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Verfasst: 27.01.2015, 23:38
von Netti
Hi,

der beh. Arzt, der die Auszahlungsscheine ausstellt, darf nur die Diagnosen aufführen, die auch zur aktuellen AU führen...

wenn die "Allergie gegen läuse und Flöhe" nicht AU nach sich zieht, muß diese Diagnose auch nicht auf dem Zahlschein aufgeführt werden.

Alle anderen Behandlungen, Zusatzdiagnosen usw., die nicht unmittelbar zu einer AU führen, haben auf dem Zahlschein nichts verloren.

Nenn doch mal konkret den Termin der erstmaligen AU-Schreibung wegen der Diagnose, wegen der du ausgesteuert wurdes. GGf, kann man dann die Blockfrist nachbilden...

Verfasst: 27.01.2015, 23:45
von Czauderna
Hallo,
ja, da stimme ich Netti zu, nur die Diagnosen, die eine Arbeitsunfähigkeit begründen gehören auf den Auszahlschein - steht auch in den AU-Richtlinien.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.01.2015, 02:03
von reallyangry
Hallo Netti, hallo Czauderna
vielleicht war mein Beispiel mit den Läusen & Flöhen nicht so geschickt. Ich versuche es anders:
Der Hausarzt schreibt den Patient mit Diagnose A arbeitsunfähig.
Der Neurologe stellt fest, das Diagnose A nicht richtig ist und schreibt Diagnose B und füllt auch den Auszahlschein aus. Die AU besteht jetzt mehrere Monate. Es folgt ein Krankenhausaufenthalt. Der ergibt Diagnose C. Der Patient wird vom Hausarzt weiterhin mit Diagnose B krankgeschrieben.

Zur Abklärung der Diagnose C wird ein weiterer Facharzt eingeschaltet, dessen Befund alle vorherigen Diagnosen widerlegt.
A, B, C sind also falsch. Die Diagnose lautet D. Der Facharzt (hier ein HNO Arzt) teilt das dem Hausarzt mit. Der Hausarzt bleibt bei Diagnose B und schreibt weiterhin mit dieser arbeitsunfähig und teilt dem Patienten auch die abweichende Diagnose des HNO Arztes nicht mit. (Der Patient wird auch nicht auf diese neue Krankheit behandelt und ist weitere x Monate arbeitsunfähig)

In der tabellarischen Diagnoseliste zum Krankengeldfall tauchen A, B, C als diagnostizierte Krankheiten auf. Von D keine Spur. Nirgends zu finden, aber der HNO Arzt muss doch von irgendwoher sein Geld für diese Behandlung erhalten haben. Er hat mehrere Spezialuntersuchungen gemacht und hat letzendlich eine ganz andere Krankheit festgestellt.
D.h., wenn die Kasse jetzt zwecks Blockfrist guckt, dann muss die Kasse zwangsläufig von einer "falschen" Krankheit - A, B, oder C ausgehen- oder?
Und das wäre nicht einmal die "Schuld" der Kasse.

Verfasst: 29.01.2015, 13:49
von Czauderna
reallyangry hat geschrieben:Hallo Netti, hallo Czauderna
vielleicht war mein Beispiel mit den Läusen & Flöhen nicht so geschickt. Ich versuche es anders:
Der Hausarzt schreibt den Patient mit Diagnose A arbeitsunfähig.
Der Neurologe stellt fest, das Diagnose A nicht richtig ist und schreibt Diagnose B und füllt auch den Auszahlschein aus. Die AU besteht jetzt mehrere Monate. Es folgt ein Krankenhausaufenthalt. Der ergibt Diagnose C. Der Patient wird vom Hausarzt weiterhin mit Diagnose B krankgeschrieben.

Zur Abklärung der Diagnose C wird ein weiterer Facharzt eingeschaltet, dessen Befund alle vorherigen Diagnosen widerlegt.
A, B, C sind also falsch. Die Diagnose lautet D. Der Facharzt (hier ein HNO Arzt) teilt das dem Hausarzt mit. Der Hausarzt bleibt bei Diagnose B und schreibt weiterhin mit dieser arbeitsunfähig und teilt dem Patienten auch die abweichende Diagnose des HNO Arztes nicht mit. (Der Patient wird auch nicht auf diese neue Krankheit behandelt und ist weitere x Monate arbeitsunfähig)

