsache es passt jetzt, sich eventuell ergebende Probleme werden dann gelöst, wenn sie da sind"-Mentalität zurückführen. Dann ist es aber oft zu spät, um die Probleme "elegant" lösen zu können.
Und noch was: über das ganze Leben hinweg betrachtet ist die GKV die günstigere Variante. Die PKV ist vor allem für junge und gutverdienende (nach Möglichkeit männliche) Menschen interessant.