Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Beitrag von Czauderna » 09.06.2019, 10:12

Audi4everever hat geschrieben:
09.06.2019, 07:30
Also kurz mein Antrag ist bei der drv fristgerecht eingegangen und fehlende Unterlagen werden nachgereicht und sind keine ausrede um den Antrag später zu stellen.
Vielleicht hattest du mich missverstanden oder ich auch dich :)
Hallo,
ich beantworte es mal so, wie ich es in der Praxis gehandhabt hätte - wenn es keine Bestätigung darüber seitens der Rentenversicherung gäbe, die ich zu den Akten nehmen könnte, aus der einwandfrei hervorgeht, dass der Rehaantrag innerhalb der 10-Wochen-Frist dort eingegeangen ist, würde ich das Krankengeld ab dem Folgetag nach Ablauf der 10-Wochen-Frist sperren. Die Sache mit den 8 Wochen bis zum Termin würde ich schon deshalb nicht berücksichtigen weil der Antrag hätte auch direkt über die Kasse erfolgen können - die entsprechenden Formulare der Rentenversicherung hat jede Kasse auch, und wenn der der Antrag als solches über die Kasse an die Rentenversicherung gestellt wird, dann kommen solche Probleme erst gar nicht auf.
Natürlich muss man das nicht so machen , aber dann muss man allerdings auch damit rechnen, dass es Probleme geben kann.
Lange Rede, kurzer Sinn - ohne eine Bestätigung der Rentenversicherung für die Kasse, dass der Antrag bei der Rentenversicherung eingegangen ist, kann es zur Krankengeldverweigerung kommen.
Gruss
Czauderna

PS: Ist dir auch schon aufgefallen, dass wir bereits seit 7 Wochen uns damit beschaeftigen ?

Audi4everever
Beiträge: 70
Registriert: 29.07.2018, 20:27

Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Beitrag von Audi4everever » 09.06.2019, 10:17

Hallo, danke ja das verstehe ich aber nochmals Konkret zu meiner Frage...

Ich habe eine Bestätigung das der Antrag abgeben wurde diesen sende ich per einschreiben fristgerecht an die KK und kommt dort auch fristgerecht an.

Kann die KK trotzdem im Nachhinein kürzen wenn sich herausstellt dass der Befundbericht nachgereicht wird oder wurde nach der Frist ?

LG

Audi4everever
Beiträge: 70
Registriert: 29.07.2018, 20:27

Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Beitrag von Audi4everever » 09.06.2019, 10:23

Klar hätte ich den Antrag auch vorher über die KK machen können aber es ist doch mein Recht und auch nachvollziehbar dass ich mich erstmal offiziell bei der drv über reha und Rente informieren will denn ich muss ja wissen welche Möglichkeiten es gibt und wie es finanziell aussehen würde bei einer Erwerbsminderung hinzuverdienst usw.

Verstehe das du es mehr aus der Sicht der KK siehst nicht der des Patienten da du für die KK gearbeitet hast.

Bitte nicht sauer sein, verstehe mich nicht falsch.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Beitrag von Czauderna » 09.06.2019, 11:19

Hallo,
ich bin jetzt Rentner und nicht sauer, und natürlich ist es dein Recht so zu handeln wie du handelst, aber man kann sich auch das Leben selbst schwer machen und Krankenkassenmitarbeiter sind keine Psychotherapeuten sondern Mitarbeiter einer Behörde wie z.B. jeder Mitarbeiter/in vom Finanzamt auch. Sich in die Lage eines Versicherten hineinversetzen, ja, das ist eine Gabe, die man bei einer Krankenkasse schon haben sollte, nur ohne gewisse "Grenzen" geht es nicht, schliesslich hat eine solche Krankenkasse nicht nur einige, sondern hunderttausende, ja Millionen Versicherte, aber ich schweife ab, das hat ja mit deinem Fall nix zu tun.
Du hast eine Bestätigung der Rentenversicherung für deine Kasse - alles klar - Problem gelöst - alle zufrieden, hoffentlich.
Gruss
Czauderna

Audi4everever
Beiträge: 70
Registriert: 29.07.2018, 20:27

Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Beitrag von Audi4everever » 12.06.2019, 14:28

Hallo Czauderna,
Vielen Dank nochmals für deine vielen Antworten, ja ich hoffe jetzt sind alle zufrieden vorallem die Krankenkasse. Aber anscheinend ist die Krankenkasse trotzdem nicht zufrieden denn Sie verlangen, nach dem ich den Aud Beleg hingesendet habe, das ich den Reha Antrag an die Krankenkasse senden soll damit sie alles zusammen mit dem Aud Beleg an die Rentenkasse senden können.
Sie verweisen nochmals an die Abgavbefrist der kompletten Unterlagen bei der KK sonst droht Krankengeld Stopp. Dürfen die das obwohl ich den Antrag schon direkt über die DRV gestellt habe...?