In der tabellarischen Diagnoseliste zum Krankengeldfall tauchen A, B, C als diagnostizierte Krankheiten auf. Von D keine Spur. Nirgends zu finden, aber der HNO Arzt muss doch von irgendwoher sein Geld für diese Behandlung erhalten haben. Er hat mehrere Spezialuntersuchungen gemacht und hat letzendlich eine ganz andere Krankheit festgestellt.
D.h., wenn die Kasse jetzt zwecks Blockfrist guckt, dann muss die Kasse zwangsläufig von einer "falschen" Krankheit - A, B, oder C ausgehen- oder?
Und das wäre nicht einmal die "Schuld" der Kasse.
Hallo,
das sind zwei Paar Schuhe - zum einen geht es um die Behandlung durch den Arzt, die er mit der Kasse abrechnet bzw. mit der der KV.
Inwieweit dort Diagnosen Schlüssel übermittelt werden, kann ich dir leider nicht sagen, ist aber anzunehmen.
Zum anderen haben wir die Beurteilung des Leistungsanspruchs in Sachen Krankengeld und da gilt, dass hinzugetretene Erkrankungen den Leistungsanspruch nicht verlängern.
Hinzugetreten in diesem Sinne ist eine Erkrankung wenn die, die AU. begründende Diagnose auch entsprechend vermerkt wurde auf dem Krankengeldauszahlschein oder auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Allein die Behandlung einer Erkrankung begründet keine Arbeitsunfähigkeit.
Also, wenn Diagnose D nicht auf Auszahlschein oder AU-Bescheinigung auftaucht bleibt sie unberücksichtigt.
Gruss
Czauderna
PS. Der dir immer und gerne antwortet, auch wenn du deinen Thread "nur" aktuell bzw. oben halten möchtest

Verfasst: 29.01.2015, 17:12
von reallyangry
Hallo Czauderna,
du schreibst:
PS. Der dir immer und gerne antwortet, auch wenn du deinen Thread "nur" aktuell bzw. oben halten möchtest
Na ja, die Anfrage ist schon ernst gemeint. Und ich freue mich über jede Antwort von dir und anderen hier im Forum.

Diagnose D ist nicht eine "hinzugetretene" Krankheit. Diagnose D zeigt deutlich, dass (und jetzt bin ich tatsächlich bei meinem Fall hier) die "befragten" Ärzte, vorsichtig ausgedrückt!, unwahre Angaben an die BG gemacht haben.

Es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob jemand an einem "psychogen Schwindel" oder an einem durch eine Erkrankung des "Ohr-Gleichgewichtssinn" verursachten Schwindel und Gleichgewichtsstörungen leidet oder an einem "Zentralem Schwindel."
Letzteres ist eine Erkrankung in der "grauen Masse" und nicht ein durch angeblich frühkindliche Schädigung verursachtes "Seelenleiden".
Das geht jetzt übrigens an das Landessozialgericht, allerdings in etwas eleganterer Ausdrucksweise.
Danke dir für deine Antworten und die gute Betreuung der hier Anfragenden.
LG
ReallyAngry
(die ihr Unwesen auch noch in anderen Foren treibt :D )

Verfasst: 10.02.2015, 05:15
von reallyangry
Zurück zur Klage gegen die KK wegen Aussteuerung:
Das SG hatte eine Vergleich vorgeschlagen. Dieser ist jetzt von der KK widerrufen worden. Also geht's irgendwann weiter, in dieser "never-ending- story.
Durch meine rückwirkende EM Verrentung, geht's nur noch um 2 Monate Krankengeld. Viel Aufwand um wenig, denn letztendlich bekommt die AfA das meiste davon, oder?
C'est la vie.
LG
ReallyAngry

Verfasst: 10.02.2015, 06:53
von Czauderna
Hallo,
Ja, wird so sein, nämlich dann wenn die Leistungen der AfA. Höher waren als das Krankengeld, im Umkehrfall bekommst du noch ein paar Euronen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 10.02.2015, 07:49
von reallyangry
Hallo Czauderna,

€€€€€€€ ----> ich buche schon mal meine nächsten Urlaub in der Badewanne :lol:

Gruß
ReallyAngry

Eierei - mal wieder nähert sich Ostern

Verfasst: 05.03.2015, 05:42
von reallyangry
Hallo,
Verzögerung?
In meiner Klage gegen meine KK geht es gut voran (Ironie)!
Wir wurden aufgefordert, Stellung zu nehmen - Frist 4 Wochen.
Zu was sollen wir denn Stellung nehmen? Wir warten doch auf den Schriftsatz der Beklagten (zeitnah versprochen), was ihre interne Prüfung meines Falles an neuen Gesichtspunkten ergeben hat.
Was sind die Gründe für die Ablehnung des Vergleichsangebotes seitens der KK?
Wo nicht argumentiert wird kann auch nicht gegenargumentiert werden.
Das nenne ich Erkenntnisgewinn.
LG
ReallyAngry

