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Krankengeld steht im Voraus zu
Verfasst: 24.01.2019, 23:01
von Anton Butz
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Hallo AFT,
hast du das Arbeitsentgelt immer im Voraus bekommen -
oder wieso siehst du das jetzt (schon) so problematisch?
Falls du dazu tatsächlich weitere Schritte unternehmen
solltest: ich bin der Meinung, dass das Krankengeld vorab
zusteht, nicht erst nachträglich ...
Schönen Gruß
Anton Butz
Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!
Verfasst: 24.01.2019, 23:45
von Czauderna
Hallo Anton,
Sicher kannst du dieser Meinung sein, aber die hast du exklusiv - Krankengeld wird grundsätzlich rückwirkend ausgezahlt, lediglich bei Vorlage einer Endbescheinigung kann die Kasse auch einige Tage im Voraus zahlen.
Gruß
Guenter
Theorie vs. Praxis
Verfasst: 24.01.2019, 23:59
von Anton Butz
Naja Guenter,
wir wollen den Unterschied zwischen Recht
und Praxis hier mal nicht vertiefen, solange
es für AFT nicht wirklich relevant ist.
Schönen Gruß
Anton
Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!
Verfasst: 25.01.2019, 00:27
von Czauderna
Hallo Anton,
Genau deshalb habe ich dir geantwortet
Gruß
Guenter
Re: Krankengeld steht im Voraus zu
Verfasst: 25.01.2019, 01:25
von AFT
Anton Butz hat geschrieben: ↑24.01.2019, 23:01
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Hallo AFT,
hast du das Arbeitsentgelt immer im Voraus bekommen -
oder wieso siehst du das jetzt (schon) so problematisch?
Nein, mein Gehalt habe ich immer, ganz klassisch, zum Monatsletzten bekommen. Mir geht es viel eher darum, dass ich, als betroffenes Mitglied über das Verwaltungsverfahren informiert werde, damit ich weiß woran ich bin und alle anderen Gedanken und Phantasien - was wohl alles passieren könnte - ausblenden kann. Also ganz normaler Kundenservice.
Falls du dazu tatsächlich weitere Schritte unternehmen
solltest: ich bin der Meinung, dass das Krankengeld vorab
zusteht, nicht erst nachträglich ...
Schönen Gruß
Anton Butz
So sehe ich das auch, Wenn, wie immer behauptet wird, dass KG rückwirkend gezahlt wird, dann frage ich mich, weshalb für den genannten Zeitraum nicht geleistet wurde?
Krankengeld-Zahlungsmodus
Verfasst: 25.01.2019, 06:35
von Anton Butz
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Ja, völlig klar: du könntest eher genesen, wenn die
Krankenkasse das Krankengeld bis zum Ende der ihr
am 19.01.2019 zugegangenen AUB bereits überwiesen
und den aufgebauten Druck damit beseitigt hätte.
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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!
Verfasst: 25.01.2019, 12:02
von Czauderna
Hallo,
So sehe ich das auch, Wenn, wie immer behauptet wird, dass KG rückwirkend gezahlt wird, dann frage ich mich, weshalb für den genannten Zeitraum nicht geleistet wurde?
weil das eine mit dem anderen in deinem Falle nix miteinander zu tun hat.
Das eine ist, das Krankengeld an sich grundsaätzlich rückwirkend ausgezahlt wird, das andere, in deinem Fall kam es bisher wahrscheinlich (was aber alle nicht wissen, du aber herausbekommen könntest) noch nicht zur Auszahlung weil offenbar die Kasse noch keinen Bescheid ab 01.01.2019 erstellt hat.
Was Anton eingeworfen hat ist sinngemäss, dass, wenn z.B. heute ein Arzt eine Arbeitsunfähigketsberscheinigung bis zum 15.02.2019 ausstellen würde, die Kasse schon heute das Krankengeld bis zum 15.2. überweisen muesste, und genau das passiert nicht, sondern es würde Krankengeld genau bis heute bezahlt werden, also für die Zeit zurück bis zur Ausstellung der vorherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Gruss
Czauderna
Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!
Verfasst: 27.01.2019, 19:18
von AFT
So Freunde, weiter gehts!