Die KK macht mich noch kranker ehrlich. Hab langsam keine Nerven mehr...

Viele Grüße

Marco

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Beitrag von Czauderna » 12.06.2019, 14:57

Hallo,
es heisst dass der Antrag innerhalb der 10-Wochen-Frist gestellt werden muss und nicht dass er bei der Kasse gestellt werden muss.
Der Reha-Antrag muss beim Kostenträger, also der Rentenversicherung gestellt werden. Die Kasse hat meines Wissens nach kein Recht auf den Antrag selbst. Deshalb gibt es die Bestätigung der Rentenversicherung. Das Ansinnen der Kasse ist schon deshalb Unsinn, weil der Antrag ja schon bei der Rentenversicherung ist, und zwar innerhalb der gesetzten Frist. Die Kasse ist nicht Antragsempfänger.
Sicher, das habe ich in meiner Praxis sehr, sehr oft erlebt, wurden die Anträge direkt an uns geschickt und wir haben auch schon mal im Weiterleitungsschreiben an die Rentenversicherung den Antrag als "Eilfall" gekennzeichnet, aber wenn der Antrag direkt an die Rentenversicherung geschickt wurde innerhalb der gesetzten Frist, dann war es für uns auch in Ordnung. Unseren "Eilfall" konnten wir dann aber trotzdem noch anmelden.
Gruss
Czauderna

Audi4everever
Beiträge: 70
Registriert: 29.07.2018, 20:27

Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Beitrag von Audi4everever » 12.06.2019, 15:15

Ah ok verstehe, hab nochmals die Aufforderung der KK rausgesucht, da steht drin...

Den Antrag erhalten sie in der Anlage. Bitte schicken Sie ihn vollständig ausgefüllt an uns bis zum..... Zurück je früher um so besser! Gerne helfen wir auch beim ausfüllen.

Bitte halten Sie diese Frist auf jedenfalls ein. Andernfalls können wir ab dem darauffolgenden Tag kein Krankengeld mehr zahlen.

Hoffe das es trotzdem keine Pflicht für mich war es über die KK abzuwickeln.... Und die mich trotzdem sperren können..... Vielleicht ist das eine neue Regelung.

Es war auch nicht meine Absicht hatte mich bei drv beraten wollen Rente /reha und hab dort gleich den Rehaantrag mit der Sachbearbeiterin gemacht.

Lg und vielen lieben Dank!

Marco

Audi4everever
Beiträge: 70
Registriert: 29.07.2018, 20:27

Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Beitrag von Audi4everever » 12.06.2019, 15:18

Also da steht nicht das der rehantrag bis zumXX.XX.XXX gestellt werden muss sondern bis zum XX. XX. XXXbei der KK vollständig eingehen muss

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Beitrag von Czauderna » 12.06.2019, 17:19

Hallo,
schau mal hier - https://www.haufe.de/sozialwesen/leist ... 25712.html
da ist es eigentlich ganz gut erklärt, u.a. auch, dass der Antrag direkt bei der Rentenversicherung gestellt werden kann.
Gruss
Czauderna

Audi4everever
Beiträge: 70
Registriert: 29.07.2018, 20:27

Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Beitrag von Audi4everever » 12.06.2019, 20:25

Hallo Czauderna,
vielen Dank für den Link, dort wird es echt super erklärt.
Da bin ich ja beruhigt und habe also alles richtig gemacht.
Hoffe die KK nervt mich nicht weiter und ich muss euch nicht weiter nerven :D :D.



Lg und einen schönen Abend

Audi4everever
Beiträge: 70
Registriert: 29.07.2018, 20:27

Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Beitrag von Audi4everever » 26.06.2019, 08:42

Hallo Czauderna, hallo zusammen,

Ich habe folgende Frage. Zu der Aufforderung zur Reha hatte ich ja anfangs ein Widerspruch gestellt. Ich habe aber trotzdem innerhalb der 10 wochen Frist einen Reha Antrag gestellt. Nun fordert mich die KK auf meinen Widerspruch zurück zu ziehen oder aufrecht zu erhalten. Sollte ich den Widerspruch laufen lassen kann es sein das rückwirkend mein gezahlte Krankengeld zurück gefordert werden kann (alles telefonisch)..... Stimmt das?
Kann da wirklich sein denn ich habe ja mein Rehaantrag nach dem Widerspruch fristgerecht gestellt.