Verfasst: 23.06.2015, 18:01
von reallyangry
Hurra, es hat ein Ende!!!!
Zwei von drei Klagen sind jetzt erfolgreich beendet worden.
Per Vergleich (Urteil wäre mir persönlich lieber gewesen) muss meine Krankenkasse ihren Bescheid vom Frühjahr 2012 aufheben und mir Krankengeld zahlen, allerdings nur für die Monate Juli/August 2012, da ich ja im September 2013 volle Erwerbsminderung zuerkannt bekommen habe.
Das Gericht ist meiner Argumentation, die Krankheit (T78.4) - verursacht durch ein Sick-Building Syndrom (das schadstoffbelastete Schulgebäude hat mich krank gemacht) hat ihren Beginn im Jahre 2007 genommen und die Festsetzung auf den Beginn der Blockfrist seitens der KK auf August 2009 war rechtswidrig.
Als Beweis wurde meine Schreiben an meinen Arbeitgeber aus dem Jahr 2007 gewertet, in denen ich darauf hinwies, dass mich Schadstoffe im Gebäude krank machen - insbesondere der Satz:
"Ich halte die hygienischen Arbeitsbedingungen in diesem Gebäude für nicht mehr zumutbar und lasse mich krankschreiben." Die darauf gestellte Diagnose "Augenreizungen/Bindehautentzündung" und der spätere Zusatz meines Arztes auf der AU Bescheinigung: Umweltschadstoffe am Arbeitsplatz zu vermuten" reichten aus, um die Kasse zur Rücknahme des Bescheides zu verpflichten.
Ebenso musste das Versorgungsamt seinen Bescheid über einen GdB 30 auf Grund psychischer Störungen aufheben. Mir wurde ein GdB 40 auf Grund der Folgen mehrerer organischer Krankheiten zuerkannt. Obwohl ich 2012 auf Gdb 50 (Schwerbehinderung) geklagt hatte, war ich mit 40 einverstanden, da sich mein Gesundheitszustand seitdem wesentlich verbessert hat. So auch dem Gericht vor ein paar Wochen vorgetragen.
Spannend bleibt es in Bezug auf die Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Sowohl in erster als auch in zweiter Instanz habe ich verloren. Heute kam die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht. Da ich nun einen Rechtsanwalt haben muss, überlasse ich dem alles weitere. Da bekanntlich nur 6% der Beschwerden vom BSG angenommen werden, mache ich mir nicht viel Hoffnung, kann mir aber jeden Morgen freudig sagen: Gut gemacht und Glückwunsch.
Fazit: von 3 RichterInnen hat sich überhaupt nur eine mit meinen Argumenten auseinandergesetzt, nämlich die in der Sache gegen die KK. Den "Steuerzahler" bzw. die "Solidargemeinschaft GkV/DRV hat diese ganze Geschichte 'ne ganze Stange Geld gekostet (grob geschätzt bisher €30.000 für Gutachten/Gerichts - und Anwaltskosten). Hätte man wirklich sinnvoller ausgeben können, das Geld.
Und zum Nachdenken: Schadstoffe am Arbeitsplatz haben mich krank gemacht - ohne Zweifel hätte das die KK zur Kenntnis nehmen müssen und die Blockfrist anders ansetzen müssen. Aber in der Sache gegen die BG urteilt ein anderer Richter, dass ich nicht beweisen kann, dass mich Schadstoffe am Arbeitsplatz krank gemacht haben. Und:
Die Krankheiten sind keine psychischen Erkrankungen (zwei Richterinnen), aber die BG muss nicht zahlen, da sie für psychische Erkrankungen nicht entschädigungspflichtig ist.
Ha, ha, ha…..
Amüsierte Grüße
ReallyAngry

Verfasst: 23.06.2015, 18:31
von Bully
Hallo reallyangry

jaa, einen herzlichen Glückwunsch

Dein erster Eintrag hier im Forum war am März 29, 2012 und Jun 23, 2015
nach über 3 Jahren 2 von 3 Klagen erfolgreich beendet,
tjaa, man darf nicht locker lassen :)

Gruß Bully

Verfasst: 23.06.2015, 19:12
von Anton Butz
Hallo RA,

auch von mir:

Gut gemacht und Glückwunsch!

Schönen Gruß!
Anton Butz

Verfasst: 23.06.2015, 19:33
von Lady Butterfly
herzlichen Glückwunsch zu dem Sieg :lol: :lol: :lol: