Hallo,Audi4everever hat geschrieben: ↑09.06.2019, 07:30Also kurz mein Antrag ist bei der drv fristgerecht eingegangen und fehlende Unterlagen werden nachgereicht und sind keine ausrede um den Antrag später zu stellen.
Vielleicht hattest du mich missverstanden oder ich auch dich
ich beantworte es mal so, wie ich es in der Praxis gehandhabt hätte - wenn es keine Bestätigung darüber seitens der Rentenversicherung gäbe, die ich zu den Akten nehmen könnte, aus der einwandfrei hervorgeht, dass der Rehaantrag innerhalb der 10-Wochen-Frist dort eingegeangen ist, würde ich das Krankengeld ab dem Folgetag nach Ablauf der 10-Wochen-Frist sperren. Die Sache mit den 8 Wochen bis zum Termin würde ich schon deshalb nicht berücksichtigen weil der Antrag hätte auch direkt über die Kasse erfolgen können - die entsprechenden Formulare der Rentenversicherung hat jede Kasse auch, und wenn der der Antrag als solches über die Kasse an die Rentenversicherung gestellt wird, dann kommen solche Probleme erst gar nicht auf.
Natürlich muss man das nicht so machen , aber dann muss man allerdings auch damit rechnen, dass es Probleme geben kann.
Lange Rede, kurzer Sinn - ohne eine Bestätigung der Rentenversicherung für die Kasse, dass der Antrag bei der Rentenversicherung eingegangen ist, kann es zur Krankengeldverweigerung kommen.
Gruss
Czauderna
PS: Ist dir auch schon aufgefallen, dass wir bereits seit 7 Wochen uns damit beschaeftigen ?