Muss ich mein Widerspruch trotzdem noch zurück ziehen?

Beste Grüße

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Beitrag von Czauderna » 26.06.2019, 09:30

Hallo,
Meiner Meinung nach, musst du das nicht tun. Du hast, was dein Recht ist Widerspruch fristgerecht eingelegt, damit dir aber keine Nachteile daraus erwachsen, trotzdem den Reha-Antrag innerhalb der 10-Wochen-Frist gestellt. Die Kasse muss nun zwingend über diesen Widerspruch entscheiden, abhelfen oder Entscheidung aufrecht erhalten. Die Kasse weiß genau, dass auch bei einer Bewilligung der Reha als solches durch den Rentenversicherungstraeger dein Widerspruch nicht erledigt ist und genau das will sie ändern indem sie dich auffordert deinen Widerspruch zurückzunehmen. ich sage, nein, du musst den Widerspruch nicht zurücknehmen und nein, die Kasse kann und darf dir das Krankengeld nicht sperren.
Gruß
Czauderna

Audi4everever
Beiträge: 70
Registriert: 29.07.2018, 20:27

Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Beitrag von Audi4everever » 26.06.2019, 09:52

Hallo Czauderna,

Vielen Dank, ja dass habe ich mir schon gedacht denn schrifftlich wollte sie mir nicht zusagen ob mein Krankengeld weiterhin gesichert ist durch meinen fristgerechten Rehaantrages und hat um RR gebeten. Und beim Telefonat hat sie mir dann mit dem Widerspruch gedroht das wenn ich ihn nicht zurück ziehe....

Egal was die widerspruchsstelle dann entscheidet können sie mir das Krankengeld nicht sperren aber auch nicht zurück fordern oder??

Viele Grüße

Audi4everever
Beiträge: 70
Registriert: 29.07.2018, 20:27

Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Beitrag von Audi4everever » 26.06.2019, 14:58

[quote=Czauderna post_id=97346 time=1561534203 user_id=7033]
Hallo,
Meiner Meinung nach, musst du das nicht tun. Du hast, was dein Recht ist Widerspruch fristgerecht eingelegt, damit dir aber keine Nachteile daraus erwachsen, trotzdem den Reha-Antrag innerhalb der 10-Wochen-Frist gestellt. Die Kasse muss nun zwingend über diesen Widerspruch entscheiden, abhelfen oder Entscheidung aufrecht erhalten. Die Kasse weiß genau, dass auch bei einer Bewilligung der Reha als solches durch den Rentenversicherungstraeger dein Widerspruch nicht erledigt ist und genau das will sie ändern indem sie dich auffordert deinen Widerspruch zurückzunehmen. ich sage, nein, du musst den Widerspruch nicht zurücknehmen und nein, die Kasse kann und darf dir das Krankengeld nicht sperren.
Gruß
Czauderna
[/quote]


Konkret gefragt, würdest du den Widerspruch zurück ziehen oder beides jetzt laufen lassen?
Ich habe schon mal den Fehler gemacht nicht auf dich zu hören und ein zweites Mal will ich nicht den Fehler machen denn mein Widerspruch war bis jetzt wie du geaagt hattest zwecklos

Beste Grüße und nicht soviel schwitzen heute.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse

Beitrag von Czauderna » 26.06.2019, 17:06

Hallo,
Ich persönlich würde jetzt nix mehr machen, einfach nur abwarten. Die Kasse hat keine rechtliche Begründung dafür dir wegen des Widerspruchs das Krankengeld zu sperren denn der Antrag wurde gestellt. Ich betrachte mal die Sache aus Sicht der Kasse.
Der Widerspruch muss bearbeitet werden, das steht fest. Der Antrag ist aber gestellt, für die Kasse steht eigentlich schon fest, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann, also muss die Kasse einen entsprechenden Bescheid erlassen , diesen Begründen und die Frage stellen ob der Widerspruch aufrecht erhalten wird oder nicht. Wird er aufrechterhalten muss die Sache vor den Widerspruchsausschuss, was wieder Arbeit macht und vor allen Dingen dauert. Mittlerweile kann aber schon die Reha-Bewilligung des Rentenversicherungstraegers da sein. Ob die Reha jetzt angetreten werden muss wäre die Frage, da ja der Widerspruch gegen die Aufforderung immer noch nicht entschieden ist, kompliziert das Ganze. Also, als Kasse würde ich dich auch zur Rücknahme bewegen wollen, aber natürlich nur mündlich denn für schriftlich Reiches eben nicht.
Gruß
Czauderna

Antworten