Gestern erreichte mich ein prall gefüllte Umschlag von meiner heiß geliebten Krankenkasse. Ich hätte so k***** können. Ich mach das Dingen auf und finde ein Begleitschreiben der KK vor, in der man ankündigt, die Zahlung des KG nun vorzubereiten. Man bräuchte jetzt noch folgende Unterlagen:
1. Erklärung für den Bezug von Geldleistungen
2. Einwilligungserklärung
3. Versichertenerklärung zum Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung
Ich frag mich langsam, was dieser KK-SB da so fabriziert. Die unter 1. nun wieder abgefragten Angaben( IBAN; BIC usw.) war das erste, was die KK mich gefragt hat und auch schriftlich bekommen hat.
Bei der Einwilligungserklärung geht es darum, dass die KK Unterlagen, die sie erhalten hat, an den MdK weiterleiten darf. Dort steht auch drauf, dass die Einwilligung freiwillig ist. Ich möchte diese Einwilligung nicht erteilen. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf den Krankengeldbezug?
Fernerwurden den oben erwähnten Formularen und noch weitere Formulare eingestreut. Unter anderem ein Formular das "Individuelle Beratung und Hilfeleistung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit" heißt. Auch dieses Formular ist freiwillig. Ich möchte dies nicht unterschreiben.
Dann noch ein Formular, dass "Arbeitsplatzbeschreibung" heißt. Auch das soll ausgefüllt und unterschrieben werden. Hier wird, im Gegensatz zu den anderen Formularen, auf den § 60 SGB I hingewiesen
Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!
Verfasst: 27.01.2019, 21:43
von Czauderna
Hallo,
Also, wenn das Wort „freiwillig“ auftaucht dann hat das keine negative Folgen, wenn man das nicht macht.
Ich frage mich was für Unterlagen die Kasse hat und von wem, dass sie,für,die Weiterleitung an den MDK dein Eiverstaendnis braucht - von wem hat sie diese Unterlahen und warum wurdest du nicht von dieser Stelle gefragt ob sie die Unterlagen an die Kasse geben darf ?
Gruß
Czauderna
Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!
Verfasst: 27.01.2019, 22:20
von AFT
Czauderna hat geschrieben: ↑27.01.2019, 21:43
Hallo,
Also, wenn das Wort „freiwillig“ auftaucht dann hat das keine negative Folgen, wenn man das nicht macht.
Auf einem Formular steht es sogar drin, dass es keine negativen Auswirkungen auf das KG hätte, wenn es nicht ausgefüllt und unterschrieben würde. Also das ist sicher, dass alle Formular, die freiwillig ausgefüllt und unterschrieben werden, nicht ausgefüllt und unterschrieben werden müssen? Das wäre schon mal positiv, denn so würde sich der Formular-Berg reduzieren auf ein überschaubares Maß.
Ich frage mich was für Unterlagen die Kasse hat und von wem, dass sie,für,die Weiterleitung an den MDK dein Eiverstaendnis braucht - von wem hat sie diese Unterlahen und warum wurdest du nicht von dieser Stelle gefragt ob sie die Unterlagen an die Kasse geben darf ?
Nachdem ich die Formulare nochmal durchgelesen habe kann ich folgendes sagen. Die KK möchte gerne diese Einverständniserklärung (freiwillig) für den Fall, dass ich der KK freiwillig Befundberichte o. ä. gebe
Ich habe nicht die Absicht sowas zu tun. Zumal das einen KK-SB auch nichts angeht, sondern wenn, dann nur einen Arzt. Und da das, wie bereits erwähnt, freiwillig ist, werde ich diese Einverständniserklärung natürlich nicht abgeben.
Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!
Verfasst: 31.01.2019, 00:13
von AFT
Wollte nur mal eben eine Rückmeldung geben. KG ist endlich eingegangen. Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob es daran lag, dass das MAGS eine offizielle Anfrage aufgrund meiner Eingabe gestellt hat oder der Wissensdurst der KK durch den x-ten Fragebogen gestillt wurde. Mir auch letztendlich egal. Wollte mich für eure Hilfe bedanken.